Frage zur Waffenaufbewahrungskontrolle

Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 23.234 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. November 2022 um 02:30) ist von Ingo.M.

  • Guten Abend,
    ich bin nun seit Kurzem auch endlich Besitzerin einer grünen und einer gelben WBK.
    Ich habe ich eine 9mm X-Five und eine 22er-Sig Sauer erworben. (Im Verein schießen wir Walther GSP)
    Meine Waffen befinden sich in einem WG 1 Tresor mit 230 kg.

    Ich habe zwei Fragen bzgl. der Aufbewahrungskontrollen, vielleicht kann mir jemand etwas dazu sagen?

    1) Natürlich stehen die Pistolen mit leerem Magazin im Schrank. Ist es erlaubt, die mitgelieferten Zweitmagazine aufmunitioniert im oberen Fach zu lagern?
    (Den Schlüssel für das obere Fach habe ich übrigens immer stecken, nicht getrennt gelagert, da ich davon ausgehe, daß in einem WG 1 -Schrank die gemeinsame Lagerung von Waffen und Munition erlaubt ist).

    2) Ich habe im Schrank noch 10 weitere SRS-Waffen (alle PTB, klar) und ein F-Luftgewehr, also erlaubnisfreie Waffen.
    Wird da auch irgendetwas kontrolliert bzw. moniert?

    Wäre euch dankbar für eine Antwort/Erfahrungen, da ich beim ersten Besuch, der ja irgendwann kommt, nicht gleich einen "Anschiß" kassieren möchte.

    Vielen Dank, auch für das Forum allgemein,

    Jule

  • Das kannst du alles in deinen Unterlagen zur Waffensachkunde nachlesen die du ja vor kurzem gemacht hast.
    Ansonsten ist das Forum hier voll von Beiträgen zu den neuen Aufbewahrungsvorschriften.

  • 1) Natürlich stehen die Pistolen mit leerem Magazin im Schrank. Ist es erlaubt, die mitgelieferten Zweitmagazine aufmunitioniert im oberen Fach zu lagern?
    (Den Schlüssel für das obere Fach habe ich übrigens immer stecken, nicht getrennt gelagert, da ich davon ausgehe, daß in einem WG 1 -Schrank die gemeinsame Lagerung von Waffen und Munition erlaubt ist).

    Ja, es darf sich nur keine Munition in der Waffe befinden, der 1er Schrank berechtigt zur gleichzeitigen Aufbewahrung von Waffe und Munition, und das Magazin ist, zumindest derzeit, kein wesentliches Waffenteil.

    2) Ich habe im Schrank noch 10 weitere SRS-Waffen (alle PTB, klar) und ein F-Luftgewehr, also erlaubnisfreie Waffen.
    Wird da auch irgendetwas kontrolliert bzw. moniert?

    Rein rechtlich ist das ok, trotzdem würde ich das Freie Zeug woanders aufbewahren, es soll schon Fälle gegben haben dass da erst mal moniert wurde dass die Zahl der Waffen im Tresor höher ist als die in der WBK. Es kann schonmal vorkommen dass da jemand kommt der nur das macht worauf er kurz angelernt wurde und noch nie was von F und PTB gehört hat.

  • Vielen Dank für eure Antworten,

    1) In meinen Unterlagen zur WSK finde ich genau dazu nichts. Zudem habe ich sie gemacht, als noch die alten Vorschriften galten.

    2) Ich finde es eigentlich ganz gut, auch die erlaubnisfreien Waffen vom Zugriff durch meine Kinder fernzuhalten. Ein bloß abgeschlossener Schrank wäre mir da letztlich unsicher. Mit 12 bzw. 14 J. kann man schon eine ganze Menge anstellen. Der Tresor wäre auch etwas überdimensioniert für bloß 2 Kurzwaffen. Vielleicht sollte ich einfach noch mal die Sachbearbeiterin im Kreis aufsuchen und das mit ihr besprechen.

    Einen schönen Abend noch allerseits,
    Jule

  • SRS und Luftgewehre/Pistolen sollte man m.E. aus verschiedenen Gründen nie im gleichen Behältnis wie scharfe Waffen aufbewahren. Das Behältnis sollte man nach Möglichkeit auch nicht in den selben Raum stellen, denn wie man hört wird das bei einer Kontrolle gerne mitkontrolliert, was je nach Gegend einiges kosten kann.
    Ein separater kleiner A- oder B-Schrank/-Würfel ist jetzt oft günstig zu haben, denn für die 'richtigen' Waffen sind diese ja nach dem Stichtag wertlos geworden. Ist zwar sicherheitsmäßig ein Overkill, aber besser als bloß ein Hoteltresor oder Kleiderschrank. Entweder man nimmt ein Zahlenschloß oder legt den Schlüssel in den 'großen' Tresor.
    Mit dem SB würde ich das nicht besprechen, da man unverlangt Informationen öffentlich macht, die bei der nächsten Kontrolle mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit zu zeitlichem / finanziellen Mehraufwand führen können.

  • Machen können die nichts wenn du freie Waffen mit im Tresor hast, auch mitgezählt werden die nicht.
    Allerdings muss ich den Anderen hier Recht geben, begrabelt wird bei der "Kontrolle" alles im Tresor, hatte bei der ersten Kontrolle auch meine Match LP und ne billig co2 mit im Schrank, da wurde auch erst mal eifrig in der WBK nach den Eintragungen gesucht :S , konnte dass dann aber schnell aufklären, sind halt Bürokraten die bei den Besuchen noch dazu lernen. Jetzt liegen die beiden Sachen in nem abgeschlossenen Schrank daneben und gut ist.
    Andere Schränke im Raum außer deinem Tresor haben die Beamten auch nicht zu interessieren, ein Recht auf Einsicht haben die da nicht.
    Mich stört eher dass die alles erst mal in die Hand nehmen wollen um dann die Seriennummern zu vergleichen, danach ist dann erst mal Putzen angesagt, Brünierung und Handschweiß vertragen sich halt nicht besonders gut.

  • Auf der anderen Seite könnte man, wenn man streitbar ist, solche Situationen auch aufgreifen, um hierhin gehend (ggf. sogar mit Öffentlichkeit) mal sehr kritisch an die zuständige Polizeibehörde heranzutreten und zu hinterfragen, ob es wirklich der Sicherheit dient, wenn Kontrollen durch fachlich inkompetente Mitarbeiter erfolgen.
    Das soll aber jeder für sich entscheiden.
    Ich lagere EWB und freie Waffen zusammen. Hatte allerdings auch noch nie eine Kontrolle.

    Gruß,
    Esti

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich lagere EWB und freie Waffen zusammen. Hatte allerdings auch noch nie eine Kontrolle.

    So wie bei mir. Allerdings hatte ich schon eine Kontrolle, aber es ging nicht um die Waffen im Einzelnen, sondern um die ordnungsgemäße Lagerung und Schrankklasse.
    Wer erlaubnisfreie Waffen zum Waffenkontiogent der Lagerung mit zählt, sollte seinen Beruf wechseln. Von einem Kontrolleur erwarte ich exakte Sachkenntnis, wenn er denn schon eine Kontrollfunktion wahr nimmt. Man stelle ich einen Gerichtsvollzieher vor, der wahllos überall seinen Kuckuck drauf klebt...

  • So sehe ich das auch.
    Wenn wir als Waffenbesitzer für den legalen Besitz eine Sachkunde und ein sauberes Führungszeugnis benötigen, dann muss der Kontrollierende mindestens die gleichen Anforderungen, eigentlich sogar höhere an die Sach- und Fachkunde erfüllen, weil er ja die Facetten Sport, Jagd und Sammeln abdecken und dorthingehende Besonderheiten kennen muss.
    Ein sauberes Führungszeugnis setze ich bei derart sicherheitsrelevanten Aufgaben sowieso voraus.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Zitat von Esti

    Wenn wir als Waffenbesitzer für den legalen Besitz eine Sachkunde und ein sauberes Führungszeugnis benötigen, dann muss der Kontrollierende mindestens die gleichen Anforderungen, eigentlich sogar höhere an die Sach- und Fachkunde erfüllen, weil er ja die Facetten Sport, Jagd und Sammeln abdecken und dorthingehende Besonderheiten kennen muss.

    Zur Zeit der letzten Amnestie haben irgendwelche Deppen ihre Waffen vor der verschlossenen Tür der Mitarbeiter der hiesigen Waffenbehörde abgestellt. Diese haben nicht mal gewußt wie sie einen Repetierer öffnen, der verschlossen dort vor der Tür stand. Das durfte dann der erste machen, der morgens etwas in eine WBK eintragen lassen wollte.... Da war sogar noch "was drin"... :cursing:

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Seit wann darf ich geladene Magazine lagern? Egal ob von der Waffe getrennt in einem anderen zulässigen Fach. Magazine nicht Waffenrelevant, richtig.
    Aber der Aussage nach oben dürfe ich die gladenen Magazine ja mit in den Munitionsschrank legen. Uns wurde bei der Sachkunde davon abgeraten.
    Abgesehen davon wird wohl die Feder auf Dauer leiden. Das widerrum wird man zwar nicht groß merken, da man eh nie mehr wie 8 Patronen läd(ipsc mal abgesehen), dennoch verstehe ich den Sinn des Lagerns von geladenen Magazinen nicht. Geladene Magazine und Waffen im gleichen Schrank halte ich für fragwürdig(bei Kontrolle). Vorallem wenn das Fach offen in dem sich die Magazine befinden.
    Dann kann sie gleich direkt neben die Waffe legen. Das gilt nicht mehr als getrennt. Egal welche Schutzklasse der Schrank hat.
    Praktisch kein unterschiede ob in der Orginal Pappschachtel oder im Magazin. Theoretisch im Auge der Behörden sieht das mit sicherheit anders aus.

    Einmal editiert, zuletzt von keinnamefrei (5. Oktober 2017 um 06:39)

  • und was willst du jetzt?
    Ich habe einen Link von Frankonia gepostet wo es um Aufbewahrung geht
    Du spamst hier sinnlos rum. Sauber

    Si vis pacem para bellum

    Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz - Schoppenhauer

  • So sehe ich das auch.
    Wenn wir als Waffenbesitzer für den legalen Besitz eine Sachkunde und ein sauberes Führungszeugnis benötigen, dann muss der Kontrollierende mindestens die gleichen Anforderungen, eigentlich sogar höhere an die Sach- und Fachkunde erfüllen, weil er ja die Facetten Sport, Jagd und Sammeln abdecken und dorthingehende Besonderheiten kennen muss.
    Ein sauberes Führungszeugnis setze ich bei derart sicherheitsrelevanten Aufgaben sowieso voraus.


    Ich mag deine erfrischende Naivität.......

    ;)

  • Seit wann darf ich geladene Magazine lagern?

    Schon immer

    Aber der Aussage nach oben dürfe ich die geladenen Magazine ja mit in den Munitionsschrank legen.

    Ja

    Abgesehen davon wird wohl die Feder auf Dauer leiden.

    Nein, nicht unbedingt, dann dürfte man das Magazin auch nicht benutzen, darunter leidet es mehr.

    dennoch verstehe ich den Sinn des Lagerns von geladenen Magazinen nicht

    Ganz einfach. Zu faul jedesmal nach dem schießen die Magazine komplett zu entleeren und dann vorm schießen wieder zu befüllen, reine Zeitverschwendung. Klar für den DSB Schützen der eh nur 1 Magazin benutzen und max 5 Schuss laden darf ist das kein Problem, wer PPC schießt hat schon min 6 Magazine dabei, beim IPSC genauso, und beim IPSC schießt man fast nie leer. Bei der jagdlichen KW wäre es noch sinnfreier die Mumpeln jedes Mal raus und rein zu puhlen, dort hat man die Waffen nunmal mehr dabei als dass man damit schießt.

    Vorallem wenn das Fach offen in dem sich die Magazine befinden.
    Dann kann sie gleich direkt neben die Waffe legen.

    Die meisten haben ihre Magazine in einer Box oder sowas, seperat für jede Waffe, sie will die Magazine ja ausserdem eh im Innenfach lagern. Direkt neben der Waffe, naja, macht vlt. keinen so guten Eindruck wobei es vor allem bei Revierinhabern mit viel Wildunfällen dennoch Sinn machen kann.

    Das gilt nicht mehr als getrennt.

    Das wiederum muss ja beim 1er auch nicht sein, die Waffe darf nur nicht geladen sein, es ist definiert wann eine Waffe geladen ist und wann nicht, hier ist sie es nicht. Ein Magazin kann man auch nicht laden sondern nur befüllen.

    Anmerkung:
    Dieses ist Stand 10/2017
    Wie und ob sich dieses ändert nachdem die Bundesregierung die EU Feuerwaffenrichtlinie umgesetzt hat bleibt abzuwarten. Ich befürchte dass Magazine zu wesentlichen Teilen einer Waffe hochgestuft werden.

  • Mal kurz zu den Federn! Also eine Druckfeder die dauerhaft auf Druck gehalten wird leider schon unter diesem Umstand! Wie kommst du denn da drauf das es nicht so sei! ?

  • Mal kurz zu den Federn! Also eine Druckfeder die dauerhaft auf Druck gehalten wird leider schon unter diesem Umstand!

    Dann musst du dein Auto jeden Abend aufbocken, um den Druck von den Federn zu nehmen.