Erfahrungen mit Schreckschusswaffe in Notwehrsituation

Es gibt 136 Antworten in diesem Thema, welches 26.045 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Januar 2018 um 16:48) ist von Arny..

  • Ich vertraue seit >10 Jahren auf Karate, dient nicht nur zu Sylvester für Abwechslung sondern auch den rest des Jahres zur Abwehr ;]
    Macht "leider" keinen so großen Eindruck bei den Kumpels, aber ist auch eher weniger was zum Angeben.

    Ich kann mich an keine Situation in meinem erwachsenen Leben erinnern in dem mich ne Knallpistole aus irgendwelchen Situationen gerettet hätte.
    Habe 3 jahre als Pannen- u. Pickupfahrer gearbeitet. Unter anderem auch polizeiliche Sicherstellungen wo du teilweise mit der Kundschaft zusammen fährst. Da waren Gestalten dabei die weder mit der Stilllegung des KFZ, noch der Strafe an die Staatskasse oder gar dem nicht unwesentlichen Betrag an Abschleppgebühren einverstanden waren.
    Ich lasse es deiner Kreativität offen ob ich an Ort und Stelle für alles schlechte der Welt der Auslöser war oder sie brav meinen Chef angerufen haben um ihm ein Ohr abzukauen.

    Karre einziehen weil Steuer oder Versicherung nicht bezahlt waren auch ganz tolle Einsätze. Da hast du es oft genug mit dem Bodensatz der Gesellschaft zu tun.


    Du musst mir hier also nicht erzählen ich wäre in irgendeiner Opferrolle oder würde mir alles schlechte der Welt vom Leibe träumen.

    Übe du mal deine Stresssituationen und alles wird gut. Wie verabreichst du dir das Adrenalin? Nur für Leute, die es auch mal probieren wollen.

  • Meine Frage: Hat von euch schon mal jemand in einer Notwehrsituation eine Schreckschusswaffe zur Selbstverteidigung benutzt und mit welchem Ergebnis?

    Man kann Notwehrsituationen nicht pauschal beantworten. Das landet deswegen auch nicht selten vor Gericht. Daher mein guter und ernst gemeinter Rat sich im folgendem zu belesen:

    Wie jeden der eine SSW (mit Erlaubnis) oder andere Mittel zur Selbstverteidigung führt, sollte sich eingehend mit dem Notwehrrecht und was damit zusammenhängt gründlich auseinander setzen. Zu groß ist die Gefahr bei Einsatz der Waffe, wenn Notwehr oder Notstand nicht geboten waren. Dann gibt das mächtig Ärger, der durchaus vor Gericht landen kann. Die Erlaubnis eine Schusswaffe zu Führen ist eine Sache. Diese auch im Fall einzusetzen die zweite. Die dritte klärt u.U. das Gericht.

    Notwehr STGB
    http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html
    http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

    Notwehrüberschreitung (Notwehrexess):
    http://dejure.org/gesetze/StGB/33.html

    Rechtfertigender Notstand
    http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html
    http://de.wikipedia.org/wiki/Notstand

    Entschuldigter Notstand
    http://dejure.org/gesetze/StGB/35.html

    Notwehr BGB (zivilrechtlicher Notstand)
    http://dejure.org/gesetze/BGB/227.html

    Aggressiver oder angreifender Notstand
    http://dejure.org/gesetze/BGB/904.html

    Des weiteren schießen ohne Erlaubnis - OWI.
    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__10.html

    Drohen bzw. Nötigung mit Schusswaffe - Straftat
    http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
    http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html

    und noch einiges anderes, was im Zusammenhang mit Waffen bzw. führen und schießen zusammenfällt.
    Wichtig ist auch in diesem Zusammenhang die Straftat:
    § 241 StGB Bedrohung

  • Ich mache mir nur Sorgen wegen Leute, die sich "mental vorbereiten", und ständig durch das Leben ziehen und jede Situation mit ihrem Kopfkino vergleichen nur um abzuchecken, ob es endlich Zeit ist all die Jahre mit dem Eisenstück in der Hose endlich gerechtzufertigen.
    Ihre Gewaltschwelle dürfte niedriger sein und über die Zeit immer niedriger werden.
    Und in echten Unterfeuersituationen ducken sie sich ja genauso wie alle andere.

  • Ich mache mir nur Sorgen wegen Leute, ...

    Ach, mittlerweile bin ich aus diesem Stadium raus, mir um andere Leute Sorgen zu machen. Sobald jemand Opfer einer Gewalttat wird, frage ich mich heutzutage als erstes: Konnte er sich wehren? War er bewaffnet? Nein? Dann hat er jeglichen Anspruch auf Mitgefühl verwirkt.

  • Ich hab mich vor ca. 30 Jahren sehr erfolgreich gegen einen agressiven Idioten mit SSW gewehrt.

    Das hat mir eine Platzwunde im Zeigefinger beschert, die gereinigt und genäht werden mußte. Da ist heute noch eine fette Narbe

    Und damals waren die Patronen wesentlich stärker.

    Das CS war eher belanglos, weswegen ich von den Spielzeugen zur SV nichts halte.

    Dem Typ hab ich das Dings abgenommen und mich halt so lange auf seinen Hinterkopf gesetzt, bis die (damals) Grünen angekommen sind.

    Gab dann auch ein Nachspiel und etwas Schmerzensgeld für mich.

  • Mit 18 hatte man die Zinkklumpen immer dabei man war jung, man war naiv und es war vor dem Jahre 2003.
    Man benötigte keinen KWS um das Ding spazieren zu tragen. Man hatte sie dabei einfach weil jeder in der Clique eine dabei hatte. Standart austattung ein Butterfly in der Linken Jackentasche Reck Pefecta FBI in der Rechten Jackentasche und Browning GDPA oder Reck Miami Im Schulterholster unter der Lederjacke.
    Doch dann kam das Jahr 2002 neue Waffenrechts Fassung.
    Ballisong Sammlung nach Frankreich verkauft und Die Kniften zuhause gelassen.
    Fühle ich mich jetzt unsicherer? nein!!!

    Ich denke die Zeit hätte Zora gefallen.

  • Ach, mittlerweile bin ich aus diesem Stadium raus, mir um andere Leute Sorgen zu machen. Sobald jemand Opfer einer Gewalttat wird, frage ich mich heutzutage als erstes: Konnte er sich wehren? War er bewaffnet? Nein? Dann hat er jeglichen Anspruch auf Mitgefühl verwirkt.

    Du wärst mein Traumvater

  • Du wärst mein Traumvater

    Und das wäre meine Traumtochter:

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  • ...

    Ich denke die Zeit hätte Zora gefallen.


    Ja, die Zeiten ändern sich - oftmals nicht zum Guten. Kaum einer kann sich heute vorstellen, dass man bis 1980 noch ohne Strafe zahlen zu müssen ohne Helm Motorrad fahren durfte: https://de.wikipedia.org/wiki/Motorradhelm#Vorschriften
    Dann kam die Helmpflicht auch noch für Mofas - und damals machten wir uns darüber lustig, dass es bald wohl auch für Fahrräder Pflicht werden würde. WIr hätten es nicht beschreien sollen.

    Für mich sind das alles Zeichen einer unreifen Gesellschaft, einer Gesellschaft, die aufgrund ihrer Unreife auf die Unreife ihrer Mitglieder schliesst mit solchen Vorschriften und Verboten, sei es jetzt Helmpflicht, sei es jetzt Schusswaffenverbot, bzw. kastrierte Schreckschusswaffen, die bald so zugestopft sein werden, dass man sich auch gleich Kinderspielzeugpistolen mit Knallstreifen (Amorcesbänder, kennt die noch jemand?) holen kann.

  • Man kann sich mit einer SRS-Waffe erfolgreich schützen, wenn der Angriff überhaupt rechtzeitig erkennbar ist, wenn der Gegner noch nicht zu nah ist, wenn die Zahl der Gegner überschaubar ist, wenn man sich nicht in einem zu kleinen Raum befindet (wo man selber etwas von der Ladung abbekommt), wenn man keinen Gegenwind hat, wenn der Gegner nicht "schmerzfrei" ist, wenn, wenn, wenn...

  • Man kann sich mit einer SRS-Waffe erfolgreich schützen,...
    ...

    Und genau dies wird von manchen vehement bestritten. Jede Selbstverteidigungswaffe hat natürlich ihre Grenzen - aber für manche ist jede Selbstverteidigungswaffe pfuibäh.

    Einmal editiert, zuletzt von Zora (21. November 2017 um 12:00)

  • Und genau dies wird von manchen vehement bestritten. Jede Selbstverteidigung hat natürlich ihre Grenzen - aber für manche ist jede Selbstverteidigung pfuibäh.

    Ich denke, da hast Du die Tendenz der Kommentare in diesem Forum komplett mißverstanden. Ein Kommentar gegen SV ist mir zumindest nicht erinnerlich. Bezweifelt wird jedoch i.d.R., dass eine SSW (SRS ist noch neu für mich) das alleinseligmachende SV-Mittel ist. Dazu kommt die Aussage, dass die Eigengefährdung durch SSW unterschätzt wird. Als praktikable Alternativen werden Reiz- bzw. Pfeffersprühgeräte genannt.

  • Ich denke, da hast Du die Tendenz der Kommentare in diesem Forum komplett mißverstanden. Ein Kommentar gegen SV ist mir zumindest nicht erinnerlich. Bezweifelt wird jedoch i.d.R., dass eine SSW (SRS ist noch neu für mich) das alleinseligmachende SV-Mittel ist. Dazu kommt die Aussage, dass die Eigengefährdung durch SSW unterschätzt wird. Als praktikable Alternativen werden Reiz- bzw. Pfeffersprühgeräte genannt.

    Ich hätte mich spezifischer ausdrücken sollen, denn es ging hier um Waffen, und das hole ich hiermit nach:
    "Und genau dies (die erfolgreiche Selbstverteidigung mit einer SRS-Waffe) wird von manchen vehement bestritten. Jede Selbstverteidigungswaffe (auch die SRS) hat natürlich ihre Grenzen - aber für manche ist jede Selbstverteidigungswaffe pfuibäh." Jetzt klarer?

    Ich finde, die SRS-Waffe wird gerade durch den Kleinen Waffenschein quasi offiziell zu einer Selbstverteidigungswaffe geadelt, denn wozu sonst gibt es die Führungsberechtigung?

    Im übrigen haben Sprühdosen ein wesentlich höheres Eigengefährdungspotential, sie sind rund und im Eifer des Gefechts setzt man sich selbst ausser Gefecht, weil man sie verkehrt herum hält.

    Einmal editiert, zuletzt von Zora (21. November 2017 um 12:03)

  • ....Zora hat wohl den Sarkasmus in Mavericks Post nicht erkannt?

    Wer sagt, dass ich ihn nicht zu diesen "manchen" zähle? ;)
    Letztendlich muss jeder selbst wissen, wie er zu Selbstverteidigungswaffen steht. Ein Messer ist für mich zum Beispiel keine Selbstverteidigungswaffe, das ist eine Angriffswaffe. Das ist halt meine Ansicht.

  • "Im übrigen haben Sprühdosen ein wesentlich höheres Eigengefährdungspotential, sie sind rund und im Eifer des Gefechts setzt man sich selbst ausser Gefecht, weil man sie verkehrt herum hält."

    ---

    Dann hattest du noch nie ein gutes Pfefferspray in der Hand. Meine Dose hat einen ballistischen Strahl, keinen Nebel - und der Auslöseknopf ist wie bei denen der Polizei so geformt, daß man das gar nicht falsch rum halten kann.

    Mein abgelaufenes hab ich testweise leergesprüht und hab damit auf Anhieb und ohne Zielen eine Coladose auf 2 Meter getroffen, rein intuitiv.

    Sprühdauer war insgesamt knapp 9 Sekunden - und der Strahl ist prall.

    ---

    Im Übrigen habe ich nichts gegen SV, ein festes Messer (solides Jagdmesser) habe ich ständig am Gürtel... zur Not, aber auch nur dann, würde ich es einsetzen.

    Es gibt Techniken, da hält man z.B. die Arme verschränkt und das Messer Klinge nach vorne am Unterarm. So kann man Schläge Richtung Gesicht locker abwehren, und der Gegner trifft mit der Faust die Klinge.


    Ansonsten wird auch nicht gestochen, sondern geschnitten.

  • Autsch - da begibst Du Dich aber auf dünnes Eis. Da es ein Jagdmesser ist, wird die Klinge wahrscheinlich über 12 cm lang sein. Allein das führen eines solchen Messer stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

    "Das Führen von Hieb- und Stoßwaffen (a), von Messern mit einhändig feststellbarerKlinge /Einhandmessern (b) und von feststehenden Messern mit einer Klinge über 12 cm (c) ist nach§ 42a Abs. 1 WaffG verboten und eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1, Ziff. 21a WaffG."