Neue freie Waffe explizit zur SV?

Es gibt 167 Antworten in diesem Thema, welches 48.706 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. März 2018 um 23:16) ist von HighIander.

  • Mister Ls rostigen Pfeil kann man getrost als Fantasterei verbuchen.

    Je länger ich in einschlägigen Foren unterwegs bin, desto dankbarer bin ich für unser Waffengesetz. Offensichtlich können mehr als genug Menschen in unserem Land schon mit den ihnen gegebenen Freiheiten weder gedanklich noch tatsächlich umgehen.

    4 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (29. November 2017 um 16:02)

  • So ein Prozess wegen Totschlag oder gefährlicher KV kann aber unangenehm werden. Selbst wenn man hinterher freigesprochen wird.


    Naja,warten auf die Polizei würde ich nicht,Magazin leer machen und dann ab durch die Hecke.

    Ein Freund von mir ist mal am Bankautomaten überfallen worden und hat dem Typ zwei Schläge verpasst beim zweiten ging der Kiefer zu Bruch.
    Er musste 2800 für den Zahnarzt bezahlen,weil der zweite schlag unverhältnismäßig war.

    Fazit,hier in diesem Land biste am Popo wenn du dich wehrst,also drauf und weg ist besser.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Er musste 2800 für den Zahnarzt bezahlen,weil der zweite schlag unverhältnismäßig war.

    Die Kusine meiner Tante... Soll etwa die Solidargemeinschaft dafür aufkommen, dass Dein offensichtlich kampferfahrener Kumpel möglicherweise mal ein Exempel statuieren wollte?

  • Er musste 2800 für den Zahnarzt bezahlen,weil der zweite schlag unverhältnismäßig war.

    Entweder stimmt das so nicht oder er hatte keinen Anwalt.
    Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • @NC9210
    Die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel muß schon angemessen sein!

    Beispiel: Unbewaffneter Angreifer wird mit Pistole aus 7m getötet.

    LG Mario

    Sagt ein Banker zum Politiker: "Halt du sie dumm, ich halt sie arm"

    Baikal MP46M + 53, FWB LP65, Weihrauch HW40 & HW45, Beretta FS92, Umarex UX Patrol, Umarex Python .357, Hämmerli 850 AirMagnum, Walther LGU Varmint, FWB 300S, FWB 601, Tesro PA10-2 Classic, Anschütz 9015 "Verein bunt"

  • Genau das ist der klassische Fehler. Verhältnismäßigkeit ist wie mein Vorredner richtig bemerkt, kein Merkmal auf das es in einer Notwehrsituation ankommt. Der Grundsatz der Verhältnissmäßigkeit bindet lediglich staatliche Organe.
    Im geschilderten Fall ist es mit Sicherheit ein Problem der Erforderlichkeit gewesen.

  • . Auch bei Schreckschuss und Pfefferpatronen nimmt man ja Verletzungen des Angreifers in Kauf.

    Und genau darum habe ich kein Problem mit einer Schreckschusswaffe, wohl aber mit dem hier vorgestellten Pfeilgeschoss, denn bei der Schreckschusswaffe nimmt man eine Verletzung nur in Kauf, hier jedoch ist sie das Ziel.

  • Hatten wir da nicht extra so ein halbnebulöses Video von diesem Schieferkneter - was weiß ich?

    Da hat der eigentlich mit verschiedenen Irrtümern und Mutmaßungen aufgeräumt - inwiefern man das nun für bare Münze nehmen kann, weiß ich allerdings nicht.

    Ich denke ja immer noch Folgendes: Wenn da einer ankommt und den Breiten auspackt - muss er zwangsläufig auch mal damit rechnen, an den Falschen zu kommen und die Fresse voll zu kriegen.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Weißt du was mich beängstigt? Dass solche Personen frei rumlaufen. Wieso verteilen wir nicht einfach gratis Zwangsjacken?

    Was mir noch Angst macht, sind die ganzen PKW und LKW. Wenn da einer angebraust kommt, bekomme ich schon PTBS.

    Ein Tipp von mir, wenn du das Haus nicht verlässt, vergrößert sich deine Überlebenschance!


    die Besorgnis des 'Tränkens' oder 'Würzens' der Spitzen teile ich jetzt auch (erstmal jedenfalls ...) noch nicht so, aaaber wie man so dermaßen "den Kopf in den Sand stecken" kann vor der ja nun mal leider zutreffenden und hier in diesem Zusammenhang durchaus auch ein bißchen erschreckenden Zustandsbeschreibung :

    Mittel zur SV können sowohl von braven wie auch aggressiven Bürgern erworben werden


    das entzieht sich mir dann doch ...

    wir haben heutzutage leider zu viele Personen im Land, die mit dieser Art von "Freiheit" definitiv nicht verantwortungsbewußt umgehen können ...

    (können sie ja z.B. auch mit PKWs nicht unbedingt, deshalb ist deine Angst, "wenn da einer angebraust kommt", gar nicht mal sooo unberechtigt, wie kürzlich erst wieder aus Berlin berichtet wurde, Rennen am hellichten Tag in der City, BMW und Mercedes, Vollcrash mit unbeteiligter Frau, anschließend Bedrohung der Ersthelfer und "Befreiung" des verletzten Rasers, der abhaute und später freigesprochen werden musste ...)

    deshalb kann ich, obwohl ich selber auch gerne so was gehabt hätte und es auch sehr gelungen finde, schlussendlich leider (!) ebenfalls nur hoffen, dass dieses "Spielzeug" NICHT auf den Markt kommt, wo es sich dann JEDER (!!!!!!!!!!!!) zulegen könnte, ohne Altersbeschränkung womöglich auch noch, da ja "nur" ein 'Spielzeug' ... 8|

    erinnert mich übrigens an eine Szene aus einem James Bond-Film, wo 007 aus einer Handgelenkspistole ebenfalls einen Pfeil abschießt (in ein Gemälde im Büro seines Chefs) und dann zu Q sagt : "Sehr einfallsreich, Q ! Die müssen zu Weihnachten noch in die Spielwarengeschäfte !"

    ;(;(

  • Bis zum letzten Satz im verlinkten Artikel dachte ich auch, wird garantiert als Anscheinswaffe einkassiert. Aber in Signalfarben könnte sie durchgehen, GoGun sollte nicht den Fehler machen, das Teil in einer anderen Farbe als Neon-grün/gelb/rot anzubieten.

    Bei der Verhältnismäßigkeit in Notwehrsituationen bin ich anderer Meinung. Es steht davon zwar nichts direkt StGB außer, "die Verteidigung, die erforderlich ist" und genau daraus kann einem ein l.g.v. Richter einen Strick drehen.

    Es ist zumindest gängige Lehrmeinung, (aus Fragenkatalog zur Sachkundeprüfung im Umgang mit Schusswaffen, herausgegeben vom Bundesverwaltungsamt) dass die Notwehr verhältnismäßig sein sollte und der Angreifer vor dem Einsatz der Waffe (welches dies hier evtl nicht ist) wenn möglich gewarnt werden sollte.

  • Die Kusine meiner Tante... Soll etwa die Solidargemeinschaft dafür aufkommen, dass Dein offensichtlich kampferfahrener Kumpel möglicherweise mal ein Exempel statuieren wollte?


    Was soll diese dümmliche Anspielung "Die Kusine meiner Tante "

    Wenn du es nicht glaubst warum antwortest du dann ?

    Er ist gerade überfallen worden und hat sich halt gewehrt und nun kommst du und gibst dem überfallenen die schuld,wie wäre es wenn Kerl seinen Mist selber zahlen muss.


    Dies ist doch das beste Beispiel das was schief läuft,da wird der Täter noch in Schutz genommen weil er ja hinterher kaputte Zähne hat und ein schwacher Kerl ist.

    Jeder der einen anderen überfällt muss doch damit rechnen das man sich was einfängt.


    Sorry aber ich finde den Täterschutz in diesem Land echt zum kotzen.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Du erzählst Geschichten vom Hörensagen und jammerst über vermeintliche Ungerechtigkeitem herum.

    Wenn Dein Nahkampf-Ass jemandem unnötigerweise - also nicht mehr zur Abwehr eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffes auf ein Rechtsgut - den Kiefer demoliert hat, war er nicht nur ein Opfer, sondern ebenso ein Täter und wurde zu Recht bestraft. Alles andere führt zu Selbst- und Lynchjustiz.

  • Du erzählst Geschichten vom Hörensagen und jammerst über vermeintliche Ungerechtigkeitem herum.

    Wenn Dein Nahkampf-Ass jemandem unnötigerweise - also nicht mehr zur Abwehr eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffes auf ein Rechtsgut - den Kiefer demoliert hat, war er nicht nur ein Opfer, sondern ebenso ein Täter und wurde zu Recht bestraft. Alles andere führt zu Selbst- und Lynchjustiz.

    Dir wünsche ich dass Du mal in genau so eine Situation kommst, dann aber nicht hier ausweinen bitte.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

    ----------------------------------------------------

    You gotta pay to play, if you want

  • Zwei Schläge sind bei dir ein Nahkampfass..........du hast zu viele Chuck Norris Filme gesehen.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Wer mit so roher Gewalt zulangt, der kennt sich meist in seinem Metier bestens aus. El, im Übrigen ist L nicht mal persönlich betroffen.

    Ist doch komisch, dass gerade die, die es nicht selbst betroffen hat, ganz eigenartige (Gewalt-)Phantasien pflegen.

    Dass Du ebenso eigenartige Phantasien pflegst und mir ein Verbrechen herbeiwünschst, ist doch... eigenartig, oder?

    Die, die sich hier in dieser Art gerne als Opfer oder Opferversteher gerieren, die sollten mal in die innere Auseinandersetzung mit sich selbst gehen und sich prüfen, auf welcher Seite sie damit moralisch stehen.

    2 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (29. November 2017 um 18:17)

  • @Tumber

    Du hast einen an der Klatsche.......ja das denke ich. :thumbup:

    In Zukunft ignoriere ich dich......Bitte tu das gleiche mit mir.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Wer mit so roher Gewalt zulangt, der kennt sich meist in seinem Metier bestens aus. El, im Übrigen ist L nicht mal persönlich betroffen.

    Ist doch komisch, dass gerade die, die es nicht selbst betroffen hat, ganz eigenartige (Gewalt-)Phantasien pflegen.

    Dass Du ebenso eigenartige Phantasien pflegst und mir ein Verbrechen herbeiwünschst, ist doch... eigenartig, oder?

    Die, die sich hier in dieser Art gerne als Opfer oder Opferversteher gerieren, die sollten mal in die innere Auseinandersetzung mit sich selbst gehen und sich prüfen, auf welcher Seite sie damit moralisch stehen.

    Genau das Gleiche habe ich mir auch gedacht im heute gesperrten Motorradstunt-Thread, auch da trieften die Phantasien vor Blut und manche verstiegen sich gar zu Selbstjustiz-Ankündigungen (Tür aufreissen bei überholenden Motorradfahrern im Stau), da sie sich immer nur in der Opfer-Position sahen.
    Selbst Hinweise darauf, dass Wheelies nicht verboten seien https://www.anwalt.de/rechtstipps/wh…bar_025207.html brachte manche nicht davon ab, so etwas als Angriff auf Leib und Leben zu sehen, entsprechend rabiat und brutal fielen die angekündigten Reaktionen aus. Erschreckend.

    3 Mal editiert, zuletzt von Zora (29. November 2017 um 21:17)

  • Genau da gleiche habe ich mir auch gedacht im heute gesperrten Motorradstunt-Thread, auch da trieften die Phantasien vor Blut und manche verstiegen sich gar zu Selbstjustiz-Ankündigungen (Tür aufreissen bei überholenden Motorradfahrern im Stau), da sie sich immer nur in der Opfer-Position sahen.

    Du hast echt ne gestörte Wahrnehmung...

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!