2 Fragen 1 Thema Haenel Modell III-284 ohne F Zeichen an die Wand hängen und Hämmerli Single Co2 karton gefunden

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 3.071 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Januar 2018 um 18:20) ist von David.1993..

  • Hey Leute,

    wie die Überschrift ja schon sagt möchte ich meine Haenel nun an die Wand über meine Couch hängen da ich diese nun neu Brüniert habe und den Holzschaft neu Lasiert habe und desweiteren heute eine LED Leuchtleiste mit bewegungssensor geschenkt bekommen habe diese ich als Beleuchtung der Haenel nutzen will.

    Da ja aber diese Haenel kein F zeichen besitzt und ich ebenfalls auch nicht vor habe dieses Zeichen drauf zu machen da ich niemals dieses Starke schöne Gewehr versauen will!

    Nun aber zu dem Problem was ich nicht aus dem Kopf bekomme, ich wohne in einer Hochpatere es ist also ein Leichtes für Polizei und Passanten durch mein Fenster zu schauen auch wenn dies ein eingriff in die Privatsphäre darstellt ggf. will ich noch später im Sommer mir Spiegelfolie an die Fenster kleben doch dies dauert noch. Nun meine Frage was würdet ihr mir raten da ich auch arbeiten gehe und oft schon gelesen habe das genau denn die Polizei mit einen Durchsuchungbefehl in die Wohnung eindringen tut wodurch man sich ja nicht sofort auf das Waffengesetz berufen kann.

    Soll ich die Haenel lieber weiter im Schrank verstauben lassen oder ran Hängen mit dem Paragraphen ausgedruckt in der nähe der Haenel an die Wand gehangen das diese trotz fehlenden F Zeichen laut .... zu den Freienwaffen gehört da sie ja vor 1991 gebaut wurde? Wir wissen ja wie die Menschen reagieren wenn diese nur umrisse einer Waffe sehen.

    Ich fände es echt schade sie weiter im Schrank zu lassen da ich sie schon sehr selten nutzen kann da ich nicht in einem Schützenverein bin und mir das vorerst auch nicht leisten kann. Wenn ich mit ihr mal schiesse dann zerlege ich sie so das sie nicht Schussbereit ist und fahre damit zu unsere Werkstatt wo ich schiessen darf und auch genug Platz habe.

    Ich habe hier solche Gardienenstangen halterungen wo ich die Haenel mit einer Schraube am Lauf auch befestigen kann so das sie nicht für jeden nutzbar wäre da ich spezielle schrauben mit sicherheitsschlüssel habe.

    Was meint ihr?

    Werd mal ein Bild machen habe ja an ihr ebenfalls auch eine Schiene Montiert und ein Jäger Visier damit ihr meine Süße auch mal sehen könnt. ^^^^^^


    Desweiteren habe ich bei meiner Tante einen Hämmerli Single Karton gefunden mit Scheiben,Siegel und Testscheibe von Hämmerli leider ohne Waffe ;(;(;( sie meinte diese hat sie ihren Mann mit ins Grab gelegt da sie sein Heiligtum war ;( ich habe mich aber sofort in das aussehen verliebt und will diese nun haben wo kann ich diese finden? und was wäre sie wirklich wert wenn ich sie finde?

    Danke für eure Zeit und Danke für eure zukünftigen Antworten.

    LG
    David :saint:

  • Auch freie Waffen dürfen nicht mehr an der Wand hängen
    sondern müssen mindestens in einem verschlossenen Behältnis
    aufbewahrt werden.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Auch freie Waffen dürfen nicht mehr an der Wand hängen
    sondern müssen mindestens in einem verschlossenen Behältnis
    aufbewahrt werden.

    Danke für die schnelle Antwort wo kann ich dieses Gesetz lesen? Da du ja eine Schweizer Flagge hast gilt das auch in DE?

    LG

  • welcher paragraph ist dies ? Find das im waffengesetz nicht O.o

    Aber ich vertraue euch mal! was ist das denn für ein idiotischer schwachsinn! wie sieht es aus wenn ich den Kolben und Feder ausbaue ? somit ist es ja keine waffe mehr und da ich sie beim Transport eh immer zerlege ...

  • Soll ich die Haenel lieber weiter im Schrank verstauben lassen oder ran Hängen mit dem Paragraphen ausgedruckt in der nähe der Haenel an die Wand gehangen das diese trotz fehlenden F Zeichen laut .... zu den Freienwaffen gehört da sie ja vor 1991 gebaut wurde? Wir wissen ja wie die Menschen reagieren wenn diese nur umrisse einer Waffe sehen.

    Egal ob mit :F: oder ohne, zur Aufbewahrung ist ein verschlossenes Behältnis angesagt.
    https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/BJNR212300003.html

    (AWaffV §13 (2) 1 )

  • Egal ob mit :F: oder ohne, zur Aufbewahrung ist ein verschlossenes Behältnis angesagt.https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/BJNR212300003.html

    (AWaffV §13 (2) 1 )

    Ja danke für den Paragraphen! Da kann man sich bei solche ...... bedanken und da wundert man sich das die Deutschen immer mehr Hass bekommen. Hole gleich mal meine alu kiste hoch und verschließe sie vorerst!

    Aber wie sieht es denn aus wenn kolben und feder in meinen Tresor sind und nicht in der Haenel? somit wäre es ja keine waffe sondern ein deko gegenstand ?!?!?!?!?

  • Paragraph 36 Wenn ich mich nicht irre sagt gültig seid 2002.

    Steht I'm Paragraph 13. Mit zusatz.... Der steht weiter unten auf der verlinkten Seite

    also im paragraph 36 steht rein garnichts drin O.o aber das wäre ja nun geklärt. nun habe ich ja eine andere Frage ^^

  • Ich glaube dann ist es eine Anscheinwaffe oder sowas? Außerdem ist es keine deko da die Waffe nicht unbrauchbar gemacht wurde. Du kannst sie ja jederzeit schussbereit machen.... Korrigiert mich bitte :D

    Heißt soviel wie weil es aussieht wie Waffe nein.

  • AWaffV §13 (2) 1 )

    Danke für den Link.

    Das habe ich eben durchgelesen und schon tut sich mir eine neue Frage auf?

    Sind Diabolos Munition? Muss ich die getrennt von der Waffe aufbewahren?

    Meiner Meinung nach nicht, die sind ja ohne "Antrieb", also nur ein Projektil oder Geschoss.

    Mist, wenn ich das in der Konsequenz zu Ende denke, dann müsste man ja die Pressluftkartusche getrennt vom Gewehr lagern und die Diabolos noch einmal extra in einem verschlossenen Behältnis im Keller.

    Oh man, ich muss gerade fürchterlich ablachen - obwohl es ja eigentlich so unendlich traurig ist.

    IST ES EIGENTLICH STRAFBAR, EINEN SPORT / FREIZEITSCHÜTZEN VORSÄTZLICH MIT RESTRIKTIVEN GESETZEN IN DEN WAHNSINN ZU TREIBEN ?????????


  • IST ES EIGENTLICH STRAFBAR, EINEN SPORT / FREIZEITSCHÜTZEN VORSÄTZLICH MIT RESTRIKTIVEN GESETZEN IN DEN WAHNSINN ZU TREIBEN ?????????

    Genau das frage ich mich auch! Vorallem es besteht immernoch der unterschied zwischen Tödliche waffen und nicht Tödliche waffen alle gleich zu behandeln ist eigentlich echter schwachsinn aber so ist halt unser verfassungswiedriger Staat vorallem da es immer noch ein EU-Kommision gibt in der steht das alle länder die sich in der EU befinden nicht eigene Gesetze entwerfen dürfen und diese durch die Kommision genemigt werden müssen und unter diesem betracht müssten ja alle EU länder dieses Gesetz annehmen. so ist mein stand des wissens der Gesetzes entscheidungen. Einzige möglichkeit wäre eine Sammelklage dagegen zu starten! Denn bei einer tödlichen waffe ist dies verständlich aber bei Freien waffen? so langsam hasse ich mein eigenes Land was mir all meine freiheiten nimmt!

  • Sind Diabolos Munition? Muss ich die getrennt von der Waffe aufbewahren?

    Meiner Meinung nach nicht, die sind ja ohne "Antrieb", also nur ein Projektil oder Geschoss.

    Mist, wenn ich das in der Konsequenz zu Ende denke, dann müsste man ja die Pressluftkartusche getrennt vom Gewehr lagern und die Diabolos noch einmal extra in einem verschlossenen Behältnis im Keller.

    Dias, Kugeln, Federbolzen sind nur Projektile, keine Munition im Sinne d. WaffG
    CO²-Kapseln und Pressluftkartuschen sind ebenfalls keine Munition im Sinne d. WaffG

    Anders bei SSW :ptb:
    Hier ist die Kartuschenmunition getrennt, ebenfalls in einem verschlossenen Behältnis zu lagern,
    es sei denn man benutzt einen entsprechend genormten Waffenschrank.

  • Ich danke ebenfalls ich dachte bis jetzt auch das ich meine schreckschuss und die patronen zusammen in meinem tresor aufbewahren darf nur das die waffe nicht geladen sein darf also heißt es nochmal einen tresor kaufen und nochmal die wand aufreißen damit man den tresor nicht raus reißen kann naja polizei staat sagt schon leise hallo.

    EDIT: Oder gilt ein Sicherheitstresor mit Doppelbartschlüssel als genormter schrank? man kann ihn ja nicht so einfach knacken spreche da aus erfahrung weil ich den schlüssel schonmal verlegt hatte xD

    Einmal editiert, zuletzt von David.1993. (12. Januar 2018 um 18:03)

  • ich dachte bis jetzt auch das ich meine schreckschuss und die patronen zusammen in meinem tresor aufbewahren darf

    Bei freien Waffen :F::ptb: ist nur ein verschlossenes Behältnis gefordert.
    Wenn Dein Tresor mit Widerstandsklasse 0 oder 1 eingestuft ist, darfst Du Waffe und Munition darin zusammen lagern.

  • Bei freien Waffen :F::ptb: ist nur ein verschlossenes Behältnis gefordert.Wenn Dein Tresor mit Widerstandsklasse 0 oder 1 eingestuft ist, darfst Du Waffe und Munition darin zusammen lagern.

    ja er ist in der der Sicherheitsstufe S2 nach EN 14450 eingestuft denn ist ja alles gut phu dachte grade echt nochmal die wand aufzureißen bin da erst grade fertig mit.


    Hier mal wie oben versprochen nen bild von meiner Haenel nun wandert sie wieder direkt in die kiste und wird eingesperrt.