Der Themenersteller meint die aktuell bei einschlägigen Händlern zu kaufenen Waffenteilesätze denke ich. Das sind soweit ich das sehen "komplette" Waffen ohne die wesentlichen Teile nach WaffenG, bei Langwaffen also ohne Verschluss und ohne Lauf. Sämtliche Teile sind original, d.h. da ist nichts angepunktet und nichts was man abbauen müsste.
Die grundsätzliche Fragen die sich stellen sind mindestens:
a) Ist das Zusammenbauen der Teile schon erlaubnispflichtiger Waffenbau?
Meiner Meinung nach nicht, da die Teile alle frei sind und am Ende keine funktionsfähige Waffe entsteht. Allenfalls etwas, dass dem Begriff der Anscheinswaffe unterliegt, aber dann ist nur das Führverbot zu beachten.
b) Darf man Attrappen wesentlicher Waffenteile (Lauf und Verschluss) hinzufügen?
Bei der Frage gehen die Meinungen auseinander....
Für Kurzwaffen dürfte das Thema uninteressant sein, da bei Kurzwaffen sämtliche Teile die das äußere einer Waffe ausmachen schon wesentliche Waffenteile sind und daher nicht verkauft werden dürfen.