Das anerkannte Bedürfnis ist schon wichtig.
Das ist der Punkt, wo die Maus hinpinkelt. Welche Bedürfnisse dazu sind genau anerkannt?
Der Gesetzgeber sagt (in der WaffVwV) auch, dass die genannten Gründe (Angler, Pilzsammler...) nur beispielhaft sind. Aber ein Begründung zur Ausnahme eines Gesetzes zum raten? Bzw. es stellt sich erst im Klageweg heraus, was nun als Bedürfnis gilt??
Meiner Meinung ist das mindestens unverständlich, dass es Gesetzte gibt, die einen weiten Ermessungsspielraum zulassen. Schade dass sich da keiner zur Verfassungsklage anstrengt. Mich würde mal interessieren, ob so ein Gesetz im Grundsatz überhaupt zulässig ist, wenn Ausnahmen nicht klar definiert sind, oder wenigstens eng umrissen sind.