Waffenbesitzer gewissenhafter wie oft behauptet!!!

Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 7.005 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Januar 2018 um 21:38) ist von Jhary.

  • Es kommt auch darauf an, wie man Waffenbesitz versteht. Nordwolf hat offenbar die Meinung, dass es sich um ein Privileg handelt, das der Fürst äh Staat verleiht und das er sich entsprechend bezahlen lässt.
    Die andere und eher meine Auffassung ist, dass es sich im Rahmen der allgemeinen Handlungsfreiheit um ein Recht handelt, das der Staat aus Sicherheitsgründen eingeschränkt hat. Wohlgemerkt der Sicherheit der anderen, nicht der des Waffenbesitzers. Und diese Sicherheit zu schützen, ist Aufgabe des Staates, der definiert ja entsprechend auch, wie er diese Sicherheit herstellt. Den Waffenbesitzer dafür in Anspruch zu nehmen, wenn man nur überprüft, ob er die Gesetze einhält, ist eine blödsinnige Verdrehung der Verantwortlichkeiten.

  • Nun wer ein "Recht" auf Waffen verlangt ,soll in das Land der Freien und die Heimat der Tapferen auswandern.
    Ach hoppla da muss man sich ja auch fuer gewisse Sachen einen Tax-Stamp holen sonst gibts Aerger mit der ATF und ebenso gibt es unsinnige Einschraenkungen beispielsweise Magazinbegrenzungen, Short barreled rifle Regelung , bis hin zu kompletten Waffenverboten je nach dem in welchem Bundesstaat man lebt.
    Und was ein Glueck ist es ein Privileg und keine Recht. Wenn ich ueberlege wieviel Vollklatschen es hier im Forum gibt, die es als ihr Recht ansehen erwerbspflichtige Schusswaffen besitzen zu wollen.

    Ausserdem was ist nun wieder das Problem mit meiner Person? Ich hab die Regeln nicht gemacht.
    Nur weil ich wegen Gebuehr X alle 3 Jahre ( zumindest ist das bei mir so )nicht rumflenne und das in nem Forum wo ich ohnehin daran nichts aendere... :rolleyes:

    Und nun wieder Feuer frei, das zeigt nur wie reif gewisse Leute hier sind.

    4 Mal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (21. September 2017 um 14:15)

  • Ihr Lieben.
    Warum ich jetzt Nordwolfs Zitat nicht weg bekomme, weiß ich ehrlich nicht... ?(?(?(

    Der Kontrolle an sich stehe ich ja durchaus positiv gegenüber. Bei entsprechender Mitwirkung und Unterstützung könnte das Ergebnis deutlich besser ausfallen, als beim Querulanten. Durch diverse Vorfälle - die meistens auch noch mit nicht registrierten Waffen geschahen - habe wir verschiedene Verschärfungen des Waffengesetzes mitgemacht. Dadurch ist der ganze Rummel an härte Spielregeln geknüpft. Für den verantwortungsbewussten Waffenbesitzer kein Thema - sollte es zumindest nicht sein.

    Was die Kosten betrifft... Ich habe so ein altes Erinnerungsstück, mehr ideellen Wert für mich persönlich, weil aus der Familie. Diese 50 € wären ein wirtschaftlicher Totalschaden. Bei einer Terminvereinbarung würde ich vorschlagen, in Anbetracht der Kosten die WBK ein zu ziehen und das schöne alte Teil zu v e r n i c h t e n. Auch wenn es mir im Innern richtig weh täte.

    Übrigens was unsere Polizeibehörden nicht verkaufen (!!!!), landet in einem gepanzerten Ofen zur Verbrennung. Seltsam, mein Vater und sein Gewehr das gleiche Schicksal. OK, das Krematorium war nicht gepanzert...Dann wären sie ja wieder vereint da oben... :saint::saint::saint: .

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Durch diverse Vorfälle - die meistens auch noch mit nicht registrierten Waffen geschahen - habe wir verschiedene Verschärfungen des Waffengesetzes mitgemacht. Dadurch ist der ganze Rummel an härte Spielregeln geknüpft. Für den verantwortungsbewussten Waffenbesitzer kein Thema - sollte es zumindest nicht sein.

    Genau so!
    Und die 50,- Piepen - was soll´s - geschenkt!
    Für den Sprit bis zur nächsten geeigneten Schießbahn geht oft weit mehr drauf, ganz zu schweigen, was für die Munition und Ausrüstung noch drauf geht.

    Ich persönlich habe überhaupt kein Problem mit diesen Vorschriften und Kontrollen, so lange einen nicht das Gefühl beschleicht, dass man einigermaßen sachlich und korrekt behandelt wird; und das war bisher immer der Fall.

    Gruß, Technixx

    Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht.

  • Diese 50 € wären ein wirtschaftlicher Totalschaden.

    Lieber Udo,
    mit Hinblick auf den tatsächlichen Nutzwert dieser Dinge,
    kann man nur den Ideellen Wert in Betracht ziehen.

    Den Waffenbesitzer dafür in Anspruch zu nehmen, wenn man nur überprüft, ob er die Gesetze einhält, ist eine blödsinnige Verdrehung der Verantwortlichkeiten.

    Nun, die große Mehrheit der Bevölkerung würde natürlich Fragen warum sie hier die Kosten für den Verwaltungsakt einzelner mittragen soll?

    Gab ja einige Klagen gegen die hohe Waffenkontrollgebühr

    Zu recht, solche Gebühren nach "Gutsherrn-Art" gehören durchaus an den Pranger.
    Das ist schlicht unanständig und gehört sich für eine öffentliche Verwaltung nicht.
    Es ist zwar rechtens das die Kommunen ihre Gebühren selbst frei festlegen können,
    aber da gehört Nachgebessert. Das muss belegbar sein und nicht vom Kämmerer
    ausgedacht.
    Bei der Grund- und Gewerbesteuer hat man ja schon erkannt das diese nicht einfach
    nach Belieben hochgeschraubt werden sollten.

  • Nun, die große Mehrheit der Bevölkerung würde natürlich Fragen warum sie hier die Kosten für den Verwaltungsakt einzelner mittragen soll?

    Weil die Kontrolle mit dem Sicherheitsanspruch der großen Mehrheit der Bevölkerung begründet wird. Genau so wie z.B. bei Verkehrskontrollen, dort hat der Kontrollierte die Kosten aber nicht zu tragen.

  • Weil die Kontrolle mit dem Sicherheitsanspruch der großen Mehrheit der Bevölkerung begründet wird. Genau so wie z.B. bei Verkehrskontrollen, dort hat der Kontrollierte die Kosten aber nicht zu tragen.

    Dann wird aber die grosse Mehrheit auf die Barrikaden gehen, gerade weil es um Waffen geht.

  • Dann wird aber die grosse Mehrheit auf die Barrikaden gehen, gerade weil es um Waffen geht.

    Gute Idee, dann könnte man die sinnlosen Kontrollen wieder abschaffen.
    Aber:
    Die große Mehrheit erfährt niemals, für was Verwaltungskosten entstehen. Warum sollte dies bei diesem Punkt anders sein?

  • Über 50€ in 3 Jahren würde ich ja auch nicht meckern, bei mir sind es aber 417€ in 3 Jahren, das ist 1x Weihnachtsgeld, und das tut schon weh!
    Vor allem, was wollen die da jedes Jahr prüfen? Ob sich die Seriennummern meiner Waffen im Tresor durch Geisterhand geändert haben :huh: ?
    Ob ich als aktiver Sportschütze meinen Tresor verkauft habe und mir nun die Waffen an die Wand gehangen habe 8|:pinch: ?
    Ist doch affig :!:
    Ich möchte mal sehen was für'n Aufschrei durch die Bevölkerung gehen würde wenn bei jeder Verkehrskontrolle 100€ kassiert werden würden!
    Auch könnte man auf jede Eintrittskarte für Fußballspiele 50€ Polizeibegleitgebühr erheben :thumbsup: .

    Einmal editiert, zuletzt von Ingo.M (21. September 2017 um 18:31)

  • Die große Mehrheit erfährt niemals, für was Verwaltungskosten entstehen. Warum sollte dies bei diesem Punkt anders sein?

    Da waere ich mir an deiner Stelle nicht so sicher. Guck mal Hier :whistling:

    Zudem gibt es mehr als genug undichte Stellen.


    Über 50€ in 3 Jahren würde ich ja auch nicht meckern, bei mir sind es aber 417€ in 3 Jahren, das ist 1x Weihnachtsgeld, und das tut schon weh!

    Da geb ich dir vollkommen Recht. Ich bin halt von den genannten 50 Tacken ausgegangen, wie es normalerweise ueblich ist.
    Das die sich damit in Bremen gesund stossen ist modernes Raubrittertum.

    Einmal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (21. September 2017 um 18:41)

  • Weil die Kontrolle mit dem Sicherheitsanspruch der großen Mehrheit der Bevölkerung begründet wird.

    Falsch.
    Der Sicherheitsanspruch der Bevölkerung bezieht sich nur auf Deliktrelevante Waffen,
    da nur diese eine tatsächliche Gefährdung darstellen. (Kriminalstatistisch belegt)
    Teure Erbsenzählerei ist nicht im Sinne des Volkes.
    Im Grunde will der Bürger keine Prävention vorgegaukelt bekommen die keine ist.
    Die Bevölkerung will einfach nur effektive Verbrechensbekämpfung, mehr nicht.

  • Vor 2 Jahren wurde die hiesige Behörde zum Thema Aufbewahrungskontrolle von der Tageszeitung interviewt. Neben den üblichen Presseschlampigkeiten war die
    entscheidende Kernaussage der Behördenmitarbeiterin auf die Frage der festgestellten Verstöße: Null, keine Verstöße festgestellt. Stand natürlich nicht dabei wie oft überhaupt ausgerückt wurde...
    Mir persönlich geht die Aufregung am Podex vorbei, wenn es hier klingelt und ich bin nicht da bleibt die Tür zu; insofern sind alle im Haus gebrieft. Bin ich da werden die Kontrolleure
    in den entsprechenden Raum geführt - und nicht weiter. Da können sie in die Schränke schauen, in denen erlaubnispflichtige Waffen aufbewahrt werden, aber eben auch nur in die. Denn alles andere geht die nichts an und führt im Zweifelsfall nur zu Ärger wenn die sich nicht mit der Materie auskennen (soll ja dem Vernehmen nach schon "Spaß" wegen "F"- oder PTB - Waffen gegeben haben).
    Sollte der Verwaltungsakt Gebühren kosten, bitte schön.....und tschüß bis zum nächsten Mal.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Genau! So und nicht anders.

    Schützen brauchen einen starken Rücken beim Schießen und auch gegenüber den Behörden.

    Schießsport ist Ausdruck von Willensstärke, Selbstkontrolle und Selbstbewusstsein. Aber vor allem auch von Verantwortung.
    Da sollte man sich nicht den Schneid durch eine Kontrolle im eigenen Haus abkaufen lassen.

    Technixx

    Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht.

  • Es kommt auch darauf an, wie man Waffenbesitz versteht.

    nun, das WaffG ist "leider" nicht interpretierbar und das ist auch gut so, denn der Staat als Ausübender sämtlicher hoheitlichen Rechte handelt immer im Interesse des Souverän!
    Und genau das ist der Punkt, als WBK Inhaber bin ich zur Loyalität dem Gesetzgeber gegenüber verpflichtet. Wer nun damit schon so seine Probleme hat, oder zu haben scheint, ist im Sinne der hoheitlichen "Obrigkeit" nicht ausreichend zuverlässig, will sagen, hier ist die falsche Person Inhaber einer WBK!
    Wenn nun der Gesetzgeber unter Beachtung der ständigen Dynamik des täglichen Lebens und damit auch des Rechts, Reformen für notwendig hält, so wird er nach sorgfältigsten Analysen eine rechts definierende Korrektur, das beinhaltet sogar Neuerlasse, anstreben. Das hört sich hier recht einfach an, ist aber in Wirklichkeit ein recht komplexer Vorgang, denn Gesetzesänderungen durchlaufen eine extrem aufwendige Prozedur, bis sie endlich beschlossene Sache sind.
    Um den hier schon erwähnten Sachverhalt noch einmal zu unterstreichen, wer hier meint sich den vor-
    geschriebenen Kontrollen entziehen zu müssen, um keine Gebühren entrichten zu müssen, kann das gern tun, indem er seine WBK zurück gibt. Also, nicht meckern und sich (noch) über jeden Schuß freuen, den man als Sportschütze in Schwarze traf :*
    LG Arny.

  • nun, das WaffG ist "leider" nicht interpretierbar und das ist auch gut so, denn der Staat als Ausübender sämtlicher hoheitlichen Rechte handelt immer im Interesse des Souverän!

    Das ist völlig falsch.
    Wenn Gesetze nicht interpretierbar wären, bräuchten wir weder Anwälte, Staatsanwälte noch Richter. Dann ohne Interpretation wäre die Sachlage immer klar.
    Es gibt mehr ungeschriebenes als geschriebenes Recht.

    Worte auf Papier, können niemals jeder Situation gerecht werden.

    Zum Glück gibt es auch noch so etwas wie Gewaltenteilung. Gesetze erlassen und Recht sprechen liegt in verschiedenen Zuständigkeiten. Das ist gut so.

    Gruß Udo

  • du bist doch ein intelligenter Mensch u7nd solltest darum auch in der Lage sein, diese Situation richtig zu interpretieren :thumbup: