Welches Messer ist zum "Führen" noch erlaubt. Komische Gesetze und Regelungen

Es gibt 634 Antworten in diesem Thema, welches 90.318 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Mai 2019 um 20:12) ist von Old_Surehand.

  • Und wie würde man es dann von A nach B bringen, es ist ja dann praktisch unmöglich..An irgendeiner „Verbotszone“ eckt man immer an.. ?(
    Nachtrag: habe gerade nochmal gelesen, das du es am Gürtel trägst, aber wenn es nicht am Gürtel wäre, dürfte man es ja im Auto z.b im Handschuhfach ja transportieren..?

    Nein!

    Das Ding muss dann in einen Koffer und ein Vorhängeschloss dran *lol* ,erst dann wird es nicht mehr geführt sondern Transportiert.

  • Ein Handschuhfach kann man üblicherweise absperren,das wäre doch ein verschlossenes Behältnis..

    Das würde gehen ,das Problem ist dann aber das du immer von einem Grundstück auf das nächste fahren musst denn sobald du das Ding zum Auto trägst das am Strassenrand parkt hast du deinen Verstoß schon wieder ;) .

    Alles nicht so leicht in D .

    Aber wo anders ist es auch nicht besser

    https://www.srf.ch/sendungen/kass…egen-sackmesser

  • Man soll Konsumieren,man soll Arbeiten bis man in die Kiste fällt,ordentlich Steuern zahlen,zu allem Ja und Amen sagen und gefälligst die F...e halten .

    Spaß kannst du in Form von wie ein Zombi auf das Smartphone glotzen haben ,Essen bringt eine App und denken sollst du schon gar nicht .

    Meine Güte. Du musst ja ein beschissenes Leben haben, wenn dies deine Realität ist.

  • Hallo zusammen,
    hätte mal eine Frage an die Spezialisten von Euch... Habe schon seit zig Jahren ein Puma White Hunter Messer (das mit den Hornschalen) im Fußraum des Autos in einer Halterung.
    Wie ich das jetzt so gelesen habe, sind Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 6cm verboten. Das Messer ist also immer im Fahrzeug und wird nicht hin oder her transportiert!
    Habe ich da jetzt ein Problem oder ?
    Gruß: Hohenwolf

  • Habe schon seit zig Jahren ein Puma White Hunter Messer (das mit den Hornschalen) im Fußraum des Autos in einer Halterung.

    So wie das lese ist es zugriffsbereit. Also führst du es.

    Wie ich das jetzt so gelesen habe, sind Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 6cm verboten.

    Das ist doppelt falsch. Erstens ist das ein Entwurf des neuen Waffengesetz und noch nicht beschlossen und Zweitens werden feste Messer über 6 cm nicht verboten, sondern sie sollen ein Führverbot bekommen. Das ist ein großer Unterschied.

    Das Messer ist also immer im Fahrzeug und wird nicht hin oder her transportiert!

    Wenn du es nicht im verschlossenen Behältnis hast und kannst es mit wenigen Handgriffen in den Anschlag bringen führst du es im waffenrechtlichen Sinne. Der jetztige § 42 verbietet ein Führen von Einhandmesser (unabhängig der Klingenlänge), sowie feste Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm. Ausnahme, wenn man einen Grund zum Führen hat. Der Angler am See darf, der Jäger im Revier, der Pilzsammler... Aber das gelegentliche Apfelschälen begründet die Ausnahme nicht.

    Habe ich da jetzt ein Problem oder ?

    Jetzt wahrscheinlich nicht, wenn das Messer unter 12 cm Klinge hat. Möglicherweise könnte das Führverbot verschärft werden und dann ja.

  • Hallo zusammen,
    hätte mal eine Frage an die Spezialisten von Euch... Habe schon seit zig Jahren ein Puma White Hunter Messer (das mit den Hornschalen) im Fußraum des Autos in einer Halterung.
    Wie ich das jetzt so gelesen habe, sind Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 6cm verboten. Das Messer ist also immer im Fahrzeug und wird nicht hin oder her transportiert!
    Habe ich da jetzt ein Problem oder ?
    Gruß: Hohenwolf

    So wie das lese ist es zugriffsbereit. Also führst du es.

    Das ist doppelt falsch. Erstens ist das ein Entwurf des neuen Waffengesetz und noch nicht beschlossen und Zweitens werden feste Messer über 6 cm nicht verboten, sondern sie sollen ein Führverbot bekommen. Das ist ein großer Unterschied.

    Wenn du es nicht im verschlossenen Behältnis hast und kannst es mit wenigen Handgriffen in den Anschlag bringen führst du es im waffenrechtlichen Sinne. Der jetztige § 42 verbietet ein Führen von Einhandmesser (unabhängig der Klingenlänge), sowie feste Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm. Ausnahme, wenn man einen Grund zum Führen hat. Der Angler am See darf, der Jäger im Revier, der Pilzsammler... Aber das gelegentliche Apfelschälen begründet die Ausnahme nicht.

    Jetzt wahrscheinlich nicht, wenn das Messer unter 12 cm Klinge hat. Möglicherweise könnte das Führverbot verschärft werden und dann ja.

    Ich hab mal gegooglet das hat 15,5cm ;) ,so hat man damit heute schon bei einer Verkehrskontrolle probleme .

    Und ich kann mir vorstellen das die Beamten da sehr Nervös werden!

    Für was schraubt man sich ein so großes Messer in den Fußraum :whistling: ?

    So ein Klopper ist das

    https://www.amazon.de/Puma-PUMA-Whit…la-524174073100

  • Genau das, weil damals beim Messer im Set eine Lederscheide sowie eine Autohalterung dabei war.
    Das Teil ist wunderbar (Brozeit machen, schneiden, hämmern, hacken, Pilze suchen usw.)

  • Aber dann braucht dich die geplante Verschärfung des WaffG nicht weiter kümmern, denn dein Messer fällt schon seit 2008 unter dem Führverbot. 8o

    Das Teil ist wunderbar (schneiden, hämmern, Pilze suchen usw.)

    Schade um das wertvolle Messer. Das ist nun sicherlich verhunzt.

  • Also muss ich das Teil über kurz oder lang doch entfernen und im Wochendhaus an die Wand nageln!
    Andere haben 80 cm Baseballschläger (Vollholz oder Aluminium) im Kofferraum, da sagt keiner was, obwohl bei uns keiner Baseball spielt. :(

  • Genau das, weil damals beim Messer im Set eine Lederscheide sowie eine Autohalterung dabei war.
    Das Teil ist wunderbar (Brozeit machen, schneiden, hämmern, hacken, Pilze suchen usw.)

    Ja ne is klar,Bären töten ,Bäume fällen.....braucht man unbedingt im Auto versteckt im Fußraum ;) .


    Siehste Floppyk ,deshalb werden dann so 6cm Gesetze beschlossen ,hätte ich als Polizist auch Bock drauf wenn mir da einer vorgesetzt wird der so ne Machete im Fußraum hat .
    Das sind dann die Kanditaten die erstmal aus dem Wagen in den Schlamm gelegt werden zur eigenen Sicherheit :D

  • Aber dann braucht dich die geplante Verschärfung des WaffG nicht weiter kümmern, denn dein Messer fällt schon seit 2008 unter dem Führverbot. 8o

    Schade um das wertvolle Messer. Das ist nun sicherlich verhunzt.

    Hast du noch fragen ;) .

    Die einen haben Bärentöter im Fußraum versteckt ,die anderen fahren Baseballschläger spazieren ,warum das wohl :whistling: ?

    Man darf bei sowas wohl nicht von sich selbst ausgehen ;) .
    Wenn einer so ein Holz spazieren fährt obwohl er den Sport nicht ausübt dann wohl um einen anderen mit ordentlich zu vermöbeln !

    Und wenn jemand so ein "Schwert" Jahrelang im Auto spazieren fährt dann auch nicht zum Pilze sammeln!

    Ein normaler Mensch würde wenn er Outdoor macht das Messer mitnehmen und in den Rucksack stecken ,vielleicht sich auch noch an den Gürtel hängen ,sonst wär es aber zuhause .

    Denn für urbane zwecke ist es viel zu überdemensioniert ,da reicht auch was kleineres .