Moin, ich staunte heute Morgen wahrlich nicht schlecht, als ich bei einem großem deutschen Versandhändler folgendes entdeckte:
https://www.kotte-zeller.de/?websale8=kott…zeller_06122017
Da wird tatsächlich der JPX mit Laser angeboten und verkauft
Gibt es in der Hinsicht einen neuen BKA-Bescheit, der nun den Laser als zulässig einstuft, oder wie muss man dieses Angebot verstehen?
Bin echt auf eure Antworten gespannt.