Welches Messer ist zum "Führen" noch erlaubt. Komische Gesetze und Regelungen

Es gibt 634 Antworten in diesem Thema, welches 90.358 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Mai 2019 um 20:12) ist von Old_Surehand.

  • Man sollte, falls der Andere anderer Meinung ist, diesen argumentativ überzeugen.

    So wichtig bist Du mir auch nicht, dass ich mir die Mühe einer Überzeugungsarbeit für Dich mache, um Dir Dinge nahezubringen, die sich ein jeder aus seriösen Quellen im Netz schnell selbst aneignen kann. Das endet nämlich in einem ewigen Kreislauf. Überprüfe doch einmal, was Du selbst an belastbaren Argumenten lieferst.

    Fazit: Keine Argumente von mir, keine Bühne für Dich, kein Ärgernis für mich. Ich werde in diesem Sinne nun freundlich und mit einem Mindestmaß an Respekt von Dir scheiden und die Diskussion mit Dir dauerhaft beenden.

  • Meine Herren, ich bitte Sie,
    wieder ein Threat der völlig aus dem Ruder läuft. Wollen Sie tatsächlich den Intelligenzqoutienten des Users the_playstation diskutieren? Wer sich eine Meinung bilden wollte, hat dies doch lange getan.
    Meine diesbezügliche Meinung steht fest, seitdem er seinen Vornamen durch einen Moderator aus meinen Beiträgen wegeditieren lies, weil er, ich zitiere ihn sinngemäß, während der Arbeitszeit im Internet surft und daraus resultierende arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchtet, Zitat Ende.
    Man könnte "the_playstation" bei Google eingeben und würde seinen Namen ziemlich schnell finden. Es wäre auch feststellbar, dass er teilweise seine Beiträge hier im Forum mit seinem Namen selbst versehen hat.
    Man könnte...

    ... mit seiner Zeit besseres anfangen.

    Habe die Ehre.

  • So wichtig bist Du mir auch nicht, dass ich mir die Mühe einer Überzeugungsarbeit für Dich mache, um Dir Dinge nahezubringen, die sich ein jeder aus seriösen Quellen im Netz schnell selbst aneignen kann. Das endet nämlich in einem ewigen Kreislauf. Überprüfe doch einmal, was Du selbst an belastbaren Argumenten lieferst.

    Fazit: Keine Argumente von mir, keine Bühne für Dich, kein Ärgernis für mich. Ich werde in diesem Sinne nun freundlich und mit einem Mindestmaß an Respekt von Dir scheiden und die Diskussion mit Dir dauerhaft beenden.

    Zeigt, daß Du unfähig bist, in einer Diskusion sachlich zu argumentieren. Ich habe auf Wunsch bewiesen und geliefert. Etwas, was ich von Dir vermißt habe. Nicht ein Wort z.B. zum Fakt, daß sich das Opinel arretieren läßt.

    Lieber SRT:
    Es ist faszinierend, wie Du versuchst, dich überall ranzuhängen, völlig OT, um mir eines reinzuwürgen. Ohne Bezug und sinnfrei. Zeigt, daß gerade Du nur noch in der Lage bist, den Gegenüber zu diskreditieren und runterzumachen und jegliche Fähigkeit zu einer produktiven, interessanten Gesprächsbeteiligung verloren hast und hier auch noch PNs veröffentlicht. Sozial unterste Schublade.

    Ich hoffe von Dir nur 1x einen weiterbringenden On Topic Beitrag zu lesen.

    Um endlich wieder On Topic zu werden:
    Wie sieht es rechtlich mit Modifikationen in die eine oder andere Richtung aus. Das Opinel kann man ja quasi fast zum aufspringenden Messer machen/modifizieren? Ein einhandzuöffnendes durch Demontage des Öffnungsstiftes zu einem Zweihand zu öffnenden Messer?

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Wie sieht es rechtlich mit Modifikationen in die eine oder andere Richtung aus. Das Opinel kann man ja quasi fast zum aufspringenden Messer machen/modifizieren? Ein einhandzuöffnendes durch Demontage des Öffnungsstiftes zu einem Zweihand zu öffnenden Messer?

    wie ich bereits einige beiträge zuvor schrieb; nur ein einziges Merkmal ist Maßgebend für die Definition Einhandmesser, das einhändige Festestellen

    bei einem Opinel in Originalzustand würde ich dies nicht als gegeben betrachten, da es mehrere handgriffe braucht, bis das Messer feststellt-das ausklappen der Klinge mit 2 händen ist wohl der entscheidendste.

    sollte es also möglich sein, ein Standart einhandmesser durch Bearbeitung tatsächlich so zu verändern, dass es weder durch geschicktes greifen der Klinge noch durch Hand- oder Armbewegungen durch einhändige betätigung ausklappt und feststellt, dann wäre es kein Einhandmesser mehr.

    am einfachsten wäre das zu machen, indem man den linerlock ausbaut oder funktionsunfähig macht.
    indem man es zum Beispielan den Rahmen anschraubt, sodass die Verriegelung zwar nicht mehr einrastet, aber noch immer druck auf die klinge im geschlossenen Zustand ausübt, dass die Klinge nicht einfach ausklappen kann
    als zweiten schritt wäre es eine Idee, eine art Zapfen oder ähnliches an die Klinge zu schweißen, welche das Messer quasi zu einem friction folder macht.

    da diese Art Messer, zusammen mit dem slipjoint eben nicht verriegeln und somit laut gesetz keine Einhandmesser sein können

  • da diese Art Messer, zusammen mit dem slipjoint eben nicht verriegeln und somit laut gesetz keine Einhandmesser sein können

    Du wirfst da Einhand und Verriegeln durcheinander. Ein Einhandmesser ist wenn es nicht verriegelt völlig ok. Ebenso ein verriegelndes welches man aber mit beiden Händen öffnen muss. Beides zusammen ergibt erst ein Führverbot.

    Life is good

  • Du wirfst da Einhand und Verriegeln durcheinander.

    es ist das selbe, denn das Gesetz schreibt folgendes


    (1) Es ist verboten
    1.Anscheinswaffen,
    2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen.

    Messer it einhändig feststellbarer Klinge sind Einhandmesser. Mein Hinweis auf friction folder und slipjoints bezieht sich nicht auf Merkmale wie Daumenpin, flipper oder anderes, was für gewöhnlich an Einhandmessern zu finden ist, sondern eben darauf, dass durch die mangelnde verriegelung der (gesetzlichen) Status des Einhandmessers nicht mehr gegeben ist

  • Messer it einhändig feststellbarer Klinge sind Einhandmesser.

    Richtig, aber auch ein Messer welches mit einer Hand auf geht und nicht verriegelt ist ein Einhandmesser. Deshalb steht im Gesetz ja die Bedingung mit dem Verriegeln.
    Ich finde es nur falsch "Einhandmesser" generell mit Führverbot gleichzusetzen. Ein Slipjoint Folder kann eben auch ein Einhandmesser sein.

    Life is good

  • Ein Slipjoint Folder kann eben auch ein Einhandmesser sein.

    im Bezug auf den umgangssprachlichen Begriff "Einhandmesser" hast du recht, aber der rechtliche Begriff Einhandmesser, aus dem Gesetz entnommen, ist ein Messer das verriegelt, also ist ein einhändig zu öffnendes slipjoint zwar ein umgangssprachliches einhandmesser, aber kein rechtliches Einhandmesser

  • Nachzulesen in uralten Büchern aus dem Mittelalter.

    Youtube hat auch Videos zum Thema

    im Bezug auf den umgangssprachlichen Begriff "Einhandmesser" hast du recht, aber der rechtliche Begriff Einhandmesser, aus dem Gesetz entnommen, ist ein Messer das verriegelt, also ist ein einhändig zu öffnendes slipjoint zwar ein umgangssprachliches einhandmesser, aber kein rechtliches Einhandmesser

    tja und deswegen kommt es drauf an ob man an einen Polizisten gerät der Juristisch gebildet ist oder nicht.

  • stimmt, aber wenn man weiß, dass das gesetz korrekt eingehalten wurde, dann ist das Messer eben nicht dauerhaft futsch, sollte man denken.

    solange man nichts unterschreibt worauf steht dass man auf das Messer verzichte-isst zumindest mein Wissensstand.

    ich selbst war zujm Glück noch nie in dieser Situation, wurde nur einmal kontrolliert auf dem weg von Holland nach hause und man fand lediglich den Butterfly Flaschenöffner, da wollte einer der Blaumäntel wissen, woher ich den hab (er wollte selbst einen)


  • isst zumindest mein Wissensstand.

    Dein Wissenstand leidet an Mangelernährung. Aber vielleicht kommst du noch zu lustigeren Interpretationen während du an deinen Aldimessern rumflext.

  • , aber wenn man weiß, dass das gesetz korrekt eingehalten wurde, dann ist das Messer eben nicht dauerhaft futsch, sollte man denken.

    Sollte aber die Aserverwaten Kammern sind scheinbar eine SB-Theke für manche Beamte. Dazu noch Blaue Blockmentalität geparrt mit Schwarm Inteligenz und deine Beschwerde bzw dein Recht ist nix mehr wert. Und sollte mal du recht bekommen kann wegen Datenschutz nicht festgestellt werden welcher Beamter sich daneben benommen hat.

  • Mein Fazit:

    Teure bleiben zu Hause. Mitgenommen werden nur Günstige. Auch wenn das Gesetz vieleicht nicht so kompliziert ist. Die Auslegung und die Diskusion will man nicht unbedingt haben und dann noch vieleicht seinem Messer "hinterherrennen".

    Mora, Opinel, ... sind da nicht schlecht und im "Diskusionsfall" tut es nicht so weh.

    Wie praktiziert Ihr es?

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Wie praktiziert Ihr es?

    Wenns legal ist nehme ich es auch mit.

    Ich lebe jetzt, was soll ich mit den Messern daheim wenn ich sie zum mitnehmen gekauft hab?

    Sollte mir mal eins einkassiert werden kann ich mir immer noch Gedanken drüber machen, aber die Chance ist nicht sehr hoch. Kommt eben auch drauf an wo und wie man sich aufhält. Mir ist es da das Risiko wert.

    Life is good

  • Angegriffen und verletzt zu werden ist auch nicht LEGAL! Ich nehme das mit, was ich für praktikabel halte. Im Falle der Notwehr werd ich hinterher eh verknackt, weil ich keine schwere Kindheit hatte. Trotzdem ist mir meine Haut immer noch lieber als die des Täters, ups- sorry, mutmaßlichen Angreifers und die Befindlichkeit des Staates dem gegenüber.

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • P.S. Habe mein Opinel mal rausgeholt. Läßt sich auch mit einer Hand bedienen. Auch ohne Sondergrifftechnik. Allerdings etwas fummelig. Das No 10 deutlich schwerer als das No 8.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play