Entwicklung einer Schreckschusswaffe für die Selbstverteidigung

Es gibt 255 Antworten in diesem Thema, welches 78.618 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. März 2019 um 20:49) ist von PMDeutschland.

  • Guten Abend,


    Darf man. Ich entschuldige mich für die lange Abwesenheit. Seit Ende Juni habe ich nicht mehr viel am Projekt gearbeitet.
    Kurzes Update:

    Der Gussrohling hatte nicht nur eine zu hohe Härte, sondern war er auch nichtmal konstant gehärtet. Das Bearbeiten mit der Feile war abschnittsweise unmöglich; ich habe das Gefühl dass da jemand einfach mit einer Propanfakel draufgehalten und das Teil ins Wasser geworfen hat. Obwohl ich nicht einmal nach einer Behandlung des Gussrohlings gefragt hatte.

    Ergo werde ich mir eine neue chinesische Gießerei suchen müssen, die nicht pfuscht. Ich hatte mir absichtlich den günstigsten Anbieter ausgewählt, das hat man davon.

    Ich tendiere auch dazu, einfach das Material des Griffstücks auf AISI 7075er Aluminium zu ändern. Kostet mich wesentlich weniger und sollte den Anforderungen locker standhalten. Oberflächenbehandlung ist auch günstiger.
    Bis ich den nächsten Gussrohling bestelle, werden wohl noch ein paar Wochen vergehen. Ich habe den Versuch, ein Funding zu organisieren, aufgegeben und finanziere aus eigener Tasche.


    Um den Fragen direkt vorweg zu kommen - Ich werde weder detaillierte Bilder von Bauteilen noch weitere CADs hier veröffentlichen, davon wurde mir mehrfach abgeraten. Solange ich keinen funktionierenden Prototypen mit PTB in der Hand halte, bleibt das auch erstmal so. Willkommen im Kapitalismus. :D


    Mit freundlichen Grüßen


    Marcus

  • Ich würde mal sagen der Stahlgussrohling wurde zu schnell abgekühlt und bekam dadurch harte stellen.

    Such dir ne härterei und lass den Rohling weichglühen, danach kannst du ihn bearbeiten!!

  • Guten Tag,

    Vielen Dank für den Vorschlag! Ich werde mal prüfen, ob sich das lohnt - wenn das Weichglühen 150€ kostet, wäre das allerdings nicht wirtschaftlich ;)

    Ich bin mir auch unsicher, ob kleine deutsche Betriebe Aufträge dieser Art annehmen. Mit Waffen möchte ja keiner etwas zu tun haben. Anfragen werde ich trotzdem.


    Mit freundlichen Grüßen

    Marcus

  • Glühen kann man auch selbst. Mit der Gasflamme erwärmen
    bis das Teil eine kirschrote Farbe hat und dann langsam
    abkühlen lassen. Evtl. ein wenig nachheizen wenn es zu
    schnell kühlt. Ist aber selten nötig. Kaputt geht dabei nichts.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • jo, dunkelkirschrot erwärmen und dann evtl. in Sand eingraben, aber trockenen sand verwenden, den evtl. vorher auch erwärmen, im ofen auf 200 grad oder so. darin dann langsam abkühlen lassen.

    aber auf die idee mit weichglühen hättest du als BüMa Lehrling auch selber kommen können... das hatten wir am anfang des ersten lehrjahres, und wenn mich nicht alles täuscht, dann muss man als BüMa eh erst mal ne Lehre als werkzeugmacher vorweisen, war zumindest zu meiner zeit noch so als ich ne BüMa Lehre machen wollte. habs mir dann anders überlegt weil ich nicht nochmal 3 1/2 Jahre Lehrlingsgehalt wollte.

  • Vielen Dank für den Vorschlag! Ich werde mal prüfen, ob sich das lohnt - wenn das Weichglühen 150€ kostet, wäre das allerdings nicht wirtschaftlich

    Ich bin mir auch unsicher, ob kleine deutsche Betriebe Aufträge dieser Art annehmen. Mit Waffen möchte ja keiner etwas zu tun haben. Anfragen werde ich trotzdem.

    Das machen sicher auch Lehrlingswerkstätten auch heute noch für kleines Geld für die Kaffeekasse. Musst ja nicht gleich sagen, dass du ne Waffe bauen willst, wen interessiert das auch? Büchsenmacher ist imho immer noch ein ehrenwertes Handwerk, sonst fragst du halt bei Rheinmetall nach... Achte aber auf Härte-/Wärmeverzug, das kann dann auch die Maßhaltigkeit beeinflussen!

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • jo, dunkelkirschrot erwärmen und dann evtl. in Sand eingraben, aber trockenen sand verwenden, den evtl. vorher auch erwärmen, im ofen auf 200 grad oder so. darin dann langsam abkühlen lassen.

    aber auf die idee mit weichglühen hättest du als BüMa Lehrling auch selber kommen können... das hatten wir am anfang des ersten lehrjahres, und wenn mich nicht alles täuscht, dann muss man als BüMa eh erst mal ne Lehre als werkzeugmacher vorweisen, war zumindest zu meiner zeit noch so als ich ne BüMa Lehre machen wollte. habs mir dann anders überlegt weil ich nicht nochmal 3 1/2 Jahre Lehrlingsgehalt wollte.


    Hallo,

    das Verfahren, das hier angesprochen wird nennt man „Normalglühen“.
    Die erforderliche Temperatur ist ca. 950 °C je nach Material etwas unterschiedlich.

    Die genannten 200 °C unterscheiden sich bezüglich des Vorganges Normalglühen erheblich. Es findet hierbei kein Normalglühen statt.

    Ein Verzug kann es bei dem vorgenannten Fertigungsverfahren geben, weil hierdurch Spannungen abgebaut werden und sich dadurch die Gestalt des Werkstückes ändern kann.

    Gruß Viper1497

  • Ich hatte mal irgendwann vor, mir eine Waffe aus Knetstahl zu machen.
    Die Menge Knetstahl wurde aber schneller fest, als ich sie in die Form
    drücken konnte. Was aber fertig wurde, sah gar nicht so schlecht aus.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Die genannten 200 °C unterscheiden sich bezüglich des Vorganges Normalglühen erheblich.

    Die bezogen sich auch auf das vorherige Aufwärmen von Sand, in dem dann das Werkstück langsam abkühlen kann.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Hatte ich auch schon mal in der Hand, konnte damit aber nichts vernünftiges anfangen. Ist wie Knete mit Stahlpartikeln drin, lässt sich verformen und härtet unter Lufteinwirkung aus. Keine Ahnung, wie das richtig hieß, ist schon ein paar Jahre her.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Angenommen ich kaufe mir eine PPQ M2 von Umarex. Oder auch eine andere, spielt ja keine Rolle. Ist es dann verboten, sich einfach den selben Verschluss in Stahl CNC Fräsen zu lassen? Also würde da die PTB für die Waffe verfallen? Wahrscheinlich würde die Waffe auch nicht mehr richtig funktionieren? Unabhängig davon ob das ganze Sinn macht. Die Frage stelle ich aus reinem Interesse.

  • Hallo,

    das Verfahren des „Normalglühens“ beherrschen die Schmiede seit vielen Jahren. Es wird in der Schmiedeesse erhitzt und langsam abkühlen gelassen.


    Gruß Viper1497

  • . Ist es dann verboten, sich einfach den selben Verschluss in Stahl CNC Fräsen zu lassen? Also würde da die PTB für die Waffe verfallen?

    Verboten nicht, aber man braucht eine Erlaubnis zum Herstellen waffenwesentlicher Teile. Da dieser Verschluss dann weder eine PTB und Beschuss besitzen würde, darf er so nicht in Privathand, auch mit WBK nicht.

  • Verboten nicht, aber man braucht eine Erlaubnis zum Herstellen waffenwesentlicher Teile. Da dieser Verschluss dann weder eine PTB und Beschuss besitzen würde, darf er so nicht in Privathand, auch mit WBK nicht.

    Also brauche ich jemanden der das darf, und das sind Büchsenmacher? Oder nur Hersteller wie Heckler und Koch Walther Umarex usw?

  • Verboten nicht, aber man braucht eine Erlaubnis zum Herstellen waffenwesentlicher Teile. Da dieser Verschluss dann weder eine PTB und Beschuss besitzen würde, darf er so nicht in Privathand, auch mit WBK nicht.


    Hallo,

    gibt es einen Unterschied bei dir zwischen verboten und nicht erlaubt?

    M.E. ist die Sache verboten ohne entsprechende Ausbildung und Erlaubnis.

    Gruß Viper1497

  • Sorry! Ich stehe der ganzen Sache hier sehr skeptisch gegenüber!

    Eine Privat Person will nebenher eine Schreckschusswaffe zur Zulassung bringen?
    Es stehen hier viele Aussagen im Raum ohne Belege! Der Threat Ersteller möchte aus "verständlichen" Gründen keine Details Preisgeben????

    Wie Soll das denn gehen ohne das know how einer Firma im Hintergrund?
    mal von den Ganzen Waffen und Handelsrechtlichen Angelegenheiten mal abgesehen!!? (PTB, CE, Baumustergewährleistung etc...)

    Ein Büchsenmacher könnte das ja aufgrund seiner Zulassung und Fachlicher kompetenz ja noch machen, wenn auch teuer... Aber eine Privatpeson nebenher , vermutlich noch ohne Waffen- Handelserlaubnis??

    Ich bin Feinwerksmechaniker- Meister, aber selbst ich würde so eine Erlaubnis ohne Sachkundeprüfung und Fachkundnachweiß (Büchsenmacher) nicht erhalten!

    Meiner Meinung ist das durch den TE ersteller nur Wichtig tuerrei! Weil wenn es in das Detail geht kann und will er dazu nichts sagen! (Außer Allgemeinheiten)

    Entweder habe ich die Handelserlaubniß, dann bestell ich das Ding nach meinen Anforderungen ferig in China (Lasten u. Pflichtenheft!) und melde das dann beim Beschussamt an zur PTB Abnahme! Was warscheinlich auch am einfachsten wäre....

    Oder ich entwickle das selber (PTB Vorschriften als Kenntnis vorrausgesetz) , Poste aber dann keine halb gare Sachen im Forum wenn ich dann doch nicht will das die "Konkurenz" was mitbekommt! ;)

    Schön und interessant wäre es ja schon wenn es in die Richtung was gäbe, aber in diesem Fall vermutlich viel heiße Luft!

    Voraussetzungen

    Für die Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis müssen Sie

    • mindestens 18 Jahre alt sein.
    • zuverlässig sein.
    • geeignet sein.
      Die erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise diejenigen Personen nicht, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind.
    • die notwendige Fachkunde besitzen. Den erforderlichen Nachweis der Fachkunde über

      • die wichtigsten waffenrechtlichen und beschussrechtlichen Vorschriften,
      • die Art, Konstruktion und Handhabung gebräuchlicher Schusswaffen und Munition


    können Sie bei Bedarf durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart erlangen. Die Fachkunde gilt als vorhanden, wenn Sie die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebes in die Handwerksrolle erfüllen.

    • das Bedürfnis für die Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis nachweisen.
      Das Bedürfnis (ein vernünftiger Grund) kann sich aus einem besonders anzuerkennenden persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse, beispielsweise als Waffenhersteller, ergeben.
    • die Waffenherstellung gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens ausüben.
  • Meiner Meinung ist das durch den TE ersteller nur Wichtig tuerrei! Weil wenn es in das Detail geht kann und will er dazu nichts sagen!

    Der Themenstarter darf das, denn er ist nach seinem Bekunden Azubi im Büchsenmacherhandwerk. M.W. fertigen die Azubis sogar eine scharfe Jagdwaffe als Gesellenstück.

    Als dann gelernter Büchsenmacher benötigt man keine weitere Erlaubnis, dessen Prüfung extra über die IHK abgenommen werden müsste. Seine Gesellenprüfung inkludiert diese.

  • Der Themenstarter darf das, denn er ist nach seinem Bekunden Azubi im Büchsenmacherhandwerk. M.W. fertigen die Azubis sogar eine scharfe Jagdwaffe als Gesellenstück.
    Als dann gelernter Büchsenmacher benötigt man keine weitere Erlaubnis, dessen Prüfung extra über die IHK abgenommen werden müsste. Seine Gesellenprüfung inkludiert diese.

    Meiner Meinung nach könnte jmd der das Darf bereits vorhandene Waffen einfach umbauen bzw verbessern. Wäre doch viel besser?