Dampfhammer Luftgewehr im Kal. .50!!

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 21.496 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Januar 2018 um 22:38) ist von Esti.

  • Auch nicht auf einem Schiesstand?
    Gruß Udo

    Kommt drauf an was die Standzulassung hergibt.

    Die Leistung das LG ist nicht das Problem. Plinken ist keine BDS, DSB, BSSB, BDMP Disziplin. Kein Stand ist sowas offiziell zugelassen.
    Man ist auch nie mal nur zu zweit auf dem Stand um mal heimlich ein paar Dosen oder Wasserflaschen zu durchlöchern.
    Mag in kleinen Vereinen ab und zu mal gehen. Kenne da einen, die machen das ab und zu, aber nur weil sie wohl eh bald schließen, der Stand keine Abnahme mehr bekommt weil zu alt etc und der Verein noch 5 aktive Mitgleider hat. Offenbar möchte niemand mehr nur LG und KK schießen.

  • Kläft mich mal auf.
    Warum soll ich in USA 800$ für ein Luftgewehr ausgeben. Bekomme dafür was echtes, mit mehr als drei Schuss.
    Leise ist es bei 1000Joule bestimmt auch nicht, Thema Jagd.
    Abgesehen davon, ist es hässlich wie die Nacht.

  • Sportliche Disziplinen können auch neu entstehen.

    Sicher, aber wir wissen beide, dass zum Eintrag einer Waffe auf einer gelben Sportschützen-WBK immer der Nachweis der sportlich zugelassenen Nutzung steht. Das bedingt, dass diese Waffe in eine offizielle Disziplin einer Sportordnung eines Sportschützenverbandes passt. Ich kenne zwar nicht alle Sportordnungen auswendig, aber im DSB wäre das z.B. nicht möglich. Allenfalls der BDS hat ja eine bunte Auswahl von Disziplinen. Wenn bei GK-Diszilpinen nicht explizit von Feuerwaffe gesprochen wird, sollte das gehen.
    Aber ebenso für Jäger wäre so ein Teil äußerst fragwürdig, wo es zum gleichen Preis (genannt 800 $) solide "richtige" GK-Langwaffen gibt. Ich bezweifele ohnehin sehr stark, ob diese Waffe jemals in D. angeboten wird.

  • Ich finde die Technik dahinter beeindruckend. Das man heutzutage genau so leistungsfähige LGs bauen kann, wie Echte und auch in praktisch jedem Kaliber.

    Die Big Gun LGs stecken ja noch in den Anfängen. Ich denke mit der Zeit werden die immer besser aussehen.

    Das LG hat nicht einmal 10% der Energie einer Feuerwaffe im selben Kaliber. Solange es keine Druckbehälter mit 4000 bar gibt, wird sich daran auch nicht viel ändern.

    "Big Gun LGs" gibt es schon ein paar hundert Jahre.

  • Mhh. Da beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz. :( Erinnert mich an die Anmeldung meines Autos.
    Ohne Baurat kein Brief. Ohne Brief kein Baurat. Das verhindert ja quasi jede neue Disziplin bzw neue Sportart mit anderem Equipment. :(

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Das LG hat nicht einmal 10% der Energie einer Feuerwaffe im selben Kaliber. Solange es keine Druckbehälter mit 4000 bar gibt, wird sich daran auch nicht viel ändern.

    Das erwartet ja auch keiner. Die prinzipiellen Vorteile eines LG sind ja bekannt. Ob sich diese Vorteile auch nutzen lassen, muss der Anwender entscheiden. Aber ich bezweifele schon den Sinn dieses fetten LG, weil es mit den Regeln in D. keine sinnvolle Verwendung ergibt. Dennoch ist diese Leistungsklasse schon beeindruckend.

    BTW:
    Kennt jemand eine sportliche Disziplin, wo diese Waffe rein passt? Wäre zumindest mal interessant.

  • Beim Erwerb durch einen Jäger kommt es auf die gültige Fassung des Landesjagdrechts an. In einigen Ländern ist das Jagen mit Luftdruckwaffen zulässig >Windbüchsen<
    In diesem Fall ergibt sich ein waffenrechtliches Bedürfnis aus jagdlichen Zwecken, §13 (1) WaffG. Bei Inhabern eines gültigen Jahresjagdscheins entfällt die Bedürfnisprüfung bei Langwaffen generell, §13 (2) S.2 WaffG. Der Erwerb i.V.m. einem gültigen Jagdschein begründet auch die Erteilung einer WBK bzw. die Eintragung in eine vorhandene WBK.

    Weiterhin ist der Erwerb durch einen freien Waffensachverständigen auf rot zumindest denkbar, §18 (2) WaffG i.V.m. mit einer roten WBK begründen die Erwerbserlaubnis.

  • Beim Erwerb durch einen Jäger kommt es auf die gültige Fassung des Landesjagdrechts an. In einigen Ländern ist das Jagen mit Luftdruckwaffen zulässig

    Nö. Das Landesjagdrecht in NDS verbietet die Jagd mit Druckluftwaffen, aber dennoch könnte ich eine jagdliche Druckluftwaffe erwerben und auf die grüne WBK eintragen lassen. Es steht nirgendwo dass ich diese Waffe auch zwingend in NDS benutzen muss. Mein JS gilt bundesweit und ich/man bekommt durchaus mal Einladungen aus anderen Bundesländern, wo ich so eine Waffe nutzen dürfte.
    Der Jäger darf (nach § 13 WaffG) alle Schusswaffen erwerben, die nach Bundesjagdrecht oder WaffG nicht verboten sind. Aktuell trifft das nur für Vollautomaten zu, wie natürlich auch alle Kriegswaffen.
    Die Art und Kaliber der Waffe darf er frei wählen, allerdings ergibt es sich aus dem Jagdrecht, dass er bestimmte Waffen, bzw. Munition nicht uneingeschränkt auf jedes Wild anwenden darf. Daraus ergibt sich, dass der Jäger auch Waffen erwerben darf, die er in heimischen Revieren nicht nutzen kann/darf.

  • Hier wäre die einmalige Möglichkeit, Gesetze neu zu regeln.

    Bei dem Verbot von LGs zur Jagd geht man glaube ich noch von schwachen LGs aus. Und das macht(e) ja auch Sinn. Alleine im Sinne des Tierschutzes bzw der schnellen Tötung ohne Leid des Tieres.

    Mit den leistungsstarken LGs wäre aber eine Jagd (wie mit einem echten Gewehr) möglich.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Macht es sinn, dass unsere freien Luftgewehre unter 7.5 Joule haben ?

    Oder dass wir sie wegschließen müssen, obwohl nur Erwachsene im Haus leben ?
    (Das gilt auch für Ssw)

    Oder das Schalldämpfer für Sportschützen verboten sind ?

    Klar wäre es top, wenn man als Jäger mit starken Luftgewehren oder Armbrüsten und Bögen in Deutschland jagen dürfte.
    (Bei letzteren vielleicht besser mit einem gesondertem Lehrgang, wenn größeres Wild Geschossen wird.)
    Aber diejenigen, die darüber entscheiden, was wir dürfen und was nicht, haben leider keine Ahnung, ob das überhaupt Sinn macht.
    Und daran wird sich wohl leider auch nichts ändern.

  • Hier hilft nur Aufklärung und Überzeugungsarbeit. Denn leider haben wir zu wenig (Schmier)-Geld oder Lobbyisten, die sich stark machen könnten und daher keine wirkliche Lobby.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Ja, hier hilft nur Aufklärung. Luftgewehre sind in Deutschland für die Jagd erlaubt. Nur manche Landesjagdgesetze schliessen sie aus. Und für Schalenwild haben sie zu wenig Energie. Gefordert sind hier 1000 Joule auf 100m für Rehwild und 2000 Joule und 6,5mm Durchmesser für alles andere Schalenwild.
    Fuchs, Dachs, Hase etc. gingen. Aber Feuerwaffen haben hier eigentlich nur Vorteile. Günstige Waffen, günstige Munition und keine Zusatzausrüstung nötig.
    Und auch Bogenjagd wird im BJG nur für Schalenwild ausgeschlossen. Nur verbieten die allermeisten Länder diese komplett. Nur Sachsen-Anhalt schliesst Bogenjagd nicht völlig aus.
    Aber Bogenjagd ist extrem schwer, weil man sehr nah ans Wild muss und dazu den Bogen sicher beherrschen muss. Kurse dazu sind schon moralische Pflicht, egal wie groß das Zielwild ist. Auch kleine Tiere sind Lebewesen!

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson