Es gibt 116 Antworten in diesem Thema, welches 32.061 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Januar 2018 um 13:43) ist von Floppyk.

  • Ja, das geht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wobei es kaum einen Schützenverein geben wird der Flobert Munition auf Vorrat liegen hat.

    Wahrscheinlich, aber man kann das absprechen. Jeder Jäger darf, der Schießwart mit MES für alles darf oder ein Händler ist Mitglied im Verein, der mal ne Schachtel einkaufen und mitbringen kann.

  • Ich weiß gar nicht, ob bei dem Lehrgang so ausführlich auf eine rote WBK eingegangen wurde, denn es war ja ein Schützenverein.

    Das Waffenerwerb ist ein eigenes Thema, der auch alle Erwerbsarten und somit WBK nebst Jagdschein beinhaltet. Auch der Sportschütze als Waffenbesitzer muss wissen, wie er eine Waffe ordnungsgemäß wieder verkaufen kann. Das ist auch wichtig zu wissen wer ist berechtigt, um z.B. eine Waffe auszuleihen oder zu transportieren. Der Inhalt der WSK ist vorgegeben und ist im Fragenkatalog des BVA einsehbar:
    http://www.bva.bund.de/DE/Organisatio…kunde-node.html

  • Natürlich haben wir nicht mit Floberts geschossen, das sagte ich ja auch. Im Verein schoß ich mit einer Beretta, die war aber nicht meine.

    @Floppyk Ich habe den Kurs belegt und die Prüfung abgeschlossen, fertig. Ich habe auch mal Abitur gemacht und weiß nichts mehr davon. Ich habe auch meine Führerscheine gemacht und habe über 1 Million Kilometer auf dem Buckel, trotzdem müsste ich mich nochmal damit beschäftigen, wenn ich die Prüfung nochmal machen müsste, ganz einfach, weil sich viele Dinge verändern. Und beim Waffengesetz ist es ähnlich. Selbst Ihr, die nun anscheinend voll im Thema seid habt unterschiedliche Meinungen. Du schreibt, der Aufwand bei einer Roten ist hoch, NC9210 behauptet das Gegenteil. Was ist nun richtig?

    Deshalb bin ich ja hier, um zu lernen und um Informationen zu bekommen.

  • Du schreibt, der Aufwand bei einer Roten ist hoch, NC9210 behauptet das Gegenteil. Was ist nun richtig?

    Frage den Sachbearbeiter der Waffenbehörde was er haben will. Wenn er auf ein Gutachten besteht, wird das teuer.
    Ich habe für meine Roten je 205 € Gebühren für die Ausstellung bezahlt.

  • Solange es um bedürfnisfreie Waffen geht kann er kein Gutachten
    verlangen. Das wäre ja nur notwendig um ein Bedürfnis nachzuweisen.
    Genau das brauchst du aber nicht :)
    Das ist aber eine Ausnahme, normalerweise ist eine rote WBK schon
    schwierig.

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  • Das ist aber eine Ausnahme, normalerweise ist eine rote WBK schon
    schwierig.

    Eben, der SB muss sich davon überzeugen lassen. Er wird dann in der WffVwV nachschauen und dort steht die Erforderlichkeit eines Gutachtens drin. Aber wie nun schon mehrfach erwähnt, wird ihm die Rote kaum ein Vorteil bringen.
    Zumindest bei dem mir zuständigem Amt wird der Eintrag in der gelben oder roten WBK mit (immer noch) 12,78 € berechnet, während Voreinträge auf grün - ich glaube - 54 € kosten, zu dem sich dann der spätere Eintrag mit nocheinmal 12,78 € addieren. Trägt man die Waffe gleich ohne Voreintrag komplett ein, zahlt man 17 € nochwas, was man auch als Jäger für jeden Eintrag auf den Grünen zahlt.
    Aber die Gebührenhöhe kann nun jede Gemeinde anders erheben und sind nicht mehr vergleichbar. Dies also nur als Anhaltspunkt. Auf meiner Homepage ist noch die alte Tabelle, jedoch unter genannten Vorbehalt.

  • So, nun sind meine Hunde mit der letzten Gassi-Runde auch befriedigt...

    Also im Moment kristallisiert sich für mich die rote WBK ein bißchen als Favorit heraus. Auf die Bedürfnisfreien müsste ich mich ja so oder so beschränken. Vorausgesetzt natürlich, dass auch die entsprechende Munition erworben werden darf.

  • Warum soll er eine Rote für Bedürfnissfreie beantragen ? Das gibt keinen Sinn, er bekommt damit keine Munition, und die gekorenen und/oder über 7,5J Waffen bekommt er auch nicht.

  • Er kann auch Munitionserwerb beantragen. Wenn er an eine kleine Sammlung
    denkt ist es deutlich preiswerter. Und er kann ohne weiteres einkaufen.
    Sobald eine vorzeigbare Sammlung vorhanden ist kann das Thema relativ
    leicht erweitert werden. Dann sind auch die nicht-bedürfnisfreien oder die
    gekorenen Mäusekaliber problemlos zu haben.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wie würde so eine Erweiterung auf gekoreneoder nicht bedürfnisfreie funktionKlar

    Klar, man kann für jede erlaubnispflichtige Waffe prinzipiel eine Rote bekommen. In der Regel ist die Rote für historische Waffensammlungen gedacht. Man muss sich ein Sammelgebiet genehmigen und eintragen lassen. Mit Waffen vor 1945 tun sich die SB leichter. Bei neuzeitlichen Waffen wird das erheblich schwieriger. Aber man kann auch eine Sammlung mit technischen Besonderheiten begründen, die auch neuzeitlich sein können.

    Aber generell ist eine Rote schwierig, wenn man vorher mit erlaubnispflichtigen Waffen keine Berührung hatte. Die Ernsthaftigkeit das Sammelziel auch zu erreichen wird dann schnell angezweifelt. Gleiches gilt, wenn das Sammelziel kein definiertes Endziel hat.

    Ach ja, ich hatte schon Leute zur WSK, dessen Sportschutzen-WSK nicht für die Rote bzw. MES für Sammler anerkannt wurde. Es wurde dann eine WSK für Sammler verlangt. Die kann wiederum nur staatlich anerkannte Stellen vergeben.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (1. Januar 2018 um 22:32)

  • Zitat

    Wie würde so eine Erweiterung auf gekoreneoder nicht bedürfnisfreie funktionieren?

    Sorry, aber ich blicke nicht so ganz, worauf die wirklich hinaus willst. Sei mit nicht böse, aber es wirkt, als ob du offenbar ziemliche Verrenkungen unternehmen wolltest, um etwas zu schießen, das eigentlich so zum sportlichen oder freizeitlichen Schießen gar nicht geeignet ist.

    - 4mm (4m20 bzw. 4mmR) ist interessant, aber untern Strich sehr teuer und auch aufwändig. Der Spaß beim Schießen ist minimal größer als bei Drucktluft. Die Mun-Versorgung bei 4m20 ist sehr unsicher, daher würde ich das - wie schon hier empfohlen - lassen. Andererseits hast du die Sachkunde schon und damit den größten Brocken erledigt.

    - Flobert-Gewehre?!? Darauf soll es doch hinauslaufen, oder? Ergibt keinen Sinn, wurde ja korrekt erläutert.

    - Du kannst - auch regelmäßig - als Gastschütze im GK-Verein schießen. Das kostet zwar immer eine kleine Versicherungsgebühr, aber so kannst du mehrfach im Jahr "richtige" Waffen schießen, ohne gleich im Verein zu sein und dein Soll immer erfüllen zu müssen. Bei uns im Verein gibt es viele Gastschützen, die regelmäßig kommen. Gut, bei kleineren Vereinen mag das nicht so gerne gesehen sein, aber das muss man halt rausfinden. Du kommst aus Berlin? Da sollte auf jeden ein Verein dabei sein, in dem das problemlos geht.

    - Ansonsten: Wenn du wirklich Spaß am Schießen hast, dann solltest du dich trauen, den Weg zur WBK zu gehen. Es ist nicht so schwierig und teuer, wie man immer annimmt. Ich kenne auch keinen, der das im Nachhinein bereut hat.

    Jens

  • Das mit dem Munitionserweb wird nichts werden, es gibt dazu ein (nicht) sehr nettes Gerichtsurteil vom Verwaltungsgericht Stuttgart. Ein Sammler wollte den Munitionserwerb eingetragen haben, seine Argumentation war dass es auf Schießständen keine Munition im erforderlichen Kaliber zur sofortigen Verwendung gibt. Das Gericht entschied dass er den Munitionserwerb nicht eingetragen bekommt, der Richter ging aber noch weiter und erklärte dass Sammlerwaffen ausschließlich zum sammeln da sind und schießen damit nicht vom bedürfnissumfassten Zweck erfasst ist. Lediglich das Bayerische Stmi erklärte in zweiter Meinung dass sich für die Bayerischen Sammler nichts ändert, der Weg mit der Waffe zum Schießstand gedeckelt ist, sie auf dem Schießstand zum Zwecke der Funktionsüberprüfung auf dem Stand Munition zur sofortigen Verwendung erwerben und mit der Sammlerwaffe verschießen dürfen. In den anderen Bundesländern begibt man sich strenggenommen schon auf heißes Pflaster wenn man mit der Sammlerwaffe zum Schießstand fährt.
    https://www.bssb.de/bssb/Aktuelle-…_5082_Kopie.pdf

  • Klar ist die Begründung wichtig. Die muss der SB ja nun billigen.
    Was das Schießen mit Sammelwaffen betrifft, so gab es mal eine Klarstellung, die ein totales Schießverbot des Urteils widersprochen und den alten Stand wiederhergestellt hat. Das Probeschießen zum Testen auf Waffenfunktion liegt im Interesse des Sammlers und ist vom Sammelbedürfnis gedeckt.

  • Ich wäre Euch für Eure Tipps und Informationen sehr dankbar.

    Hier mal ein paar Info´s zum Thema 4 und 6mm Waffen und Munition (inklusive Testberichte):
    https://www.co2air.de/lexikon/eintrag/1315-4mm-6mm-munition/
    und hier:
    https://www.co2air.de/lexikon/eintra…ie-feuerwaffen/

    und hier zum Thema LEP-Patronen:
    https://www.co2air.de/lexikon/eintrag/1321-lep-patronen/

    In den Testberichten findest du auch den von dir erwähnten ME 38 in 6mm Flobert.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Was das Schießen mit Sammelwaffen betrifft, so gab es mal eine Klarstellung, die ein totales Schießverbot des Urteils widersprochen und den alten Stand wiederhergestellt hat.

    Wo kann man das nachlesen, ausser im Schreiben des Stmi Bayern welches nur in Bayern Gültigkeit hat ? Wäre natürlich gut für die Sammler.

  • @Floppyk Ziel einer Sammlung könnte ja beispielsweise sein, sämtliche Kategorien von Flobert-Waffen zu sammeln. Im Übrigen ist es mir eigentlich egal, was ein Sachbearbeiter glaubt oder nicht. Wenn er glauben möchte kann er in die Kirche gehen. Entscheidend ist nur, welche Rechtsgrundlage er hat. Wenn er entgegen einer verbindlichen Rechtsgrundlage entscheidet werden ihm meine Anwälte sehr schnell auf den rechten Weg führen, das haben wir bereits mit größeren Unternehmen vorexerziert. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte die Sportschützen-WBK nicht anerkannt werden? Ich hatte vorher Berührungen mit erlaubnispflichtigen Waffen, kann ja auch nachweisen, dass ich bereits einmal in einem Schützenverein war.

    @Flammpanzer Ich bin durchaus nicht böse, im Gegenteil, ich freue mich über jeden Hinweis, auch wenn er kritisch ist. Nur daraus lernt man. Gewehr kommt eher nicht in Frage, weil wohl wie beschrieben dafür keine Bedürfnislosigkeit anerkannt wird. Also bleiben 4 und 6 mm Revolver und Pistolen. Munition dafür habe ich im Internet gefunden, weiß natürlich nicht, wie es in Zukunft aussieht. Aber man könnte sich einen kleinen Vorrat anlegen. Eine eigene Waffe ist halt doch etwas Anderes als sich hin und wieder eine zu leihen. Und das Schießerlebnis ist mit einer Flobert wohl doch anders als mit einer LuPi, schon vom Geräusch her, so sind jedenfalls meine Eindrücke von den Youtube-Videos her. Sicher ist es eine ziemliche Verrenkung, doch ich habe die bescheuerten Gesetze nicht gemacht und versuche nun, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die für mich beste Option zu finden. Da bin ich für jede Anregung dankbar.

    @John Matrix Dein Kommentar rückt nun wieder alles in ein anderes Licht. Vielen Dank dafür, das meine ich ehrlich und es freut mich, dass sich so viele an der Diskussion beteiligen. Unter diesem Gesichtspunkt wäre dann die Grüne doch sinnvoller. Die Kosten spielen nict ganz so die entscheidende Rolle, ob die Geschichte nun 200 oder 300 € kostet macht den Kohl auch nicht fett. Bringt ja auch nichts, einen Hunni zu sparen und dann doch nicht das zu haben was man will. Also nochmal ganz herzlichen Dank.