Schießbucheintrgäge für Wbk gelb und grün

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 6.816 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Oktober 2017 um 11:52) ist von ulli s.

  • Hallo,
    Ich beabsichtige die gelbe und grüne Wbk auf einmal zu beatragen und frage mich nun welche Einträge mein Schießbuch aufweisen sollte damit das auch klappt.(Im Verein haben alle ihre Wbks schon seit Jahrzehnten und wissen es auch nicht so recht!) Habe schon weit über 30 Einträge GK (eben nur Gk!)mit Ordonanzwaffen in diesem Jahr, reicht das für beide?

    Muss ich zur Wbk erst Erteilung auch eine Waffe mit beantragen oder kann man die gelbe auch leer bekommen?

    Beabsichtigt wäre Selbstlader Gewehr auf Grün und Ordonanz Karabiner auf Gelb.

    Kann ich auf Gelb mehr als eine Waffe pro Disziplin kaufen z.B. zwei Ordonanzgewehre oder gibt es da ein Limit außer den 2 in 6 Monaten?
    Ein Kollege hat letztes Jahr einen K31 gekauft und möchte nun noch einen auf die gelbe, geht das?

    Hoffe mir kann jemand ein bisschen helfen! :)

  • Die gelbe gibt's blanko, die grüne in der Regel mit Voreintrag.

    Ich bin eigentlich keiner, der auf die Sachkunde verweist, aber das sind alles fragen, Die wirklich den Grundstoff betreffen und man das eigentlich wissen müsste.

  • Ich habe nun etliche Quellen durchgelesen und es gibt doch immer Unterschiede! Gerade zu den Schießbuch Einträgen heißt es hier 12 oder 18 mal pro Jahr mit EWB Waffen egal welche und andere Quellen heißt es wieder wer später z.B. GK Pistole beantragen will der sollte dazu auch Einträge im Schießbuch haben! Deshalb nochmal die Nachfrage.

  • 12 wenn regelmaessig d.h. 1 mal im Monat.
    Hat man jedoch ne laengere Pause drin dann 18 mal im Jahr.

    Die gelbe gibt's blanko,

    Ja bevor man diese dann bekommt so muss jedenfalls beim Erstantrag an den DSB ( HSV) eine Disziplin mit angegeben werden.
    Aber da ein Ordonanzgewehr sein Ziel ist ist das kein Thema.

    Auf Gelb kannste kaufen bis du schwarz wirst, solange du es der Waffenbehoerde erklaeren kannst zB mit 2 identischen Waffen.

    Und fuer die 12 bzw 18 Schiesstermine musste lediglich was erwerbscheinpflichtiges schiessen, sprich du schiesst das 1. Jahr zB KK-Pistole kannste trotzdem GK beantragen und umgekehrt auch.

  • Die gelbe gibt's blanko, die grüne in der Regel mit Voreintrag.

    Auch für die gelbe braucht man eine Bedürfnis das durch den Verband ... aber eben nur bei Erstbeantragung der gelben WBK. Zumindest ist das mein Stand von vor 4 Wochen aus Niedersachsen.
    Also ganz blanko gibt's die so nicht.

    Und ja all die Fragen des TS stehen in den Unterlagen der Waffensachkunde.


    Auf Gelb kannste kaufen bis du schwarz wirst, solange du es der Waffenbehoerde erklaeren kannst zB mit 2 identischen Waffen.

    Stimmt meines Wissens nach auch nicht ganz, da die Anzahl der Waffen die man pro Jahr erwerben kann begrenzt ist.

  • Ich habe nun etliche Quellen durchgelesen und es gibt doch immer Unterschiede! Gerade zu den Schießbuch Einträgen heißt es hier 12 oder 18 mal pro Jahr mit EWB Waffen egal welche und andere Quellen heißt es wieder wer später z.B. GK Pistole beantragen will der sollte dazu auch Einträge im Schießbuch haben! Deshalb nochmal die Nachfrage.

    ganz einfach binnen 12 Monaten 12x regelmäßig oder 18x unregelmäßig.
    Meine Behörde wollte meine Nachweise überhaupt nicht sehen, da das Bedürfnis über den Verband bestätigt wurde wo drin stand das ich ausreichend Nachweise habe.

    Zum anderen ist der einfachste Weg zur WBK sein Allerwertesten persönlich zum Amt zu tragen und den Kopf auf dem Hals und nicht unter dem Arm. Sich dann beim Sachbearbeiter vorstellen und die auszufüllenden Formulare mit nehmen und zuhause ausfüllen und dann mit allen Unterlagen die der Sachbearbeiter haben möchte wieder persönlich zum Amt.

    Wirkt Wunder!

    Wenn der Sachbearbeiter kein persönlichen Kontakt haben möchte wird der dir das schon mitteilen und dann aber auch den Weg zeigen wie du mit ihm kommunizieren möchtest.

  • Ich beabsichtige die gelbe und grüne Wbk auf einmal zu beatragen und frage mich nun welche Einträge mein Schießbuch aufweisen sollte damit das auch klappt.

    Du kopierst einfach ein oder zwei Seiten, alles andere ist auch wenig zweckmäßig und interessiert keinen wirklich. Daß alles seine Richtigkeit hat bestätigt dir Dein 1. und 2. Vorstand mit ihrer Unterschrift auf dem Bedürfnis Antrag. Wichtig ist neben der absolvierten WaffenSachkunde eine mindestens 12 monatige Mitgliedschaft im Verband, also Du mußt schon 12 oder mehr Monate im Verband gemeldet sein. Ein Auszug aus dem Schießbuch belegt Dein regelmäßiges Schießen, die Unterschrift des Vorstands bestätigt u.a die Richtigkeit der Angaben.

    Für den Antrag auf dem Amt benötigst Du die abgestempelte Bedürfnisbescheinigung des Verbandes, die WSK und den Aufbewahrungsnachweis, also zb Angaben zum- bzw Photo vom Schrank. Es wird dann ein polizeiliches Führungszeugnis vom Amt angefordert und wenn da alles glatt ist, dann erhälst Du Deine WBK.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • wenn dein Bedürfnis durch den Verband bestätigt wird schauen die schon genau nach.
    Schiessbuch Lückenlos per Scan.
    Hast du in deinem Schiessbuch nicht genügend Nachweise das du GK Pistole oder HA geschossen hast kann die Grüne abgelehnt werden.
    Hab ich selbst bei Kollegen erlebt, der hat dann vom Verband eben keine Bedürfnisbestätigung erhalten.
    Bei unstimmigkeiten kann der Verband auch das Schiessbuch des Vereines anfordern bzw. einsehen, wenn dann differenzen zum eigenen Schiessbuch ersichtlich werden kann man in der Regel seine WBK vergessen.

  • Mittlerweile scheint es wohl Verwaltungspraxis zu sein nur noch diejenige Waffenklasse zu genehmigen, mit der auch trainiert wurde. Es reicht demnach nicht mehr irgendeine erlaubnispflichtige Waffe im Training geschossen zu haben. Das ist mir von mehreren Seiten im Raum Norddeutschland berichtet worden.


  • Kann ich auf Gelb mehr als eine Waffe pro Disziplin kaufen z.B. zwei Ordonanzgewehre oder gibt es da ein Limit außer den 2 in 6 Monaten?
    Ein Kollege hat letztes Jahr einen K31 gekauft und möchte nun noch einen auf die gelbe, geht das?

    Ich hatte mal drei Schwedenmauser. Allerdings für drei Disziplinen:
    Offene Kimme, Geschlossene und ZF. Da ist der SB erst stutzig geworden weil 3 x das gleiche Kaliber. Hat das mit den drei verschiedenen Visierungen dann aber abgenickt. Hat aber auch schon gesagt, dass ich eine sehr gute Begründung brauche, wenn ich noch eins in 6,5x55 anschaffe. Dem seh´ ich aber relativ gelassen entgegen, denn ich hab hier noch einen Matchschaft. Dann wird der nächste Schwede ein Freigewehr, oder so was. Damit könnte man auch sicherlich einen zusäzlichen Schweizer mit Diopter begründen.
    In der Disziplin konkurrenzfähig zu sein, sich ja nicht vorgeschrieben. ;)


    --- Ballistol ist das neue Chanel ---

  • Schwedenmauser, Repetierer?

    warum soll der SB stutzig werden?
    Und wenn du dir 20 Kaufst kann er nichts sagen weil alles auf Gelb.

  • Nein, man ist trotzdem ans Bedürfnissprinzip gebunden, man ist nur selbst dafür verantwortlich und muss nicht jedes Bedürfniss beim Verband beantragen, wegen 2 oder 3 gleichen Waffen wird noch keiner was sagen, übertreiben sollte man es nicht.
    Es gibt negative Gerichtsurteile zu der Angelegenheit.

  • Nein, man ist trotzdem ans Bedürfnissprinzip gebunden,

    Das ist ähnlich zu sehen, wenn jemand auf seinen JS viele Waffen erwirbt. Ich erinnere mich ein Urteil gelesen zu haben, wo einem Jäger weitere Waffen mit Erwerb über seinen JS verweigert wurden, weil ihm eine Waffensammlung unterstellt hatte. Die Behörde hatte ihm weitere Einträge verweigert, wogegen er klagte und verlor.
    Bei einem Sportschützen und seiner gelben WBK dürfte das Problem weniger gefährlich werden, weil dieser ohnehin an der Erwerbsstreckung gebunden ist und nicht mehr als 2 Waffen pro Halbjahr erwerben darf.

    muss nicht jedes Bedürfniss beim Verband beantragen

    Das gilt aber nur auf der gelben WBK. Alles was auf der Grünen muss, benötigt der Sportschütze ein Einzelbedürfnis für jede Waffe.

  • https://openjur.de/u/685607.html

    Der gute Mann hatte 21 WBKs durchgestempelt und jetzt wurden ihm weitere Einträge verwehrt. Im Prinzip wird mit der gelben ein allgemeines Bedürfnis auf Grund der Sportschützeneigenschaft anerkannt. Ist wie beim Jagdschein. Eine separate Prüfung für jeden einzelnen Eintrag entfällt dann. Ein paar mal das gleiche Kaliber sollte kein Problem sein, mehrere gelbe auch nicht. Oder hat Tiger Woods nur einen Golfschläger?
    Wenn es allerdings überhand nimmt, dann könnte ein anderes Bedürfnis als Sport verlangt werden, nämlich Sammlung. Im obigen Beispiel hatte er insgesamt 141 Waffen eingetragen.
    Die Frage ist halt, wo die Grenze verläuft.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Kein Sportschütze braucht das.

    Fang bitte nicht mit der Frage nach brauchen oder nicht brauchen an.
    Wenn es erlaubt ist, was die Gerichte ja wohl verneint haben, hat keiner zu fragen ob man es braucht. Keiner braucht eine Briefmarkensammlung.

  • Hast du in deinem Schiessbuch nicht genügend Nachweise das du GK Pistole oder HA geschossen hast kann die Grüne abgelehnt werden.
    Hab ich selbst bei Kollegen erlebt, der hat dann vom Verband eben keine Bedürfnisbestätigung erhalten.

    Wie stellen die sich das denn dann vor? Seit wann reicht Training mit KK nicht mehr?
    Bei mir im Verein gibt es nur ein paar KK - Waffen als Vereinsgewehre zum trainieren.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates