Projekt: Einhandmesser wird zum nicht-Einhandmesser

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 4.914 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Februar 2018 um 16:45) ist von Tizzandor.

  • nein, nicht zum Zweihandmesser ;)

    wie bereits in diesem Thread angesprochen;Welches Messer ist zum "führen" noch erlaubt. Komische Gesetzte und Regelungen ist ein Einhandmesser von der Gesetzesdefinition her ein Meser, welches einhändig verriegelt

    ein solches Messer habe ich hier, es hat einen Nagelhau und ein Backlock, lässt sich aber ohne Probleme einhändig feststellen, beschrieben in diesem post: Messer beim Discounter. welches ich bereits ein wenig bearbeitet habe, sodass das Backlock nicht mehr in geschlossenem zustand verriegelt, die Klinge aber immernoch sicher an Ort und stelle hält und etwas Widerstand bietet, wenn ich das Messer ausklappen will.

    Dazu musste ich nur mit einem Dremel mit Trennscheibe die Nase soweit herunterschleifen, dass sie nicht mehr voll feststellt.

    das gleiche habe ich jetzt auch mit der anderen Nase in der Klinge vor, sodass die Fedder vom Backlock zwar noch greift, die Klinge aber durch Druck auf den Klingenrücken einzuklappen ist, ohne das Lock zu betätigen.
    Dadurch ist das Messer kein (gesetzliches) Einhandmesser mehr, da es eben nicht feststellt.

  • so, das runterschleifen ist soweit erfolgreich, jetzt tränkt das ding noch in WD40 um den ganzen MEtallstaub da irgendwann wieder raus zu bekommen, man kann das Messer ja nicht auseinander nehmen.

    also es funktioniert soweit, ich hab fast zu viel weggenommen, es ist nur noch ein leichter widerstand bei Druck auf den Klingenrücken aber ich hab das Messer jetzt erfolgreich so bearbeitet, dass es gesetzlich nicht mehr als Einhandmesser gilt

  • Alternativ mal bei Sanrenmu kucken - Einhandmesser ohne Linerlock, stattdessen mit Slipjoint, da hab ich zwei von. § 42a konform. :thumbsup:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Guten Abend, die Auswahl an Messern die §42a-konform sind ist aus meiner Sicht wirklich groß. Ich habe ein gutes Dutzend davon. Meist als "Slipjoint" oder nur zweihändig zu öffnen. Gruß HD

  • Ein paar Bilder von deinen umbau wäre sicher sehr hilfreich

    naja man sieht leider nicht viel, das einzige ist hier auch die abgeschliffene Nase, aber die kann ich nicht fotografieren, zumindest gelingt es mir nicht weil man das Messer nicht auseinander nehmen kann


    die Auswahl an Messern die §42a-konform sind ist aus meiner Sicht wirklich groß.

    stimmt, aber warum neu kaufen wenn man zum Strompreis eins basteln kann, mit dem man sich schon "angefreundet" hat

  • Ein Slipjoibt hat eine deutlich strammere Feder als ein Backlock, da die Feder für die Stabilität der offenen Klinge sorgt.
    Statt sich solch einen gefährlichen blödsinn zu basteln könnte an sich einfach ein gutes 42a taugliches Messer kaufen. Ist nicht teurer als der Discounter Schrott und zudem noch sicherer.

  • So, ich habe mich dann auch mal getraut ein Messer mit Backlock so zu bearbeiten dass es nicht mehr richtig einrastet.

    Das Messer war nur ein Nachbau, daher wäre es nicht so schlimm gewesen wenn der Versuch in die Hose gegangen wäre :D

    Mit dem Ergebnis bin ich aber ansich zufrieden. In einen harten Untergrund würde ich damit zwar nicht mehr stechen aber das würde ich mit einem Slipjoint auch nicht :whistling:

    Die Frage ist jetzt natürlich ob es dadurch nun wirklich führbar ist?!

    Hier noch ein Bild auf dem man leider nicht sehr viel erkennen kann :S

    Wenn es dieses Ersatzteil einzeln zu kaufen gibt ( Anfrage läuft) werde ich das ein odere andere Messer so bearbeiten. :saint:

  • Die Frage ist jetzt natürlich ob es dadurch nun wirklich führbar ist?!

    da das Messer nicht mehr feststellt, sondern sich wie bei einem Slipjoint durch Druck auf den Klingenrücken wieder einklappen lässt, fällt es ebennicht mehr unter den §42A


    Waffengesetz (WaffG)
    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

    (1) Es ist verboten
    1.Anscheinswaffen,
    2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen.