Salut / böllern mit Vorderlader

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 21.280 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Dezember 2017 um 20:33) ist von ulli s.

  • Vorsicht übrigens mit dem Böllern mit scharf beschossenen Vorderladern. Denn - wir erinnern uns - "Schießen ist das Treiben eines Geschosses mit Hilfe heisser oder kalter Gase durch einen Lauf." Und ja, auch ein Tempotaschentuch ist - richtig, ein Geschoss, das durch einen Lauf getrieben wird. Damit braucht man an sich eine Schießerlaubnis zum Salutschießen (die man beantragen kann und auch in der Regel erhält).
    Wenn man zur Verdämmung allerdings statt Grieß oder Tempos sagen wir, noch einmal eine zweite Ladung Pulver davortut, was macht man dann ? Richtig - man schießt nicht mehr mit der Waffe, da ja keinerlei Geschoss durch den Lauf getrieben wird ... Und da man ja als Inhaber einer Erlaubnis nach §27 unbrauchbares Pulver durch Verbrennen vernichten darf .... in einem geeigneten Gefäß ...

  • Hallo
    Muß mich nochmals melden.
    Die letzten 2 Beiträge enthalten Gesprächsbedarf. Markus schreibt zwar, er halte nichts von Experimenten mit Gries, Kaffeeweisser und Kaffeesatz und damit hat er recht!!!!

    Nachtrag weil ich es wohl etwas unklar geschrieben habe. Ich meine damit das Mischen der einzelnen Komponenten mit Schwarzpulver. Daß Gries als Zwischenmittel beim Scharfschiessen benutzt wird ist mir schon bekannt, das mit Kaffeesatz allerdings nicht. Danke für die Aufklärung.

    Ulli´s Tipp mit dem Dämmen mit "unbrauchbaren " (was soll das sein?) Pulver ist echt äusserst gefährlich.
    Solche "Experimente" können unabsehbare Reaktionen erzeugen und niemand soll sagen "Was soll denn da passieren?", das kann keiner wissen. Es ist einfach Lebensgefährlich solche Versuche mit Pulver zu machen.
    Ich habe es selbst erlebt, wie ein solcher "Spezialist" seine Tingle- Vorderladerpistole gesprengt hat, nachdem er gesagt hat "Da kann nichts passieren!" Er hat Glück gehabt, nur seinen Arm brutal geprellt und auch die Umstehenden kamen mit dem Schrecken davon.

    Muß das einfach loswerden, der Anderl

    Leider sind die Bilder von Photobucked in alten Beiträgen verschwunden.

    2 Mal editiert, zuletzt von hoferanderl (23. Dezember 2017 um 09:05) aus folgendem Grund: Nachtrag wegen missverständlichem Satz.

  • @ Ulli S

    Ob Du Recht hast oder nicht.... sagt uns gleich das Licht...grins.
    Jedenfalls kommt auf 10 m garantiert kein Tempo mehr an; was mit dem Gries ist, weiss ich nicht.
    Auch brennt Tempo nicht.

  • Mit "Unbrauchbar gewordenem Pulver " meine ich durchaus kein Pulver aus dubiosen Quellen oder altes Nitropulver zum Verdämmen. Würde übrigens auch nicht verbrennen ohne weitere Verdämmung.
    Unbrauchbar im Sinne eines Wiederladers könnte zum Beispiel sein, abgelaufenes Schwarzpulver etc. Und - man nimmt für meinen Vorschlag genau das selbe Schwarzpulver als Vorlage, das man auch als Treibladung verwendet. Und das Vernichten "unbrauchbar gewordenen Pulvers" ist explizit Bestandteil der Erlaubnis nach Paragraph 27. Es geht mir also weniger um den Zustand des Pulvers, sondern den rechtlichen Aspekt, sollte dies falsch angekommen sein.
    Ausserdem gehe ich davon aus, das derjenige, der das tut, selbst über die erforderlichen Zulassungen und Kenntnisse verfügt ;)

  • Bei uns im LK wird der Salut mit Gewehren als "Schießen" angemeldet. Deshalb reicht 27er mit Vorderladereintrag. Geführt werden darf am Ort des Geschehens dann natürlich auch. Böllern mit den entsprechenden Geräten wird auch als solches gemeldet. Vermutlich ist beides möglich.
    Vedämmt wird die normale Ladung nach Faustformel mit einem ca. 10mm dicken Filzpropfen.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Bei uns im LK wird der Salut mit Gewehren als "Schießen" angemeldet. Deshalb reicht 27er mit Vorderladereintrag. Geführt werden darf am Ort des Geschehens dann natürlich auch. Böllern mit den entsprechenden Geräten wird auch als solches gemeldet. Vermutlich ist beides möglich.
    Vedämmt wird die normale Ladung nach Faustformel mit einem ca. 10mm dicken Filzpropfen.

    Genau das ist korrekt. Wenn die Waffen einen scharfen Beschuss haben, und man verdämmt mit irgendetwas, das rechtlich als Geschoss ausgelegt werden kann, egal ob Filz, Grieß, Arabica oder Tempo - ist das Schießen im Sinne des Waffenrechts, und bedarf einer Genehmigung. Ob dieses "Geschoß" ausserhalb des Laufes irgendeine Wirkung hat, ist irrelevant - Logik unseres brillianten Waffenrechts ;)
    Mit einem Böller dagegen ist genau das gleiche Verfahren nur Lärmerzeugung, und unterliegt nur einer Anzeigepflicht. Es kann nur untersagt werden, wenn zum Beispiel auf einem nahegelegenen Friedhof eine Trauerfeier stattfindet oder ein Krankenhaus in der Nähe ist etc.