das benutzen von nicht im Waffengesetz erfassten Waffen

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.804 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. September 2017 um 09:17) ist von ottokar.

  • Moin

    Ich habe vorhin ein Video auf Youtube gesehen in dem ein anscheinender survival Experte in Deutschland einer Youtuberin versuchte, im Wald das Bogen schießen beizubringen. Da kam bei mir eine frage auf..

    Der Bogen ist zusammen mit der Schleuder eine Waffe, welche nicht vom Waffengesetz erfasst wurde (ausgenommen das verbot von Armstützen). Bei Waffen wie dem Luftgewehr ist geregelt, dass man nur auf eigenem Besitz schießen darf und das Geschoss dieses Grundstück nicht verlassen können darf.
    Dies ist bei Bögen und Schleudern nicht der Fall. Also bedeutet das im Umkehrschluss, dass das reine schießen auf öffentlichem Grund damit nicht verboten ist, auch wenn man darauf achten sollte, niemanden zu treffen, besser gesagt dass sich niemand in der Nähe aufhält, da das für mich unter den Straftatbestand der Gefährdung der körperlichen Sicherheit fallen würde (ne, wir sind ja nicht in Österreich.. FFS)

    potentiell aber fahrlässige Körperverletzung, wenn man jemanden trifft

    Oder übersehe ich da etwas?


    Und was sich mir noch eröffnet: Das waffengesetz spricht im Bereich Messer nur davon, was man mit sich führen darf. Es wird nicht genauer beleuchtet, wie man zu führen hat (verdeckt, offen) und wie es sich mit dem benutzen verhält

    Auch hier wäre meine nichtjuristische Einschätzing, solange keine Gefährdung der körperlichen Sicherheit besteht, kann man mit Messern machen, was man mag. auch hier das Beispiel: im Wald Messer werfen üben

  • Du übersiehst schon mal, dass du damit keinesfalls 89 StGB erfüllst.

    § 89
    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane

    Die von dir verlinkte Norm ist in Deutschland nicht anwendbar - vgl. auch 64 StGB-AT


    Bögen sind im deutschen Recht schlicht keine Waffen, sondern Sportgeräte. Du kannst sie im Wald nutzen. Triffst du jemanden, steht halt das übliche - deutsche StGB - im Raum.

    Eine Gefährdungsnorm im Bereich der Körperverletzung kennt das deutsche StGb aber nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Rancon (20. September 2017 um 20:53)

  • Thema Messer:
    Hm, was wäre denn die klügste Methode ein Messer zu führen?
    Natürlich verbietet einem der Gesetzgeber nicht ein Messer offen zu führen, aber kommt das bei Passanten gut an ein 11,9 cm langes Messer offen in der Hand zu führen und so durch Parks, die Stadt oder über einen Spielplatz zu laufen?
    Von daher sollte sich die Frage nach der Trageweise eigentlich von selbst erledigen.

    Thema Messerwerfen im Wald:
    Wie schnell oder weit kannst Du denn ein Messer werfen das plötzlich in Wurfrichtung eine Person auftauchen und sich verletzen könnte?
    Natürlich ist es vom rein logischen kein Problem im Wald Messer werfen zu üben,
    aber
    der zuständige Revierförster / Besitzer wird Dir sicherlich seinen Standpunkt zu dem Thema darlegen sollte er Dich erwischen.
    denn
    es kommt darauf an wo Du Deine Fertigkeiten übst.
    Ist es ein normaler öffentlicher Wald könnte der Förster höchstens etwas motzen
    aber
    ist es z. B. ein Naturschutzgebiet hast Du ein Problem
    denn
    es gibt ein tolles Landschaftsschutzgesetz das sehr empfindlich auf das Verlassen der Wege, Lärmen, Störung von Brut, Aufscheuchen von Wild, Zertrampeln von evtl. geschützten Pflanzen und vor allem das Beschädigen von Bäumen ( auf irgendwas musst Du ja zielen ) reagiert und Dir im Nachhinein viel Freude bereiten wird.
    Da motzt dann erst der Förster, dann die Polizei und dann das Gericht.

    ;)

  • Das ist aus Österreich!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das setzt aber voraus, dass du jemand erstmal triffst. Die Norm aus AT ist ja eine ganz andere Regelung. Wenn du fahrlässige KV in den Raum wirfst - dann geht auch fahrlässige Tötung. Wenn der Pfeil wirklich ungünstig jemanden erwischt. Beides hat nun mal nichts mit einem Verbot zu tun.

    89 StGB-AT hat große Ähnlichkeit mit z.B. unserem 315 StGB - ebenfalls eine Norm, die konkrete Gefährdung - nicht Verletzung - eines Rechtsguts unter Strafe stellt.

    PS: Ich wollte vorhin, dass du selbst auf die Lösung kommst. In Para 64 StGB-AT (StGB Österreich) ist nämlich der räumliche Geltungsbereich des StGB-AT bei Tatort im Ausland (in dem Fall die BRD) geregelt. 89 StGB-AT gehört natürlich nicht dazu.

  • also nur mal zur Klarstellung; das soll alles nur theoretisch sein, ich hab meine stellen auf privatem Gelände, da brauch ich nicht den Wald unsicher machen (nur mit meiner Drohne aber das ist was anderes ;D )


    Ist es ein normaler öffentlicher Wald könnte der Förster höchstens etwas motzen


    also wenn man sich einen toten Baum im öffentlichen Wald raussucht, dann gibt's da keine Probleme. interessant.

    Natürlich verbietet einem der Gesetzgeber nicht ein Messer offen zu führen, aber kommt das bei Passanten gut an ein 11,9 cm langes Messer offen in der Hand zu führen und so durch Parks, die Stadt oder über einen Spielplatz zu laufen?

    meine Gedanken gingen da mehr richtung Arbeitsmesser zusammen mit anderen Werkzeugen am Gürtel wenn man mal kurz ne pommes an der bude nen paar schritte weiter essen gehen will, aber auch das eher sekundär dazu, dass es so viele Regelungen gibt, WAS man dabei haben darf, aber nichts dazu WIE denn überhaupt


    und da ich schon als Bub andauernd im Wald herumgestromert bin, kenn ich da so ziemlich alle Ecken. Aber trotzdem werd ich mich fein davon fern halten, bevor mir da irgendwer oder irgendwas in den Pfeil rennt. Menschen sind blöde genug für sowas.

  • Ich hab lieber nen Bogenschützen im Wald, als so einen alternativen Idioten, der nachts Trompete im Mondschein spielt.

    Wirklich geschehen... vor etwa 8 Jahren.

  • Also ich finde es nicht gut mit Pfeil und Bogen auf öffentlichen Grund und Boden zu üben. Seriöse Bogenschützen üben mit Sicherheit im Verein oder auf ihrem abgesicherten Grundstück.

    :dafuer: ... und immer Spaß dabei!

  • "Waffen sind [...] tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen"

    Steht doch allumfassend ganz vorne im WaffG. Dein Gesetzgeber sorgt schon dafür, dass du dir über die Ausgangsfrage dieses Threads eigentlich keine Gedanken machen musst. Selbst ein Furz im Bus nach einem mexikanischen Abendessen könnte strengenommen als Waffeneinsatz interpretiert werden. ;(

    Es grüßt der Ottokar :^)