Unter 25 Jahren eine 9+mm Kaufen mit 22lfb Wechselsystem für eine 22lfb WBK?

Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 7.058 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. September 2017 um 08:13) ist von Akula.

  • Hallölle Allerseits,
    habe seit kurzer zeit nun auch meine WBk mit 22lfb. KW. Und würde mir gerne ein Gerät kaufen.. Es sollte möglichst eine Sig werden und da auch möglichst nur eine P226 legion oder eine Xsix, aber leider gibts die so nur im größeren Kaliber als nur 22er..
    Nun meine Frage.
    Kann ich mir so ein Teil kaufen, wenn ich bei mir nur den Grundkörper +das 22lfb Wechselsystem Lagere, und das System mit 9mm oder Größer bei einem Schützenkollege oder beim Büchsenmacher. Nur über die zeit bis ich 25 Jahre alt bin?

    Gruß
    Manu

  • Ich verteh dein Problem nicht.. Ich hab mir noch keine Waffe gekauft.. sonst würde ich hier nicht Fragen.
    und was ich auch nicht verstehe ist warum man mir nicht einfach auf die Frage antworten kann.
    Hat mir sehr viel gebracht mich in jedem Text zu wiederholen.

  • Alles Informationen stehen oben.
    die Frage ist.. und sowas hat absolut nicht mit der Sachkunde zu tun.. Ob ich mir eine Waffe die es Standardmäßig NICHT in 22lfb ist.. nicht in "umgebauter" version zulegen kann.. damit ich eben diese waffe als 22lfb habe.

  • Im schreiben vom Amt steht.
    Der Voreintrag gilt nur für den Erwerb einer Halbautom. Pistole im Kaliber 22lfb. wenn die Mündungsenergie höchstens 200J beträgt.
    in der WBK selbst steht
    Art: Kat.B Halbautom. Pistole --> .22lr, Erwerb (Stempel), Munition Erwerb (Stempel)

  • Na also, geht doch. Und nun zu Deiner Eingangsfrage. Nein, das geht leider nicht. Du hast keinen Voreintrag für KW 9mm, ergo kannst Du nicht kaufen. Sowas lernt man(n) in der WSK. Gruß HD

  • Da kann ich nicht ganz folgen. Wenn ich doch nur den Grundkörper mit 22er System vom Büchsenmacher ausgehändigt bekommen würde wäre das doch ganz normal eigentlich eine 22lfb KW oder nicht? das 9mm bundel hab ich ja dann nicht.

  • Der Grundkörper nennt sich Griffstück (Wo hast Du den WSK-Lehrgang gemacht?). Du hast einen (!) Voreintrag in Deiner WBK. Mit dem von Dir gewünschten Deal müssten aber 2 waffenrechtlich relevante Bauteile eingetragen werden. Es gibt aber von Sig preiswerte, komplette KW, in 22lr, als Colt 1911. Gruß HD

  • Ich vermute mal, er spekuliert auf der Wechselsystem- "Regelung", die unter bestimmten Umständen ein bedürfnisfreies Wechselsystem erlaubt, wenn die Grundwaffe eingetragen ist.
    Prinzipiell kann man ein kalibergleiches oder -kleineres WS bedürfnisfrei zur Grundwaffe eintragen lassen. Wenn aber die Grundwaffe nun ein .22'er ist, geht es nunmal nicht kleiner. Allenfalls ein kalibergleiches WS wäre möglich. Das lohnt aber nur, wenn eine andere Visierung oder andere Lauflänge einen Sinn ergeben.
    Der Normalfall wäre umgekehrt. Man lässt sich ein Bedürfnis beispielsweise einer 9 mm oder .45 ACP ausstellen und sucht sich eine Waffe aus, für die es zusätzlich ein kleineres WS gibt. Es wäre dann auch egal, ob man zuerst die (größere) Grundwaffe eintragen lässt und später das (kleinere) WS dazu erwirbt oder man lässt gleich beides eintragen.

    In der Fragestellung ergeben sich gleich zwei Probleme:
    1. Die Grundwaffe ist schon im kleinsten Kaliber
    2. Der Schütze ist noch nicht für GK alt genug.
    Daher sehe ich da keine Chance.

  • Das is mal ne Solide Antwort. Danke dafür, Und keine dumme anmache von einem Super sachkundigen der einem erklären muss wie man sich auszudrücken hat.. :thumbdown:
    Das genügt mir als Antwort vollkommen, werde mir dann wenns soweit ist einfach ne Gk beantragen. Solange muss ich halt noch warten.

  • werde mir dann wenns soweit ist einfach ne Gk beantragen.

    Vermutlich hast du die von mir angedeutete Tragweite noch nicht verstanden.
    Wenn du nun eine 22'er beantragst, kostet das das erste Bedürfnis. Da damit kein WS sinnvoll ist, müsstest du (später) ein neues Bedürfnis beantragen um eine 9 mm/ 45'er Waffe zu bekommen. Damit sind deine beiden Bedürfnisse "verbraucht".
    Besser wäre es nach dem Erreichen der Alterserfordernis von 21/25 Jahren und in Absprache mit dem Verband die dann alte 22'er zu verkaufen, eine neues Bedürfnis für eine Waffe im Kal 9 mm/45 zu beantragen und dann eine Waffe im großen Kaliber mit 22'er WS zu kaufen. Das "kostet" nur ein Bedürfnis und das zweite wäre dann z.b. für ein 357'er Revolver frei.
    Problematik bei deinem Alter verstanden?