"Waffenschein" für Drohnen

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.479 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. September 2017 um 21:03) ist von 5-atü.

  • Ich dachte gerade, mich trifft der Schlag, als ich mich bei GMX ausloggte...
    Führerschein für zivile Drohnen wird Pflicht

    Aber das scheint weder Hoax zu sein, noch eine Übertreibung à la BILD.

    Offenbar kommen zum 01.Oktober einige Pflichten auf die Hobbypiloten von ferngesteuerten Drohnen zu.
    - Kennzeichnungspflicht (damit man nach dem Crash auch ermitteln kann, wem das Teil gehört)
    - bei Geräten mit mehr als 2kg Startgewicht wird ein Kenntnisnachweis als "Führerschein" verlangt
    - ...

    Diese Lizenzen kosten nicht nur eine Stange Geld (=> Beispiel, sondern sind wohl auch nur für 5 Jahre befristet. :cursing:

    Aus den Medien sind mir ehrlich gesagt keine Fälle bekannt, wo es bei Drohnen zu Problemen kam.
    Ist das hier voraus eilender Gehorsam? Der Versuch, schnelles Geld zu verdienen oder die Zahl der Drohnen-Nutzer zu reduzieren (vgl. a. KWS).

    So einen Mist gibt es wohl auch nur in Deutschland!

    :bash:


    Ich hätte ja nicht übel Lust, mir gleich morgen (endlich) eine Drohne zu holen...

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich hätte ja nicht übel Lust, mir gleich morgen (endlich) eine Drohne zu holen...

    kleines Dröhnchen fliegen lernen

    schließ dich uns an, wir freuen uns immer über Fliegerkumpane ;D


    und ja, der artikel ist vollkommener Quatsch beziehungsweise nur schlecht zusammengematschte (halb) Informationen. der Führerschein gilt nur für Copter über 2 Kilo im privaten und kommerziellen gebrauch. Dass der Nachweis für 5 Jahre gültig ist, ist korrekt.

    Auch richtig ist, dass die maximale Flughöhe 100 Meter beträgt, hier sind die ausnahmen bei Modellflugplätzen und Ausnahmegenehmigungen.

    die Flugweite ist bei Drohnen bis 5Kilo noch immer auf Sichtweite

    Dass eine grundliegende Aufstiegserlaubnis für den kommerziellen gebrauch benötigt wird, fällt weg, solange die Drohne unter 5 Kilo wiegt nur Flüge bei nacht sind erlaubnispflichtig, nachts fliegen ist nicht erlaubt


    Betriebsverbote für Drohnen gibt es über Unfallorten (100m abstand) JVA, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Landes- oder Bundesbehörden, Naturschutzgebieten, Militärischen anlagen, Verkehrswegen, nahe Flughäfen und über Wohngrundstücken

    letzteres aber mit Ausnahmen: wenn das wohngrundstück das eigene ist oder man die erlaubnis des Eigentümers hat, darf man fliegen. über fremden Grundstücken darf auch noch geflogen werden, aber nur wenn die Drohne unter 250 gramm wiegt und keine möglichkeit hat, Video-oder Tonaufnahmen zu machen oder diese zu übertragen (also keine Kamera dran, kein Mikrofon dran, dann kann man den Nachbarn über die Köpfe schwirren) Ich selbst habe zum Beispiel meine Big Bug Drohne, die hat beides nicht und dürfte also über der Nachbarschaft kreisen

    was man an Coptern über 250Gramm braucht, ist eine Plakette aus Alu (ich hab mir eine aus Edelstahl aufquatschen lassen ich trottel) auf der die eigenen Daten stehen (Name und Adresse mit Postleitzahl)


    QUELLENANGABE
    (denn im Gegensatz zu GMX habe ich sowas)

    https://www.drohnen.de/vorschriften-g…d-multicoptern/

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  • Richtig bitter das man sich auf nen schweine teuren Copter son Namensschild kleben muss....Mit ein bisschen Pech fällts wieder ab oder der Kleber reagiert unschön mit dem Kunststoff vom copter....
    Alles nur wegen ein paar Idioten die mist bauen....

  • Tizzandor: danke für die Richtigstellung/ das Verlinken der entsprechenden Information! :thumbup:


    P.S.: Derzeit besteht kein ernsthaftes Interesse an einer Drohne. Oder anders ausgedrückt: da sind noch viele, viele andere Objekte vorher auf der Wunschliste.

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