SSW - Wann dabei? Immer dabei?

Es gibt 104 Antworten in diesem Thema, welches 16.842 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Februar 2018 um 15:49) ist von Sagt. Iceman.

  • Hallo Zusammen,

    meine Frau und ich haben uns zur Selbstverteidigung eine Schreckschusswaffe (WALTHER P22 P.A.K.) mit Pfeffermunition sowie Pfefferspray zugelegt. Die KWS sind beantragt, bis die da sind bleibt die SSW unter Verschluss.

    Meine Frage ist: Wann tragt ihr die Waffe vorwiegend? Nur zu bestimmten Anlässen/ mit besonderer Gefährdung? Zu welcher Tageszeit? Muss man immer bewaffnet aus dem Haus? Ich bin dabei ein gesundes Maß für uns zu finden und würde mich über eure Meinung freuen.

    "Klug zu fragen, ist schwieriger, als klug zu antworten." - Immanuel Kant

  • Muss man immer bewaffnet aus dem Haus?

    EINE P22 für zwei ist ein bisserl knapp.

    Zur Frage... ja, man muss immer bewaffnet aus dem Haus gehen, weil sonst das Bedürfnis für den kleinen Waffenschein entfällt und der dann eingezogen bzw. nicht wieder verlängert wird.

    Besten Gruß vom tumben
    Trompeter

    P.S.: Um den Nachweis Deines Bedürfnisses gegenüber der Behörde führen zu können, solltest Du in einem "Schießbuch" notieren, an welchen Tagen und wie lange du/Frau die Waffe geführt hast.

    Einmal editiert, zuletzt von TumberTambour (15. August 2017 um 14:13)

  • EINE P22 für zwei ist ein bisserl knapp.

    Stimmt. Sobald die KWS vorliegen werden wir aufstocken.

    ...ja, man muss immer bewaffnet aus dem Haus gehen, weil sonst das Bedürfnis für den kleinen Waffenschein entfällt und der dann eingezogen bzw. nicht wieder verlängert wird.

    Stimmt das wirklich? :| Ich hoffe mal nicht

    "Klug zu fragen, ist schwieriger, als klug zu antworten." - Immanuel Kant

  • Dann frag doch mal Deinen Sachbearbeiter bei der Polizeibehörde dazu.

    Pffft.

    Besten Gruß vom tumben
    Trompeter

  • Ein Bedürfnis ist für den kleinen Waffenschein nicht nötig. Das hat mein Vorredner wohl mit der sog. WBK (Waffenbesitzkarte) für "scharfe" Waffen verwechselt.
    Das wird auch gern von der Presse immer wieder gern verwechselt bzw. in einen Topf geworfen, ohne sich vorher sachkundig zu machen.
    In diesem Forum sollten wir uns aber bitte an die Fakten halten und keine schlecht recherchierten Mythen von anderswo übernehmen. ;)

    "Ein Leben ohne PK380 ist zwar möglich, aber sinnlos!"

  • Dann frag doch mal Deinen Sachbearbeiter bei der Polizeibehörde dazu.

    Pffft.

    Besten Gruß vom tumben
    Trompeter

    Man kann ja auch mal vernünftige Antworten geben... :whistling:
    Seit wann muss man für den KWS ein Bedürfnis angeben/nachweisen?
    Und es ist nicht überall irgendeine Polizeibehörde zuständig. Ich habe das Ding einfach bei meiner Gemeinde beantragt und dann im Landratsamt abgeholt.

    Manche User kennen sich halt nicht wirklich gut aus. Klar kann man immer darauf verweisen, dass man sich selbst in der Gemeinde/Stadt informieren soll, aber man kann auch einfach vernünftige Antworten geben oder es halt komplett lassen.

    Was die Fragen von firefox187 betrifft:
    Grundlegend musst Du selbst entscheiden, wann Du/Ihr die Waffe(n) führen wollt. Jeder hat da ein eigenes "Sicherheitsbewusstsein".
    Ich führe meine SSW eher selten, da es hier auf dem Land nicht wirklich "gefährlich" ist.
    Meist führe ich die SSW eh nur, weil ich dann zu einem Bekannten gehe, wo wir auf dem befriedeten Grund bissl schießen können. Da muss ich mir dann keine Gedanke machen, dass ich die SSW in einem verschlossenen Koffer, getrennt von der Munition transportiere.

    Gruß

    Gesendet außerhalb des Raum-Zeit-Kontinuum...

  • Das zeigt, dass Herr X-Ray und Herr Tribun offensichtlich informiert sind und Dinge aus der Presse wiederholen, die sie irgendwo mal aufgeschnappt haben. Und nun werfen sie sie in einen großen Topf.

    Von großer Fachkompetenz, wie man sie sich hier wünschen würde, zeugt das nicht gerade. Dieses Vorgehen ist sogar geeignet, den geneigten Anfänger zu verwirren.

    Beste Grüße vom tumben
    Trompeter

  • Ich weiß nicht wo Du deine Infos her hast, aber ich musste definitiv kein Bedürfnis angeben. Es war auf dem Antrag nicht mal ansatzweise die Frage nach irgendeinem Bedürfnis.

    Gesendet außerhalb des Raum-Zeit-Kontinuum...

  • Ein Blick ins Waffengesetz (Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt - Kleiner Waffenschein - ) hätte hier ausgereicht. Dafür ist eigenständiges Recherchieren allerdings notwendig, was wohl leider von immer weniger Zeitgenossen beherrscht oder aus purer Faulheit abgelehnt wird.
    Einfaches Nachplappern von zweifelhaften Presseberichten oder Hörensagen ist halt einfach bequemer und erfordert nicht das Einschalten von rudimentären Hirnfunktionen. :thumbdown:

    "Ein Leben ohne PK380 ist zwar möglich, aber sinnlos!"

  • Ich habe meine Infos von:

    1.WaffG

    "Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein)."


    Unterabschnitt 3:
    Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen
    1.
    Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
    1.1
    Feuerwaffen,
    deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule
    erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der
    Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in
    der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung
    oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c
    bestimmtes Zeichen tragen;
    1.2
    für Waffen nach Nummer 1.1 bestimmte Munition.
    2.
    Führen ohne Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5) - Kleiner Waffenschein
    2.1
    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach Unterabschnitt 2 Nr. 1.3.


    2. von meinem eigenen Antrag

    3.
    "Die Voraussetzungen für den kleinen Waffenschein sind identisch mit denen des vollwertigen Waffenscheins, der Antragsteller braucht aber kein Bedürfnis und keine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Der Antragsteller muss zuverlässig und persönlich geeignet sein. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden folgende Kriterien an den Antragsteller gestellt:" (Quelle: Wikipedia)

    "Voraussetzungen für den Erwerb des kleinen Waffenscheins
    Die Voraussetzungen für den Erhalt eines kleinen Waffenscheins sind Volljährigkeit, fester Wohnsitz, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Als nicht zuverlässig bzw. ungeeignet gilt z. B., wer vorbestraft ist, gegen wen ein Verfahren läuft, wer Probleme mit Drogen wie insbesondere mit Alkohol hat oder Mitglied einer verbotenen Organisation oder als verfassungswidrig erklärten Partei ist (§§ 5, 6 WaffG).
    Der Nachweis von Sachkunde, Bedürfnis und Haftpflichtversicherung wird dagegen beim kleinen Waffenschein nicht verlangt." (Quelle: http://www.anwalt.de)

    Ich denke, das sollte als Quelle/Info ausreichen!

    Gesendet außerhalb des Raum-Zeit-Kontinuum...

  • Gut gemacht Jungs, Ihr seid echt ambitioniert. Aber ganz so clever, wie ihr tut, seids dann doch noch nicht. Schon mal daran gedacht, dass komische Fragen (_muss_ ich meine Wumme immer mit mir tragen?) auch komische Antworten verdienen (ja, _muss_...). Nein? Dann gibt es hier ein wenig tröstliche Unterhaltung für Euch:

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    Hoffentlich sind die Schulferien bald wieder vorbei. :wacko:

    Besten Gruß und allzeit eine handbreit Bedürfnis für den KWS vom tumben
    Trompeter

    P.S.: Wer was vom Nachplappern vermeintlich schlecht informierter Presse plappert, der ist selbst ein Nachplapperer ohne fundierte Kenntnis.

  • Hey Leute,

    vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Ich schließe mich mal der Mehrheit an, dass es nicht notwendig ist, die SSW immer mit sich zu führen.

    Mich interessiert viel mehr eure Sicht und Erfahrung und wann Ihr dazu raten, bewaffnet aus dem Haus zu gehen. Oder wo man es, mal abgesehen von öffentlichen Veranstaltungen, ganz sein lassen sollte.

    Das "muss" meiner ersten Frage hätte ich dann wohl in ganz große Klammern packen sollen.

    "Klug zu fragen, ist schwieriger, als klug zu antworten." - Immanuel Kant

  • Nur weil jemand eine für uns "dumme" Frage stellt, heißt das noch lange nicht, dass er rumtrollt etc.
    Und sei beruhigt, ich brauche keine tröstliche Unterhaltung. ;) Und jetzt ab ins Körbchen...

    Gesendet außerhalb des Raum-Zeit-Kontinuum...

  • Hey Leute,

    Werter Firefox187,
    das Thema SV ist in den letzten Monaten vorwärts und rückwärts durchgekaut worden.
    Leider endeten die Thrads fast immer in virtuellen Raufereien - für Chips und Bier sind sie immer gut.
    Tue uns und dir einen Gefallen und stöbere hier im Forum -
    ich bin sicher, dass jede deiner Fragen bereits zigmal beantwortet wurde . . . 8)

  • Mich interessiert viel mehr eure Sicht und Erfahrung und wann Ihr dazu raten, bewaffnet aus dem Haus zu gehen. Oder wo man es, mal abgesehen von öffentlichen Veranstaltungen, ganz sein lassen sollte.

    Ich habe mir angewöhnt meine Waffe einfach so gut wie immer zu tragen wenn ich aus dem Haus gehe. Zum einen gewöhnt man sich dann einfach daran und zum anderen weiß man ja vorher auch nie, WANN man mal in eine brenzlige Situation gerät.

    Du wirst Dich aber hinterher ärgern, dass Du sie ausgerechnet heute mal nicht dabei hattest, wenn ausgerechnet DANN was passiert.

    Die P22 ist leicht und klein genug, um sie gut versteckt unter der Kleidung führen zu können. Lediglich die Magazin-Kapazität von 7 Schuss könnte einem eventuell Bauchschmerzen bereiten.
    Auf der anderen Seite haben Spitzenrevolver wie der HW 37/88 auch nur 5 Schuss und sind im Nachladeverhalten in Stresssituationen eher suboptimal. ;)

    "Ein Leben ohne PK380 ist zwar möglich, aber sinnlos!"

  • Mich interessiert viel mehr eure Sicht und Erfahrung und wann Ihr dazu raten, bewaffnet aus dem Haus zu gehen.

    Das ist wie mit dem Sicherheitsgurt. Nur wenn man längere Strecken fährt, ist es ratsam ihn anzulegen. Will man nur mal eben schnell zur Tanke fahren, braucht das natürlich nicht. OK? ;)

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o