Welches Messer ist zum "Führen" noch erlaubt. Komische Gesetze und Regelungen

Es gibt 634 Antworten in diesem Thema, welches 90.266 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Mai 2019 um 20:12) ist von Old_Surehand.


  • Musste gerade feststellen, das mein Käsemesserchen am Arbeitsschlüsselbund wohl unters WaffG fällt. <X Benutze das immer in den Pausen zum Wurst schneiden oder Apfel schnibbeln. Das Ding gabs bei Amazon für 5€, schön klein, stabil, Klingenlänge 6 cm. Ein perfektes Frühstücksmesser, so dachte ich....

    Wenn ich jetzt den Daumen Button und den Zeigefinger Pinöppel abflexe, und die Zentralschraube fester anziehe so das ich das nicht mehr mit einer Hand aufmachen kann, würde das dann wieder "gesetzlich" werden ? Will nicht wegen sonem sinnlosen Mist noch Ärger bekommen....

  • es könnte möglich sein, allerdings würde ich dir da doch raten auf ein billiges slipjoint umzuschalten, hab selbst eins am Schlüssel
    das erspart dir das flexen, besonders weil die Schraube sich lösen kann und du trotzdem wieder mit nem gesetzlichen einhänder dastehst

  • Hab mir das CRKT S.P.E.W gekauft.

    Ist ein festehendes Messer mit einer Klingenlänge von 7,6 Zentimeter.

    Demnach also quasi legal zu führen.

    Meint ihr die etwas aggressive Form der Klinge könnte trotzdem als Hieb- und Stichwaffe eingestuft werden ?

  • Klingenform und Optik sind meines Wissens nach nur dann wichtig, wenn es sich um Kerambitmesser handelt, welche durch einen BKA Bescheid als Waffen eingestuft und deswegen vom führen ausgeschlossen sind

    aber da diese eine eigene Unterart darstellen, liegt das nicht direkt an der allgemeinen Optik sondern an der Bauweise die sich von einem normalen Messer unterscheidet

  • Klingenform und Optik sind meines Wissens nach nur dann wichtig, wenn es sich um Kerambitmesser handelt, welche durch einen BKA Bescheid als Waffen eingestuft und deswegen vom führen ausgeschlossen sind

    aber da diese eine eigene Unterart darstellen, liegt das nicht direkt an der allgemeinen Optik sondern an der Bauweise die sich von einem normalen Messer unterscheidet

    Bei Tantos, genauer gesagt american Tanto, ist das auch so eine Sache. Der Gesetzgeber sieht immer nur welchen ursprünglichen Einsatzzweck eine bestimmte Klingenform mal hatte. Für die ist sowieso fast alles ein "Kampfmesser".

  • Bei Tantos, genauer gesagt american Tanto

    Yup. Mit einem echten Tanto haben diese "Tanto-Messer" nichts zu tun. Tanto, Wakizahi, Katana und Tachi sind von der Form her identisch. Nur mit verschiedener Länge. Ein Tanto ist ein kleines bzw kurzes Katana.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Yup. Mit einem echten Tanto haben diese "Tanto-Messer" nichts zu tun.

    So wie ich die Gewissheit hab dass Regen nass macht, so hab ich auch die Gewissheit dass Play jedes, wirklich jedes mal mit diesen Worten um die Ecke kommt wenn ich nur ansatzweise das Wort "Tanto" schreibe. :D

    Ich glaube jetzt schon zum 6. oder 7. mal, ich könnte auch untertreiben. :rolleyes::D

    Ja Jorrit, ist alles richtig was du schreibst. Da ich schon damit gerechnet hab, hab ich extra noch "american" betont. Hat aber nicht geholfen. *lol*

  • Meint ihr die etwas aggressive Form der Klinge könnte trotzdem als Hieb- und Stichwaffe eingestuft werden ?

    Wie ein Kartoffelschäler sieht das nun nicht gerade aus. Aber wie schon gesagt, die Form beeinflusst die Meinung (auch der eventuellen Richter).

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Ich nutze den Thread hier einfach mal.

    Ist der Besitz von Messern erlaubt, wo das Griffstück als Handschutz so einen D-Ring hat? Wie z.B. auch bei Macheten. Diese sind ja frei. Bei Messern auch oder gibt es da vielleicht noch Differenzierungen in der Art wie dieser Handschutz beschaffen ist?

  • die sind erlaubt, ich hab selbst eine MP9 Arbeitsmachete

    warum sollte die verboten sein, als Schlagring gelten die Dinger nicht, da nicht die einzelnen Finger umschlossen werden, sondern die ganze hand


    und sonst würde mir kein Verbotsgrund einfallen. bei Messern gibt es sowas wie die Kerambits mit Fingerring, aber sowas mit komplettem handschutz ist mir nicht bekannt, ein verbotsgrund würde mir aber nicht einfallen

  • "Küchenmesser" (mit 14cm Klinge) - führen erlaubt???

    Hier, Landgericht Münster, ab min. 05:09,
    Zitat:
    "... Küchenmesser darf man nach dem Waffenrecht mit sich führen, auch wenn es sozial ethisch fraglich ist ..." sagte der Richter (Michael Beier).

    Quelle:
    "Unfassbar: Tot durch 6 Messerstiche = FREISPRUCH":

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    Sind KÜCHENMESSER wirklich vom Waffengesetz befreit ????????????

    LG

  • §42a unterscheidet nicht zwischen den Einsatzzwecken eines Messers soweit mir bekannt ist. Da ist eine Klinge eine Klinge, egal wofür sie ursprünglich bestimmt ist. Also entweder gibt es noch irgendwo einen Sonderparagraphen dazu oder das war Unvermögen/Willkür vom Richter.

    Wenn Küchenmesser tatsächlich befreit sind wäre damit das gesamte Messergesetz hinfällig, das kann ich mir kaum vorstellen.

  • Man darf auch ein Küchenmesser führen (heißt: zugriffsbereit), wenn die Klingenlänge kleiner 12 cm ist. Ausnahme laut WaffG §42a ist wie bei anderen Messern auch, "sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt" - was aber hier keinesfalls der Fall war.

    Grüße - Bernhard

  • Genau das macht den 42a so unverständlich und unklar und lädt letztlich dazu ein, ein Gesetz nach Willkür auszulegen.

    Ich habe die Befürchtung das Willkür genau die Absicht vieler neuer § ist. Möglichst viel Handlungsspielraum soll der exekutive übertragen werden
    Man kennt so etwas auch von der "Gefahrenabwehr" , der Polizisten quasi unbegrenzten Handlungsspielraum gibt.
    Mir gefällt diese Art der Justiz nicht, auch wenn sie zugegebener Maßen recht praktisch erscheint.

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )