Welche Voraussetzungen für den Erwerb müssen erbracht werden?
LEP Waffen unterscheiden sich in geborene und umgebaute Waffen. Erstere sind als LEP Waffen gebaut worden und mit F-Zeichen frei erwerbbar. Die umgebauten Waffen sind Umbauten vormals scharfer Waffen und sind erlaubnispflichtig. Das wäre an sich noch kein Problem, aber es wird das Bedürfnis der vormals scharfen Waffe benötigt. Wer verschleudert ein wertvolles Bedürfnis für eine LEP, zumal es keine Disziplin dafür gibt. Also faktisch sind diese Waffen vom Markt verschwunden. Dieser Umstand gilt übrigens auch für umgebaute 4 mm Waffen.