Es gibt 116 Antworten in diesem Thema, welches 32.075 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Januar 2018 um 13:43) ist von Floppyk.

  • Oh Mann, ich bin echt überwältigt und positiv überrascht, wie sich die Diskussion entwickelt. Merkt Ihr auch, wie kompliziert das alles in Deutschland ist? Wenn sich die Gerichtsurteile widersprechen und keiner weiß, was nun definitiv Gültigkeit hat? Für einen Wiedereinsteiger ist das wirklich nicht einfach. Aber es ist okay, jeder sinnvolle Kommentar hilft, und das waren bisher eigentlich alle.

    @thomas magnum Super, Deine Links. Habe mal kurz reingeschaut und beschäftige mich gern damit, auf den ersten Blick sind sie sehr infprmativ.

  • Dann könnten die was sein:

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    Die sind in 4mm RAND, das Kaliber wird wohl noch hergestellt. Besonders die Lange ist auch zum halbwegs präzisen Schießen geeignet. Pistolen in 4mm gibt es kaum, soweit ich weiß, nur 2 Modelle (Erma und Perfecta). Für die und weitere 4mm Kurzwaffen benötigst du aber keine Rote WBK, weil man theoretisch auch auf die Grüne so viele davon kaufen kann, wie man möchte.

    Jens

  • Als Sportschütze sind sie nicht zugelassen, deswegen auch nicht als Sportschütze erwerbbar.

    Bitte nicht Mißverstehen aber ist das nicht eine der Disziplinen die Sportschützenverbände geopfert haben um nix dafür zu bekommen? Soll kein Verbands Basching sein sondern nur ob ich das richtig verstanden habe.

  • Gehört zwar nicht zum Thema...

    Das Probeschießen zum Testen auf Waffenfunktion liegt im Interesse des Sammlers und ist vom Sammelbedürfnis gedeckt.

    Genauso ist es, ich habe es mir zur Sicherheit (falls es auf dem Stand mal eine Kontrolle gibt) von meiner Behörde schriftlich bestätigen lassen.
    Ich darf mit meinen Sammlerwaffen schießen um die Funktion zu testen und ich darf mit den Waffen am Schießsport teilnehmen, solange sie in die Diziplin passen.
    Die Waffen müssen natürlich einen gültigen Beschuss haben.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • @Flammpanzer Russisch verstehe ich leidernicht, aber man findet sicher auch in deutsch etwas über die Weihrauch. Auf jeden fall danke für den Hinweis auch in Bezug auf die Lauflänge.

    @Jhary Ich bin da zwar nicht so involviert, kenne Ähnliches aber vom Motorsport. Mein Standpunkt ist, dass man eher für seine Anliegen kämpfen sollte als vorauseilend nachzugeben.

    @thomas magnum Das ist ja gerade der springende Punkt. Wenn ich definitiv weiß was meine Rechte sind wird mir die kein Sachbearbeiter verwehren können. Und wenn er es doch versuchen sollte werden ihn meine Juris mit Klagen und Verfügungen überhäufen, der bleibt nicht lange auf seinem Sessel. Die geben nicht eher Ruhe, bis er irgendwo in der Poststelle versauert, wenn überhaupt. Da habe ich gar keine Bedenken.

  • Gewehr kommt eher nicht in Frage, weil wohl wie beschrieben dafür keine Bedürfnislosigkeit anerkannt wird.

    Doch es gibt auch Gewehre in 4mm mit F zum Beispiel von Voere und Anschütz als Einzel- und Mehr- Lader.
    Oder den Unterhebel EG76 von ERMA, natürlich sind die Waffen alle nur noch gebraucht zu kaufen/ersteigern.
    4 und 6 mm Flobert Munition gibt es noch, von der 4mmM20 muss man halt Restbestände kaufen.

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  • Zu kaufen gibt es sie wohl, da gab es ja auch einen interessanten Hinweis von Geldmarschall, doch nach den hier getätigten Aussagen bekommt man für die Langwaffen keine Bedürfnislosigkeit anerkannt, das ist das Problem.

  • Nein das stimmt nicht !! und es macht auch keinen Sinn, wenn die Waffe (egal ob Pistole, Revolver oder Gewehr), ein F hat ist sie bedürfnisfrei. Das darfst du mir glauben, ich hatte fast alle Modelle die es gab. ;)
    Wichtig ist bei den bedürfnisfreien 4 und 6mm Waffen das F im Fünfeck, das muss auf der Waffe sein.

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    Waffensachverständiger im VWG

  • Floppyk behauptet etwas Anderes und ich weiß leider nicht, wer nun definitiv Recht hat. Wäre schön, wenn man das herausfinden könnte. Wenn es möglich ist würde ich sicher auch noch 1 oder 2 Gewehre kaufen, laut Geldmarschall kosten die nicht viel bei Progun, da soll es sie neu geben.

  • Die Langwaffen liegen mit wenigen Ausnahmen über 7,5 Joule.
    Die Aussage von Floppy trifft bis auf die Ausnahmen zu.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Danke an alle für die hier genannten Infos!
    Ich werde mir den gesamten Thread zu gegebener Zeit noch mal in Ruhe durchlesen und dann ggf. tätig werden.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

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  • Habe heute mal gegoogelt; auf der offiziellen Seite der Polizei Berlin kann man sich die Dokumente für die WBK runterladen und nach deren Auskunft auch online einreichen. So kompliziert ist das Formular gar nicht.

    Was mir allerdings gar nicht behagt sind die möglichen unangemeldeten Kontrollen. Das wusste ich zwar schon bevor ich die Anfragen getätigt habe, doch da war es eher ein sekundäres Problem, denn wäre der Erhalt einer WBK utopisch gewesen hätte ich mich nicht mit den weitergehenden Folgen befasssen müssen. Nun befürchte ich aber, dass man mit einer WBK von Vornherein unter Generalverdacht gestellt wird. Und jeden Tag befürchten zu müssen, dass plötzlich zwei Uniformierte vor der Tür stehen ist auch nicht wirklich eine prickelnde Perspektive. Die Nachbarn wissen ja schließlich nicht, warum dieser Besuch stattfindet. Und ich schütze ganz gern meine Privatphäre. Ich möchte auch vermeiden, dass die Beamten einen Besuch widerrechtlich zu einer Hausdurchsuchung nutzen. Ich würde ihnen selbstverständlich meine Dokumente bezüglich des Waffenbesitzes und die ordnungsgemäße Unterbringung nachweisen, aber jegliche weitergehenden Prüfungen würden unweigerlich zu einer Eskalation führen, aus der ich vielleicht nicht unbeschadet rauskommen würde, der Polizist aber ganz sicher auch nicht. Da bin ich noch in der Entscheidungsfindung, ob ich mir diese Einschränkung meiner Grundrechte (Unverletzbarkeit der Wohnung) wirklich antun möchte.

  • Kann ich gut verstehen, aber denk mal an den Nutzen. Nicht jeder achtet angemessen auf seine Waffen oder schließt sie Sorgfältig Weg. Und vor dem Gesetz sind alle gleich...
    Edit: das klingt falsch. Es wâre möglich, dass nicht jeder auf seine Waffen achtet...

  • Normalerweise kommen die in Zivil, zeigen dir ihren Ausweis, latschen dir hinterher zum Tresor, den du dann öffnest, damit die sehen können dass die Waffen im Tresor liegen, dann werden noch schnell die Nummern verglichen ob es auch die angemeldeten Waffen sind 8| , und ggf. rüttelt noch einer am Tresor um zusehen ob der auch verankert ist.
    Je nach Bundesland bekommst du dann noch ne Rechnung für die Kontrolle, da sind wir hier in Bremen wohl am schlimmsten dran, die jährliche Kontrolle kostet hier 139€, in anderen Bundesländern wird nur sporadisch überprüft und es kostet nix oder nen 10ner. Deutschland ist halt nicht gleich Deutschland.

  • Bei der Personalknappheit hier wird es wohl auch eher sporadisch sein, aber allein das Gefühl, die können jeden Tag kommen finde ich schon nervig. Wie gesagt, dass muß ich wohl mit mir selbst ausmachen, ob sich das für ein paar kleine Knallbüchsen lohnt. Wir reden ja immer noch von Floberts und nicht von Kalaschnikows.