Es gibt 116 Antworten in diesem Thema, welches 32.070 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Januar 2018 um 13:43) ist von Floppyk.

  • Welche Voraussetzungen für den Erwerb müssen erbracht werden?

    LEP Waffen unterscheiden sich in geborene und umgebaute Waffen. Erstere sind als LEP Waffen gebaut worden und mit F-Zeichen frei erwerbbar. Die umgebauten Waffen sind Umbauten vormals scharfer Waffen und sind erlaubnispflichtig. Das wäre an sich noch kein Problem, aber es wird das Bedürfnis der vormals scharfen Waffe benötigt. Wer verschleudert ein wertvolles Bedürfnis für eine LEP, zumal es keine Disziplin dafür gibt. Also faktisch sind diese Waffen vom Markt verschwunden. Dieser Umstand gilt übrigens auch für umgebaute 4 mm Waffen.

  • Kann aber Sinn machen. Zum einen kann man ohne Voreintrag
    einkaufen gehen, zum anderen sind die Eintragungen auf der
    Grünen wesentlich teurer.

    Stimmt, aber der Aufwand der Roten ist hoch. Dafür gibt es viele Eintragungen auf Grün.
    Teuer wäre auch nur der Voreintrag. Den kann man sich sparen, wenn man die Waffendaten schon hat. Dann kann man sie auch gleich komplett eintragen lassen.

  • Stimmt, aber der Aufwand der Roten ist hoch.

    Bei den Bedürfnisfreien eben nicht. Sachkunde genügt.
    Ein Bedürfnis muß man ja gerade nicht nachweisen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Verzeiht, dass ich hier jetzt reinplatze.
    Nochmal zu den Flobert-Langwaffen: Heute erst habe ich auf einer Internetseite, Progun.de, einige kleine Gewehrchen gesehen. Ich hab mich fast an meinem Kaffee verschluckt. Preise zwischen 30 und 80€!!!

    Das nur so zwischendurch...

  • Habe eben mal beim Abendessen nach den LEPs gegoogelt. Nicht uninteressant, wobei mir bieher noch nicht klar ist, wie es sich das mit der Pumpe verhält. Es gibt ja offensichtlich diese Gaskartuschen, die können doch einfach gewechselt werden? Also die Handhabung habe ich bisher noch nicht wirklich verstanden, da brauche ich noch Zeit oder Eure Hilfe. Vom Preis her halte ich es für akzeptabel, habe da ein Komplettset für knapp 270 € gesehen, alles halt nur auf die Schnelle. Die umgebauten machen wohl keinen Sinn.

    Trotzdem nochmal zurück zu meinen Floberts. Wie gesagt, wir reden von bedürfnisfreien Waffen. Da stellt sich nun die Frage nach roter oder grüner WBK. Die 7,5 J-Regelung bleibt ja, unabhängig ob rot oder grün (in der Politik ist ja auch beides Mist...), richtig?

    Schießen dürfte ich mit beiden, das ist ja schon geklärt.

    Wie verhält es sich mit dem Aufwand zur Erteilung; welche unterschiedlichen Voraussetzungen wären zu erfüllen?
    Wie unterscheiden sich die Kosten für die Erteilung und ggf die Voreintragungen?
    Was ist bei den Voreintragungen zu beachten, wobei sich für mich da sowieso ein paar Fragen aufdrängen, die für Euch vielleicht dumm sind. Angenommen, ich beantrage eine WBK. Wie soll ich da wissen, welche Waffe(n) ich mir zulegen werde. Festgelegt sind doch nur das oder die Kaliber (in dem Fall 4 und 6mm) sowie die maximale Joule-Stärke wegen der Bedürfnisfreiheit. Nun trage ich beispielsweise eine RE38 ein, sehe dann aber ein anderes Modell, das mir besser gefällt. Was tue ich dann?

  • @Ingo.M

    Na ja, ohne F ist es ja wohl wieder schwierig mit dem Bedürfnis, aber rein theoretisch, das F ist doch meines Wissens erst nach der Gesetzesänderungen von 2008 für diese Waffen eingeführt worden, richtig? Wenn ich nun eine rote Sammler-WBK beantragen würde dann bezieht sich die doch auch auf "historische" Waffen (die 7,5 J-Regelung ist natürlich zu berücksichtigen). Wäre das u. U. eine Möglichkeit?

    Bin mir da jetzt nicht 100% sicher, das F sollte es aber auch bei den Flobert Waffen schon seit Anfang der 70ger geben, irgend wann wurden diese aber WBK pflichtig, das kann 2008 gewesen sein.
    Und zur roten WBK, ich meine mal gehört zu haben, dass es da keinen Munitionserwerb drauf gibt.

  • Nun trage ich beispielsweise eine RE38 ein, sehe dann aber ein anderes Modell, das mir besser gefällt. Was tue ich dann?

    Der normale Weg wäre:
    Zur zuständigen Behörde fahren, Antrag herausholen.
    Voreintrag auf WBK grün für eine Schusswaffe beantragen. Dazu wird Art der Waffe, Kaliber angegeben, sowie Munitionserwerb angekreuzt - so denn sinnvoll.
    Kopie des WSK Zeugnis, Persokopie und Bedürfnis angeben.
    Dann sollte so nach 4 - 8 Wochen eine grüne WBK mit Voreintrag abholbar sein.
    Der Voreintrag gibt nur die Art der Waffe und das Kaliber vor. Zum Erwerb hat man dann ein Jahr Zeit.
    Ist die Waffe gekauft, steht das genaue Modell, die Seriennummer, das Erwerbsdatum und der Überlasser fest. Du hast nach dem Erwerb 14 Tage Zeit diese Waffe anzumelden. Dann werden die Daten in der WBK ergänzt.

    Was für eine Art Sachkunde hast du absolviert?

  • @Floppyk
    Tja, das ist mir dann auch eingefallen. Die Nachfrage bestimmt den Preis. Schade eigentlich, ich mag diese Art Waffe.

    Wenn ich schon hier bin: Diese kleinen Gewehre von Anschütz, Voere, Remington, Mauser etc; sind die sportlich nutzbar? Welche Disziplin würde man damit schießen?

    Im Verein haben wir auch eine, die aber nur zum Ausschießen der Königswettbewerbe genutzt wird. Früher hatten wir aber noch mehr von denen. (50er Jahre)

    @firebird-berlin
    Gerne. Hab gerade an dir vorbeigeschrieben.
    Ich hab einfach 'Langwaffen' und dann 'günstigste zuerst' gewählt, in den Filtern.
    Obs die Freien auch so bill.. Äh günstig gibt, weiß ich leider nicht. Ich würde aber sagen Nein, da begehrter...

  • @Ingo.M Okay, wenn es das "F" schon seit 1970 gibt wird sich die Frage kaum stellen, aber theoretisch wäre es ja möglich, das eine noch ältere Waffe angeboten wird, was ja gerade bei einer Sammlung mit der Roten Nummer nicht uninteressant wäre. Was dann? Und wenn ich die Waffen testen darf, wie soll das ohne Munition funktionieren? Ich hoffe, da finden sich eindeutige Antworten.

  • Wenn ich schon hier bin: Diese kleinen Gewehre von Anschütz, Voere, Remington, Mauser etc; sind die sportlich nutzbar? Welche Disziplin würde man damit schießen?

    Das wird schwierig. Mir fällt da nichts konkretes ein. Es wäre auch sinnfrei, weil damit keine große Präzision zu erreichen ist und auch die Reichweite begrenzt ist. Ich glaube nicht, dass man damit auf 100 , sinnvoll schießen kann. Wenn man ohnehin Sportschütze ist, ist die Art der zu beantragenden Waffe fast egal. Je nach Schießstandmöglichkeiten ist ein alter K98 oder eine alte Anschütz KK-Flitsche besser geeignet.

  • @Floppyk Ich habe eine Sachkundeprüfung gemäß § 31 Waffengesetz absolviert; sie gilt für Pistole, Revolver, Büchse und Doppelflinte. Hab sie hier vor mir liegen.

    Okay, dann wird das mit den Gewehrchen wohl nicht gehen, schade.

    Zur Beantragung der grünen WBK:
    Bedürfnis entfällt ja, der Rest ist da. Art der Waffe, also Pistole oder Revolver? Wäre doch sinnvoll, beides einzutragen, notfalls verfällt halt eines. Korrekt? Auf diese Art wäre das ja machbar.

    Und wie verhält es sich mit der roten WBK?

  • Meinst Du, wo ich meine Prüfung gemacht habe? Ich war in der Schützengilde Falkenthal und habe dort auch den Lehrgang gemacht, bestätigt von einem Kriminalkommissar a. D. und Schießlehrer. Die Unterschrift kann ich allerdings nicht entziffern. Das Dokument ist mit einem Stempel besiegelt. Ich hatte mir auch schon den Antrag für eine Waffenbesitzkarte besorgt, ihn aber nicht eingereicht.

  • Auf dem Schießstand ist klar. Die Frage war ja, ob mit einer roten WBK der Munitionserwerb (damit meine ich den Kauf in einem Geschäft) möglich ist. Ich weiß gar nicht, ob bei dem Lehrgang so ausführlich auf eine rote WBK eingegangen wurde, denn es war ja ein Schützenverein.