Vorderlader 2018 nicht mehr frei erwerbbar?

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 20.289 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. November 2017 um 18:22) ist von Pellet.

  • Hallo,
    in letzter Zeit lese ich bei egun in Vorderlader - Auktionen immer öfter, dass Vorderlader nächstes Jahr nicht mehr frei erwerbbar sein sollen.
    Ist das nur Werbegeblubber oder habe ich da was verpasst?


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Nach meinem Kenntnisstand lässt die neue EU-Regelung zum Waffenrecht den Ländern eine eigene Einstufung historischer Waffen zu. Ich habe noch nichts von einer Verschärfung in Sachen VL in Deutschland gehört. Zudem ist der genaue Wortlaut der wohl kommenden (Deutschen) Waffenrechtsänderung noch nicht ansatzweise bekannt. Irgendwo las ich,. dass die EU-Länder bis Ende 2018 Zeit zur Umsetzung haben. Wird also noch dauern.

  • danke floppy , hate grad herzrtasen bekommen bei der überschrift....

    jetzt ist wieder alles gut.

    sag mal floppy , man kann scharfe gute vorderlader kaufen , die als deko verkauft werden, weil sie keinen beschuß und kein zü ndloch im lauf haben, sonst aber scharfen vl entsperechen.. ist dann überhaupt ne waffe und wäre das von verschärfungen betroffen ?

    gruß eike

    INVICTUS

  • Hallo,
    in letzter Zeit lese ich bei egun in Vorderlader - Auktionen immer öfter, dass Vorderlader nächstes Jahr nicht mehr frei erwerbbar sein sollen.
    Ist das nur Werbegeblubber oder habe ich da was verpasst?

    Hier lesen :
    keine guten neuigkeiten...das waterloo für vorderlader naht!

    Wenn diese Irren das tatsächlich durchziehen, gäbe es doch Bestandsschutz, oder ?

    Nein

  • Jeder der einen freien Vorderlader hat und diesen behalten möchte, hat dann aber ein recht auf eine eingeschränkte wbk, oder ?
    Diese bösen Menschen können einem doch nicht aus juchz und langeweile die teuren vorderlader wegnehmen und verschrotten oder ?
    Ansonsten wäre es wohl mal zeit für eine kleine revolution (:)

  • Man muss die Umsetzung der EU Richtlinie in Deutsches Recht abwarten. Das hängt maßgeblich davon ab welche Parteien dann am Drücker sind. Nur, bei den aktuellen Entwicklungen möchte ich sagen, das sieht nicht gut aus.

  • Naja wenn man sieht, wie viele vorderlader auf egun weggehen, kann ich mir nicht vorstellen dass die wirklich so nen mist abziehen. Das wäre ja vergleichbar mit der :F: einführung. Ich wäre dafür, dass wir, sollte es so weit kommen, gemeinsam dagegen protestieren, ein paar nette briefe an verantwortlichen schreiben, in denen man diverse Verbesserungsvorschläge macht und aufklärt.
    Das soll nicht unterschlagen, dass ich die verantwortlichen hasse und ihnen ein "schlechtes" weiteres leben wünsche :smash:

  • mal ernsthaft, wir können ja wetten abschließen, was als nächstes verboten wird.
    Das macht spaß :lol:

    Hier ist mal meine top 5:

    1. Armbrüste + Druckluftarmbrüste (klar beides eigentlich keine Waffen, aber darüber können die sich bestimmt hinwegsetzen, da sie besser sind als normale menschen.
    "Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg"

    2. Anscheinwaffen müssen grelle farben haben. :new11:

    3. Karambite/dolche die braucht man nicht umbedingt, also weg damit.

    4. Statt dem alten und langweiligem :F:
    Jetzt neu: das :F: plus. Um hochwertigen diabolos und dem dieseleffekt entgegenzutreten, gibt es nun die 4 Joule grenze.

    5. 9/8mm knall ist stark, laut und böse.

    Jetzt ihr.......

  • Nicht hier auch noch anfangen zu streiten, die EU Heinis sinds nicht wert.
    Aufgrund des jungen Alters hat Roob noch keine Verschärfung mitgemacht, als Beispiel sei 2002 genannt, Butterflys und Springmesser waren bis dahin völlig frei erwerbbar, ab 2002 wurden sie zu verbotenen Gegenständen (Springmesser mit bestimmten Merkmalen sind davon ausgenommen, fallen aber dennoch unters Waffengesetz) und der Besitz ist strafbar, auch wer sie vorher schon hatte (die Dinger wurden z.B. auf der Kirmes massenweise verscherbelt) ist davon nicht befreit.

  • moin ich hab das verbot der schönen pyros mitgemacht, die wbk benötiguing von 4 mm waffen , die verkürzung der klingen von feststehden messern auf 12 cm. den verbot des bw fallmessers und springmessern, e schockern,
    dekoänderungen, das verbot rumtragen von luftgewehren und ballern in kiesgruben bis zum geschlossenen aufwahrbehälter jetzt, ach ja totschläger, butterflymesser, wurfsterne, und schlagringe noch vergessen..

    und garantiert immer noch was vergessen....

    ist aber eben so.

    dafür haut mein taschenmesser opinell mit 11.7 cm klinge alles raus....
    außer wenn meine freundin das sieht, dann ist auch das schon wieder zuviel...

    aber da ist meine grenze...

    gruß edwin

    ps ich besorg mir grad einen recht seltenen antiken vorderlader als rentengeschenk für mich hat ne dreistellige nummer, wurden nicht viele gebaut.
    bin noch am verhandeln....
    gruß edwin

    INVICTUS

  • Mmhhh :huh:
    Deren erfundenes Deck-Argument ist ja, dass die neuen Fertigungen besser und präziser sein sollen, als die alten, was ja nicht wirklich stimmt, aber die breite, unwissende Masse natürlich glaubt.
    Aber dann müssten so Späße wie die Derringer, und White Hawk in 4.3 oder 4.5 mm, ohne Beschuss eigentlich nicht betroffen sein.
    Aber jede wette, das die dann trotzdem registriert/auf wbk müsse.

    Das ist echt das letzte, diese verlogenen Mistkerle spielen immer unfair und kommen ungestraft davon, warum sollten wir, die darunter leiden müssen, mitspielen ?

    Ach ja richtig, weil sonst: :knast:

  • Zu diesem Thema gibt es eine Stellungnahme des DSB. Vom DSB kann man jetzt halten was man will, der Autor ist aber ein äußerst kompetenter Mensch , noch dazu ehemaliger Bundesrichter.

    Um es vorweg zu nehmen : Er kommt zu dem Ergebnis , dass es eine "Soll" Vorschrift sei, und da noch ein gewisser Ermessenspielraum beim nationalen Gesetzgebungsverfahren gäbe.

    Das es nun dazu kommt, dass Vorderladerwaffen erwerbsscheinpflichtig werden halte ich daher für äußerst unwahrscheinlich.

    http://www.dsb.de/infothek/recht…aeischen-Union/

  • So hatte ich es auch in Erinnerung, dass das Deutsche Waffenrecht bezüglich VL und in Sachen neue EU-Vorgaben nicht zwingend geändert werden muss. Ob aber die Politik das dennoch zum Anlass nimmt um auch dort tätig zu werden, weiß man erst wenn erste Entwürfe zum neuen Waffenrecht vorliegen. Ich bin aber ziemlich sicher, dass das nicht erfolgen wird, auch weil man bestehende gültige Besitzverhältnisse im großen Maßstab nicht so einfach ändern kann. Dann lässt man das auch lieber in Ruhe.