Freie Waffe zur Deko umbauen erlaubt?

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 9.714 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Oktober 2017 um 20:29) ist von Floppyk.

  • Hallo, ich hab da mal ne Frage:

    Ich hab ein altes Luftgewehr mit abgesägtem Lauf geschenkt bekommen. Wäre es erlaubt an den abgesägten Knicklauf einen "Lauf" mit nem Knoten aus Vollmaterial anzuschweißen? Die Waffe an sich bliebe unverändert und man könnte sie noch verwenden wenn man einen neuen Lauf montieren würde. Wäre das Legal oder wäre die Veränderung obwohl nicht schussfähig unzulässig?

    :direx: BIG BROTHER IS WATCHING US :direx:

  • Das ist immer noch bearbeiten eines wesentlichen Waffenteiles, es spielt dabei keine Rolle dass es sich um ne Freie Waffe handelt, und das darfst du nicht.
    Darüberhinaus ist eine Waffe mit Knoten im Lauf ein Symbol der Antigunner, das hat hier nichts verloren !

  • Das ist immer noch bearbeiten eines wesentlichen Waffenteile

    Ja, allerdings wird die Waffe dadurch unbrauchbar und das
    ist ausdrücklich erlaubt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • ...
    Darüberhinaus ist eine Waffe mit Knoten im Lauf ein Symbol der Antigunner, das hat hier nichts verloren !

    und sind wir mal froh, dass das nur deine unwesentliche Meinung ist ...

  • Denke auch nicht das das irgend ein rechtliches Problem sein sollte auch wenn die Waffe damit verändert wird.
    Bin ja von der Bürokratie in diesem Land einiges gewohnt aber ich bin mir sicher, dass da keiner ankommen würde und dir ans Bein pinkelt, wenn du eine freie Waffe unbrauchbar machst.

    Das wäre ja schon seeeeeehr abwegig

    8) Federdruck-Only 8o
    Perfecta 32 --- Hämmerli Mod.4 HS 03 --- Haenel 310 --- WMN B5 .22 --- WMN B3-3 .22 --- Diana 240 Classic --- HW30s

  • Das ist immer noch bearbeiten eines wesentlichen Waffenteiles, es spielt dabei keine Rolle dass es sich um ne Freie Waffe handelt, und das darfst du nicht.
    Darüberhinaus ist eine Waffe mit Knoten im Lauf ein Symbol der Antigunner, das hat hier nichts verloren !

    antigunner...hier nix verloren... :laugh:

  • Ich BIN der Schmied in meinem Bekanntenkreis :D

    Und alleine der Begriff "antigunner" ....

    Ich war jahrelang Mitglied einer Luftgewehr Wettkampfmannschaft - und habe mir deshalb erst vor kurzem wieder n Luftgewehr gekauft. In meinem gesamten Bekanntenkreis bin ich mir sicher JEDER würde zumindest schmunzeln wenn er so n Gewehr an meiner Wand sehen würde. Den Begriff "antigunner" habe ich bis heute noch nie gehört.

    Und genau das soll der Zweck sein, zum schmunzeln anregen, wenn es rechtlich probleme geben sollte ist es mir so ein Scherz nicht Wert.

    :direx: BIG BROTHER IS WATCHING US :direx:

  • Ja, allerdings wird die Waffe dadurch unbrauchbar und dasist ausdrücklich erlaubt.

    Nö, spielt absolut keine Rolle, in D darf dass nur der Büma. Zumal sie wieder schußfähig gemacht werden könnte. Wenn er sie in den Schmelzofen werfen würde könnte man noch darüber diskutieren, aber so m.E. nicht.


    In meinem gesamten Bekanntenkreis bin ich mir sicher JEDER würde zumindest schmunzeln wenn er so n Gewehr an meiner Wand sehen würde.

    Ich würde fragen was der Schxxx soll

    2 Mal editiert, zuletzt von John Matrix (3. Oktober 2017 um 18:42)

  • Moin alize
    Nimm die Eingeweide aus der Luftpumpe, setz von unten einen Schweispunkt auf das Gelenk
    und tüdel den Knoten an den Lauf ... :thumbsup:
    Das Ding ist dann ein Kunstwert, keine Socke interessiert später, was es mal war ... :!:

    Gruß Wolf

  • Man darf wieder Deko - und Luftgewehre sichtbar für jeden, evtl. auch von draußen, an die Wand hängen?

    War da nicht mal was mit nicht sichtbar und in einem verschlossenen Behältnis?

    :/

  • Nö, spielt absolut keine Rolle, in D darf dass nur der Büma

    Ein Blick ins Gesetz erspart dummes Geschwätz.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich glaube auch dass nichts gegen so'n Umbau spricht, ich würde die Feder noch raus nehmen, so dass keiner sagen kann, man könnte.....
    Du darfst an einer F-Waffe nichts zur Leistungssteigerung basteln, Leistung senken bzw. Auf 0 setzen ist erlaubt.
    Bevor man so'n altes Gewehr verschrottet, ist so ne Deko Idee doch ne nette Sache.

  • Das ist immer noch bearbeiten eines wesentlichen Waffenteiles,

    Ja, allerdings wird die Waffe dadurch unbrauchbar

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe (was nicht unbedingt immer sicher ist)
    wird nur ein Waffenteil (Lauf) unbrauchbar gemacht, nicht aber die ganze Waffe.
    Ich will jetzt nicht Erbsen zählen, aber besser wäre es die ganze Waffe unbrauchbar
    zu machen.
    Der Büchsenmacher hat ja auch genau Vorgaben was er alles wie bearbeiten muss.
    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__39a.html

  • leute wir reden hier von einem luftgewehr...und keiner erlaubnisspflichtigen waffe! wenn ich mir in mein luftgewehr einen knoten mach,dann mach ich das! bei einer ewb-schußwaffe gehts halt nicht.