Schießbucheintrgäge für Wbk gelb und grün

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 6.799 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Oktober 2017 um 11:52) ist von ulli s.

  • ok, der WSB scheint da etwas ... hartleibiger .. zu sein. "mit einer Waffe der beantragten Art" könnte man natürlich im weiteren Sinne auslegen als Feuerwaffe ... oder Kurzwaffe .. oder Langwaffe.

    In dem Text sind noch mehr Merkwürdigkeiten enthalten. Warum darf ein WSK Zeugnis nicht älter als 3 Jahre sein?
    Der Gesetzgeber kennt keinen Ablauf der Gültigkeit.
    Warum müssen zwischen zwei Anträgen auf Bedürfnis 6 Monate verstrichen sein?
    Der Gesetzgeber lässt zwei Waffen pro Halbjahr bei Sportschützen zu.Das heißt, erst nach der Ausstellung des 2. Bedürfnisses wären ein paar Monate Pause.
    Warum sollen die Begrifflichkeit Verein und Verband im Gesetz missverständlich sein? Auch deren Regelung als aktiver und passives Mitglied ist obsolet, weil sich der Gesetzgeber das Mitglied als aktiv anerkennt, wenn es denn die regelmäßige Teilnahme bescheinigt bekommt.

  • ich Zitiere

    "Des weiteren wird bestätigt, dass der Verein über eine Schießstätte bzw. eine geregelte Nutzungsmöglichkeit einerSchießstätte verfügt, auf der die vom Schützen beantragte Waffe in der beschriebenen Disziplin (siehe Blatt 1)geschossen werden kann!"

    So, wenn also der Verein keinen GK Stand für Pistolen hat ist auch nix mit Bedürfnis, so verstehe ich das

  • So, wenn also der Verein keinen GK Stand für Pistolen hat ist auch nix mit Bedürfnis, so verstehe ich das

    Naja, er kann ja eine KK-Anlage haben oder eine Anlage anmieten. Aber klar, man kann immer nur dafür ein Bedürfnis bekommen, was 1. in dessen Sportordnung zugelassen ist und 2. was der Verein auch an Schießmöglichkeiten hat, bzw, zur festen Nutzung angemietet hat.

  • Der Passus steht bei uns auch drin- Ist aber überhaupt kein Problem, denn wir haben zum Beispiel einen Nutzungsvertrag mit einer kommerziellen Schießanlage, bei der wir jedes Kaliber schießen können.
    Und ehrlch, wenn ich eine großkalibrige Waffe haben möchte, will ich sie ja auch schießen und habe da bestimmt einen geeigneten Stand im Auge. Damit kann der Verein also ruhigen Gewissens angeben, dass es eine Regelung gibt. Selbst wenn es keine Nutzungsvereinbarung gibt, hat der Betreiber des anderen Standes Nutzungsbedingungen, die die Nutzung ermöglichen. Wenn natürlich in 300 km Umkreis nur Luftgewehrstände sind, sieht es mit einer .375 natürlich doof aus.....

    Der WSB ist offensichtlich auch der einzige DSB- Verband, der keine eigenen Disziplinen hat ... Very Oldschool ;)