Gilt § 36 Abs. 3 Waffengesetz auch für SRS-Waffenbesitzer?

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 3.632 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. November 2017 um 18:29) ist von Zora.

  • Zitat aus besagten Gesetz: "Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden."

    Hintergrund meiner Frage ist die Vorschrift, wonach Schreckschusswaffen ungeladen und getrennt von der Munition gelagert werden müssen. Wenn die besagte Nachschau aber nur für erlaubnispflichtige Schusswaffen gilt, wozu SRS-Waffen ja nicht zählen, wo ist dann der "Sinn" dieser Aufbewahrungsvorschrift, wenn diese Aufbewahrungsvorschrift eh nicht kontrolliert wird? Oder wird etwa doch kontrolliert?

  • [...] Wenn die besagte Nachschau aber nur für erlaubnispflichtige Schusswaffen gilt, wozu SRS-Waffen ja nicht zählen, wo ist dann der "Sinn" dieser Aufbewahrungsvorschrift, wenn diese Aufbewahrungsvorschrift eh nicht kontrolliert wird? Oder wird etwa doch kontrolliert?

    Willkommen im deutschen Waffenrecht. Was meinst Du worüber sich erst die ganzen WBK-Besitzer so den lieben langen Tag herumärgern. ;)
    Und nein. Die SRS-Waffenbesitzer unterliegen nicht den gleichen strengen Aufbewahrungs- und Kontrollvorschriften wie die "Erlaubnispflichtigen".

    Zum einen kommt in der Regel niemand zu Dir nach Hause und will deine ordnungsgemäß gelagerten SRS-Waffen begutachten und zum anderen reichen für Dich einfache Behältnisse zur Verwahrung aus, die im weitesten Sinne das Prädikat "verschließbar" erfüllen.

    "Ein Leben ohne PK380 ist zwar möglich, aber sinnlos!"

  • Zitat aus besagten Gesetz: "Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen

    das ist mal wieder n Beamtendeutsch,man beachte die letzten 2 Wörter 8o

    die sind bestimmt alle registriert,und Ordnungsgemäß angemeldet :whistling:

  • Das ist schon okay so mit den verbotenen Waffen.
    Als Beispiel das Faustmesser. Verbotener Gegenstand lt. WaffG, aber Besitz durch Kürschner und Jäger erlaubt. Dann aber Lagerung im 0er Schrank.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Zum einen kommt in der Regel niemand zu Dir nach Hause und will deine ordnungsgemäß gelagerten SRS-Waffen begutachten und zum anderen reichen für Dich einfache Behältnisse zur Verwahrung aus, die im weitesten Sinne das Prädikat "verschließbar" erfüllen.

    Einerseits könnte ich also beruhigt mit der geladenen Waffe quasi unterm "Kopfkissen" schlafen, da es ja nicht kontrolliert wird, denn um nächtliche Einbrecher zu verjagen, ist es kaum sinnvoll, die Waffe ungeladen und getrennt von der Munition aufzubewahren.
    Andererseits bringt mich das schlechte Gewissen, wissentlich gegen das Waffengesetz zu verstossen, um den Schlaf..

  • Einerseits könnte ich also beruhigt mit der geladenen Waffe quasi unterm "Kopfkissen" schlafen, da es ja nicht kontrolliert wird, denn um nächtliche Einbrecher zu verjagen, ist es kaum sinnvoll, die Waffe ungeladen und getrennt von der Munition aufzubewahren.Andererseits bringt mich das schlechte Gewissen, wissentlich gegen das Waffengesetz zu verstossen, um den Schlaf..

    Lebst Du in deiner Wohnung allein, kannst Du die Waffen selbstverständlich unterm Kopfkissen, auf dem Küchentisch, neben der Badewanne etc. liegen lassen. Dann macht deine Wohnungstür aus deinem Refugium ein verschlossenes Behältnis. Nur Du hast Zutritt und damit Zugriff.
    Leben allerdings noch weitere Personen in deinem Haushalt, greift die volle Bandbreite der Vorschrift. Gerade bei KIndern im Haushalt ist das dann aber auch irgendwo gerechtfertigt.

    "Ein Leben ohne PK380 ist zwar möglich, aber sinnlos!"

  • Hallo,

    Das ist schon okay so mit den verbotenen Waffen.
    Als Beispiel das Faustmesser. Verbotener Gegenstand lt. WaffG, aber Besitz durch Kürschner und Jäger erlaubt. Dann aber Lagerung im 0er Schrank.


    Was heißt Lagerung?

    Muss das Teil über Nacht und über Mittag in den 0er Schrank?
    Wenn es benötigt wird darf es heraus geholt werden.

    Wann darf ein Jäger dieses Teil aus dem Schrank nehmen?
    Nur wenn unmittelbar ein Tier gehäutet wird?

    Über Nacht leuchtet mir noch ein, aber in Pausen wegschliessen!?

    Gruß Viper1497

  • Ganz ehrlich würde ich ein Faustmesser handhaben, wie alle meine anderen Waffen im Schrank.
    Rausholen, wenn ich zur Jagd gehe oder zum Stand oder putze und wieder reinstellen, wenn ich fertig bin.
    Mir steht nicht sonderlich der Sinn danach, den Begriff der Lagerung bis in jedes Detail zu zerlegen und sekundengenaue Zeiträume zu diskutieren, wann ich möglicherweise alles einpacke sollte.
    Wenn ich jagen bin, kann eh keiner die Aufbewahrung kontrollieren.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Lebst Du in deiner Wohnung allein, kannst Du die Waffen selbstverständlich unterm Kopfkissen, auf dem Küchentisch, neben der Badewanne etc. liegen lassen. Dann macht deine Wohnungstür aus deinem Refugium ein verschlossenes Behältnis.

    Nein, das geht so nicht!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hallo,

    Nein, das geht so nicht!


    Ich glaube, da haben wir noch Diskussionsbedarf.

    Wenn ein Tresor der korrekten Stufe und DIN Norm vorhanden, dann ist es korrekt, wenn eingesperrt und verschlossen.

    SSW müssen verschlossen werden.

    Es ist kein Wort von Schrank in der Gesetzesänderung die Rede.

    Ein Tresorraum ist nach wie vor gültig, wenn die Tür der Normung entspricht oder alte Norm, wenn enspr. Bestandschutz besteht.

    Gruß Viper 1497

  • Die Wohnung ist aber kein Tresorraum.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hallo,

    Die Wohnung ist aber kein Tresorraum.


    Für eine SSW muss man keine Schutzstufe z.B. nach VDMA Stufe A erfüllen.
    Es genügt zur Aufbewahrung ein Schlafzimmerschrank.

    Wenn du alleine in deiner Hütte bist, warum gilt die gesamte Wohnung dann nicht verschlossen?

    Gruß Viper 1497

  • Für eine SSW muss man keine Schutzstufe z.B. nach VDMA Stufe A erfüllen.
    Es genügt zur Aufbewahrung ein Schlafzimmerschrank.

    Wenn du alleine in deiner Hütte bist, warum gilt die gesamte Wohnung dann nicht verschlossen?

    Gruß Viper 1497

    Ich bin zwar kein Jurist, aber so hab ich die geltende Gesetzeslage auch verstanden. Das wurde mir übrigens in meinem örtlichen Waffenladen auch so bestätigt.
    Sobald sich Besuch ankündigt, musst Du allerdings wirklich alles nochmal extra verschließen, denn dann wird die verschlossene Wohnungstür ja von Dritten überwunden.

    "Ein Leben ohne PK380 ist zwar möglich, aber sinnlos!"

  • Eine Kammer oder ein Keller reicht aus sofern diese
    ständig verschlossen sind. Bewohnte Räume sind
    nicht ausreichend.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich verstehe diese grundlosen Diskussionen bei euch freien Waffenbesitzer nicht im geringsten.
    Solange eure :F: und :ptb: nicht registrierungspflichtig sind , habt ihr doch ueberhaupt keinen Grund euch verrueckt zu machen.
    Wer meint er muesse sich nun nen Klasse 0 oder 1 fuer sein Spielzeug anschaffen bitteschoen dann soll er das tun.
    Die es nicht fuer noetig halten lagern sie weiterhin wie bisher .
    Man kann es sich echt unnoetig umstaendlich machen...

  • Hallo,

    Ich verstehe diese grundlosen Diskussionen bei euch freien Waffenbesitzer nicht im geringsten.
    Solange eure :F: und :ptb: nicht registrierungspflichtig sind , habt ihr doch ueberhaupt keinen Grund euch verrueckt zu machen.
    Wer meint er muesse sich nun nen Klasse 0 oder 1 fuer sein Spielzeug anschaffen bitteschoen dann soll er das tun.
    Die es nicht fuer noetig halten lagern sie weiterhin wie bisher .
    Man kann es sich echt unnoetig umstaendlich machen...


    Was trifft zu, wenn du in Personalunion freier Waffenbesitzer und WBK Besitzer bist?

    Plan B oder?

    Gruß Viper 1497

  • Ich verstehe diese grundlosen Diskussionen bei euch freien Waffenbesitzer nicht im geringsten.
    ...
    Wer meint er muesse sich nun nen Klasse 0 oder 1 fuer sein Spielzeug anschaffen bitteschoen dann soll er das tun.

    Nein, ich wollte mir auch keinen Tresor anschaffen, der Grund meiner Frage war eher die meiner Meinung nach unsinnige Regelung, die Schreckschusswaffe ungeladen und getrennt von der Munition lagern zu müssen.
    Ich hingegen hätte meine SRS schon gerne geladen und zugriffsbereit.
    Darum gilt: Gut zu wissen, dass es nicht kontrolliert wird, da der § 36 Abs. 3 Waffengesetz nicht für SRS-Waffenbesitzer gilt.
    Womit meine Eingangsfrage schon beantwortet wäre.

    Apropos Messer: Das Verhältnis von Abschreckungswirkung zu Verletzungsrisiko ist für mich der ausschlaggebende Faktor und da schneidet meiner Meinung nach die SRS-Waffe besser ab. Auch besser als Pfefferspray, Schlagstock, etc., pp.

    8 Mal editiert, zuletzt von Zora (10. November 2017 um 18:32)

  • Sich auf das Abschreckunspotenzial statt auf die Wirkung einer Waffe zu verlassen halte ich für potenziell gefährlich.
    Nicht um sonst gibt es den alten Grundaatz eine Waffe erst zu ziehen, wenn man auch psychisch bereit ist diese einzusetzen... .

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)