Es gibt 116 Antworten in diesem Thema, welches 31.987 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Januar 2018 um 13:43) ist von Floppyk.

  • Bei mir war der SB auch mal. Er hat sich nur für die Tresore interessiert, die ich damals angegeben hatte. Alles kein Problem. Damals war das noch kostenlos. Mich beschleicht eher das ungute Gefühl, dass man das künftig mit saftigen Gebühren belegen wird, um das Thema Waffen weiter unattraktiver zu machen. Ein weiterer Sargnagel.

    Was das Video betrifft:
    Whow, auf 10 m einen Streukreis größer der eines Suppentellers - mit Schützenfehler und auf 9 m Blechdosen wirklich komplett zu durchlöchern. Stramme Leistung. ;)

  • Was mir allerdings gar nicht behagt sind die möglichen unangemeldeten Kontrollen. Das wusste ich zwar schon bevor ich die Anfragen getätigt habe, doch da war es eher ein sekundäres Problem, denn wäre der Erhalt einer WBK utopisch gewesen hätte ich mich nicht mit den weitergehenden Folgen befasssen müssen. Nun befürchte ich aber, dass man mit einer WBK von Vornherein unter Generalverdacht gestellt wird. Und jeden Tag befürchten zu müssen, dass plötzlich zwei Uniformierte vor der Tür stehen ist auch nicht wirklich eine prickelnde Perspektive. Die Nachbarn wissen ja schließlich nicht, warum dieser Besuch stattfindet. Und ich schütze ganz gern meine Privatphäre. Ich möchte auch vermeiden, dass die Beamten einen Besuch widerrechtlich zu einer Hausdurchsuchung nutzen. Ich würde ihnen selbstverständlich meine Dokumente bezüglich des Waffenbesitzes und die ordnungsgemäße Unterbringung nachweisen, aber jegliche weitergehenden Prüfungen würden unweigerlich zu einer Eskalation führen, aus der ich vielleicht nicht unbeschadet rauskommen würde, der Polizist aber ganz sicher auch nicht. Da bin ich noch in der Entscheidungsfindung, ob ich mir diese Einschränkung meiner Grundrechte (Unverletzbarkeit der Wohnung) wirklich antun möchte.

    Bezüglich der Aufbewahrungskontrollen kann ich dein Unbehagen verstehen, schliesslich ist das ein fragwürdiger Eingriff in Grundrechte, der zwar mit öffentlicher Sicherheit begründet wird, aber in meinen Augen auf diese keinerlei Einfluss hat.
    Allerdings wird nix so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
    Die Kontrolleure sind Mitarbeiter der Polizeibehörde, nicht der Polizei. Es sind Verwaltungsleute, die sehr wahrscheinlich in einem zivilen Fahrzeug und ziviler Kleidung vorfahren. Diese Kontrolleure arbeiten zu ähnlichen Uhrzeiten, wie die meisten Menschen. Und da deswegen die Chancen hoch sind, vor verschlossenen Türen zu stehen, werden die Kontrollen gerne vorher angemeldet (was die Sache eigentlich ad absurdum führt). Zumindest ist das wohl in meiner Stadt so. Ich selbst bin in 3,5 Jahren noch nicht kontrolliert worden.
    Es empfiehlt sich wohl in etwa folgender Ablauf:
    Tür öffnen, Ausweise vorzeigen lassen, Tür wieder schliessen (natürlich vorher ankündigen), Bei der zuständigen Behörde anrufen und Daten und Besuchstermin prüfen lassen um sicher zu gehen, dass sich keine Ganoven Zutritt verschaffen (soll schon vorgekommen sein), Kontrolleure reinlassen, Tresor öffnen und Waffen zur Kontrolle vorzeigen, aber nicht aus der Hand geben, Kontrolleure nach draußen begleiten.
    Ein Zeuge deinerseits wäre für den Ernstfall ganz gut, ich weiss aber nicht, inwiefern du darauf ein Anrecht hast.
    Mehr dürfen die Herren meines Wissens nach nicht verlangen, sofern alles okay ist. Wenn natürlich eine Waffe an der Garderobe hängt, wenn du sie reinlässt, ist das eigenes Verschulden.
    Aber ich wüsste nicht, wieso eine Kontrolle eskalieren sollte bei normalen Menschen. Auch die Kontrolleure sind Leute, die nach Feierabend gerne nach Hause zu ihrer Familie fahren.
    Natürlich machen auch die Leute Fehler. Ich habe aus guter Quelle von einer Waffenrechtssachbearbeiterin gehört, die bei aberkannter Zuverlässigkeit und anstehender Einziehung der Waffen die Waffenbesitzer aufgefordert hat, die Waffen bei ihr im Büro abzugeben. Bis ein Waffenbesitzer sie im diesem Zuge mal gefragt hat, ob sie das für schlau hielte und was sie denn macht, wenn mal einer bei der Abgabe austickt. Die gute Frau ist daraufhin wohl ziemlich bleich um die Nase geworden, als sie ihren Fehler erkannt hat. Seitdem hat sie das wohl anders gehandhabt.

    Die von Floppyk angemerkten Gebühren sind aber auch ein Ärgernis.
    Man zahlt ja auch nicht für eine Verkehrskontrolle durch die Polizei.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • @Esti Vielen Dank für Deine ausführliche Beschreibung, die hat mir schon ein wenig meine Sorgen genommen. Wie es mit den Gebühren in Berlin ist, keine Ahnung, vielleicht weiß das jemand im Forum. Im Prinzip ist es schon seltsam, dass man für die Kontrolle bezahlen muß, aber in einem gewissen Rahmen würde ich das auch akzeptieren. Es geht mir halt nur darum, dass die Beamten nicht ihre Kompetenzen überschreiten. Das könnte ich natürlich nicht zulassen.

  • Als ich noch in Niedersachsen gewohnt habe, wurde ich nur 2x in 20 Jahren überprüft, 1x musste ich ein Foto vom Tresor und des Typenschildes einschicken, 1x musste der Verein und der Verband bestätigen dass ich noch Mitglied bin und auch noch regelmäßig am Training teilnehmen nehme. Das war es, und gekostet hat es bis auf 10€ für die Unterschrift vom Verband nix.
    Jetzt in Bremen sieht das anders aus, 1x im Jahr Kontrolle mit Angrabbeln der Sportgeräte und rumrütteln am Tresor und eben die 139€.
    In Bremen ist das schon etwas Abzocke und der Versuch durch Mobbing die Waffen aus Bremen zu verbannen, warum jedes Jahr wenn sich nichts geändert hat und bei der letzten Kontrolle alles tutti war.
    Hier macht das auch nicht die Polizei sondern 2 Beamte die beim Stadtamt angestellt sind.

  • Seit 1972 bin ich Waffensammler und Sportschütze in Bayern. Ich wurde einmal kontrolliert. Das war bei der Gesetzesänderung über die Aufbewahrungpflicht der Waffen. Waffenschrank Sicherheitsstufe B gekauft , Bilder vom Tresor und dem Typenschild gemacht und an die Behörde gesendet. Dann kam der vorher angemeldete Besuch um meine Angaben zu beglaubigen. Kosten 32€ . Die Sachbearbeiter vom Landratsamt waren sehr höflich und zuvorkommend.

  • Danke, das klingt ja bisher alles nicht so dramatisch. Auf diese Weise ließe sich das schon darstellen. Vielleicht würde ich dann mittelfristig auch in einen Schützenverein gehen. Ist halt so ein Zeitproblem, weil ich öfter mal für einige Zeit in Spanien bin, da ist es mit der Regelmässigkeit so eine Sache. Aber das eilt ja nicht.

  • Gibt in Spanien doch auch Schießstände, in Spanien sind Luftgewehre bis 24 Joule frei ab 18, wenn du dort zB KK schießt, kannst du dir dein Training doch auch da bestätigen lassen.

  • Das ist die Frage, ob ausländische Schießnachweise hier eine Gültigkeit haben. Das sportliche Schießen ist hier nur als solches anerkannt, wenn es nach den Regeln einer Sportordnung abläuft. Aber das kann ja auch im Ausland so sein. Es wäre dann die Frage des Nachweises.

  • Zumindest die Beantragung des Bedürfnisses geht nur über Sportschützenverbände, die nach § 15 WaffG anerkannt sind, was eine Anerkennung der Schießsportordnung des BVA zwingend erfordert. Das geht natürlich nur für Deutsche Verbände.
    Für die Beantragung muss man das Training in einem Verein belegen können, der als Schießsportverband anerkannt ist. Das machen die Verbände logischerweise nur, wenn das Training ganz oder zum überwiegenden Teil in Schützenvereinen ihres Verbandes absolviert wurde.
    Eine zweite Frage wäre der fortlaufende Bedürfniserhalt. Wenn die Behörde eine neue Bestätigung des Verbandes fordert, muss man sich an den Verband wenden den man angehört. Dann dürfte das wie oben gelten.
    Gibt sich die Behörde mit einem Schießbuch und den entsprechenden Einträgen zufrieden, liegt das in ihrem Ermessensspielraum. Dennoch gehe ich davon aus, dass dennoch der überwiegende Teil unter dem heimischen Verband geschossen werden muss, alleine schon aus dem Grund, dass ausländische Einträge für die Behörde nicht oder schwer nachprüfbar sind.

  • Dazu kommt die Sprachbarriere und es ist auch nicht so einfach, seine eigene Waffe im Flieger mitzunehmen. Das ist wohl alles viel Papierkram. Die haben mir neulich auf dem Rückflug von Irland sogar ein kleines Taschenmesser abgenommen, das ich im Rucksack vergessen hatte. Seitdem habe ich immer einen stabilen Ledergürtel dabei, den man im Notfall auch gut als Peitsche oder zum (Er-)würgen nehmen kann. Allerdings hoffe ich sehr, ihn nie für diesen Zweck gebrauchen zu müssen. Lieber schlafe ich im Flieger, da vergehen die 5 Stunden nach Gran Canaria schneller. In ein paar Tagen sitze ich schon in der Sonne. Übrigens gibt es auf GC eine richtig große Paintball-Anlage, die möchte ich mal ausprobieren.

  • WBK Waffen im Flieger sind kein großes Problem, zumindest innerhalb der EU.
    Die meldet man beim Zoll mit WBK und Europäische Feuerwaffenpass an, dann wird die vom Zoll in den Flieger gebracht, im Ankunftsland holst du das Ding dann wieder beim Zoll ab und gut ist.
    Das mit der Sprache ist nun mal so, wenn ich aber regelmäßig für längere Zeit in einem Land bin, dann sollte man sich mal überlegen ob man zumindest mal einen Grundsprachkurs belegt. Ansonsten kommt man mit Englisch in vielen Ländern auch nen Stück weiter.

  • Ein paar Brocken Spanisch kann ich ja, habe dort aber meist mit Deutschen oder Engländern zu tun.Es geht aber auch um irgendwelche Bescheinigungen der Spanier. Ich glaube kaum, dass die deutsche Waffenbehörde einen spanischen Schießnachweis verstehen würde.

  • Den Nachweis führt man eigentlich über ein Schießbuch was man zum Training bei sich führt.
    Da wird das Datum und das Kaliber womit trainiert wurde von der Aufsicht mit Namen und Unterschrift bestätigt, das ist in allen Sprachen nahezu gleich.
    Wenn man zwischendurch/regelmäßig auf dem Vereinsstand gesehen wird, sollte der eigene Verein auch das Training auf anderen Schießbahnen anerkennen und mit Bezug auf das Schießbuch (Dokument) der Behörde und dem Verband bestätigen können, zumal man dem Verein ja von vorne herein mitteilen kann dass man sich zeitweilig im Ausland aufhällt und dieses der Behörde ja auf Nachfrage auch sicherlich nachweisen kann.
    Es steht nirgend wo dass du die Pflicht Trainig Termine auf dem eigenen Vereinsstand durchführen must.
    Es geht bei dem Nachweis rein darum ob du die Waffe regelmäßig nutzt und du deswegen immer noch ein Bedürfnis hast.
    Viele Vereine haben selbst gar keine Großkaliber, Schrot usw. Stände, wenn man das schießen möchte, muss man dann sogar notgedrungen auf andere Stände ausweichen.
    Ich habe eine Zeit lang regelmäßig Tontauben auf einem Jagdlichen, freien Stand geschossen, allerdings hier in Deutschland, mit den Unterschriften gab es zumindest keine Probleme.
    Wie so was mit ausländischen Unterschriften ist, lässt sich ja sicherlich erfragen.
    Es gibt sicherlich mehrere Sportschützen die regelmäßig nicht in Deutschland sind und ggf. zB. als Rentner den Winter im Warmen verbringen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ingo.M (7. Januar 2018 um 03:48)

  • Floppyk behauptet etwas Anderes und ich weiß leider nicht, wer nun definitiv Recht hat. Wäre schön, wenn man das herausfinden könnte. Wenn es möglich ist würde ich sicher auch noch 1 oder 2 Gewehre kaufen, laut Geldmarschall kosten die nicht viel bei Progun, da soll es sie neu geben.

    Also ich versuche es noch einmal zu erklären, wenn ein Gewehr in 4mmR lang ein F Zeichen hat ist es bedürfnisfrei, die Bedürfnisfreiheit hat nichts damit zutun ob es ein Gewehr oder eine Kurzwaffe ist.
    Sondern ausschließlich damit ob die Waffe ein F im Fünfeck hat und damit auf 7,5 Joule begrenzt ist.

    Die Langwaffen liegen mit wenigen Ausnahmen über 7,5 Joule.
    Die Aussage von Floppy trifft bis auf die Ausnahmen zu.

    Ja das stimmt es gibt nicht viele Modelle die durch "Entlastungsmaßnahmen" auf 7,5 Joule begrenzt sind. Aber es gibt einige schön Modelle von Anschütz, Voere, Erma die ab Werk so ausgeliefert wurden. Und wenn Firebird sich solche Waffen kauft hat er kein Problem mit seiner Behörde was die Bedürfnisfreiheit angeht.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Es gibt sicherlich mehrere Sportschützen die regelmäßig nicht in Deutschland sind und ggf. zB. als Rentner den Winter im Warmen verbringen.

    Ja, aber die können auch als sog. nicht organisierte Sportschützen eine WBK bekommen. Da sind die Regeln in einigen Punkten doch anders, wobei die nicht organisierten Sportschützen eine seltene Ausnahme sind, weil es eben keinen Dachverband gibt, der irgendwas bestätigen kann. Daher bekommen diese auch nicht die Vorzüge eines organisierten Sportschützen, der einem Verband angehört.