Daraus ergibt sich ein wahrscheinlicher Ablauf, wenn du eine Waffe offen geholstert führst: Jemand ruft die Polizei, die Polizei rückt an und stellt Dich, möglicherweise schaust du dabei auch in einen "aufgebohrten" Lauf. Danach wird die Polizei ihren Ermessenspielraum gegen Dich nutzen und die Waffe sicherstellen.Irgendwann kommt ein Brief der Waffenbehörde, indem sie deinen KWS widerruft. Sie wird deine persönliche Eignung in Zweifel ziehen. >Können sie sich nicht denken, dass open carry Irritationen bei Passanten auslöst< Vielleicht kommt die Polizei sogar persönlich zu dir vorbei und stellt den KWS sicher. Je nachdem wie sie ihren Ermessenspielraum auslegen, zocken sie dir alle deine Waffen ab.
Als nächstes kannst Du eine Reihe von Widersprüchen verfassen und dich mit unserem Behördenapparat herumschlagen. Vielleicht musst Du die Behördenentscheide auch vor einem Verwaltungsgericht auf Zulässigkeit überprüfen lassen.
Sorry, aber diese Story ist nicht "wahrscheinlich", sondern einfach nur von vorne bis hinten ausgedacht und hier mit wichtiger Mine wie eine Wahrheit verkündet. Sowas finde ich absolut daneben.
Tatsache ist, es ist nirgends geregelt, ob mit der Erlaubnis zu führen auch das offene Führen gemeint ist, also ist es erstmal nicht gesetzlich verboten. Trotzdem kann die Polizei natürlich erstmal reagieren, wenn sie findet, dass du dich oder andere gefährdest. Wenn du mit einer laufenden Kettensäge durch die Stadt läufst, kann sie auch was tun, obwohl in keinem Gesetz steht, dass das verboten ist. Ob sie das in der konkreten Situation auch tut oder nicht, ist völlig unklar und sicherlich auch von der konkreten Situation abhängig. Die Polizei darf so einiges erstmal machen, aber sie muss sich dafür dann eben auch früher oder später rechtfertigen können.
Und welche Folgen das für deine persönliche Eignung hat, ist auch völlig offen. Es gibt dazu m.W. keine Rechtsprechung, und hier im Forum hat auch noch niemand über so einen Fall berichtet.