Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 9.350 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. August 2017 um 20:05) ist von dayware.

  • @Knalleblum: Tststs, was du wieder so denkst :D Aber mit „einschlägigen Kreisen“ meinte ich die CO2air-Gemeinde, denn ich hätte jetzt nicht gedacht, dass die Knarre so bekannt ist. Ich wusste ja nicht mal, was das ist. Das Teil ist für mich gut so wie es ist. Reines Sammlerstück....

    Gubi: Arghhh, vor `ner Woche habe ich von einer Freundin selbstgehäkelte Söckchen in Größe kleiner Finger weggeschmissen, die hätten ideal gepasst. Immer wieder sage ich mir „schmeiß nichts weg, wer weiß, wozu das noch gut ist“. Nutzlos, immer wieder der gleiche Fehler…. X(
    Aber so ersticke ich in meiner Bude zumindest nicht in gesammelten Teilen.....

    Life is what happens to you while you are busy making other plans... (John Lennon)

  • Habe da auch mal was gehört dass es diese mit PTB gibt und ohne. War da nicht mal was dass die mit Abschussbecher eine PTB hatte und die ohne keine?

    Ich habe auch so eine, aber die Version mit Abschussbecher.

    "genau wir brauchen einen schußtest mit streukreisen.......haha"
    Ich habe mal ein Video im Netz gesehen wo in den USA mit dieser Waffe scharfe Munition in 2mm verschossen wurde, die Reichweite war sehr gering aber der Streukreis war noch gut. In Deutschland wäre diese Munition aber verboten.

    Habe mit den Handy die Zitatfunktion nicht hinbekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von M-A82 (6. August 2017 um 17:42)

  • Das habe ich jetzt nicht gewusst, geschossen habe ich sie noch nicht habe sie nur in der Sammlung. Ich habe die mit Abschussbecher. Hat auch noch ein Revolver geben davon. Nur habe ich da auch schon geschaut den findet man leider nicht mehr zum kauf.

  • Habe beide und bevor einer fragt beide mit Ptb und Becher der Revolver nent sich Xythos. und ich erinner mich das der Revolver in verschiedenen Packungen verkauft wird. Einmal Plastikdose mit Mun Und Leuchtkugeln und einmal in einer Art Dose mit Schlüsselring.

    Schon verrückt das dafüt eine Ptb benötigt wird und ein KWS. Ach wußtet ihr das der Bulgarische Geheimdienst mit den Dingern Morde begangen hat?

  • Bei der PTB-Pflicht bin ich mir nicht ganz sicher.

    In der ganzen Zulassungsgeschichte taucht bei der PTB-Prüfung immer die "Tabelle 5" auf, darin sind die Kartuschen (vulgo: Platzpatronen) für SSW und Alarmgeräte aufgeführt.
    2mmBerloque ist in der Liste nicht drin!
    Die Folge daraus müsste sein, dass die PTB nur Waffen der aufgeführten Kaliber oder eben Signalwaffen zulassen muss.
    Deswegen sind die Pistölchen ohne Bechergewinde relativ häufig ohne PTB zu finden, auch wenn das vermutete Waffenalter für >1970 spricht.
    Irgendwann wurden dann die Seitenteile der Signalversion an beiden Versionen verwendet.

    Falls meine Vermutung stimmt, so könnte über die Zulasssungspflicht der nicht-signalfähigen Minipistole aus zwei Gründen hinweggesehen worden sein:
    -Die Lagermaße verhindern relativ zuverlässig, dass stärkere Muni geladen werden kann (ein zu tiefes 6mmFlobPlatz-Lager kann hingegen schon eine 6mmFlob Rundkugelpatrone aufnehmen, welche bis 35J schaffen soll).
    -Egal, was man mit der 2mm-Munition anstellt, sie wird in absolut keinster Weise eine 2mm-Bleirundkugel auf über 7,5J beschleunigen können (diese müsste dafür über 600m/s haben).


    Stefan

  • Eine Klärung im Sinne von Gesetzlichkeit und Waffengeschichte wäre schon mal interessant. Dann wäre das ein für alle Mal geklärt – oder auch nicht.

    Habe diesbezüglich gerade mal das WaffG überflogen. Puh, ganz schön viele Regelungen und zig Querverweise - da brauche ich mal ein Wochenende zum Einlesen. Bin mir allerdings fast sicher, dass das schon mal jemand gemacht hat, Beloque und Konsorten sind ja nicht neu.

    Also, gibt es schon definitive Erkenntnisse dazu? Wer weiß was Genaueres? Mit Quellenangaben?
    Danke schon mal im Voraus für die Unterstützung.

    Life is what happens to you while you are busy making other plans... (John Lennon)

  • Ich denke auch das die ohne Becher von der PTB befreit war.
    Mit Signalbecher ist es ein Signalgerät und muss vorgelegt werden.
    Den Xythos gabs m.w. nur mit Becher und PTB82 stimmt auch.
    Meine Berloque war in der kleinen Holzschatulle und PTB222.
    Aber eben mit Becher Sternen und Kartuschen.

    Fieldtarget bei der FSG-Starnberg Youtube
    Field -Target ist wie Sportschießen, nur viel Geiler!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Nosferatu2008 (7. August 2017 um 08:42)

  • Hallo,

    also meine beiden kleinen kleinen können keine Signalsterne verschießen und sind PTB gestempelt, der Xythos Revolver PTB 82 und Berloque Mini PTB 222.
    Bilder hatte ich hier im Forum mal eingestellt.

    :dafuer: ... und immer Spaß dabei!

  • Na, dann hätten wir ja schon

    • Mit PTB 222 und mit Gewinde für Becher
    • Mit PTB 222 und ohne Gewinde für Becher


    Im Buch „Basiswissen Waffenrecht: Handbuch für Ausbildung und Praxis“ von Gunther Dietrich Gade habe ich gelesen:
    „Erlaubnisfrei erworben und besessen werden können weiter SRS-Waffen, soweit sie den technischen Erfordernissen des § 8 I BeschG entsprechen und dies entsprechend durch Kennzeichnung belegt ist (siehe Anl. II Abb. 6 BeschV). Das „PTB“ im Kreis belegt diese technische Entsprechung. Fehlt eine solche Kennzeichnung, wir die Waffe wie eine „scharfe“ Schusswaffe behandelt.“
    Interpretiere also: Kann durchaus sein, dass es Berloques‘ ohne PTB gibt, die wären dann aber keine SRS-Waffen mehr. Dazu bräuchte man dann wohl einen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte.

    § 8 (Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) I BeschG sagt:
    (1) Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis 12,5 Millimeter Durchmesser und tragbare Geräte nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ohne Patronen- oder Kartuschenlager, die zum 1. Abschießen von Kartuschenmunition, 2. Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen oder 3. Verschießen von pyrotechnischer Munition bestimmt sind, sowie Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen pyrotechnischer Geschosse dürfen nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der zuständigen Stelle zugelassen sind.
    Interpretiere also: Feuerwaffen ohne PTB-Kennzeichnung sind in D nicht zulässig (dürfte aber wohl hinlänglich bekannt sein).

    § 2 (Beschusstechnische Begriffe) Abs- 1 Nr. 2 BeschG sagt:
    „(1) Feuerwaffen im Sinne dieses Gesetzes sind …. 2. Geräte zum Abschießen von Munition oder hülsenlosen Treibladungen, bei denen kein Geschoss durch den Lauf getrieben wird.“
    Interpretiere also: Bei der Berloque handelt es sich tatsächlich um eine Feuerwaffe im rechtlichen Sinne und nicht um ein Spielzeug (auch wenn als Schlüsselanhänger oder Brustwarzenpiercing oder was sonst auch immer genutzt).

    Wow, alles ziemlich interessant.Ich habe da jetzt nur mal ein paar Aussagen zitiert, gehe das dann aber mal komplett durch. Kann allerdings 2-3 Tage Jahre dauern
    ;) . Kann auch durchaus sein, dass das alles klarer aussieht, als es ist. Oder auch nicht…

    Wenn ich mir das so durchlese, muss ich zugeben, dass man sich als verantwortungsvoller Waffenbesitzer eigentlich mit diesen gesetzlichen Bestimmungen vertraut machen sollte (echt jetzt!). Aber da wir das ja alle tun, sehe ich da keinerlei Probleme….. :D

    Sach mal, als Kind habe ich oft Indianer und Cowboy gespielt und hatte einen Revolver mit ringförmiger Zündplättchen-Munition. Das wäre dann nach heutiger Definition dann doch auch eine SRS. Gibt es solche Waffen eigentlich noch? Und haben die dann eine PTB?
    Manno, das wird ja immer abstruser….

    Quellen:

    Waffengesetz (WaffG)

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

    Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz - BeschG)

    Beschussverordnung (BeschussV)

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  • Nun bleibt die Frage, ob 2mmBerloque überhaupt als Kartuschenmunition zählt.
    Rechtlich, nicht technisch!

    Warum ich dort ein Nein vermute:



    Absatz 2, Punkt 3
    .2mmBerloque hat weniger als 7mm Durchmesser des Gaslaufs, sie dürfte also nicht zulassungsfähig sein.
    Die einzig logische Erklärung dafür ist, dass die Pistole (ohne Bechergewinde) nicht unter Absatz 1 fällt, für sie §8 also nicht gilt.
    Würde $8 gelten, so wäre Absatz 2 Punkt 3 das Kriterium, sie nicht zuzulassen.

    Dieser Punkt ist aber nicht mal das K.O. für die Signalversion, dies kann eigentlich nur bedeten, dass der Lauf einer 2mmBerloque-Waffe rechtlich nicht als Gaslauf gilt.
    Warum er das nicht tut, das vermag ich nur zu vermuten.

    Laut WaffG wird ein Gaslauf wie folgt definiert:

    Zitat

    der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient;

    Bei einer 2mmBerloque kann der Lauf nicht nur zur Ableitung der Gase dienen, sondern auch als normaler Lauf, damit fällt die für Definition des Gaslaufs erforderliche Ausschließlichkeit weg.
    Hat sie aber keinen Gaslauf, so ist der Versagensgrund "Gaslauf <7mm" nicht mehr anwendbar.


    Das alles zusammengenommen macht die Minipistole m.E. zu einem Kuriosum:
    Sie ist eigentlich eine scharfe Waffe, für die es jedoch keine scharfe Muntion gibt.
    Gäbe es sie, so hätte sie dennoch niemals auch nur annähernd 7,5J
    Ebenso besteht keine Möglichkeit, aus einer derartigen Waffe mehr als 7,5J zu erreichen.

    Wahrscheinlich erreicht 2mmBerloque auch keine 0,5J, denn dafür sind für eine Bleikugel über 150m/s nötig.
    Damit würde das komplette WaffG nicht mehr gelten.

    Außer natürlich für die Signalversion, weil das WaffG dafür wieder einen eigenen Bereich hat.


    Wem jetzt der Kopf raucht - ich kann es verstehen, meiner tut es!


    Stefan

  • Uahhh, mir verschwimmen beim Lesen die Zeilen vor den Augen, das ist ja heftig. Juristen (also vermutlich die Verfasser der Texte) sind wohl schon ein ganz spezielles Völkchen. Aber ganz und gar nicht dumm, das muss man zugeben. Der Normalbürger (wie ich auch einer bin) tut sich eben vielleicht schwer, diese Sprache zu verstehen und so findet eben jeder Berufszweig seine Daseinsberechtigung….

    Nun, da die Berloque eine PTB-Kennzeichnung hat, ist sie wohl als SSW zugelassen und gilt dann auch als solche. Also würde ich mich da keinen weiteren Grübeleien hingeben. Aber wie bereits erwähnt – ein sehr interessanter Fall. Nicht nur in rechtlicher Hinsicht.

    Stimmt aber, eigentlich könnte sie als scharfe Waffe gelten. Würde es dann noch scharfe Munition dafür geben, wäre der Gesetzgeber wohl in der Klemme. Der hat ja auch bei anderen Waffen diese bautechnisch nur so zugelassen, dass dort keine scharfe Muni passt. Und hätte außerdem eigentlich den Lauf sperren lassen müssen. Eigentlich…

    Deine Erkenntnis mit der möglicherweise Nicht-Geltung des WaffG finde ich allerdings genial. Lass und das Ding vom Sockel kippen! Aber nee, wer weiß was dann kommt...vermutlich das große Chaos – ich brauchs nicht, Sinn des WaffG hin oder her. Über Sinn und Zweck der Waffenregelung in D ließe sich ohnehin sicherlich gar trefflich streiten. Vielleicht mal an anderer Stelle….

    Erfreuen wir uns doch daran, solch ein Pistölchen unser Eigen nennen (sofern zutreffend) und gelegentlich mal ein „Peng“ loslassen zu können. Dann aber gleich wieder ab ins Körbchen…. (oder an den Schlüsselbund. Aber bitte nur mit KWS).

    Life is what happens to you while you are busy making other plans... (John Lennon)

  • 2mm

    was für ein gefährliches Ding, wenn damit einer Amok läuft

    wenn man mal bedenkt, dass man auch mit Steinen werfen könnte die überall rumliegen oder Zwillen frei verkäuflich sind und 8mm Stahlkugeln ebenso und wenn verboten aus jedem Radlager rauszupulen...

  • Es gibt keine Befreiung von der PTB-Pflicht. Gibt es für
    die Mäusekaliber die keine 7,5 Joule erreichen auch nicht.
    Es entfällt nur die Beschußpflicht. Deshalb der Absatz 5
    im § 8.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • So, und nun? Was sind eure Erkenntnisse? Was folgert ihr daraus?
    Alles völlig überzogen? Oder sprachlos ob der geballten Information?
    Des Themas müde?

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