Neue freie Waffe explizit zur SV?

Es gibt 167 Antworten in diesem Thema, welches 48.710 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. März 2018 um 23:16) ist von HighIander.

  • Ich besitze auch ein Pressluftgewehr, die kann mam problemlos dauerhaft unter druck lassen ! Das ist aber ein ganz anderer technischer aufbau als bei den Druckpatronen. Wenn du mal mit LEP Patronen oder HP Patronen wie bei der Goblin zu tun gehabt hättest, wüsstest du das .
    Schau die mal die Baupläne einer LEP Patrone an und die eines PCP LG`s......

  • aber ein teil zur Selbstverteidigung , muss ja immer "geladen" sein, sprich die Kartuschen müssen ja immer unter druck stehen, damit es im notfall verwendet werden kann, und wenn in dem moment "die luft raus ist" aus der kartusche,und nur noch ein leises pfftt kommmt, bist du am a....


    Erst mal abwarten wenn das teil raus kommt und dann mit Kritik los legen wenn man es gehen hat,sonst ist das nichts als Spekulation die jeglicher sachlicher Grundlage entbehrt.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Ich besitze auch ein Pressluftgewehr, die kann mam problemlos dauerhaft unter druck lassen ! Das ist aber ein ganz anderer technischer aufbau als bei den Druckpatronen. Wenn du mal mit LEP Patronen oder HP Patronen wie bei der Goblin zu tun gehabt hättest, wüsstest du das .
    Schau die mal die Baupläne einer LEP Patrone an und die eines PCP LG`s......

    habe selbst eine Me Lep also könnte sein das ich doch damit zu tun habe ;) Aber da geb ich dir recht! Gelagert werden die bei mir auch nur leer!
    Aber ich denke der speicher wird auf ein amders System passieren!

  • Da Spekulier ich dann mal weiterhin das das teil zur SV nix taugt.....


    Jop,mehr iss bis jetzt auch nicht möglich,da noch keiner das Finale teil ausgeliefert bekam.

    Nur weil ein Opel rostet,muss der Ferrari mit Glasfaserkarosserie das nicht auch tun.....

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.