SV mit welchen legalen Mitteln?

Es gibt 584 Antworten in diesem Thema, welches 90.362 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Februar 2019 um 21:48) ist von gilmore.

  • Allein bei dem Gewaltpotential was die üblichen Tätergruppen an den Tag legen, hätten die meisten "normalen" Menschen dem wohl nichts entgegen zu setzen. Wenn dann noch Messer im Spiel wären gleich garnicht.

    Man kann nur versuchen weg zu kommen bzw. auf Abtand zu halten. Man wird garantiert fast immer in Unterzahl sein, da diese Leute feige sind und nur aus Gruppen agieren oder wenn allein, dann voll auf Droge / Alkohol und dann werden die keine Schmerzen merken.

    Sieht man doch wie viel Polizeibeamte teils nötig sind um einen einzigen zu bändigen. Und die haben zumindest noch eine gewisse Ausbildung bzw. ständiges Training. Wer kann das Privat von sich behaupten?

    Also ich würde mir in so einer Situation keine großen Chancen ausrechnen. Dann kommt für einen selbst noch die ganze Ausnahmesituation und der Stress hinzu. Für diese Leute hingegen ist das einfach der gelebte Alltag und Routine.

    Ich hab auf meinem Arbeitsweg (Schichtarbeit) immer ne ordentliche Lampe in meiner Hand in der Jackentasche denn diese enorme Blendwirkung / Strobe im dunkeln dürfte einem erstmal Zeit verschaffen sich zu entfernen. Dann ist da noch in meiner Arbeitstasche ein griffbereiter Abwehrstock. Sollte es denn nötig sein werde ich mich so teuer wie möglich verkaufen.

  • @ Olja

    So hab ich das eigentlich nicht gemeint. Selbstverständlich werden solche Menschen wie DB Sicherheit gebraucht (wobei die sollten mal anständig ausgerüstet werden um sich selbst gg. evtl. Messerangriffe auch entsprechend verteidigen zu können - wenigstens ne Gummigeschoss-Knifte sollte drin sein, wenn die schon keine Scharfe tragen dürfen). Und ich habe auch großen Respekt davon, was die täglich leisten müssen.

    Deshalb schrieb ich auch, dass es nix für MICH wäre.

  • Habt ihr für den Notfall keine Pistole ?

    Welcher Sicherheitsdienst führt schon eine scharfe Schusswaffe mit - keiner. Die wenigsten haben eine Fachausbildung zum Sicherheitsfachmann. Die meisten sind Anlernkräfte.
    Ausnahme: Geld - und Wertsachentransportierer. Die haben aber einen Führberechtigung im Dienst.

    Sicherheitskräfte (Polizei, Justiz, in einigen Städten auch Ordnungsamt) haben keinen Waffenschein. Sind aber berechtigt im Dienst Schusswaffen (Dienstwaffen) zu führen. So steht es im Dienstausweis. Privat beschafte Waffen sind diesen auch verboten.
    Da das alles Beamte sind, sind sie auch immer im Dienst.

    Bahnsicherheitsdienst sind keine Polizisten. Haben nur das Hausrecht und das Jedermannsrecht.

    SSW ist denen im Dienst ausdrücklich verboten.
    .

    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, hat die beste Position um mich am Allerwertesten zu lecken. :P:P

    Einmal editiert, zuletzt von BMSTJ (18. Januar 2018 um 20:10)

  • @ Olja

    So hab ich das eigentlich nicht gemeint. Selbstverständlich werden solche Menschen wie DB Sicherheit gebraucht (wobei die sollten mal anständig ausgerüstet werden um sich selbst gg. evtl. Messerangriffe auch entsprechend verteidigen zu können - wenigstens ne Gummigeschoss-Knifte sollte drin sein, wenn die schon keine Scharfe tragen dürfen). Und ich habe auch großen Respekt davon, was die täglich leisten müssen.

    Deshalb schrieb ich auch, dass es nix für MICH wäre.

    Auch das sind scharfe Schusswaffen.

    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, hat die beste Position um mich am Allerwertesten zu lecken. :P:P

  • Mir tuen jedenfalls alle Beteiligten leid, die einfach nur ihren Job machen wollen. Aber aus Angst, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, welches von irgendwelchen 68ern Traumtänzern hier weiter betrieben wird, halten sie lieber die Klappe und ziehen sich zurück. Dabei haben wir Gesetze, die das eigentlich eindeutig regeln dürften. Notfalls wird eben die Nazikeule rausgeholt, die zieht immer.

  • Welcher Sicherheitsdienst führt schon eine scharfe Schusswaffe mit - keiner. Die wenigsten haben eine Fachausbildung zum Sicherheitsfachmann. Die meisten sind Anlernkräfte.Ausnahme: Geld - und Wertsachentransportierer. Die haben aber einen Führberechtigung im Dienst.

    Sicherheitskräfte (Polizei, Justiz, in einigen Städten auch Ordnungsamt) haben keinen Waffenschein. Sind aber berechtigt im Dienst Schusswaffen (Dienstwaffen) zu führen. So steht es im Dienstausweis. Privat beschafte Waffen sind diesen auch verboten.
    Da das alles Beamte sind, sind sie auch immer im Dienst.

    Bahnsicherheitsdienst sind keine Polizisten. Haben nur das Hausrecht und das Jedermannsrecht.

    SSW ist denen im Dienst ausdrücklich verboten.
    .

    Seltsam , dann hab ich mir meine Dienstwaffe nur eingebildet. Da guck ich morgen, auf Arbeit gleich mal nach, ob in unseren Waffenschränken nur Hirngespinste liegen. Wenn das so ist, wie du behauptest, dann werd ich mir morgen wohl ne Banane ins Holster stecken und die mit Kidneybohnen laden.

    Der Gott, der Eisen wachsen ließ, wollte keine Knechte.

  • Nein, keine Pistolen und keine SSW.Fast alle Kollegen sind geprüfte ($34) Sicherheitsfachkraefte. Einige u.a. ich sind von BGS auf Tonfas ausgebildrt und durfen sie während Dienst tragen. SSW und Pfeffersprays sind nicht erlaubt. Schutzwesten kauft man eher privat (falls man was komfortables und leichtes haben will,) und tragt verdeckt auf eigene Risiko, da diese offiziell nicht getestet und als Folge nicht zugelassen sind), obwohl in extremen Fallen haben wir auch dienstliche, diese sind aber zu schwer. Einige haben auch Waffenscheine, aber ihre Waffen durfen Sie an Bahnhöfen oder in Zugen nicht mitfuhren Die Bezahlung ist nicht so hoch wie beii Geldtransport, aber liegt über Durchschnitt von meisten SDs. Den Job habe ich mir selbst ausgesucht und der gefallt mir. Naturlich gibt's diverse Probleme und die Schichtarbeit kein Zucker ist. Aber wem es nicht gefallt gehen schon bald weg.

    Aber zuruck zum Thema, mein Kollege hat mir heute Pyrodefender demonstriert. Ich kann sagen - ich war schwer beeindruckt. Vor allem bei der Dunkelheit bleibt man paar Sekunden fast blind und leicht taub. Die Ersatzdinge sind mir aber zu teuer. Tagsuber ist der Effekt, aber nicht so gross. Aber auch eine Variante für SV.

    Einmal editiert, zuletzt von takitano (18. Januar 2018 um 23:32)

  • Selbstverteidigung mit legalen Mitteln - da gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten.

    Die Bandbreite ist echt weit gefächert.

    Sie fängt an bei "Situationen, die eine SV erforderlich machen, gar nicht erst aufkommen lassen" - da kann schon das Auftreten reichen, um nicht mal als potentielles Opfer gesehen zu werden. Klar gibt es da Grenzen - ein Freund kann machen, was er will - er zieht ob seiner Figur die falschen Leute an und muss dann doch wieder auf Kampfsport oder 9mmx19 zurückgreifen, während mir die selben Kandidaten im Zweifel bitten, ihnen über die Straße zu helfen ...

    Man braucht im Zweifel nicht mal eine Waffe, um einen potentiellen Gegner final kampfunfähig zu machen - mit der durchaus realen Option, nachher für die antrainierten Reaktionen doch erst mal vor'm Kadi zu stehen.

    Und wenn man - sicher auch ein Extrem - mal in die Mündung einer 45er schauen darf, ist der Buddy mit den richtigen Argumenten sehr hilfreich. Da fängt man bei drei an herunter zu zählen und bei zwei bekommt man die 45er mit Griff voran gereicht.

    Ganz extrem: ne Mitstreiterin aus Dänemark hat dann mal erfolgreich ihre vier Leopard 2 als Argumentationshilfe eingesetzt. Erfolgreich.

    Also: vorher zu sagen "in Situation XY reagiere ich mit AB" ist ... spätestens mit Eintritt der Situation XY reine Fiktion. Ich kann nur die mir jeweils rechtmäßig zur Verfügung stehenden Mittel beherrschen (blind, im Schlaf usw.: nicht kennen, nicht können, sondern beherrschen) und dann in der jeweiligen Situation entscheiden.

    RG 59, RG 96, PPQ M2, P22, R1, 917, 906, M22 u.v.a.

  • . Einige u.a. ich sind von BGS auf Tonfas ausgebildrt und durfen sie während Dienst tragen.

    Interessant. Wo und welche Ausbilder schulen Euch von der Bundespolizei (ehemals BGS) damit? An den Inspektionen gibt es auch immer ein paar Polizeitrainer, die haben aber schon genug mit der Fortbildung der eigenen Kollegen zu tun.

    Soweit mir bekannt trägt der normale Kontroll- und Streifenbeamte in den Bahnhöfen einen Teleskopschlagstock am Gürtel. Tonfas sind nur speziellen Einheiten, z. B. BFEs vorbehalten, der Umgang muss regelmäßig geschult werden, damit man die Berechtigung für das Tonfa behalten darf. Da man immer wieder liest, dass das Personal hinten und vorne fehlt, ist das schon interessant, wenn die DB Sicherheit durch Polizeitrainer der Bundespolizei geschult werden, was ich grundsätzlich nicht schlecht finde.

    Auf der ganzen Welt gibt es nichts schwächeres als Wasser. Doch in der Art, wie es dem Harten zusetzt, kommt ihm nichts gleich.

    Tao Te King
    Taoistisches Weisheitsbuch

  • Bei uns wurde vor ca. 15 Jahren eine Gruppe wahrend Ausbildung gleich nach der Einstellung ausgebildet. Aber heutzutage findet es nicht mehr statt. Ja, du hast Recht -, mehrere Kollegen haben mittlerweile die Erlaubnis verloren. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

  • @45-er:

    Deinen Beitrag habe ich gelesen. Ich bin Fassungslos. Aus gutem Grund ist Politik hier nicht erwünscht.
    Deshalb habe ich von der "Inhalt melden" Funktion gebrauch gemacht.
    Anbei der Wortlaut meiner Begründung:

    Problematischer Inhalt:
    Fremdenfeindlich,
    aggressiv und
    unsubstantiiert.
    Es werden wilde Behauptungen aufgestellt und haarsträubende Schlüsse gezogen
    Der Beitrag enthält keine Nachweise oder Quellenangaben, dafür aber viel "Hörensagen" von "sachkundigen Leuten".
    Teilweise bewegen sich die Äußerungen in einem Bereich, der strafrechtlich relevant sein könnte, insbesondere § 130 StGB.

  • Griffbereit ist ein gutes Stichwort und oft ein Problem. Bei einem relativ überraschenden Angriff kann es passieren, daß man viel zu lange rumsuchen muß. Andererseits kann man auch nicht mit der Hand an dem SV-Tool rumlaufen. Das wäre auch etwas paranoid.

    Pfefferspray:
    Finde ich etwas problematisch.
    1.) Man muß sicherstellen, daß es nur den Gegner (z.B. angreifendes Tier) trifft und nicht einen selbst (Bei der Dose nicht immer einfach.
    2.) Ist es zwar sehr unangenehm aber nicht unbedingt neutralisierend. D.h. der Angreifer ist danacxh richtig sauer, ...


    Es bringt die beste SV Waffe nichts, wenn man sie nicht dabei hat oder eben nicht schnell einsetzen kann. Sie die ganze Zeit in der Hand zu haben wäre wahrhaft etwas paranoid.
    Da wären wir wieder bei dem wichtigen Thema " mit offen Augen sich in der Welt zu bewegen"....kommt mir was komisch vor und riecht es nach Ärger kann man vorbeugend schonmal das SV-Tool zur Hand nehmen...

    Was Pfefferspray betrifft...bin ich ähnlicher Meinung. Aber lieber meine Dame hat sowas bei sich wie eben gar nichts.......

    Deshalb ist und bleibt, wenn überhaupt, nur eine SSW eine Möglichket unbeschadet aus so einer Situation zu kommen...ich hoffe ich komme niemals in so eine Situation!


    Also, es muss auch erst mal ein Kläger da sein, der meint man hätte sich im Selbstverteidigungsfall falsch verhalten.


    Eben darum danach die Beine in die Hand nehmen. Man ist nicht verpflichtet "Nothilfe" zu leisten in einer Notwehrsituation.

    Man kann nur versuchen weg zu kommen bzw. auf Abtand zu halten. Man wird garantiert fast immer in Unterzahl sein, da diese Leute feige sind und nur aus Gruppen agieren oder wenn allein, dann voll auf Droge / Alkohol und dann werden die keine Schmerzen merken.


    Leider wahr. Allerdings kann man das u.U. nicht ohne vorher für Verwirrung zu sorgen. Uns dafür gehört für mich eine SV Waffe mit der man Distanz wahren und bei Einsatz sich einen Vorsprung "erkaufen " kann.......

  • Eben darum danach die Beine in die Hand nehmen. Man ist nicht verpflichtet "Nothilfe" zu leisten in einer Notwehrsituation.

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/no…ird_005028.html

    "4.3 Verhalten nach abgewehrtem Angriff
    Was ist zu tun, wenn sich der Verteidiger erfolgreich verteidigen konnte und dabei den Angreifer möglicherweise kampfunfähig machte? Soll man die Polizei rufen? Soll man sich vom Ort des Geschehens entfernen? Muss für medizinische Versorgung des Angreifers gesorgt werden oder kann man ihn seinem Schicksal überlassen? Meiner Auffassung nach sollte man sich in jedem Fall sofort vom „Tatort" entfernen. Dies dient im Hinblick auf zwei Aspekte der Eigensicherung.

    Auf der einen Seite besteht immer die Möglichkeit, dass Bekannte des Angreifers auftauchen und dies zu weiteren Tätlichkeiten führt. Denkbar ist auch, dass sich der Angreifer aufrappelt und zu einem neuen Angriff ansetzt. Er könnte sich auch scheinbar zurückziehen, jedoch kurz darauf mit einer Waffe oder Verstärkung zurückkehren. In jedem Fall geht man weiteren Konflikten aus dem Weg. Als Beispiel ist eine Auseinandersetzung in einer Disko zu nennen, nach der eine beteiligte Partei vom Sicherheitsdienst rausgeschmissen wird. Oft wartet diese dann am Ausgang, bis der andere Beteiligte auftaucht; und der Konflikt geht weiter.

    Wenn man sich schnell vom Tatort entfernt, dient dies auf der anderen Seite auch dazu, sich vor einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu schützen. Denn gegen wen soll ermittelt werden, wenn man sich unerkannt entfernt hat? Hier muss betont werden, dass dies durchaus rechtens ist, denn niemand ist verpflichtet, in einer solchen Situation die Polizei zu rufen, am Tatort zu verweilen und seine Beteiligung an der Auseinandersetzung zu offenbaren.

    Genauso nachdrücklich ist jedoch auch herauszustellen, dass es bei Strafe verboten ist, einen verletzten und kampfunfähigen Angreifer hilflos zurückzulassen, wenn eine Hilfeleistung zumutbar ist (§ 323 c StGB - Unterlassene Hilfeleistung)! Dies soll an anderer Stelle vertieft werden. Festzuhalten ist, dass der Rettungsdienst informiert werden muss, wenn dies erforderlich ist; entweder, indem Zeugen gebeten werden, den Notarzt zu rufen und diese das auch tun oder indem man dies von einer Telefonzelle oder einem anderen Anschluss (Handy des Täters?) aus selbst erledigt. Das eigene Handy sollte nicht benutzt werden, denn auch trotz unterdrückter Rufnummeranzeige kann die Polizei über den Mobilfunkprovider den Inhaber ermitteln."

    Auf der ganzen Welt gibt es nichts schwächeres als Wasser. Doch in der Art, wie es dem Harten zusetzt, kommt ihm nichts gleich.

    Tao Te King
    Taoistisches Weisheitsbuch

  • @takitano

    Wenn Du Lust hast, könnn Wir Uns ja mal in ca. 2-3 Wochen treffen unmd dann zeige ich Die ein paar Techniken, Basics, was man nutzen kann, ... Müßte 2x Gumimesser besorgen oder wir nehmen Kochlöffel, .... :D

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Pefferspray als unangenehm zu bezeichnen halte ich für ein wenig untertrieben. Ich durfte mich im Dienst schon mal um welche kümmern die das Zeug getroffen hatte.

    Außer heulen, schreien und kaum Luft bekommen war da nichts mehr.

  • ..........................................

    Genauso nachdrücklich ist jedoch auch herauszustellen, dass es bei Strafe verboten ist, einen verletzten und kampfunfähigen Angreifer hilflos zurückzulassen, wenn eine Hilfeleistung zumutbar ist (§ 323 c StGB - Unterlassene Hilfeleistung)!

    Und genau da liegt der Hase im Pfeffer.
    Sollte der Angreifer, nach einem Pfeffer- Reizgaseinsatz soweit geschädigt sein, dass er orientierungslos im Straßenverkehr oder in einem Waldstück rum irrt, sich dabei so schwer verletzt oder fast blind, unglücklich auf einen Stein fällt und in einen Bach landet und dabei ertrinkt, dann ist das Fahrlässige Tötung in Verbindung mit § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung) Zugeben das ist jetzt stark konstruiert, kann aber passieren.
    Man muss sich auf alle fälle um den Verletzten kümmern.
    Sollte man sich aus dem Staub machen um weiteren Ermittlungen zu entgehen, ist man keinen Deut besser als der Angreifer.
    Eine Hilfeleistung ist schon , den Rettungsdienst zu verständigen-- wie auch immer.

    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, hat die beste Position um mich am Allerwertesten zu lecken. :P:P