SSW von Polizei beschlagnahmt

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 9.706 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Februar 2018 um 23:03) ist von Old_Surehand.

  • Guten Tag miteinander,
    Ich habe folgendes Problem.
    Bin heute auf der Autobahn unterwegs gewesen, dort wurde ich von der Polizei zur einer Kontrolle rausgezogen. Danach ging es los das sie das Auto grundlos durchsucht haben,sie wollten ein Drogentests. Den ich natürlich abgegeben habe und der negativ ausfiel. Ich hatte in meinem Handschuhfach meine ssw und 5 Patronen liegen(das Handschuhfach war abgeschlossen). Nun wurde meine Ssw beschlagnahmt da ich keinen KWS besitze. Die Frage ist jetzt wie folgt:
    Was würdet ihr am ehesten jetzt machen? Lohnt sich ein Gang zum Anwalt?
    Womit muss ich rechnen fals sie eine Strafanzeige stellen?
    Mit freundlichen Grüßen niklas

  • moin. die polizeiliche massnahme , die du als grundlos bemängelst. ist nicht grundlos.

    es gibt geniug bekiffte autofahrer und welche mit drogen im blut. von daher ist die kontrolle sinnvoll.

    wer nichts genommen hat, hat nichts zu befürchten.

    da die polizei, wenn du keine rauschmittel intus hast, den wagen nicht durchsuchen darf, fragen sie dich zum beispüoiel nach deinem verbandakasten und warndreieck und wollen es sehen, damit bekommen sie schonmal einblick in deinen kofferraum...ein ganz alter trick. einfach durchsuchen geht nicht ohne begründeten verdacht. aUSSER DU SAGAT JA:

    betrachte eine kontrolle einfach als normal, solange sie richtig abläuft...

    ich will keine zugedröhnten und bekifften auf der strasse fahren haben.

    was du selber schuld bist, ist eine ssw im auto rumzufahren ohne kws. das weiß inzwischen jeder , das man da ne genehmigung braucht. und wenn du das nicht weißt wird man dir vorwerfen , das du dich hättest informieren müssen...da gibts keinen rabatt drauf


    gruß edwin

    INVICTUS

  • Da hat edwin2 Recht.
    Und trotzdem ist es natürlich menschlich, einen Fehler zu machen. Du bist ja kein Verbrecher oder hast dem Staat auch nur einen Cent gestohlen...
    Geh auf jeden Fall zum Anwalt! Auch, wenn das ein paar Euro kostet!
    Das rechnet sich im Ergebnis.

  • ü+brigens hab ich einen opel meriva mit doppeltem wagenboden da mußt du den teppich hochmachen . und dann sind da boden gleiche luken zum aufmachen da passen so drei colt goverment in der größre reinjeweils. höhe etwas 10 cm

    bisher hat das noch keiner surchsucht. aber seltsamerweise hab ich das schon an andren merivas gleicher bauart gesucht. hab bisher noch keinen gefunden der solche fächer hat...

    gruß edwin

    INVICTUS

  • 3 große Fehler gemacht.

    Fehler #1: Ohne KWS eine SSW transportiert.
    Fehler #2: Die Polizei einfach mal machen lassen.
    Fehler #3: Jetzt erst schlau machen.

    :thumbup:

    Jetzt kannst du nur noch abwarten, was da auf dich zu kommt.

  • Nicht zum Anwalt gehen wäre jetzt Fehler Nr. 4!
    Dann bist du für die das leichte Opfer, das zur Schlachtbank geführt wird.
    Der Anwalt ruft den Staatsanwalt an und erklärt ihm ,dass du ein unbescholtener Bürger bist und das Verfahren wird, maximal gegen eine Auflage, eingestellt.

  • aber seltsamerweise hab ich das schon an andren merivas gleicher bauart gesucht. hab bisher noch keinen gefunden der solche fächer hat...

    Du fährst dann wohl die James-Bond-Edition. Oder der Vorbesitzer hat vielleicht Kurierfahrten durchgeführt.

    Der Anwalt ruft den Staatsanwalt an und erklärt ihm ,dass du ein unbescholtener Bürger bist und das Verfahren wird, maximal gegen eine Auflage, eingestellt.

    Da guckt der Staatsanwalt schon selbst nach, ob bescholtener oder unbescholtener Bürger. Für diese Feststellung verlässt er sich auch nicht auf den Zuruf irgendeines Rechtsanwaltes, der viel erzählt, wenn der Tag lang ist.

    Grundsätzlich ist aber die Konsultation eines Anwaltes eine gute Idee, da er Einblick in die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft nehmen kann und im Gegensatz zu den Foristen hier auch sichere Rechtsberatung bzw. -vertretung leisten kann.

  • +1, ab zum Anwalt und ihn retten lassen, was noch zu retten ist.

    Wenn du nicht vorher schon auffällig geworden bist, wird mit etwas Glück nur die SSW eingezogen und du darfst noch eine Spende an wohltätige Zwecke leisten.

  • Du fährst dann wohl die James-Bond-Edition. Oder der Vorbesitzer hat vielleicht Kurierfahrten durchgeführt.

    Da guckt der Staatsanwalt schon selbst nach, ob bescholtener oder unbescholtener Bürger. Für diese Feststellung verlässt er sich auch nicht auf den Zuruf irgendeines Rechtsanwaltes, der viel erzählt, wenn der Tag lang ist.
    Grundsätzlich ist aber die Konsultation eines Anwaltes eine gute Idee, da er Einblick in die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft nehmen kann und im Gegensatz zu den Foristen hier auch sichere Rechtsberatung bzw. -vertretung leisten kann.

    Hattest du schon einmal ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz und sprichst aus Erfahrung oder kommt jetzt nur allgemeines Blabla...? Ich ja und eine rechtswissenschaftliche Ausbildung habe ich auch. Was ich damit ausdrücken wollte war, dass es einen echten Vorteil darstellt, wenn der Staatsanwalt spürt, dass er es da mit jemandem zu tun hat, der um seine Rechte weiß und dem eine Verurteilung alles andere als egal ist.

  • Wie viele von euch haben den das Warndreieck und die 1. Hilfe-Tasche im Kofferraum?

    Habt Ihr euch mal gefragt warum die bei euch im Kofferraum sind?

    Platz im Fahrerraum ist selbst in der kleinsten Straßengurke.

    Ich persönlich habe eine große transparente Folientasche da ist alles drin ( Verbandskasten, Warndreieck, paar ABE´s und 2 flache Rundumleuchten in Orange für Pannen oder zur Absicherung von Pannen anderer ).

    Alles ist gut sichtbar und ich muss keinen Kofferraum nicht öffnen.

    Bevor wieder was gesagt wird:
    Ich weiß das Rundumleuchten für Privatpersonen verboten sind.
    Aber
    Diese Leuchten werden nicht vom Auto mit Strom versorgt sondern von Batterien.
    Da ich den Magnetfuß entfernt habe sind sie somit auch nicht mit dem Auto verbunden, einmal kräftig pusten und schon sind sie paar cm weiter auf dem Dach.
    Im Grunde sind es nur 2 lustig orange blinkende Taschenlampen die zufällig auf dem Dach liegen.

    ;)

  • Kai, eine "rechtswissenschaftliche Ausbildung" kann viel sein. Hast Du Praxiserfahrung, zumindest nach dem zweiten Staatsexamen in Form der Strafrechtsstation bei einer Staatsanwaltschaft im Rechtsreferendariat (und dabei nicht nur kommen, Akte zur Bearbeitung abholen und nach Hause gehen!)?

    Was Du ausdrücken wolltest, mag ja richtig sein. Wie Du es schriebst, ist es falsch. Nicht umsonst gibt es Registerabfragen.

    P.S.: Und nein, ich bin selbst nie mit dem Strafrecht in Konflikt gekommen.

    2 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (12. Februar 2018 um 21:59)

  • Niklas, geh zum Anwalt! Kein weiterer Kommentar. :rolleyes:

    Danke, Kai, für die Bestätigung meiner Annahme. Da wird schon von Blabla schwadroniert ohne relevante Praxis-Kenntnis. :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von TumberTambour (12. Februar 2018 um 22:07)