Welches Messer ist zum "Führen" noch erlaubt. Komische Gesetze und Regelungen

Es gibt 634 Antworten in diesem Thema, welches 90.215 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Mai 2019 um 20:12) ist von Old_Surehand.

  • Hallo.

    Ich habe mich im Vorfeld schon etwas belesen.
    Aber das Waffengesetz zum Thema Messer und die damit verbundenen Ausnahmeregelungen sind sehr.....nennen wir es verwirrend.
    Lasst uns hier nur über Messer reden, die nicht verboten sind.
    Dh. Ich benötige nur die Unterscheidung: Darf ich mitnehmen, darf ich zu hause nutzen.

    Ich habe das jetzt so verstanden.
    Führen (alleine das Wort <X ), also mitnehmen darf ich :
    -Feststehende Messer mit einer Klingenlänge von nicht mehr als 12cm
    -Klappmesser die nur mit zwei Händen zu öffnen sind. Klassische Taschenmesser eben. Das abschrauben von diesen Pöpeln an der Klinge, macht aus einem Einhand.- kein Zweihandmesser.

    Stimmt das soweit?


    Was passiert, wenn ich ein freies Messer mitnehme, das nicht zur Mitnahme erlaubt ist? ZB. Klingenlänge 12,5cm!
    Werde ich vor Ort hingerichtet, oder bekomme ohne Verhandlung 10 Jahre Freiheitsstrafe?

    Ich gehe jetzt erst mal die Handschuhfächer durchsuchen.
    Da liegt warscheinlich je eine alte Kriegswaffe drin! :D

  • Klappmesser die nur mit zwei Händen zu öffnen sind. Klassische Taschenmesser eben. Das abschrauben von diesen Pöpeln an der Klinge, macht aus einem Einhand.- kein Zweihandmesser.

    Die Klinge darf sich nicht einhändig feststellen lassen, wenn sie einhändig zu öffnen ist aber nicht verriegelt wird, es sich also um ein Slipjoint Messer handelt, unterliegt es nicht dem Führverbot.

  • Ich kenne kein Taschemesser, bis auf diese roten Schweizer Mehrzweckteile, was nicht einrastet beim Aufklappen. Hinten oder vorne Innen muss gedrückt werden damit es sich wieder einklappen lässt.
    Wir und unsere Definitionen.... also das kleine Orangene darf ich nicht in der Hosentasche tragen oder an den Gürtel klipsen, dass feststehende mit 9,5cm Klinge aber schon?

    Das ja mind. genau so Sinnfrei wie die Regel mit den 40mm Hülsenlänge bei "Anscheinswaffen" nach 1945. Ein AR10 in 308 bekomme ich, gleiches Design in .22 lfb bekommt der Sportschütze nicht. (beides Halbautomaten)
    Nur der Jäger.... was auch immer der damit will.

    PS Edit sagt:
    Normale Taschenmesser haben vielleicht keinen Nippel, oder Daumenschlaufe, lassen sich aber dennoch mit Daumen und Zeigefinger öffnen und einrasten. Aber da wäre es ja ein 2 Fingermesser. Auch wenn mit einer Hand. ;) vielleicht hätte der Gesetzgeber die Einhandmesser Daumenmesser nennen sollen.

    Einmal editiert, zuletzt von keinnamefrei (25. September 2017 um 16:35)


  • Das ja mind. genau so Sinnfrei wie die Regel mit den 40mm Hülsenlänge bei "Anscheinswaffen" nach 1945. Ein AR10 in 308 bekomme ich, gleiches Design in .22 lfb bekommt der Sportschütze nicht. (beides Halbautomaten)
    Nur der Jäger.... was auch immer der damit will.

    PS Edit sagt:
    Normale Taschenmesser haben vielleicht keinen Nippel, oder Daumenschlaufe, lassen sich aber dennoch mit Daumen und Zeigefinger öffnen und einrasten. Aber da wäre es ja ein 2 Fingermesser. Auch wenn mit einer Hand. ;) vielleicht hätte der Gesetzgeber die Einhandmesser Daumenmesser nennen sollen.

    du erwartest zu viel Sachverstand von Leuten die kleine spitze Metallscheiben (Wurfsterne) streng verbieten. Es geht um Zeichen setzen u.s.w. nicht um sinnvoller Regelungen.

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )

  • Ich kenne kein Taschemesser, bis auf diese roten Schweizer Mehrzweckteile, was nicht einrastet beim Aufklappen.


    Oh es gibt da einiges. Manchmal ist einhändig öffnen praktischer als eine Arretierung. Mit so einem kleinen Messer hebel ich eh nirgends rum oder brech Wild auf, zum schneiden braucht es keine Arretierung.

    Ich benutze z.b. dieses hier klick mich, ist ein sehr geiles Teil.

    Life is good

  • Ich kenne kein Taschemesser, bis auf diese roten Schweizer Mehrzweckteile, was nicht einrastet beim Aufklappen. Hinten oder vorne Innen muss gedrückt werden damit es sich wieder einklappen lässt.


    Nun ja mal 2 Beispiele , oben das Spyderco UKPK, unten das Sanrenmu 9055, beides Slipjoint Messer.


    Ich wüsste auch nicht dass diese Mehrzweckteile immer rot sind und dass da keine Klinge drin ist wusste ich bis jetzt auch nicht.

  • Hm, nun scheint die Zeit angebrochen zu sein zu der man wieder das Taschenmesser vom lieben Opi oder vom Vati rauskramt, da gabs nur vereinzelt Liner Look, Arretierungen und den ganzen neumodischen Kram, da war ein Messer noch ein Messer und man wusste damit umzugehen.

    Für alle die nichts dergleichen zur Verfügung haben hier 2 Tipps von mir:

    Lansky World Legal

    Böker Plus WorldWide

    Einfach mal bei DeinerTube nach Testvideos suchen. ;)

    Beide Messer sind in mehr als 150 Ländern legal zu führen und sprengen auch nicht den preislichen Rahmen, einer Urlaubsreise mit dem Messer steht also nichts im Wege.

  • Die hatte ich auch schon im Auge. Mal sehen was es noch wird. Hab nur gerade erst ein Angebot mit Lasergravur bei Böker bestellt.
    Also Slip joint ist das Zauberwort. Das erste geällt mir vom Design. Hab die schlichten irgendwie satt. Es sei denn, sie sind Orange :)

  • Habe ich jetzt irgendwas verpasst?
    Im aktuellen Waffengesetz steht doch:
    "jedoch das öffentliche Führen dieser, wenn es sich um feststellbare Einhandmesser handelt, nicht gestattet".
    "Das heißt, kann der Klappmechanismus einhändigt bedient und festgestellt werden, unterliegt es dem Führungsverbot nach dem Waffengesetz".

    So wie ich das verstehe, fallen da nur Messer drunter die beide Kriterien erfüllen:
    1. einhändiges öffnen (und damit ist nicht stundenlanges Fummeln gemeint).
    2. einhändiges Feststellen (auch ohne langes Fummeln)

    Mein Gürtelmesser bekomme ich jedenfalls nicht mit einer Hand mal eben so geöffnet (trage ich aber auch nur sehr selten).
    Gruß Ingo

  • Ist ja auch richtig. Offenbar muss zusätzlich eine Öffnungshilfe vorhanden sein. Stift, Zapfen, Daumenschlaufe. Zumindest wird immer davon gesprochen das manche sich entfernen lassen und
    das Messer somit wieder "führbar" ist.

    Ich habe ein Gerber das lässt sich auch ohne mit einer Hand öffnen. Tja, wie das nun gesehen wird.. auch eines wie Deines kann ich mit einer Hand öffnen weil es recht leicht geht.
    Aber es wird nicht als Einhandmesser beworben.
    Zu 100% wird man es wohl nur wissen wenn es ein Problem gibt. Aber warum sollte es eines geben. Im Wald und in den Bergen stehen keine Beamten rum die Wanderer und deren Messer kontrollieren.
    In der Stadt beim einkaufen brauche ich keines. Im Handschuhfach oder im Rucksack darf alles Legale transportiert werden (Waffe mal abgesehen)

  • Es gibt übrigens auch noch ein altes Leatherman-Tool das man m.E. führen darf, das Leatherman Kick.

    Neu gibt es das leider vom Händler nicht mehr, aber oft bei eBay oder eBay Kleinanzeigen noch neu oder neuwertig.

    Das war damals die unterste Kategorie und hat den Charme einer Weißblechdose (die Älteren erinnern sich noch an die Kampagne "Ich war eine Dose" ...). Nachdem aber die schönen teuren Titan- und Aluversionen nicht mehr führbar sind, bleibt einem ja nicht viel übrig. Zum Sinn dieser Regelung äußere ich mich jetzt mal nicht.

    Beim 'Kick' liegt das Messer innen und ist NICHT feststellbar. Den, der das mit einer Hand aufbekommt (und ohne daß alle Schraubenzieher mit herauskommen) möchte ich sehen. Ich nutze das jetzt seit einiger Zeit und habe mich sogar daran gewöhnt. Das Messer ist ganz OK und die Zange so gut wie bei allen anderen Leathermans.

    Leider fehlt mir die Schere. Dazu habe ich mir zusätzlich ein Mini-Taschenmesser mit einer phänomenal guten Schere für die Größe besorgt, was z.B. perfekt in die kleine Tasche oberhalb der rechten Jeanstasche paßt.

    Mit den beiden kann man die inhaltlichen Versäumnisse unserer Gesetzgeber einigermaßen kompensieren.


  • Du schuldest mir 35 Euro. ;)

    Hab grade spontan auf der Böker-Website das Plus Worldwide bestellt, 35 Euro sind ja jetzt nicht soooo die Welt. Reiner Spontankauf, hab bislang nur ein olles Victorinox für 20 Tacken gehabt. Hab vorher noch nie was von slipjoint und Böker gehört, mal gucken, was da so kommen wird...... nen gescheites Messer kann man ja immer brauchen......... :)

  • Legale Einhänder gibts auch von Spyderco und deren Billigmarke Byrd. Das Byrd Tern ist wirkt etwas klein, schlägt sich aber gut im Alltag. Der Chinastahl entspricht ungefähr dem 12c27.

  • Offenbar muss zusätzlich eine Öffnungshilfe vorhanden sein. Stift, Zapfen, Daumenschlaufe. Zumindest wird immer davon gesprochen das manche sich entfernen lassen und
    das Messer somit wieder "führbar" ist.

    Vorsicht auser bei den kleinen aus der Schweiz und ihren Kollegen kann es zur überraschung kommen wenn Heinz Streifenheimer (steht für irgend einen Polizisten) das als einhändig ansieht ist es einhändig bis zur Klärung vor Gericht.

  • Beim H6 FREE wirst du es schwer haben das Teil als Zweihandmesser zu verkaufen, auch wenn das "free" das glaubhaft machen möchte, zumindest die Achsschraube sollte man sehr stark anziehen.. Man bekommt die Klinge im Auslieferungszustand ohne weiteres mit dem Daumen der Führhand auf, ausserdem kann man es locker aus dem Handgelenk aufschleudern. Diese beiden Methoden wird jeder Polizist ausprobieren.

    Einmal editiert, zuletzt von John Matrix (27. September 2017 um 15:35)