"Verdeckes Führen" ?!

Es gibt 150 Antworten in diesem Thema, welches 50.572 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Februar 2018 um 08:54) ist von Nashorn.

  • Ich hab meinen Lappen auch noch aus der Zeit, in der der Vordruck des großen Waffenscheins genommen wurde und nur "Kleiner" drübergedruckt wurde.

    Da sind natürlich auch die Spalten vorhanden, in denen Man normalerweise die Waffen einträgt, aber das ist nur für scharfe und dementsprechend registrierte Waffen gedacht.
    Wenn ein SB was Anderes sagt, dann irrt er da halt.
    Wäre nicht das erste Mal, daß amtlicher Mist erzählt wird :)

    Es würde auch absolut keinen Sinn machen, denn du kannst dir ja so viele Gaspusten kaufen, wie du willst.
    Und wenn du da nun deine Gaspistole öfter wechselst bzw. dir immer wieder eine Neue kaufst, wäre nach der Dritten schluss und du bräuchtest einen neuen Schein.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Das beim Antrag auf den KWS eine SSW angegeben werden muss (soll) kann einfach nur dazu dienen dass die Behörde sieht der Antragsteller hat verstanden welche Art Waffen er dann führen darf.

    Luftdruck: Walther CP88 -- Diana Mod. 75 -- Diana Mod. 6
    Scheckschuß: Röhm RG89 -- Walther P99 Sondermodell "Commemorative for the Year 2000" (PTB637) -- Walther P99 (PTB-762) -- Zoraki 906 -- Zoraki 2918

    Einmal editiert, zuletzt von disto1978 (16. Februar 2018 um 02:22)

  • Das beim Antrag auf den KWS eine SSW angegeben werden muss (soll) . . .

    Das "Rätsel" ist schon gefühlte einhundert Mal hier im Forum gelöst worden -
    warum liest es keiner und warum wird weiter hanebüchen herumgerätselt. . . . 8)

  • Offensichtlich haben manche Spaß dran, Erbsen zu zählen, dem Amtsschimmel die Sporen zu geben und aus Langeweile hier etwas zu schreiben.

    KWS beantragen, Waffe verdeckt führen und gut ist. Was gibt es da noch für Diskussionen eigentlich ?

  • Das "Rätsel" ist schon gefühlte einhundert Mal hier im Forum gelöst worden -warum liest es keiner und warum wird weiter hanebüchen herumgerätselt. . . . 8)

    Na dann löse doch mal auf ;)


    Offensichtlich haben manche Spaß dran, Erbsen zu zählen, dem Amtsschimmel die Sporen zu geben und aus Langeweile hier etwas zu schreiben.

    KWS beantragen, Waffe verdeckt führen und gut ist. Was gibt es da noch für Diskussionen eigentlich ?

    An Langeweile scheint es Dir auch nicht zu mangeln wenn ich mir deinen Beitrag zu diesem Thema so anschaue :rolleyes:

    Ich finde es langsam belustigend wie hier einige im Forum unterwegs sind. Anstatt zum Thema passend zu Diskutieren oder eben Themen die man als unwichtig empfindet zu ignorieren wird hier immer wieder darüber Diskutiert ob die Diskussion überhaupt geführt werden sollte oder ob das Thema überhaupt hier ins Forum passt. Dann wird noch erörtert ob der TE die Antwort auch hätte selber finden können und viele Themen werden wohl bewusst nach kürzester Zeit komplett entfremdet oder gehen in den "Chatmodus" über. Dann wundert man sich noch warum gerade neue Nutzer in diesem Wirrwarr ihre Frage nicht eindeutig beantwortet finden und ein neues Thema erstellen. Am ende findet man über die SuFu zig Threads zum Thema in denen darauf hingewiesen wird die SuFu zu benutzen.

    Wer den Startpost noch einmal liest wird sicher erkennen dass es hier darum ging ob jemand eindeutige Gesetzestexte kennt die das Thema "Verdecktes Führen" klar regeln. Es ist immer wieder zu lesen und zu hören eine SSW muss immer verdeckt geführt werden (egal was die Behörde im KWS einträgt oder nicht) und sobald jemand diese sieht macht man sich strafbar. Da Aussagen kursieren wie "Wenn jemand deine SSW unterm Shirt vorblitzen sieht und die Polizei ruft bist du deine SSW und den KWS sofort los!" oder "Wenn jemand deine SSW (ungewollt) sieht und die Polizei anrückt musst du den Einsatz bezahlen!" habe ich gehofft jemand kennt dazu klare gesetzliche Regelungen oder hat ggf. Erfahrungswerte mit der Thematik. Auch habe ich im Startpost klar geschrieben wir müssen nicht darüber diskutieren ob es sinnvoll ist eine SSW offen zu führen da der eigene Menschenverstand einem suggerieren sollte die SSW verdeckt zu tragen.

    Was wurde aus dem Thread? ...eine Diskussion bzw. eine endlose Belehrung warum es nicht sinnvoll wäre eine SSW offen zu tragen mit den üblichen "Eine SSW ist zur SV ungeeignet" -Einlagen und USA Szenarien, aufgefüllt mit weiteren wilden Spekulationen über die ursprünglich angesprochene unklare Rechtslage.

    Bravo, weiter machen... :thumbup:

    Luftdruck: Walther CP88 -- Diana Mod. 75 -- Diana Mod. 6
    Scheckschuß: Röhm RG89 -- Walther P99 Sondermodell "Commemorative for the Year 2000" (PTB637) -- Walther P99 (PTB-762) -- Zoraki 906 -- Zoraki 2918

  • Es gibt nirgendwo das verdeckte oder Open Carry im Deutschen Waffelgesetz genau so wie es das transportieren nicht gibt, dies ist eine Sonderform den Führens.
    Damit ist alles gesagt alles beantwortet und Ende.