Demnächst verbotene Geschosse

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 1.341 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Juli 2017 um 11:07) ist von edwin2.

  • Die EU hatte wieder in ihrer Weisheit zugeschlagen.
    Es geht hierbei um die waffenrechtlichen Einstufung von Geschossen mit Leuchtspur- Brand- oder Sprengsätzen.


    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste


    Heißt wer seine Geschosse behalten möchte muss seinen Besitz dem BKA als zuständige Behörde bis zum 1.7.2018 angeben oder kann seine Geschosse abgeben.
    Die Gründe die zu soeinem Verbot führten sind denke ich eher auf emotionaler und nicht sachlicher Ebene geführt worden. Mir ist kein Missbrauchsfall ekannt.
    Beudeutet jetzt aber halt arbeit für die Besitzer....

    .. in diesem Sinne frohes suchen.