SV mit welchen legalen Mitteln?

Es gibt 584 Antworten in diesem Thema, welches 90.327 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Februar 2019 um 21:48) ist von gilmore.

  • Hallo liebe Com,

    steinigt mich nicht gleich, mir ist durchaus bewusst das dieses Thema sehr oft in eine hitzige Diskussion abdriftet. Dennoch interessiert sie mich, und ich habe für mich entschieden, die wenigen legalen Möglichkeiten die uns der Gesetzgeber überhaut noch erlaubt, auch zu nutzen.

    Ich sprach von legalen Mittel, da wären wir schnell durch was die Wahl der "Waffe" betrifft.

    - SSW oder Pfefferspray

    legale Nahkampfwaffen wie Messer oder Kurbatan scheiten ,zumindest für mich ,aus, ich würde mich niemals in einen Nahkampf verwickeln lassen, schon gar nicht wenn der Angreifer ein Messer zur Hand hat, das endet zu 95 % sehr böse. Dazu gibt es auch ein sehr interessantes Video dazu:

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    Wäre noch der Kampfsport, mit Sicherheit die effektivste Möglichkeit sich mit seinem eigenen Körper verteidigen zu können. Allerdings stößt man auch da sehr schnell an seine Grenzen, falls der Angreifer ein Messer hat oder wenn es sich um mehr als einen Aggressor handelt ( leider immer mehr wahrscheinlich ) .


    Wären noch die freien Waffen die man aber nicht führen darf. Ich gehe darauf bewusst nicht ein, weil dies u.U. gegen die Forenregeln wäre.Ist dem nicht so, könnte man noch m.E. effektive Waffen anführen.


    Hier geht es also nicht primär um SSW zur SV, wobei ich sie noch am geeignetsten halte, sonder generell was Ihr zur SV für euch nutzt.

    lg
    Micha

    Einmal editiert, zuletzt von Synthomesc (14. Januar 2018 um 19:57)

  • Wenn es darum geht, in einer Notwehr Situation sein Leben zu retten, darf man in D soweit ich weiß alles benutzen, was gerade zur Hand ist, egal was das ist. Was dann hinterher passiert, - behördlich und gerichtlich - steht auf einem anderen Blatt. Falls ich damit falsch liege, bitte ich um Korrektur. Hier sind sicherlich genug Foristen, die das Gesetz in und auswendig kennen und es lieben werden, hier die Paragraphen zu rezitieren.

    Also, legt mal los... ;)

  • Und Täglich grüsst das Murmeltier :D

    Hier geht es also nicht primär um SSW zur SV, wobei ich sie noch am geeignetsten halte, sonder generell was Ihr zur SV für euch nutzt.

    @shootinger das wäre diesbezüglich auch mein Wissensstand. Dann würde ich ein Teleskopschlagstock als sehr effektiv einordnen. Ich kann die Distanz wahren, ich kann mich sehr effektiv verteidigen, natürlich immer vorrausgesetzt ich beherrsche diese Waffe...

  • Wähle die SV-Option, die jedem Wähler zur Verfügung steht. Das ist ansonsten nichts, was Pfeffer oder Waffen anbelangt.

  • Darf man eigentlich nen schlichten Hammer ausm Baumarkt in einen Jutebeutel geben und diesen dann unauffällig mit sich führen?

    In einer Notwehrsituation, wo man direkt mit einem Messer angegriffen wird, könnte der Einsatz so eines Hämmerlis durchaus vom Notwehrrecht gedeckt sein.

    Die Frage ist, ob so ein Hammer schon irgendwie unter eine Vorschrift des WaffG fällt.


  • Dann würde ich ein Teleskopschlagstock als sehr effektiv einordnen. Ich kann die Distanz wahren, ich kann mich sehr effektiv verteidigen, natürlich immer vorrausgesetzt ich beherrsche diese Waffe...

    Der nützt dir nichts denn seit 2009 ist das führen nicht mehr erlaubt.

  • Lass am Hammer das Preisschild dran und sag, das war gerade greifbar für die SV. Notwehr ist halt etwas problematischer als das Wort mit "A" auszusprechen. Da sind die Einheimischen immer die Deppen im Spiel der Mächtigen.

    Ansonsten immer mit Frau spazieren gehen: Denn wie wir wissen, tragen die zur Deeskalation und Beruhigung bei.
    Deshalb herrscht auch in den Ländern unserer "A"-Sager soviel Frieden, daß sie es dort nicht mehr aushalten konnten.
    Deshalb wird der Familiennachzug auch die Lösung bringen und uns Libanesen-Clans³ bescheren. Die hatten vor 40 Jahren "A" gesagt.

  • Jede Situation ist anders.Mir war es bisher zweimal mulmig,beide mal hat ein Griff zum Telefon und ein Spruch:"Ich rufe jetzt die Bullen"zum Erfolg geführt.

  • Ich bin keinesfalls ein Paragraphenreiter, aber es ist zur Abwehr eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs (= Voraussetzungen für eine Notwehrsituation) grundsätzlich jedes Mittel recht, allerdings ist auch das mildeste Mittel zu wählen das aber gleichzeitig effektiv genug ist um den Angriff abzuwehren. Hier geht es auch um das Stichwort Verhältnismäßigkeit. Man darf es einfach gesagt nicht übertreiben (Stichwort Notwehrexzess), sondern das ganze muss im Verhältnis zu dem erfolgten Angriff stehen.

    Wer gewillt ist sich diesbzgl. zu belesen der schaue mal in den folgenden Link, in dem auch die einschlägigen §§ genannt werden:

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Notwehr

    Dort ist das Thema sehr ausführlich dargestellt und ich würde behaupten das Wesentliche was man zum Thema Notwehr wissen muss oder sollte, insbesondere wenn man mit SSW rumläuft, ist dort enthalten.

    Gruß
    FlashBang
    --
    Jede Waffe kann großen Schaden anrichten, aber erst einmal muss sie treffen.

    Einmal editiert, zuletzt von FlashBang (14. Januar 2018 um 20:21)

  • sonder generell was Ihr zur SV für euch nutzt


    Pfefferspray, am besten gleich was größeres (mehr Inhalt, mehr Reichweite), nicht die kleinen 40 - 50 ml Döschen, die wären mittlerweile wohl einfach teilweise überfordert (Du sagtest selbst, warum) ... plus SSW, bei mir ältere Röhm Revolver aus den 90er Jahren, mit Walther Pfeffer Mun. (nicht Wadie) und Umarex CS Mun. (wird nicht mehr hergestellt).

    Messer ist auch am Mann, aber eher als ein mögliches (aller) letztes Mittel, generell nützt ein Messer hauptsächlich zur Abschreckung, damit ein Gegner sieht, dass er womöglich auch ziemlich was abkriegen könnte, wenn er sich weiter annähert ... und von daher vllt. darauf verzichtet ...

    grundsätzlich sollte man auch mal an was sehr naheliegendes denken, nämlich einfach was zum schnellen kräftigen Zuschlagen, was man relativ unauffällig dabei haben könnte, und das man im Notfall sofort einsetzen kann ...

  • Der nützt dir nichts denn seit 2009 ist das führen nicht mehr erlaubt.

    Hättest den ganzen Thread gelesen dann wäre dir bekannt das dies uns und mir bekannt ist. Es geht darum wie effektiv die Waffe ist / wäre....habe ich sie "illegal" dabei aber nutze sie bei einer Notwehr, würde ich dafür nicht belangt werden.... Für das illegale führen würde dann Sanktionen nach sie ziehen......Ordnungswidrigkeit und Bußgeld ( wenn ich richtig informiert bin!? ) würde ich dann gerne in Kauf nehmen....

  • Über das gebrauchen / führen von illegalen Waffen wird nicht öffentlich diskutiert. Punkt.

    Das Video habe ich nach knapp 3 Min weg geklickt. Die Sorte Supercooler Streetfighter mit
    pädagogischen Ambitionen lässt mich nur müde lächeln.
    Dazu noch ein äußerst heikles Thema, das wir schon öfters hatten, wieder aufgewärmt von
    einem Newbie und das schließen des Threads in 1-2 Seiten ist vorprogrammiert.
    Immer die selbe Leier... :saint:

    Mal sehen, ob ich recht behalte.

  • Ist nicht schon der Besitz eines Schlagstocks verboten?
    Hatte da sowas im Hinterkopf.

  • Darf man eigentlich nen schlichten Hammer ausm Baumarkt in einen Jutebeutel geben und diesen dann unauffällig mit sich führen?

    Die Frage ist, ob so ein Hammer schon irgendwie unter eine Vorschrift des WaffG fällt.

    Na klar, ist doch eine Klassische Schwere Massenmörder Waffe. Frag Miss Marple;)

    Ne aber Scherz beiseite, ich bin auf dem Bau und oft mit Hammer unterwegs und es gab schon Busfahrer und Taxifahrer die mich nicht reingelassen haben und in Bordellen sehen die das auch nicht gerne.

    Also nur mit JuteBeutel :rolleyes: am besten Hornbach....

  • Oh. Schon wieder grüßt das Murmeltier:

    Hängt von der Situation ab. Es ist völlig sinnfrei über eine SV nachzudenken, wenn man die Situation nicht kennt.
    Ich gehe jetzt mal davon aus, das man den / die Angreifer vorher bemerkt und erkannt hat. Sonst ist einem ohnehin nicht zu helfen. ;)

    Hat man eine/die Gefahr vorher erkannt, kommt die Analyse der Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten.

    Eine potentielle Verteidigung kommt erst ziemlich zum Schluß.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Bin noch nicht so lange hier dabei.
    Daher die Frage an die Senioren hier:
    Gab es diese vielen Fragen zu Thema Selbstverteidigung früher auch schon so häufig. Ich meine vor der akuten Bedrohungslage. Alleine dieses Wort. Soll uns doch nur in ständiger Angst halten.
    Fühle mich ( trotz zwei Wohnungseinbrüchen in den letzten 10 Jahren) nicht permanent bedroht, oder unsicher.
    Bin aber auch ein Junge vom Dorf. Es verschlägt mich Abends/Nachts nur noch selten in die nächste Großstadt.

  • Hängt von der Situation ab. Es ist völlig sinnfrei über eine SV nachzudenken, wenn man die Situation nicht kennt.
    ...

    Nö, würd ich nicht sagen, im Gegenteil. Für eine halbwegs erfolgreiche SV ist es meiner Meinung nach sogar notwendig, sich vorher intensive Gedanken darüber zu machen. Klar kann man vorher bestenfalls nur spekulieren, aber zumindest sollte man seine eigenen Möglichkeiten ausloten und mögliche Gesetzeskonflikte kalkulieren.