Freier Teilesatz Warum?

Es gibt 114 Antworten in diesem Thema, welches 35.075 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. November 2019 um 02:20) ist von Ingo.M.

  • Der Themenersteller meint die aktuell bei einschlägigen Händlern zu kaufenen Waffenteilesätze denke ich. Das sind soweit ich das sehen "komplette" Waffen ohne die wesentlichen Teile nach WaffenG, bei Langwaffen also ohne Verschluss und ohne Lauf. Sämtliche Teile sind original, d.h. da ist nichts angepunktet und nichts was man abbauen müsste.

    Die grundsätzliche Fragen die sich stellen sind mindestens:
    a) Ist das Zusammenbauen der Teile schon erlaubnispflichtiger Waffenbau?
    Meiner Meinung nach nicht, da die Teile alle frei sind und am Ende keine funktionsfähige Waffe entsteht. Allenfalls etwas, dass dem Begriff der Anscheinswaffe unterliegt, aber dann ist nur das Führverbot zu beachten.

    b) Darf man Attrappen wesentlicher Waffenteile (Lauf und Verschluss) hinzufügen?
    Bei der Frage gehen die Meinungen auseinander....


    Für Kurzwaffen dürfte das Thema uninteressant sein, da bei Kurzwaffen sämtliche Teile die das äußere einer Waffe ausmachen schon wesentliche Waffenteile sind und daher nicht verkauft werden dürfen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Zet (15. Januar 2018 um 17:00)

  • ich sage ja das darfst du ,wenn daraus keine schußfähige waffe entsteht.

    aber eben dann anscheinswaffe und in der wohnung zu verbleiben.

    aber für mich ist das unintressant


    da hab ich lieber ein luftgewehr . ober besorg mir ein luftgewehr system mit lauf und umhülle uoder umantel es mit hol zund metallteilen. bis es die optik hat. die ich will.

    das ist dann wieder erlaubt... und es kommt was vorne raus.

    nur der verein kriegt die krätze ....wenn du damit auftauchst.

    ich hab früher mal ein paar umbauten gemacht , um die optik zu verändern, vom 98k haenel 310, ein fg42 mit fwb 300 drin.... usw.
    hab ich dann aber verkauft.

    weil wie dein schaft aussieht ist nicht gesetzlich geregelt

    gruß edwin

    so mein ich das , ein fg42 , alles aus holz und nen fwb 300 matchsystem mit lauf zusammengekaspert.
    handgranate ist auch gedrechselt die magazine sins aus holz mit dekopa tronewn..
    so sachön kann faken sein.
    mir war das jedenfalls lieber so als ne zerupfte oder halbgare dekoversion.ist aber auch verkauft

    gruß edwin


    INVICTUS

    Einmal editiert, zuletzt von edwin2 (15. Januar 2018 um 17:32)


  • Und nur nochmal um zu dem Thema des Fragestellers zurückzukommen: Ich denke (nicht mit Zahlen belegt, sondern meine Meinung!) nach wie vor, dass die meisten Teilesätze eine Verwendung als "Dekowaffenersatz" finden - mit oder ohne Lauf-/Verschluss-Attrappen.

    Verwendung als Deko? geht doch nicht wenn die teile auseinander fallen

    Und kann man wirklich "Dummy Verschlüsse kaufen?


  • ich hab mal ne zeitlang maschinenwaffen ganz aus buchenholz gebaut in 1 zu 1.

    und dann eben luftgewehre legal ummantelt....

    bei den holzwaffen waren das meist deutsche waffen aus ende wk2 , von denen es ja eh nur wenige gab

    z.b. die mp3008 neumünster. die deutsche sten mp nachbau, und andre kuriositäten der endzeit.

    ich hab auch mal einen umbau von haenel 310 auf 98k gemacht , den aber sehr aufwendig und nicht so
    pfuschig oder halb gemacht wie manchmal im egun ...zum beispiel das ganze schaftende um fast 10 cm gekürzt und neu geschnitzt das die 98k beschläge alle wider passen.... dann sah die optik wieder gut aus von lauf und schaftlänge und man konnte auch das bajo aufpflanzen und so..
    so ein umbau dauert so 23 std.

    naja jedenfalls mir lieber als ne deko oder teile einer deko.

    aber eigentlich müßen wir zum thema zurück, sonst bin ich der böse abschweifer..-

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Ob ein Teilesatz als Deko zu gebrauchen ist hängt sicher auch von der Waffe ab. Nur weil Lauf und Verschluss fehlen heißt das ja nicht, dass man den Rest nicht zusammenbauen kann. Sieht vermutlich ohne Laufdummy etwas merkwürdig aus, aber gehen dürfte das vielfach schon.

    Von Verschlussdummys habe ich auch noch nie gehört. Keine Ahnung. So intensiv habe ich mich mit dem Thema nicht beschäftigt. Fragt sich halt ob ein Verschlussdummy wirklich nötig ist um Grundfunktionen durchführen zu können. Ich könnte mir vorstellen, dass statt einem Verschluss - wenn überhaupt - ein wie auch immer aussehender Puffer reicht um manuell durchladen zu können. Ohne Patronen natürlich. Mit Magazin raus nehmen bzw. einsetzen wäre das schon mehr als man mit einer aktuellen Deko machen kann.

    Eine andere Erklärung habe ich jedenfalls für die Teilesätze auch nicht. Dass die als Ersatzteile gekauft werden glaube ich in Anbetracht der Tatsache nicht, dass vielfach ex-Kriegsmaterial (MGs etc.) angeboten wird. Kann mir kaum vorstellen das jemand legal MG3 in Deutschland schießt. Außer der Bunderwehr wenn die neueren Modelle mal wieder nicht funktionieren. :D

    @edwin2
    Sieht toll aus deine Arbeit. :thumbup: Sowas würde ich nie hin bekommen.
    Auf der anderen Seite interessiert mich die Technik echter Waffen (damit meine ich in diesem Zusammenhang keine Luftgewehre :rolleyes: ) mehr als die Optik. Von daher würde ich mit einer Deko vermutlich immer noch glücklicher als mit einem optisch toll umgearbeiteten Luftgewehr. Die Interessen sind halt verschieden. ;)

  • also vor ein paar jahren konntest du von einer firema das mg3 als jagdwaffe eintragen lassen....natürlich nicht mit serienfeuer.


    gruß edwin

    yeah meine BW waffe
    Das wär ja ein Zaubertraum
    Geht das noch?

    Aber was Jagd man damit? Büffel? Bären? Elefanten? Jeeps? Flugzeuge?
    Ps für dein Hobby und deine Fähigkeiten Großes Lob


    Und das mit den "Original Waffen " Ausbessern oder umbasteln ist doch eher die Ausnahme,da man das Fachpersonal überlässt.
    Also eigentlich ist das sauteures Altmetall ,was auch nicht wertvoller wird , siehe Altdekos. Kauft lieber Edelmetalle und geht in den Schützenverein.

  • Ich hab grade dummyläufe gefunden für Dekowaffen/ Teilesatz.
    Ist das legal sowas einzubauen oder herzustellen? Die sind zwar nur halb gebohrt ,hört/liest sich aber aber irgendwie illegal an.

    Nein,
    ist nicht verboten, aber Teilesätze damit komplettieren darf man nicht, ist so wie ganz früher...
    Teilesatz bleibt nur zerlegt ok, zusammen gesetzt ist böse.

    Manchmal frage ich mich auch wer solche Dekoläufe kauft, so astrein klingt das wirklich nicht. Würde mich nicht wundern wenn Käufer davon mal Besuch bekommen.

    Vor allem Dekoläufe für Noris Twi Nine Deringer...

    Diese Dummyläufe kannste frei erwerben und die passen auch ganz prima und machen was her - rein rechtlich stellt das aber - wenn ich das richtig verstanden habe - eine Komplettierung zu einer unerlaubten Anscheinwaffe dar, wie sie seit kurzem nicht mehr erlaubt ist. Genau deshalb werkaufen die einschlägigen Leute/ Firmen keine kompletten Teilesätze mehr und wer daraus wieder etwas macht, was dem widerspricht...


    Da hier viel gemutmaßt wird, habe ich nochmals der Waffenbehörde in Hamburg geschrieben und nachgehakt.

    Meine Frage:
    "Nochmals Hallo Herr ****,
    ich habe noch eine Frage zum Thema Teilesätze von Waffen. Ich habe gesehen dass einige Händler dies anbieten Frei ab 18 Jahren jedoch ohne die wesentlichen Teile (Verschluss+Dekolauf)) welche den Teilesatz zur vollständigen Dekowaffe machen würde.
    Nun meine Frage: Ist es rechtlich erlaubt falls ich mir einen solchen Teilesatz kaufen würde, einen sogenannten Dummylauf welcher nie ein echter Lauf war einzubauen?
    Freundliche Grüße.
    ******"

    die Antwort: "Hallo Herr ******,
    da dieses Teil nie Schußwaffeneigenschaft besessen hat, fällt es nicht unter das Waffengesetz. Einem Einbau steht demnach nichts entgegen.
    Bei den Dekowaffen war es das Bestreben des Gesetzgebers, diese wirklich unter Kontrolle zu bringen. Daher hat er genaue Vorgaben dafür erlassen, wie ehemalige Schußwaffen zu verändern sind.
    Der Hintergrund ist, daß die Waffen bei den französischen Anschlägen in Paris ehemalige Dekowaffen aus einem anderen Land der EU waren, die wieder aktiviert worden waren.
    Mit freundlichen Grüßen,
    ***********
    _____________________________________
    Polizei Hamburg - Justiziariat 4
    Waffen- und Jagdangelegenheiten
    Grüner Deich 1 , 20097 Hamburg

    É(040) 4286 - 67632 Ê(040) Fax 4273-14042 Achtung neue Faxnummer !!
    Email: guido.thuernagel@polizei.hamburg.de*********
    http://www.polizei.hamburg.de


    Es ist somit also rechtlich erlaubt einen Dummylauf zu verbauen, da es nie ein Teil einer Schusswaffe war.

    Gruß

    Tadashi

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Ich bin kein Fachmann aber es müssen wahrscheinlich alle Maßnahmen getroffen werden, die vorgeschrieben sind. Es kann also sein, daß zusätzlich zum Dummylauf noch andere Maßnahmen getroffen werden müssen.

    Der Dummylauf führt halt dazu, daß man den Lauf nicht 5x bohren, Laufsperren, Patronenlager zuschweißen muß. Zumindest nicht, wenn z.B. der Dummylauf innen komplett dicht, ... ist. Ist der Dummylauf optisch wie ein echter Lauf, so sehe ich das SEHR problematisch. Denn dann hat man ein Problem, einem Polizisten zu erklären, daß es sich nur um einen Dummylauf handelt. Es muß also sichtbar und klar sein, daß dieser nicht zu einem Schuß geeignet ist.

    Zusätzliche Maßnahmen müßten natürlich trotzdem gemacht werden. Z.B. verscheißte Abzugsgruppe, ...

    Ich bin kein Experte aber so würde ich es verstehen.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Sollte nur als Beispiel dienen für eine oder mehrere zusätzlich Maßnahmen, die gemacht werden müssen, damit die Dekowaffe Deko ist. Oder man hat ein Zertifikat des Verkäufers. :D (inkl. der Maßnahmen).

    Was genau alles gemacht werden muß, dafür bin ich nicht der Experte.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Der Dummylauf ändert rechtlich nichts daran dass der Teilesatz noch immer ein Teilesatz ist. Es würde sich nur ändern wenn man einen Dekolauf und/oder Dekoverschluss verbauen würde, da so eine Dekowaffe entstehen würde welche ja dann Zertifiziert sein muss. Klingt bescheuert, aber so ist die Gesetzeslage.

    Desshalb braucht man auch keine weiteren Abänderungen wie verschweißen,bohren,fräsen von XYZ, da wiegesagt noch immer Teilesatz und keine Dekowaffe.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Ich denke nicht, daß man da einem Polizeibeamten irgendwas erklären können muss.

    Wenns soweit ist, daß die Polizei bei dir daheim auf der Matte steht, dürfte auch ein Grund vorliegen warum sie da sind und da wird meist nicht gefragt, sondern erst mal alles mitgenommen, was nach Waffe aussieht.

    Das wird dann durch Fachleute geprüft und dann wird auch festgestellt, daß das ein Vollstahl-dummi ist, der nie scharf war und somit erübrigt sich jede Erklärung.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ich denke nicht, daß man da einem Polizeibeamten irgendwas erklären können muss.

    Wenns soweit ist, daß die Polizei bei dir daheim auf der Matte steht, dürfte auch ein Grund vorliegen warum sie da sind und da wird meist nicht gefragt, sondern erst mal alles mitgenommen, was nach Waffe aussieht.

    Das wird dann durch Fachleute geprüft und dann wird auch festgestellt, daß das ein Vollstahl-dummi ist, der nie scharf war und somit erübrigt sich jede Erklärung.

    Gruß K.

    ....eine Vollstahl-Dummy-Lauf würde ich nicht nehmen. Selbst wenn das kein Waffenteil war, kann ja immer noch eines daraus werden. Stichwort: Laufrohling. Auch der wäre nämlich verboten. Zumindest wäre das für mich eine Grauzone, in die ich mich nicht begeben würde!

    Die Funktion als Laufdummy könnte ein Besenstiel genauso gut übernehmen. Außer vielleicht, dass es dann etwas an Gewicht fehlt....

  • Mir ist in letzter Zeit aufgefallen, dass es bei Egun viele Auktionen gibt, in denen Altdeko-Gewehre als Teilesatz verkauft werden. Die Verkäufer schreiben dann, dass der Käufer nach Ende der Auktion Lauf und Verschluss geschenkt bekommt, diese aber nicht Teil der Auktion sind. Diese Auktionen werden von Egun nicht gelöscht. Komplette Altdeko-Gewehre werden sofort gelöscht.
    Man kann sogar Altdeko-Verschlüsse und -Läufe einzeln kaufen. Ich dachte bisher, dass seit 2016 der Handel damit eindeutig verboten ist. Oder ändert sich durch den Ausbau der wesentlichen Teile irgend etwas daran? ?(

  • alles graustufen einer grauzone.... egal was du schöne legale dummyteile findest, der gesamte teilesatz an sich durfte nie zusammengebaut werden und darf es auch heute nicht. es soll leute gegeben havben die haben die waffe dann so zerlegt auf ein wandbrett geschraubt , das muß ählich einer erstzteil explosionszeichn ung ausgesehen haben.

    ich war ja damals live dabei , als teilesätze auf den markt kamen, und ich hab mich schon damals gefragt , werdas überhaupt kaufen will.
    und ich weiß es bis heute noch nicht....

    gruß edwin

    INVICTUS

  • alles graustufen einer grauzone.... egal was du schöne legale dummyteile findest, der gesamte teilesatz an sich durfte nie zusammengebaut werden und darf es auch heute nicht. es soll leute gegeben havben die haben die waffe dann so zerlegt auf ein wandbrett geschraubt , das muß ählich einer erstzteil explosionszeichn ung ausgesehen haben.

    ich war ja damals live dabei , als teilesätze auf den markt kamen, und ich hab mich schon damals gefragt , werdas überhaupt kaufen will.
    und ich weiß es bis heute noch nicht....

    gruß edwin

    Komisch dann macht sich ja nahezu jeder Händler strafbar da die zbsp. einen MG42 Teilesatz komplett zusammengebaut verschicken, lediglich Lauf und Verschluss sind nicht verbaut.

    Zwecks Grauzone habe ich nun eine Stellungnahme von offizieller Seite mit euch geteilt, welche auch rechtsverbindlich ist, woraus hervorgeht dass es keine Einwände gegen einen Einbau eines Dummylaufs gibt.

    Nur am Rande erwähnt sind echte Laufrohlinge aus gehärtetem Waffenstahl, und nicht aus normalem Automatenstahl.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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