Erfahrungen mit Schreckschusswaffe in Notwehrsituation

Es gibt 136 Antworten in diesem Thema, welches 26.055 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Januar 2018 um 16:48) ist von Arny..

  • Nach langem Zögern habe ich mir jetzt doch die 906er als Selbstverteidigungswaffe geholt, kleiner Waffenschein ist bereits beantragt. Meine Frage: Hat von euch schon mal jemand in einer Notwehrsituation eine Schreckschusswaffe zur Selbstverteidigung benutzt und mit welchem Ergebnis?

  • Vielleicht gibt es dazu 200 - 20.000 Threads dazu in diesem Forum, davon jedoch keinen einzigen, in dem authentische Erfahrungen aus echten Notwehrsituationen diskutiert werden.

    Aber eines ist klar. Auch hier wird das nix.

  • Vielleicht gibt es dazu 200 - 20.000 Threads dazu in diesem Forum, davon jedoch keinen einzigen, in dem authentische Erfahrungen aus echten Notwehrsituationen diskutiert werden.

    Aber eines ist klar. Auch hier wird das nix.

    Mag vielleicht auch daran liegen, dass niemand gerne über unschöne Erfahrungen spricht - und eine Notwehrsituation ist immer eine, an die sich wohl kaum einer gerne zurück erinnert.
    Für mich gilt, ich möchte für den Fall, dass ich Opfer einer Aggression werde (egal ob durch durch Mensch oder Tier) mir im Nachhinein keine Vorwürfe machen müssen in dem Sinne, dass ich mich frage, warum ich in diesem Moment keine SSW zur Hand hatte.
    Denn lese ich Nachrichten von Opfern, so waren diese meist unbewaffnet - oder habe ich eine selektive Wahrnehmung?

  • Ach Zora
    Es liegt wohl eher daran das sowas meist nur in der Forenrealität passiert.
    Alle die hier angeblich solche Situationen erlebt haben, hatten storrys die so gravierend waren das sie durch die Medien hätten gehen müssen. Kein Fall wurde hier je belegt.
    Mir kommt das eher so vor als wärst ein langer mitleser und wüsstest das man mit solchen Themen hier provozieren kann.

    Vielleicht bist das auch nicht,ich jedenfalls bin hier raus.

  • Um das mal einfach zu beantworten:
    Es ist sehr wichtig zu wissen was Notwehr bedeutet, damit man diese auch als als Rechtefertigungsgrund gelten kann.
    Dazu empfehle ich das aufmerksame Lesen von folgenden Gesetzen:

    Notwehr STGB
    http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html
    http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

    Notwehrüberschreitung (Notwehrexess):
    http://dejure.org/gesetze/StGB/33.html

    Rechtfertigender Notstand
    http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html
    http://de.wikipedia.org/wiki/Notstand

    Entschuldigter Notstand
    http://dejure.org/gesetze/StGB/35.html

    Notwehr BGB (zivilrechtlicher Notstand)
    http://dejure.org/gesetze/BGB/227.html

    Aggressiver oder angreifender Notstand
    http://dejure.org/gesetze/BGB/904.html

    Des weiteren schießen ohne Erlaubnis - OWI.
    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__10.html

    Drohen bzw. Nötigung mit Schusswaffe - Straftat
    http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
    http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html

    und noch einiges anderes, was im Zusammenhang mit Waffen bzw. führen und schießen zusammenfällt.
    Wichtig ist auch in diesem Zusammenhang die Straftat:
    § 241 StGB Bedrohung

    Welche Mittel dann wirksam eingesetzt werden können und was sich generell zum Führen für ... empfielt, ist situationsbedingt und von der Person abhängig. Prinzipiell darf jedes Mittel zur Notwehr eingesetzt werden, was einen Angriff im Sinne der Notwehr geeignet ist und nicht unverhältnismäßig ist und mit dem die Person im Notfall auch umgehen kann. Den meisten Frauen spreche ich die Eignung zum Einsatz von Fäusten, SSW, Kubotan, Schlagstöcke, Messern u.ä ab. Daher kann man diese Frage einfach nicht pauschal beantworten.

  • Dazu empfehle ich das aufmerksame Lesen von folgenden Gesetzen:

    Sowas ist immer gut. :thumbup: Und gleichzeitig sollte man auch den täglichen Polizeibericht in den lokalen Medien lesen, das ist auch immer gut. :rolleyes: Seit einiger Zeit liest sich sowas nämlich oft, als hätte sich das ein eifriger Krimiautor aus den Fingern gesaugt. Nur, dass es leider Fiktion, sondern traurige Realität ist. Von daher: selbst dann, wenn man die feinen Gesetzestexte gelesen hat - im Fall der Fälle .... öh... naja .... kannst Du dann dem Angreifer die Gesetzesschwarte vor die Nase halten. Wird ganz sicher hilfreich sein.
    Mal ehrlich, in einer Notwehrsituation wirst Du doch nicht an irgendwelche Paragraphen denken, sondern eher daran, wie Du Dir helfen kannst.

  • ...Mal ehrlich, in einer Notwehrsituation wirst Du doch nicht an irgendwelche Paragraphen denken, sondern eher daran, wie Du Dir helfen kannst.

    Ich denke, irgendwo im Hinterkopf, vielleicht unbewusst, fragt man sich doch, wie weit man gehen darf. Das Wissen um Normen (gesellschaftliche, moralische, rechtliche) beeinflusst das Verhalten.

    Einmal editiert, zuletzt von Zora (10. November 2017 um 21:14)

  • Das sollte man sich vorher fragen oder wirkliche "Äksperten", keine selbsternannten -
    nicht jeder der eine Webseite betreibt ist auch einer !
    SV-Mittel sind wie ein ADAC-Kurs - sie beruhigen die Nerven, aber eimal im Jahr reicht halt nicht . . . 8)

  • Ich denke, irgendwo im Hinterkopf, vielleicht unbewusst, fragt man sich doch, wie weit man gehen darf.

    Das wirst Du erst wissen, wenn es passiert. Falls man in Panik gerät, kann es gut sein, dass rationales Denken ein klein wenig ausgeschaltet ist. Und in so einem Fall ist es dann ziemlich egal, was man alles zu den rechtlichen Hintergründen weiss. Wobei es natürlich sicher gut ist, wenn man sich etwas mit den Paragraphen auskennt.
    Die beste Notwehr ist eh, wenn man brenzlige Situationen möglichst vermeidet. :)

  • Das wirst Du erst wissen, wenn es passiert. Falls man in Panik gerät, kann es gut sein, dass rationales Denken ein klein wenig ausgeschaltet ist. ...

    Na, ich hoffe mal, das eine gewisse "Rest-Kontrollinstanz" auch in Panik funktioniert. Bei denen, die das nicht haben, kann man wohl von Amokläufern reden.

  • Mal ehrlich, in einer Notwehrsituation wirst Du doch nicht an irgendwelche Paragraphen denken, sondern eher daran, wie Du Dir helfen kannst.

    Nicht unbedingt. Denn wer den Notwehr-§ gelesen und im Grundsatz verstanden hat, wird halt nicht so denken, wie es manchmal aus leichtfertigem Mund zu hören ist. So sinngemäß dem Motto nach - der soll mal ...., dem hau ich sowas von in die ....

  • Na, ich hoffe mal . . .

    Mit etwas Pech entscheidet später dann ein Gericht über dein Verhalten.
    Floppy und Eastwood haben die Essenz hier gepostet - mehr muss man eigentlich nicht schreiben . . . 8)

  • Mit etwas Pech entscheidet später dann ein Gericht über dein Verhalten.Floppy und Eastwood haben die Essenz hier gepostet - mehr muss man eigentlich nicht schreiben . . . 8)

    Gerade darum an Floppyk nochmals ein superdickes Dankeschön für die Sammlung der Paragraphen, das sollte angepinnt werden. :thumbup:

    2 Mal editiert, zuletzt von Zora (10. November 2017 um 21:37)

  • Weil es ja noch keine 200 Threads zu dem Thema gibt... :whistling:

    Genau deswegen habe ich den kompletten SSW Bereich auf der Ignoreliste und jetzt taucht der Sch*** hier wieder auf. :cursing:


    Ich bin schon kräftig am Staubaufwirbeln in uralten Archiven... *hust*Da könnte man ja fast ein Buch drüber schreiben.

    Eins??? Das würde ein Fortsetzungsroman...

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!