Laser und Licht an Softair und defekte Laser und Lichter an F-Waffen ???

Es gibt 83 Antworten in diesem Thema, welches 13.697 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Dezember 2020 um 12:53) ist von Belitz.

  • Moin Moin

    Ich bin gerade eben hierüber gestolpert :

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    Ich bin nun Leicht verwundert. . .was meint ihr dazu ;)
    Habe zwar wenig mit Airsoft am Hut aber eine Brachjal überrüstete unter 0,3J Airsoft in einer Vitrine währe ja schon Cool 8)

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Nett, aber völlig falsch erklärt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Irgendwie versucht da einer wieder mal das schwammige Gesetz auszuhebeln :D

    Eine Lampe zusammen mit einer ZF Montage ist imho ein genauso verbotener Gegenstand wie eine Lampe die mit Waffenmontage ausgeliefert wird, denn die Lampe passt auch an scharfe Waffen.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Mir wurde es vom Zoll vor ein paar Jahren bei der Abholung mal so erklärt, man darf eine Lampe/Laser und eine Halterung kaufen, aber nicht zusammen bringen/Bauen, 2 Teile erlaubt, 1 Teil (zusammengebaut) verboten, darum werden solche Teile auch meistens/immer "Zerlegt" verschickt.
    Hatte damals eine LED Taschenlampe aus China bestellt, wo verschiedene Halter (unter anderem 1"-1" und Weaver) dabei waren (zum Glück nicht montiert).
    Wobei das wohl auch immer am Bearbeiter liegt (Ermessensspielraum), mir wurde auch schon mal die Herausgabe eines 1€ Fahrradrücklichts mit eingebautem Laser verweigert, ist dann zurück nach China gegangen oder wurde vernichtet, keine Ahnung, wegen dem Ding haben die mir 3 dicke Briefe geschickt.
    Auch bei deutschen Händlern kann man so was problemlos kaufen, Beispiel:
    http://www.waffenostheimer.de/walther-pro-pl…-500-lumen.html
    http://www.waffenostheimer.de/walther-klemmontage-25-4mm.html
    https://www.sutter-gmbh.de/Justier-Laser-LP800::2714.html
    https://www.sutter-gmbh.de/Justier-Laser-…ebot::2742.html

    2 Mal editiert, zuletzt von Ingo.M (21. August 2017 um 02:18)

  • Bereits eine Montage die dazu bestimmt ist einen Laser oder
    eine Lampe an einer Schußwaffe zu befestigen ist ein verbotener
    Gegenstand.
    Man muss den juristischen Begriff der Bestimmung begreifen um
    das zu verstehen. Ist aber hier nicht erlaubt - sorry.

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  • Hmm. . .dann währe ja Jede Taschenlampe mit 25/30mm Durchmesser verboten da man sie jederzeit an eine Weavermontage für Weaverschienen kloppen kann :D

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    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Bereits eine Montage die dazu bestimmt ist einen Laser oder
    eine Lampe an einer Schußwaffe zu befestigen ist ein verbotener
    Gegenstand.

    Scheint in der Praxis halt nur Niemanden zu stören, die Teile gibts ja sogar zu Hauf bei Amazon ?(

    Life is good

  • Wenn du eine Montage für ein ZF aus China bestellst und das
    ist vom Anbieter auch für Lampen beworben (am Besten noch
    auf der Rechnung) schreibt der Zoll eine Anzeige.
    Auf Amazon liegt momentan wohl noch kein Focus, würde ich
    mich aber nicht drauf verlassen. Die Kaufbelege stehen ja noch
    10 Jahre lang zur Verfügung.

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  • Wenn das so stimmt, dann hatte ich ja vor ein paar Jahren Glück dass der Zollbeamte das als OK angesehen hat, dass da diverse Montagen bei der Taschenlampe dabei waren, in der Chinesischen Beschreibung stand soweit ich mich erinnern kann sogar was von Hunting und Rifle drin,
    OK, ich habe das Ding als normale Taschenlampe und als Zusatzscheinwerfer am Fahrrad (im Wald reicht die Standard Funzel oft nicht aus).
    Mich wundert nur dass man solche Halter hier in D dann überall kaufen kann,
    Beispiel:
    http://www.waffenostheimer.de/walther-klemmontage-25-4mm.html
    dazu die passende Lampe mit Fehrnschalter:
    http://www.waffenostheimer.de/walther-pro-pl…-500-lumen.html
    Gruß Ingo

  • Da steht kein Wort davon daß man die an einer Waffe montieren
    kann oder soll. Damit sind wir wieder bei der Bestimmung. Solche
    Angebote gibt es aber erst seit dem weiter oben verlinkten Urteil.
    Zuvor hat es vom BKA anderslautende Feststellungsbescheide
    gegeben.

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  • Das deutsche Waffengesetz ist doch eindeutig.wenn ein Gegenstand der das Ziel Beleuchtet dazu vorgesehen(montage über Weaver - oder Picatinnyschiene) ist an eine Waffe montiert zu werden dann ist es verboten.Die Montage an sich stellt keinen Verbotsgrund da und auch die Lampe nicht.Sobald ich aber beides zusammenfüge ist die Beleuchtungseinheit dafür geeignet und bestimmt an eine Waffe montiert zu werden und stellt einen Gesetzesverstoß dar.Beides zu haben und nie zusammenzufügen hingegen stellt zwei Gegenstände dar welche nicht verboten sind.
    Und es kommt nicht darauf an woran ich sie befestige,sondern es kommt darauf an ob die verwendete Montageeinheit dazu bestimmt und geeignet ist an eine Waffe montiert zu werden.
    Auch eine Helmmontage einer Lampe die über eine Weaver- oder Picantinnyschiene montiert wird stellt diesen verbotenen Gegenstand dar.
    Weaver- und Picatinnyschiene wurden für Waffen entwickel und genutzt weshalb sich über diesen Zusammenhang die Nutzung zu Montage an einer Waffe eindeutig herleiten läßt.

  • Nein, das stimmt so nicht. Lies das oben verlinkte Urteil.

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  • Dann lies mal Punkt 20,dann wirst Du erkennen das sich daraus herleiten läß das Weaver- und Pikatinnyschienen zur Montage von Equipment an Waffen vorgesehen und entwickelt worden sind und daher diese eindeutige Bestimmung hervorgeht.Eine undiffernzierte Ausage diese Montage als Universalmontage zu bezeichnen dient wohl nur der Irreführung und wurde anscheinend nicht weiter untersucht.Wenn das BKA direkt auf die Montage und deren Bestimmung abgezielt hätte,und nicht auf den Begriff Jagdlampe, dann hätte die ganze Urteilsbegründung vermutlich anders ausgesehen. ;)

  • Wenn und Hätte sind grad um die Ecke, das Urteil ist rechtskräftig
    und das BKA hat seine Feststellungsbescheide zurückgezogen.
    Damit ist das zumindest im Moment die Rechtslage.

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  • Dann scheint das auch wieder son Gummi Paragraph zu sein, selbst über Ebay werden von Deutschland aus (auch wenn die Anbieter im Ausland sitzen), solche Dinge:
    http://www.ebay.de/itm/2X-Red-Dot…E-/172778645258
    http://www.ebay.de/itm/Automatic-…E-/302409688693
    Massenweise angeboten, wobei Ebay selbst strikte Regeln bei Waffen und deren gleichgestellte Teile hat.
    Oder reicht auch da die Angabe: Red Dot Laser Riflescope Jäger Zielfernrohr Gun Rifle Sight Scop Rot Punkt und Scope Gun Rifle Pistol 11mm 20mm Mount. nicht aus.
    Man könnte sich ja auch zB. eine Weaver Schiene an die Kreissäge bauen, was ich sogar kurzzeitig mal hatte um eine Lampe zu befestigen, ist das dann verboten?
    Muss da explizit dabei stehen: "ist nur für die Montage an Schusswaffen gedacht" damit es als verbotener Gegenstand gilt?

    Einmal editiert, zuletzt von Ingo.M (22. August 2017 um 00:10)

  • Es ust kein Gummiparagraph,aber in Urteilen geht es um die Darlegung vor den Entscheidungsträgern.Wenn ich mir zu Sicher bin in meiner Rolle als rechtsverbindliche Einordnugsinstanz dann denkt man halt manchmal nicht weit genug über den tellerand hinweg.Das sind alles nur Menschen und die Richter entscheiden nur nach den eigbrachten Beweisen und Aussagen und nicht nach erklärenden Umständen.Ein Richter muß verwerten was ihm vorgelegt wurde und nicht nach dem von dem er wüßte das es eigentlich richtig wäre.Deshalb ist Recht haben und Recht bekommen immer noch ab und an weit voneinander entfernt.

  • Das Urteil ist in jeder Hinsicht richtig und dabei noch aussergewöhnlich
    gut begründet.

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  • Muss da explizit dabei stehen: "ist nur für die Montage an Schusswaffen gedacht" damit es als verbotener Gegenstand gilt?

    "Nur" braucht es nicht, "auch" genügt.
    Ist ebay-china aber egal.

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  • ...was ohnehin Murks ist - die Leute, die damit RICHTIG Murks bauen, kümmern sich nicht um Gesetze - genau so wenig wie die, die ihrer Repetierschrote unbedingt einen Pistolengriff verpassen müssen - was meines Wissens nach ebenfalls verboten ist. Sowie der Besitz von funktionstüchtigen Vollautomaten. Aber Gesetz... ist nun mal Gesetz. Also ist die Diskussion müßig - das Dranmontieren von Lasern und Funzeln ist verboten - und aus.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!