"Verdeckes Führen" ?!

Es gibt 150 Antworten in diesem Thema, welches 50.538 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Februar 2018 um 08:54) ist von Nashorn.

  • Hallo zusammen,
    immer wieder lese und höre ich dass eine SSW mit dem kleinen Waffenschein generell nur verdeckt getragen werden darf und man sich strafbar macht wenn die Waffe in der Öffentlichkeit zu sehen ist. Ich finde dazu aber nirgendwo einen offiziellen Gesetzestext aus dem das klar hervor geht. Natürlich müssen wir nicht darüber diskutieren ob es sinnvoll ist eine SSW offen sichtbar zu tragen. Eine SSW verdeckt zu tragen sollte schon der eigene Verstand als Selbstverständlichkeit ansehen da diese nur wirksam sein kann wenn man das Überraschungsmoment auf seiner Seite hat. Offensichtlich gibt es auch Behörden die das verdeckte Tragen im KWS explizit vorschreiben. Wie aber verhält sich das rechtlich wenn im KWS kein Vermerk auf das verdeckte Tragen vorhanden ist? Dürfte ich dann (übertrieben gesagt) ála John Wayne mit Revolver im Beinholster rumlaufen? ...und wie verhält sich das wenn ich meine SSW zwar verdeckt trage, diese aber unabsichtlich (z.B. durch eine dumme Bewegung) für andere sichtbar wird? Begehe ich dann schon eine Ordnungswidrigkeit oder gar schon eine Straftat?

    Ich habe jetzt schon einige Leute dazu befragt, leider konnte mir jeder nur "seine persönliche Meinung" dazu geben aber niemand kennt einen verbindlichen und aussagekräftigen Gesetzestext in dem das klar geregelt ist. Zwar gibt es wohl ein Gesetz welches es verbietet sogenannte "Anscheinswaffen" in der Öffentlichkeit zu tragen aber nach unserem Gesetz wird eine SSW ja als "Waffe" behandelt und nicht als "Anscheinswaffe".


    Edit:
    Auch hier steht nur was von "bei einer entsprechenden Auflage"

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/kl…ote_077425.html

    Zitat

    Das Führen unterliegt außerdem folgenden Einschränkungen:

    • Die Waffe muss bei einer entsprechenden Auflage im kleinen Waffenschein verdeckt geführt werden

    Luftdruck: Walther CP88 -- Diana Mod. 75 -- Diana Mod. 6
    Scheckschuß: Röhm RG89 -- Walther P99 Sondermodell "Commemorative for the Year 2000" (PTB637) -- Walther P99 (PTB-762) -- Zoraki 906 -- Zoraki 2918

  • Es gibt schlicht und einfach keinen Gesetzestext, welcher das verdeckte Tragen von Waffen, die unter den KWS fallen, vorschreibt.
    Andererseits wäre es, wie Du bereits selbst schon vermutet hast, absolut unklug die Waffe offen zu tragen.

    Da ein zufälliger Beobachter, der dich mit der Waffe sieht, nicht weiß, ob die Waffe a) "echt" ist und b) Du eine entsprechende Erlaubnis dafür hast, wäre die Wahscheinlichkeit, dass er das mal vorsorglich lieber den Behörden meldet, einfach zu hoch.

    "Ein Leben ohne PK380 ist zwar möglich, aber sinnlos!"

  • Die Frage ist, was blüht mir wenn ein "übereifriger" Bürger die Polizei ruft weil er meine SSW unter dem Shirt hat hervorblitzen sehen? Ich tue ja eigentlich nichts unrechtes denn mein KWS erlaubt mir ja ausdrücklich die Waffe zu tragen!?

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    Einmal editiert, zuletzt von disto1978 (7. Februar 2018 um 17:40)

  • Da kann ich jetzt auch nur Vermutungen anstellen, da ich den Fall noch nie hatte, noch anderweitig davon gelesen habe.

    Wenn wegen dieses Anrufes jetzt ein Sondereinsatzkommando anrückt und Dich hochnimmt, um anschließend festzustellen, dass Du gegen keinerlei Gesetze verstoßen hast, kann meiner bescheidenen Meinung nach weder Dir, noch dem Anrufer die Rechnung für den Einsatz gestellt werden.

    Ich weiß jetzt allerdings nicht inwieweit die Sache mit der Anscheinswaffe da hinein spielen könnte. Wäre auf jeden Fall mal spannend ein paar Praxisbeispiele dazu in Erfahrung bringen zu können.

    "Ein Leben ohne PK380 ist zwar möglich, aber sinnlos!"

  • Ich (!) denke auch mal dass es darauf ankommt ob die Waffe unabsichtlich zu sehen war oder ob ich das Teil mitten in der Fußgängerzone aus dem Holster ziehe um es meinem Kumpel zu zeigen was dann ja schon fahrlässig wäre. Mich wundert es einfach dass ich in einem Land wie dem unseren wo doch alles kleinlichst in Paragraphen und Verordnungen geregelt nichts darüber finden kann was einem da Klarheit verschafft. :S

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  • Die Frage ist, was blüht mir wenn ein "übereifriger" Bürger die Polizei rufe weil er meine SSW unter dem Shirt hat hervorblitzen sehen?

    Um allen Spekulationen auszuschließen, exerziere doch bitte deine
    Frage real durch und berichte über das Ergebnis einschließlich deiner
    Erfahrung... :D ... ;)

  • Übereifrige Bürger gibt es ja überall, das ist für die Polizei ja auch kein neues Phänomen, ebenso wenig wie die Existenz von Schreckschusswaffen.

    Trotzdem, dass es bei mangelnder Vorsicht zu unangenehmen Missverständnissen kommen kann, die ja auch einfach darin bestehen können, dass Leute Angst bekommen und vielleicht auf andere Weise zu meinen "Ungunsten" handeln, sollte man schon beachten, wenn man so eine Anscheinswaffe führt.

  • Übereifrige Bürger gibt es ja überall, das ist für die Polizei ja auch kein neues Phänomen, ebenso wenig wie die Existenz von Schreckschusswaffen.

    Trotzdem, dass es bei mangelnder Vorsicht zu unangenehmen Missverständnissen kommen kann, die ja auch einfach darin bestehen können, dass Leute Angst bekommen und vielleicht auf andere Weise zu meinen "Ungunsten" handeln, sollte man schon beachten, wenn man so eine Anscheinswaffe führt.

    Das ist schon klar und ich würde es auch gerade in der heutigen Zeit niemandem verübeln der die Polizei ruft. Im Gegenteil, lieber die Polizei 10 mal unnötig herbeirufen als das eine Mal zu versäumen bei dem es nötig gewesen wäre. Was mich nur eben interessiert sind die rechtlichen Konsequenzen.

    Geht man bei so einem "Missverständnis" einfach nach der Kontrolle durch die Polizei seiner Wege und das wars? Habe "ICH" als träger der SSW einen unnötigen Polizeieinsatz ausgelöst oder evtl. der alarmierende Mitbürger was Geldstrafen zur Folge hat?

    Auch das Thema "Anscheinswaffe" ist mir nicht ganz klar bei den SSW...


    aber weiterhin...


    Handelt es sich nun um eine "Anscheinswaffe" oder eine "Schusswaffe" im Sinne unseres Waffengesetzes? Nach meiner Auffassung doch eher als "Schusswaffe" und mit einer SSW bewege ich mich doch auch im Rahmen einer Straftat wogegen die Anscheinswaffen eine Ordnungswidrigkeit sind oder liege ich da falsch?

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  • Es müssen nicht zwingend übereifrige Bürger oder gar Blockwarte sein, die 110 wählen, wenn sie jemanden ohne Uniform (Polizei, Waidmann, Geldtransportunternehmen o.ä.) offen eine Waffe führen sehen. In weiten Teilen dieser Gesellschaft ist das Thema Waffenbesitz/Waffenrecht unbekannt, verpöhnt oder mit irrationalen Ängsten belegt. Dementsprechend verhält sich der "Durchschnittsdeutsche".

    Der zweite Punkt ist, die Polizei ist Rechtsträger einer sog. Befugnisnorm; §§1 (1), 3 PolG. Derzufolge hat sie u.a. Störungen der öffentlichen Ordnung zu beseitigen. Weiterhin hat die Polizei einen Ermessensspielraum bei der Wahl der Maßnahmen, um die Störung der öffentlichen Ordnung zu beseitigen. Nenn' es meinetwegen Freifahrt für Willkür.

    Daraus ergibt sich ein wahrscheinlicher Ablauf, wenn du eine Waffe offen geholstert führst: Jemand ruft die Polizei, die Polizei rückt an und stellt Dich, möglicherweise schaust du dabei auch in einen "aufgebohrten" Lauf. Danach wird die Polizei ihren Ermessenspielraum gegen Dich nutzen und die Waffe sicherstellen.
    Irgendwann kommt ein Brief der Waffenbehörde, indem sie deinen KWS widerruft. Sie wird deine persönliche Eignung in Zweifel ziehen. >Können sie sich nicht denken, dass open carry Irritationen bei Passanten auslöst< Vielleicht kommt die Polizei sogar persönlich zu dir vorbei und stellt den KWS sicher. Je nachdem wie sie ihren Ermessenspielraum auslegen, zocken sie dir alle deine Waffen ab.
    Als nächstes kannst Du eine Reihe von Widersprüchen verfassen und dich mit unserem Behördenapparat herumschlagen. Vielleicht musst Du die Behördenentscheide auch vor einem Verwaltungsgericht auf Zulässigkeit überprüfen lassen.

  • Ich hab da auch noch eine Frage dazu, jetzt ist ja Winter und wir haben alle dicke Sachen an, aber was ist im Sommer?
    Von der Figur her bin ich schlank, trage im Sommer kurze Hosen und shirts in der Größe S, da ist doch jedes Holster inkl SSW sofort zu sehen durch das shirt und guckt locker unter vor.
    Ich kann ja schlecht auf Hiphopper machen und ne XL tragen.

    Wenn jetzt der ängstliche Bürger die Polizei ruft und mitteilt ich würde eine Waffe tragen, habe ich dann falsch gehandelt oder wie verhält sich das?
    In meinen Auflagen steht nichts zum verdeckt tragen drin.

    LG
    Sascha

  • @WhoDaresWins
    Eben das ist das was mich etwas stört/verwirrt. Auf der einen Seite wird mir das Tragen der SSW offiziell erlaubt, auf der anderen Seite muss ich offensichtlich (denn ich finde einfach keine Gesetztestexte die das klar regeln) damit rechnen dass ich den KWS sowie meine SSW direkt wieder verliere wenn ich das mir zugesprochene Recht die Waffe zu führen in Anspruch nehme.

    Wie schon gesagt ist es sicherlich ein Unterschied ob die Waffe ungewollt sichtbar wurde oder ob ich damit herumgefuchtelt habe, das ist schon klar und da kommt eben der "Ermessensspielraum" der Beamten ins Spiel. Hat irgend jemand hier schon mal Erfahrungen damit gemacht oder wurde von der Polizei kontrolliert während er seine SSW getragen hat?

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    Einmal editiert, zuletzt von disto1978 (7. Februar 2018 um 19:18)

  • Zitat von disto1978

    Auch das Thema "Anscheinswaffe" ist mir nicht ganz klar bei den SSW...

    Ich denke für Deine Frage ist der Aspekt Anscheinswaffe oder nicht, belanglos.

    Zwar verbietet die §42a WaffG zunächst das führen von Anscheinswaffen. In Absatz 2 steht neben Ausnahmen von diesem Verbot aber auch der kleine, aber bedeutsame Satz "[...] Weitergehende Regelungen bleiben unberührt."
    Eine weitergehende Regelung findet sich u.a. in §10 (4) WaffG >Führen von Schusswaffen< Mit einem Waffenschein bist du berechtigt das grundsätzliche Verbot des Führens von Schusswaffen zulässig zu durchbrechen. Insofern gebrauchst Du also eine solche "weitergehende Regelung" von denen in §42a WaffG die Rede ist.

    Aber wie ich oben schon geschrieben habe, sind solche Gedanken hochwahrscheinlich eh erst vor einem Verwaltungsgericht interessant.

  • Das Problem wird eben der "Ermessensspielraum" der Polizei sein. Bei der Polizei sind SSW grundsätzlich verpönt und ich befürchte die meisten Polizisten werden jedes ihnen zur Verfügung stehende Mittel nutzen um die Dinger zu kassieren. Auch wenn ich die Bedenken der Polizei teilweise nachvollziehen kann (wie gesagt sowie Befürworter als auch Gegner von SSW und KWS haben teils plausible Argumente, das Thema will ich hier jetzt gar nicht wieder aufwärmen!) finde ich es doch etwas erschreckend dass hier anscheinend überhaupt keine klare Rechtslage bei einem doch so brisanten Thema existiert.

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  • [...] da ist doch jedes Holster inkl SSW sofort zu sehen durch das shirt und guckt locker unter vor.

    Nö. Ich hab auch eher ne drahtige Figur und trage Polo-Shirts in Größe S. Mich hat noch nie jemand schief angeguckt, geschweige denn gefragt, was ich da für 'ne Beule inner Hüfte habe. :D
    Nichtmal Bekannte, die von meiner Bewaffnung wissen, haben mich jemals auf irgendwelche Ausbuchtungen am Körper angesprochen. Ihr macht euch da glaube ich völlig zu Unrecht Gedanken.

    Mein Geheimnis ist übrigens ein Fobus-Paddle-Holster. Das trägt nicht dick auf und lässt sich je nach Ausführung auch noch beliebig in seiner Ausrichtung anpassen.

    "Ein Leben ohne PK380 ist zwar möglich, aber sinnlos!"

    Einmal editiert, zuletzt von IX-Ray (7. Februar 2018 um 19:42)

  • Nö, SSW sind Schusswaffen und keine Anscheinswaffen, ganz einfach.

    Ein "normaler" KWS ohne Auflage des verdeckten Führens macht das offene Führen durchaus legal. Aber das kann sicherlich im Fall der Fälle dazu führen, dass polizeirechtlich ein Gefahrenverdacht oder gar eine Anscheinsgefahr besteht. In Fall 1 kann sie zumindest zu Gefahrerforschungsmaßnahmen greifen, die da dann z.B. die Kontrolle der Person - ggf. unter Eigensicherung - ermöglichen.

    Anscheinsgefahr - nun, nehmen wir an du stehst bei Aldi und kaufst gerade Bückware und Oma Erna sieht deine SSW am Gürtel. Sie ruft die Polizei. Es besteht die nicht ganz entfernte Möglichkeit einer Gefahr für die öffentliche Ordnung (Verstoß einer Rechtsnorm des WaffG). Sich den KWS zeigen lassen und so weiter können sie allemal. Ne andere frage ist dann die Kostenebene.

    Einfach mit Vernunft vorgehen, wenn man unbedingt ne SSW rumtragen mag. Sich immer fragen: wie würde ich eine scharfe Waffe führen?

    Zur Auflage: Wenn man die aus dem KWS haben will hilft nur die isolierte Anfechtung der Auflage innerhalb der Widerspruchsfrist, sonst wird das ganze halt bestandskräftig wie jeder andere Verwaltungsakt.

  • https://www.anwalt.de/rechtstipps/kl…ote_077425.html

    "Einschränkungen beim Führen
    Das Führen unterliegt außerdem folgenden Einschränkungen:

    • Die Waffe muss bei einer entsprechenden Auflage im kleinen Waffenschein verdeckt geführt werden. Sie darf daher beispielsweise nicht aus der Kleidung herausragen, was im Sommer problematisch sein kann."

    Bei mir ist nichts im Scheinchen vermerkt, also Western-Colt gleich umbinden :thumbsup::D8| .


    https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/kleiner-waffenschein/

    "Sind der Besitz und das Führen erlaubt, sind dennoch einige Einschränkungen zu beachten. So schreiben viele Waffenbehörden und Ordnungsämter vor, dass die Waffe nur verdeckt geführt werden darf.
    Ragt dies aus der Kleidung heraus oder ist anders sichtbar, kann das je nach Region zu Bußgeldern führen. Waffeninhaber sollten sich bei der zuständigen Behörde informieren, wie die Vorschriften diesbezüglich aussehen."

    Auf der ganzen Welt gibt es nichts schwächeres als Wasser. Doch in der Art, wie es dem Harten zusetzt, kommt ihm nichts gleich.

    Tao Te King
    Taoistisches Weisheitsbuch

  • Je nachdem, wie der Anrufer und die Polizisten drauf sind, könnte ich mir vorstellen (ACHTUNG: ist nur Spekulation), dass da was mit Vortäuschung einer Straftat ist. Wenn ich mit meiner Puste Trockenübungen mache (eine Scharfe, keine SRS), mach ich den Rolladen runter, weil ich z.B. Bedenken habe, dass ein Waffengegner einfach eine Tat erfindet ("Hier ballert einer mit der Pistole rum"). Vermutlich läuft am Ende alles gut, aber will man sich echt den Stress geben bis es soweit ist?

    Friendly fire - isn't