Welche Ansprüche hat man eigentlich wenn.....

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 1.874 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Dezember 2017 um 13:55) ist von magnumamstiel.

  • ..... ein fabrikneues PCP Gewehr eines namhaften europäischen Herstellers, gekauft bei einem namhaften europäischen Waffenhändler, nach exakt 3 Tagen den Geist aufgibt und mit gebrochenem Ventilstößel kläglich versagt?

    Reparatur? Dann ist es kein Neuteil mehr und rechtlich gibt es auf die in der Garantie durchgeführte Reparatur nicht nochmals Garantie. Heißt, gleiches Schadenbild nochmals - Kunde gearsxxt!

    Neuteil als Ersatz?
    Damit, und nur damit, wäre der Zustand von Tag 1 - 3wieder hergestellt. Kunde keine Risiken.

    Welche Ansprüche hat man?????

  • ..... und rechtlich gibt es auf die in der Garantie durchgeführte Reparatur nicht nochmals Garantie. Heißt, gleiches Schadenbild nochmals - Kunde gearsxxt!

    Die Garantiebedingungen auf die du sich beziehst kenne ich nicht. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

    Aber du hast doch die gesetzliche Gewährleistung. Der Händler hat das Recht 3 mal nachzubessern, dann kannst Du Rückgabe oder Wandlung verlangen. Deine Gewährleistung wird von einer Reparartur nicht berührt, die läuft normal weiter bis zum Ende der Gewährleistung.
    Durch die Reparatur verlängert sich natürlich die Gewährleistung im Bezug auf das Schadensbild nicht.

    Wenn Du online bestellt hast, dann könntest du dein gesetzliches Widerrufsrecht nutzen. (14 Tage nach Erhalt der Ware)
    Dann könnteste Du die Waffe ggf. wo anders neu bestellen. Je nach Seriösität und Einsehen des Händlers könnte es aber Streit geben wegen Verschlechterungs des Zustands durch den Gebrauch der Ware. U.u. muss der Kunde einen geringen Abschlag des Kaufpreises abschreiben.

  • gr.nagus:

    Danke für die schnelle Antwort.
    14-tägiges Rücktrittsrecht greift nicht mehr.

    Leider ist die Plempe jetzt schon geschlagene 5 Wochen weg! Warum?

    1. Telefonat mit dem Händler: Einschicken, ich schaue mir das an und schicke ein neues Gewehr raus.
    Fand ich klasse! Also gemacht.

    Kam nix, nach 4 Tagen angerufen.

    Da ist der Ventilstößel gebrochen, das ist eine Kleinigkeit, das reparieren wir. DAfür schicke ich kein neues Gewehr raus. Innerhalb der kommenden Woche senden wir Ihnen das Gewehr wieder zu.
    Fand ich auch o.k. weil echt keine große Nummer, hätte ich das Teil bekommen, hätte ich das auch selbst einbauen können.

    Kam nix, in Woche 3 wieder angerufen.

    Tja, die Teile sind noch nicht da. Normal sind die immer schnell da. Die kommen aber diese Woche und dann
    geht das Gewehr sofort an sie raus.

    Kam nix, in Woche 4 wieder angerufen.

    Der Kollege, der meinen Fall bearbeitet ist nicht im Haus und sonst kann mir keiner was sagen.
    Rückrufbitte hinterlassen.

    Kam nix, wir sind in Woche 5 und ich habe die Schnauze voll.

    Ich will jetzt auf`s Verrecken ein neues Gewehr X( (Halsschlagader hat den Durchmesser eines Gartenschlauchs)

    ;)

  • Ich muss mich korrigieren. Wenn der Händler die Ware zum Zweck der Reparatur oder Prüfung bei sich hat, dann greift so wie ich das verstehe §639 BGB.
    Das heißt, die Gewährleistungsansprüche im Bezug auf den Mangel werden in der Zeit, wo Du die Ware nicht besitzt "gehemmt". Also verlängert sich die Gewähleistung im Bezug auf den konkreten Mangel.

    Den Händler zu einer Rücknahme zwingen, ist zum jetzigen Zeitpunkt schwierig bis unmöglich. Ich würde erst mal versuchen mit Ihm verhandeln. Erkläre des Händler plausibel warum Du nicht länger warten kannst und bitte um sein entgegenkommen.

    Der Gesetzgeber schweigt sich daüber aus, welche Reparaturzeit "angemessen" ist.
    Auf dem Rechtsweg wird es teuer und häßlich. Ggf. sollte dem Händler erst mal eine Frist gesetzt werden, nach deren Ablauf z.B. gut begründete Schadensersatzforderungen angedroht werden. Das sollte aber ein Anwalt übernehmen. Wie gesagt, das wäre für mich der letzte Weg.

  • Den Händler zu einer Rücknahme zwingen, ist zum jetzigen Zeitpunkt schwierig bis unmöglich.

    Sehe ich auch so, deshalb der "dicke Hals" mit einem Zwinkern.

    Auf dem Rechtsweg wird es teuer und häßlich.

    Möchte ich nicht, da gewinnt immer nur Einer - der Anwalt.

    Ggf. sollte dem Händler erst mal eine Frist gesetzt werden

    Habe ich heute p. email gemacht. Frist zur reparierten Lieferung 5 Arbeitstage.

  • Es ist echt eine Lachnummer,

    eben wieder angerufen, was denn nun Sache ist und ob das diese Woche bis Freitag was geben könnte.

    Die Antwort:

    Man wartet immer noch auf das Ersatzteil, hat sich aber heute morgen dazu entschlossen, den Ventilstößel aus einer anderen neuen Waffe auszubauen und in meine einzubauen.

    (Warum kam diese Erkenntnis nicht früher).
    (Noch einfacher wäre es gewesen, eine neue Flinte zu verpacken und zur Post zu bringen - Vor vier Wochen)

    Das sei gerade eben (kurz bevor ich anrief natürlich!) geschehen.
    Man könnte das Gewehr aber jetzt leider nicht auf einwandfreie Funktion testen, da das Wetter zu schlecht ist!

    Ich weiß jetzt nicht, ob die ihren Laden in einem Zelt haben oder ganz ohne Dach auf irgend einem Marktplatz.........

    Sieht so aus, als ob ich bis nächsten Sommer auf mein Gewehrchen warten muss, der Winter fängt ja gerade erst an und eine deutliche Wetterbesserung ist nicht in Sicht.

    Nun ja, schau`n mer mal, dann seh`n mer schon.......

    Einmal editiert, zuletzt von magnumamstiel (11. Dezember 2017 um 18:59)

  • Frist setzen mit Hinweis auf Wandlung des Kaufvertrages bei fruchtlosem Verstreichen der Frist. Die Frist sollte angemessen sein (10 Tage reichen). Frist deutlich hervorheben. Per Mail und gleichzeitig per Einschreiben Rückantwortschein. Alles andere scheint mir sinnlos zu sein. Auch farauf binweisen, das bereits entstandene ocder noch entstehende Kosten, die im Verschulden des Händlers ligen, geltend gemacht werden.

    Wenn es wiklich ein renomiertert Händler ist, sollte das ausreichen.

  • kleine Update:

    Das Gewehrchen kam repariert retour.
    Optik drauf. Neu eingeschossen. Alles gut................................dachte ich.
    Exakt eine halbe Dose JSB Exact später das gleiche Problem, schlagartige Inkontinenz der Pressluftkartusche
    und Feierabend.

    Entschäftet. mit der Taschenlampe in den Systemschlitz geleuchtet - gleicher Fehler. Ventilstößel gebrochen.

    Jetzt habe ich die Schnauze gestrichen voll. Wieder eingeschickt. Vor Weihnachten sollte ich dann nach Absprache ein
    neues Gewehr bekommen. Bis heute ist nichts da! Wenn in der ersten Januarwoche hier nichts eintrifft, werde ich den Kaufpreis zurück fordern.

    Ich habe jetzt schon annähernd 50 Euro für DHL ausgegeben und seit 17. Oktober kein funktionsfähiges Gewehr.

    Scheixx Spiel!

  • Deshalb kaufe ich so wenig wie möglich online.Ich bezahle lieber etwas mehr,wenn man da hinfahren kann.

    Ich eigentlich auch. Aber in Sachen Druckluftwaffen gibt es nichts zum hinfahren in meiner Region.
    Ich lebe quasi in der Druckluftwaffendiaspora ^^