"Verdeckes Führen" ?!

Es gibt 150 Antworten in diesem Thema, welches 50.709 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Februar 2018 um 08:54) ist von Nashorn.

  • Liebe Schießsportfreunde,
    als Referent f. Waff-SK folgende Hinweise:
    - SSW sind keine (!) Anscheinswaffen nach WaffG.
    - Der KWS erlaubt das Führen einer SSW außerhalb des befriedeten Besitztum (Haus, Grundstück, Wohnung).
    - Die ausstellende Behörde des KWS kann (!) das Führen der Waffe einschränken.
    - Im Falle einer Anzeige liegen die Maßnahmen im Ermessen der Polizeibeamten vor Ort.
    - Ich kenne kein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichten wg. KWS

    Gruß HD

    Mein Tip: Verdecktes Führen erspart Ärger!

  • Nein, Du liegst insoweit nicht richtig, dass das Infragestellen der Zuverlässigkeit eine Ermessenssache sei, die aus der Wahrnehmung einer versehentlich gelüfteten Waffe resultieren könne.

    Für die Zuverlässigkeit gibt es handfeste Kriterien. Hier nochmal der Link dazu:

    Jagd- und waffenrechtliche Zuverlässigkeit

    Und in der Tat lassen sich USA und D nicht direkt vergleichen. Allerdings kannst Du davon ausgehen, dass auch hier die Eigensicherung der Beamten höchste Priorität hat, weil die davon ausgehen müssen, dass Du eine scharfe Waffe mit Dir herum trägst. Es kann ein gemütlicher Plausch werden, muss es aber nicht.

    P.S.: Mein bester co2schütze, die adäquate Begrüßung hätte "Liebe Selbstverteidigungsfreunde" lauten müssen. ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (7. Februar 2018 um 23:08)

  • Tumber, Du hast es falsch verstanden.
    Für den Verlust Deiner Zuverlässigkeit reicht bereits eine Ordnungswidrigkeit. Z. B. aus dem eigenen Erfahrungsbereich: Verlust der Zuverlässigkeit durch mehrere Verstöße wg. Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer, Parkverbotsdelikte ... usw.

    Die Behörde sagt: Wer sich nicht an die StVO hält is nicht zuverlässig.

    Das hatten wir alles schon.

  • Ging es hier nicht um eine versehentlich gelüftete Waffe und den daraus vermuteten Zuverlässigkeitsverlust?

  • Die Behörde sagt: Wer sich nicht an die StVO hält is nicht zuverlässig.

    Das hatten wir alles schon.

    Das ist richtig, so einen Fall kenne ich persönlich aus meinem Umfeld. Nach Polizeikontrolle mit Alkohol am Steuer hat´s ´ne Menge Geld und gute Anwälte gebraucht um die WBK behalten zu dürfen.

    Letztendlich scheint das aber eine recht schwammige Geschichte zu sein. Hast du mies gelaunte Streifenhörnchen werden sie ihren Ermessensspielraum natürlich voll ausschöpfen und ohne klare Gesetzestexte die das im Detail regeln wird es schwer was dagegen zu unternehmen.

    Hatte gehofft da gibt´s ein paar mehr Erfahrungswerte von Leuten die den KWS schon länger haben.


    - Ich kenne kein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichten wg. KWS

    Das scheint wenn du intensiver mit der Thematik zu tun hast ein gutes Zeichen zu sein und ein Beweis dass dieses "Aufrüsten und Bewaffnen" der Deutschen weniger dramatisch stattfindet wie oft dargestellt. ;)

    Luftdruck: Walther CP88 -- Diana Mod. 75 -- Diana Mod. 6
    Scheckschuß: Röhm RG89 -- Walther P99 Sondermodell "Commemorative for the Year 2000" (PTB637) -- Walther P99 (PTB-762) -- Zoraki 906 -- Zoraki 2918

    Einmal editiert, zuletzt von disto1978 (7. Februar 2018 um 23:22)

  • Danke! Zumindest meine wenigen bescheidenen 15-EUR-Verwarngeld-Parkverstöße haben mich noch nicht um meine Zuverlässigkeit gebracht.

    Noch einmal zusammenfassend:

    Eine versehentlich herausguckende Waffe eines unbescholtenen Bürgers ohne Auflage des verdeckten Führens gefährdet die Zuverlässigkeit möglicherweise nicht.

    Eine versehentlich herausguckende Waffe eines bereits auffällig gewordenen Bürgers ohne Auflage des verdeckten Führens gefährdet die Zuverlässigkeit möglicherweise nicht.

    Eine versehentlich herausguckende Waffe eines unbescholtenen oder bereits auffällig gewordenen Bürgers mit Auflage des verdeckten Führens gefährdet die Zuverlässigkeit möglicherweise.

    Und zum Thema Verwaltungsgerichte und KWS...

    http://www.gesetze-bayern.de/Content/Docume…CookieSupport=1

    https://m.focus.de/regional/gelse…id_7229131.html

    http://m.fnp.de/rhein-main/Ger…art1491,2794467

    3 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (7. Februar 2018 um 23:54)


  • Also kann man soweit festhalten:

    • Schreckschusswaffen sind eigentlich "Anscheinwaffen", werden aber vom deutschen Waffenrecht wie Schusswaffen behandelt.
    • Wenn im KWS nicht ausdrücklich das verdeckte Tragen vorgegeben ist, könnte man die SSW auch sichtbar Führen.
    • Der gesunde Menschenverstand sollte jedem der eine SSW trägt dennoch suggerieren dies verdeckt zu tun.
    • Kommt es zu einem Polizeieinsatz weil jemand die SSW dennoch gesehen hat liegt es völlig im Ermessensspielraum der Polizei es dabei zu belassen oder die Zuverlässigkeit in Frage zu stellen und somit SSW und KWS einzuziehen.

    ...liege ich mit der Zusammenfassung soweit richtig?

    Wenn Du einen rechtssicheren Ratschlag haben willst, dann bleibt Dir nur Nachfrage zu halten bei:
    -zuständiger Waffenbehörde
    -Polizei
    -rechtliche Beratung bei einem Fachanwalt (teuer)

    Auf alles andere kannst Du Dich nicht verlassen. Ich persönlich ziehe das verdeckte Tragen vor, ich muss niemanden ängstigen oder unnötige Aufmerksamkeit erzeugen. Unauffälligkeit hat seinen Vorteil und im Fall der Fälle bleibt der Überraschungsmoment auf Deiner Seite. Klar würde ich mir auch gerne meinen Colt umbinden am Westerngürtel, aber damit mache ich mich wohl eher zum Nappel außerhalb irgendwelcher Westernevents, auch wenn ich in meinem KWS keinerlei eingetragene Einschränkungen habe, aber ich bin nicht John Wayne und lebe dafür im falschen Land.

    Auf der ganzen Welt gibt es nichts schwächeres als Wasser. Doch in der Art, wie es dem Harten zusetzt, kommt ihm nichts gleich.

    Tao Te King
    Taoistisches Weisheitsbuch

  • -zuständiger Waffenbehörde
    ...Wäre denke ich in unserem Fall das Landratsamt. Wäre einen Versuch wert ob die einen verbindlichen Gesetzestext vorlegen können.
    -Polizei
    ...ich denke selbst hier bekommt man darauf keine Rechtsverbindliche Aussage denn ein Polizist ist kein Jurist und wird immer nach seiner Auslegung und seinem Ermessensspielraum handeln.
    -rechtliche Beratung bei einem Fachanwalt (teuer)

    ...wie Du schon sagst einfach nicht bezahlbar!

    Ich persönlich ziehe das verdeckte Tragen vor, ich muss niemanden ängstigen oder unnötige Aufmerksamkeit erzeugen. Unauffälligkeit hat seinen Vorteil und im Fall der Fälle bleibt der Überraschungsmoment auf Deiner Seite. Klar würde ich mir auch gerne meinen Colt umbinden am Westerngürtel, aber damit mache ich mich wohl eher zum Nappel außerhalb irgendwelcher Westernevents, auch wenn ich in meinem KWS keinerlei eingetragene Einschränkungen habe, aber ich bin nicht John Wayne und lebe dafür im falschen Land.

    Wie ich bereits mehrfach betonte sehe ich es auch als selbstverständlich an eine SSW verdeckt zu tragen. Mir ging es einfach mal um die Rechtslage bzw. irgendwelche Paragraphen auf die ich mich berufen könnte wenn es mal zum Fall der Fälle kommt. Schließlich möchte ich meinen KWS nicht bei erster Gelegenheit wieder abgeben müssen aufgrund irgendeines dummen Missverständnisses.

    Luftdruck: Walther CP88 -- Diana Mod. 75 -- Diana Mod. 6
    Scheckschuß: Röhm RG89 -- Walther P99 Sondermodell "Commemorative for the Year 2000" (PTB637) -- Walther P99 (PTB-762) -- Zoraki 906 -- Zoraki 2918

  • -Polizei
    ...ich denke selbst hier bekommt man darauf keine Rechtsverbindliche Aussage denn ein Polizist ist kein Jurist und wird immer nach seiner Auslegung und seinem Ermessensspielraum handeln.

    Ich denke doch, dass sind ja die, die Dich, wenn es dumm läuft, hopps nehmen und ihre Maßnahme mit einer Rechtsgrundlage unterfüttern müssen. Schriftlich Anfrage an den Sach-/Bearbeiter Öffentlichkeit richten, das haben eigentlich alle größeren Dienststellen, dann bekommst Du auch eine schriftlich Antwort. Zeitgleich schriftliche Anfrage an Deine Waffenbehörde und Du hast was auf Tasche. Da werden die sich bemühen müssen, denn Du darfst zu Recht eine rechtssichere Auskunft erwarten. Das alles nett und freundlich verpackt und etwas Geduld bei der Antwort haben, dann sollte das laufen.

    Auf der ganzen Welt gibt es nichts schwächeres als Wasser. Doch in der Art, wie es dem Harten zusetzt, kommt ihm nichts gleich.

    Tao Te King
    Taoistisches Weisheitsbuch

  • Guten Morgen,

    Seit mir mal nicht böse.
    Ihr bringt die Amerikaner in's Spiel.
    Die tragen echte Waffen, in manchen Statten sogar Sturmgewehre.
    Über Sinn und Unsinn können wir nicht streiten.
    Wir wissen nichts darüber, ob die Bedrohungslage dort so hoch ist. Ob man ständig Gefahr läuft, von einem wilden Tier angefallen zu werden.
    Aber es sind echte Schusswaffen von der Stange.

    Ihr diskutiert hier darüber, ob man ein 800g schweren Zinkklumpen mit herum schleppt, der extra hergestellt wurde und aussehen soll wie eine Pistole.
    Warum wohl? Um damit zu drohen. Sonst könnte eine Waffe zur Selbstverteidigung auch anderes aussehen.
    Das Ganze ließt sich selbst für mich lächerlich. Könnt ihr euch vorstellen, wie lässtig das für die Polizei ist? Typen die mit KWS Anscheinwaffen erlaubt führen dürfen. Nichts anderes sind SSWs die öffentlich getragen werden für mich. Früher wurden an Silvester diese "Waffen" rausgeholt und geschosen.
    Jetzt kannst du dir an Silvester Gedanken machen: Verläßt das "Geschoss das Grundstück, was sagen die Nachbarn, wie anschließend lagern?"

    Danke dafür.

    2 Mal editiert, zuletzt von weiss nix kann nix (8. Februar 2018 um 06:46)

  • -rechtliche Beratung bei einem Fachanwalt (teuer)
    ...wie Du schon sagst einfach nicht bezahlbar

    Die Kosten einer fundierten Erstberatung dürfen maximal 190 EUR netto ggf. zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale in Höhe von max. 20 EUR netto zzgl. Umsatzsteuer betragen. Unbezahlbar ist das nicht.

    Richtig ist, dass ein Polizist kein geeigneter Ansprechpartner für einen Rechtsrat ist.

    Absolute Rechtssicherheit bringt nur der Selbstversuch. Und dann durchkämpfen bis zum Bundesverwaltungsgericht.

    Einmal editiert, zuletzt von TumberTambour (8. Februar 2018 um 07:50)

  • Klar würde ich mir auch gerne meinen Colt umbinden am Westerngürtel, aber damit mache ich mich wohl eher zum Nappel außerhalb irgendwelcher Westernevents, auch wenn ich in meinem KWS keinerlei eingetragene Einschränkungen habe, aber ich bin nicht John Wayne und lebe dafür im falschen Land.

    Nicht nur bei Westernevents, auch in Pullman City ist das ungeladene
    offene Tragen/Führen möglich.

  • Es gibt im Waffelgesetz nirgends eine Definition fürs verdeckte Tragen.
    Weder für scharfe noch SSW.
    Allerdings wie bei allem sollte man den Menschenverstand nutzen.
    Ein Jäger brauch auch kein Verschlossenes Behältniss und laut den Münchner Verkehrsbetrieben kann hier jeder die Waffen mitführen wie er die Berechtigung hat. Dennoch hab ich hier noch keinen gesehen der seine Büchse locker über die Schulter hängt und U-Bahn fährt.

  • Das man (selbst wenn theoretisch erlaubt) die Waffe immer verdeckt führen sollte, ist ja nun schon ausreichend geschrieben worden.
    Falls man doch mal "erwischt" wird beim führen, sei es durch einen dummen Zufall (Waffe fällt aus der Tasche, lünkert raus etc.), sollte sich jedem klar sein, das es zu unsanftem Kontakt mit den Sherriffs kommen kann.
    Was hier aber glaube ich noch nicht angesprochen wurde ist, das es meines Wissens nach schon den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt, wenn jemand die Waffe sieht und sich davon bedroht fühlt...
    Das würde also im Wurst-Käse-Szenario noch hinzu kommen können.

  • Wo wir gerade hier beim Stricken sind... wenn einem die Waffe aus der Buxe lurcht und man sich kurz vorher genauestens nach den Rechtsfolgen dieses Problems erkundigt hat, dann kann das ein Anhaltspunkt für einen (bedingten) Vorsatz sein.