"Verdeckes Führen" ?!

Es gibt 150 Antworten in diesem Thema, welches 50.547 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Februar 2018 um 08:54) ist von Nashorn.

  • Daraus ergibt sich ein wahrscheinlicher Ablauf, wenn du eine Waffe offen geholstert führst: Jemand ruft die Polizei, die Polizei rückt an und stellt Dich, möglicherweise schaust du dabei auch in einen "aufgebohrten" Lauf. Danach wird die Polizei ihren Ermessenspielraum gegen Dich nutzen und die Waffe sicherstellen.Irgendwann kommt ein Brief der Waffenbehörde, indem sie deinen KWS widerruft. Sie wird deine persönliche Eignung in Zweifel ziehen. >Können sie sich nicht denken, dass open carry Irritationen bei Passanten auslöst< Vielleicht kommt die Polizei sogar persönlich zu dir vorbei und stellt den KWS sicher. Je nachdem wie sie ihren Ermessenspielraum auslegen, zocken sie dir alle deine Waffen ab.
    Als nächstes kannst Du eine Reihe von Widersprüchen verfassen und dich mit unserem Behördenapparat herumschlagen. Vielleicht musst Du die Behördenentscheide auch vor einem Verwaltungsgericht auf Zulässigkeit überprüfen lassen.

    Sorry, aber diese Story ist nicht "wahrscheinlich", sondern einfach nur von vorne bis hinten ausgedacht und hier mit wichtiger Mine wie eine Wahrheit verkündet. Sowas finde ich absolut daneben. :thumbdown:

    Tatsache ist, es ist nirgends geregelt, ob mit der Erlaubnis zu führen auch das offene Führen gemeint ist, also ist es erstmal nicht gesetzlich verboten. Trotzdem kann die Polizei natürlich erstmal reagieren, wenn sie findet, dass du dich oder andere gefährdest. Wenn du mit einer laufenden Kettensäge durch die Stadt läufst, kann sie auch was tun, obwohl in keinem Gesetz steht, dass das verboten ist. Ob sie das in der konkreten Situation auch tut oder nicht, ist völlig unklar und sicherlich auch von der konkreten Situation abhängig. Die Polizei darf so einiges erstmal machen, aber sie muss sich dafür dann eben auch früher oder später rechtfertigen können.

    Und welche Folgen das für deine persönliche Eignung hat, ist auch völlig offen. Es gibt dazu m.W. keine Rechtsprechung, und hier im Forum hat auch noch niemand über so einen Fall berichtet.

  • Das mich die Polizei kontrolliert und meinen KWS sehen will damit hätte ich nie ein Problem. Ich habe schon bevor es den KWS gab SSW bei mir gehabt und habe bei einer Polizeikontrolle immer gleich zu beginn darauf hingewiesen dass ich diese bei mir habe um Missverständnisse auszuschließen. Das suggeriert mir der gesunde Menschenverstand.


    Hier ist jetzt wieder die Frage: Zählt was in meinem KWS steht, also die Auflage der ausstellenden Behörde oder das was in der jeweiligen Region (Bundesland/Landkreis) vorgegeben wird? :S

    Luftdruck: Walther CP88 -- Diana Mod. 75 -- Diana Mod. 6
    Scheckschuß: Röhm RG89 -- Walther P99 Sondermodell "Commemorative for the Year 2000" (PTB637) -- Walther P99 (PTB-762) -- Zoraki 906 -- Zoraki 2918

  • Hier ist jetzt wieder die Frage: Zählt was in meinem KWS steht, also die Auflage der ausstellenden Behörde oder das was in der jeweiligen Region (Bundesland/Landkreis) vorgegeben wird? :S

    Mach es Dir einfach, morgen Telefon in die Hand nehmen und Deine zuständige Waffenbehörde anrufen.

    Auf der ganzen Welt gibt es nichts schwächeres als Wasser. Doch in der Art, wie es dem Harten zusetzt, kommt ihm nichts gleich.

    Tao Te King
    Taoistisches Weisheitsbuch

  • Das Zauberwort im Zusammenhang mit der Polizei heißt "Gefahrenabwehr".

    P.S.: Jedem vernunftbegabten Menschen sollte sehr daran gelegen sein, stets gut verdeckt zu führen, egal was im KWS steht. Es sei denn, man möchte sich als Wichtigtuer, Aufschneider oder Spinner in seinem Bezirk bekannt machen und dadurch mit der Öffentlichkeit und Sicherheitskräften in Konflikt geraten.

    3 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (7. Februar 2018 um 19:48)

  • Ich hab da auch noch eine Frage dazu, jetzt ist ja Winter und wir haben alle dicke Sachen an, aber was ist im Sommer?
    Von der Figur her bin ich schlank, trage im Sommer kurze Hosen und shirts in der Größe S, da ist doch jedes Holster inkl SSW sofort zu sehen durch das shirt und guckt locker unter vor.
    Ich kann ja schlecht auf Hiphopper machen und ne XL tragen.

    Wenn jetzt der ängstliche Bürger die Polizei ruft und mitteilt ich würde eine Waffe tragen, habe ich dann falsch gehandelt oder wie verhält sich das?
    In meinen Auflagen steht nichts zum verdeckt tragen drin.

    LG
    Sascha


    Legt's euch halt für die warmen Tage noch eine 906 zu, die braucht gar kein Holster weil sie in jede Hosentasche passt, nimmt nicht mehr Platz ein wie ein Smartphone.

    wer zuviel Geld hat eine SE :)

    Die Wichtigsten: FWB 300s, Walther LGU, Weihrauch HW95, Weihrauch HW30S, Diana 350 N-Tec Magnum, Diana P1000 Evo TH, GSG M11, Hämmerli AirMagnum 850, Weihrauch HW45 Silver Star, Diana LP8 Magnum Tactical, Zoraki HP-01, WLA, WLA Duke, diverses Co2 Geraffel und Heißgaser
    Status Quo, die Datenpflege der Signatur ist zu zeitintensiv :D

  • P.S.: Jedem vernunftbegabten Menschen sollte sehr daran gelegen sein, stets gut verdeckt zu führen, egal was im KWS steht. Es sei denn, man möchte sich als Wichtigtuer, Aufschneider oder Spinner in seinem Bezirk bekannt machen und dadurch mit der Öffentlichkeit und Sicherheitskräften in Konflikt geraten.

    Das steht, wie ich schon im Anfangspost schrieb außer Frage! ...es geht mir einfach um die Rechtslage. ;)

    Luftdruck: Walther CP88 -- Diana Mod. 75 -- Diana Mod. 6
    Scheckschuß: Röhm RG89 -- Walther P99 Sondermodell "Commemorative for the Year 2000" (PTB637) -- Walther P99 (PTB-762) -- Zoraki 906 -- Zoraki 2918

  • Das mich die Polizei kontrolliert und meinen KWS sehen will damit hätte ich nie ein Problem. Ich habe schon bevor es den KWS gab SSW bei mir gehabt und habe bei einer Polizeikontrolle immer gleich zu beginn darauf hingewiesen dass ich diese bei mir habe um Missverständnisse auszuschließen. Das suggeriert mir der gesunde Menschenverstand.

    Hier ist jetzt wieder die Frage: Zählt was in meinem KWS steht, also die Auflage der ausstellenden Behörde oder das was in der jeweiligen Region (Bundesland/Landkreis) vorgegeben wird? :S

    Natürlich das was auf deinem Wisch steht ;) .
    Und zu den Gummigesetzen die sind extra so das man einem jeder zeit ein Strick draus drehen kann :D

  • Nö, SSW sind Schusswaffen und keine Anscheinswaffen, ganz einfach.

    Das war flapsig ausgedrückt, ja, auch wenn ich nicht Deiner Meinung bin, dass sie wirklich Schusswaffen i.S. d. WaffG sind, denn dazu müssten Geschosse durch den Lauf getrieben werden. Sie sind den Schusswaffen gleichgestellt, weil sie Munition verschießen.

    Ich habe sie im Zusammenhang meines Posts Anscheinswaffen genannt, weil sie den Anschein einer tödlichen Feuerwaffe erwecken, obwohl sie es nicht sind. Das offene Tragen ist ja nur deswegen überhaupt ein potentielles Problem. Wenn da fett "SCHRECKSCHUSS" auf den Griffschalen stehen würde oder die grundsätzlich orange eingefäbt werden müssten, könnte man die auch problemlos offen tragen.

  • Legt's euch halt für die warmen Tage noch eine 906 zu, die braucht gar kein Holster weil sie in jede Hosentasche passt, nimmt nicht mehr Platz ein wie ein Smartphone.

    wer zuviel Geld hat eine SE :)

    Die man auch im Winter führen kann ,umsonst wird nicht oft zu den ganz kleinen geraten ,HW88,37 ,906 .... Da sieht man nämlich auch im Sommer nichts ,so ein Klopper ist eben schwerer zu verstecken *lol*

  • Das war flapsig ausgedrückt, ja, auch wenn ich nicht Deiner Meinung bin, dass sie wirklich Schusswaffen i.S. d. WaffG sind, denn dazu müssten Geschosse durch den Lauf getrieben werden. Sie sind den Schusswaffen gleichgestellt, weil sie Munition verschießen.
    Ich habe sie im Zusammenhang meines Posts Anscheinswaffen genannt, weil sie den Anschein einer tödlichen Feuerwaffe erwecken, obwohl sie es nicht sind. Das offene Tragen ist ja nur deswegen überhaupt ein potentielles Problem. Wenn da fett "SCHRECKSCHUSS" auf den Griffschalen stehen würde oder die grundsätzlich orange eingefäbt werden müssten, könnte man die auch problemlos offen tragen.

    WaffG Anlage 1 ist da allerdings anderer Meinung.

    2. Arten von Schusswaffen
    ...
    2.6
    Schreckschusswaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind.

    Das scheint tatsächlich im Widerspruch zu 1.1 zu stehen, wonach "Geschosse durch einen Lauf getrieben werden", allerdings regelt 2 eben noch genauere Arten von Schusswaffen und eben nicht gleichgestellte Gegenstände.

    Darauf deutet auch 2.8 hin, wo 1.2.1. (Gleichgestellte Gegenstände, nur dort könnte man die SSW unterbringen) ausdrücklich aufgeführt ist.

  • Wundert mich auch sehr das ein verdecktes Führen nicht Vorschrift ist.
    Darum kann man auch immer wieder lesen , auch von Seiten der Polizei, dass der Bürgen sich nicht "bewaffnen" soll.
    Aus ihrer Sicht kann ich das sogar nachvollziehen...

    Trage ich im Sommer eine SSW verdeckt und diese wird wird von einem Dritten gesehen, warum auch immer, und im Worst Case wird die Polizei verständigt, SEK halte ich für extrem übertrieben, was soll mir dann bitte schön passieren!?
    In dem Fall habe ich mich regelkonform verhalten!

  • @Rancon: Ja, da widerspricht sich das Waffengesetz seit 2003, das hatten wir hier ja auch schon das eine oder andere Mal.

    Eigentlich heißt das ja nur, dass das, was wir als Schreckschusswaffen bezeichnen, gar keine Schreckschusswaffen im Sinne von 2.6. sein können, weil sie keine Schusswaffen sind, weil keine Geschosse durch einen Lauf getrieben werden, aber so ist es wohl dann doch nicht gemeint ... ;)

  • Das steht, wie ich schon im Anfangspost schrieb außer Frage! ...es geht mir einfach um die Rechtslage. ;)

    Keine Strafe ohne Gesetz. Was soll also passieren, wenn die Waffe aufblitzt, und in Deinem KWS kein verdecktes Führen als Auflage enthalten ist?

    Vielleicht kommen im Rahmen der Gefahrenabwehr mobile Einsatzkräfte, die Dich erst sichern und dann befragen?

    Vielleicht kommen zwei nette Streifenpolizisten und sprechen Dich freundlich an?

    Vielleicht wird die Polizei Dich bitten, in Zukunft weniger Aufruhr zu verbreiten und sorgfältiger zu sein?

    Vielleicht werden Dir die Kosten des Polizeieinsatzes aufgebrummt, wie bei den armen Menschen, die ihren Koffer mal unbeabsichtigt am Bahnhof stehenlassen?

    Vielleicht wird Dir von Deiner Erlaubnisbehörde dann auch nachträglich das verdeckte Führen auferlegt?

    Jedenfalls ist diese Situation des Aufblitzens unbedingt zu verhindern. Man sollte so führen, dass das ausgeschlossen ist. Dann muss man sich auch keinen Kopf um Rechtsfolgen machen.

    Einmal editiert, zuletzt von TumberTambour (7. Februar 2018 um 20:48)

  • Onkel Google hilft:

    https://www.google.com/search?q=muss+…uPM3SkgW3qpTQBg

    erster Treffer, Suchbegriff "verdeckt", mit weiterem Verweis auf eine sog. "Auflage" nach § 36 VwVfG.

    Hier dürften sich die meisten Auflagen zum verdeckten Tragen auf § 36 Abs. 1 Alt. 2 VwVfG stützen.

    Ob zurecht oder nicht, wurde wohl noch nicht höchstrichterlich geklärt.

    Da die Ausstellung des KWS ein Verwaltungsakt ist, ist allein maßgeblich, ob der jeweilige Adressat des VAs mit der Auflage zum verdeckten Tragen belegt wurde oder nicht. Nur weil irgend jemand einen KWS *ohne*Ü diese Auflage hat, heißt das also nicht, dass andere KWS-Inhaber ebenfalls grds. offen tragen dürfen.

  • Aus eigener Erfahrung kann ich eines bestätigen, sobald eine Waffe oder Anscheinwaffe im Spiel ist, sei es SSW, Luftgewehr oder sonstiges, wird das SEK angefordert, die Polizei hält sich dabei komplett zurück da sie keine Ausbildung hat für solche Einsätze.
    In meinem Fall den ich erlebte, wurde jemand auf einem Hof mit dem Knüppel bedroht und jemand hatte ein paar Tage zuvor ein Luftgewehr in seinem "Umfeld" gesehen und dies der Polizei mit geteilt.
    Innerhalb von 1h war das SEK mit Scharfschützen vor Ort und der mit dem Knüppel wurde überwältigt und extrem hart zu Boden gebracht.

  • Hallo Tumber, einen Wichtigen hast Du noch vergessen:
    - Vielleicht wird seitens der Behörde deine Zuverlässigkeit in Frage gestellt. Das kann den Verlust aller Genehmigungen, WBK, Jagdschein etc nach sich ziehen. Gruß HD

  • Vielleicht. Vielleicht liest die Behörde aber auch nochmal vorher im Waffengesetz nach, wie Zuverlässigkeit definiert ist. Sonst musst du halt vielleicht mal klagen.

    Ich will wirklich keinen ermutigen, aber wir sollten schon bei den Tatsachen bleiben.

  • Wer mal sehen will, wie z. B. amerikanische Polizisten auf "legal open carry" von Langwaffen reagieren, der findet bei YouTube einiges...

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    Co2-Schütze, bei der Zuverlässigkeit bin ich mir nicht sicher. Wenn es keine Auflage des verdeckten Führens gibt, dann kann eine (zumal unbeabsichtigt) sichtbare Waffe meiner Meinung nach kein Ereignis sein, das direkt in die Unzuverlässigkeit führt.

  • Wer mal sehen will, wie z. B. amerikanische Polizisten auf "legal open carry" von Langwaffen reagieren, der findet bei YouTube einiges...

    ...nun, USA und Deutschland kann man da nicht mal ansatzweise vergleichen!

    Also kann man soweit festhalten:

    • Schreckschusswaffen sind eigentlich "Anscheinwaffen", werden aber vom deutschen Waffenrecht wie Schusswaffen behandelt.
    • Wenn im KWS nicht ausdrücklich das verdeckte Tragen vorgegeben ist, könnte man die SSW auch sichtbar Führen.
    • Der gesunde Menschenverstand sollte jedem der eine SSW trägt dennoch suggerieren dies verdeckt zu tun.
    • Kommt es zu einem Polizeieinsatz weil jemand die SSW dennoch gesehen hat liegt es völlig im Ermessensspielraum der Polizei es dabei zu belassen oder die Zuverlässigkeit in Frage zu stellen und somit SSW und KWS einzuziehen.

    ...liege ich mit der Zusammenfassung soweit richtig?

    Luftdruck: Walther CP88 -- Diana Mod. 75 -- Diana Mod. 6
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  • Kommt es zu einem Polizeieinsatz weil jemand die SSW dennoch gesehen hat liegt es völlig im Ermessensspielraum der Polizei es dabei zu belassen oder die Zuverlässigkeit in Frage zu stellen und somit SSW und KWS einzuziehen.

    Das ist wie gesagt eine pessimistische Vermutung und beruht auf keinerlei Erfahrungen. Wenn man die Waffe nicht mit Absicht offen gezeigt hat, halte ich das für sehr unwahrscheinlich.

    Die Bedingungen für Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sind keine reine Ermessenssache, so leicht wird man beides auch nicht los.