V0 Einstellung wie werden die 7,5j ermittelt?

Es gibt 73 Antworten in diesem Thema, welches 13.229 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Juli 2017 um 21:12) ist von NC9210.

  • Wenn ich mich recht erinnere gab es damals ESC noch gar nicht.
    Auch die Ältere Ausführung hat keine Importeurs Markierung, und die war von Umarex.

    Freizeit Luftgewehre + Pistolen + AIPSC,

    Cowboy Name: Old Bonebreaker Bill

    Mitglied der Berlin/Brandenburg Cowboy Gruppe.

  • Erste mal das ich das sehe.
    Bei mir is nix, nur das F Zeichen.

    Ich hab aber auch noch ein paar andere ALTE sehr ALTE Crosman`s da steht es auch nirgendwo drauf, nur F
    War aber meines Wissens früher auch nicht nötig.

    Und nochmal nachgedacht.
    Auch die offene Version der 1077 out of the box erreicht nur selten die 10 Joule.
    Siehe US Foren.
    Denke eher Messfehler. Oder manipuliert.
    Größter Fehler bei co2, zu nah am Crony gehalten.

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  • Nee, das klappt dann nicht.
    Wie in den vorhergehenden Post, beschrieben bei co2 Waffen gut ein Meter Abstand halten.
    Sonst kann es passieren das man den co2 Nebel mit misst.

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  • Dann frage ich mich wie das Ding nach Deutschland gekommen ist.
    Jeder gewerbliche Importeur muss die von Ihm importierten Waffen
    kennzeichnen. Der offizielle Importeur für Crosman ist ESC. Die
    stempeln Ihre Waffen auch ausnahmslos.

    Seit einigen Jahren ist es für die In Verkehr bringer ja auch vorgeschrieben Importeur / Hersteller; Kaliber... auf jeder freien Waffe abzubilden bzw. ein Baumuster bei der zuständigen Behörde zu hinterlegen.
    Das macht das Ganze mittlerweile auch ziemlich wasserdicht.
    Früher als diese Daten noch nicht drauf müssten und obendrein noch jeder BüMa ein F stempeln durfte war die Nachvollziehbarkeit auch für die Behörden deutlich diffuser.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Die Kennzeichnungspflicht besteht seit 1972.
    Ein Baumuster wird nur im Fall der Bauartzulassung hinterlegt.
    Das ist allerdings nicht zwingend vorgeschrieben (aber üblich).
    Und bis heute darf jeder Büchsenmacher das F stempeln.

    PS: Kennzeichnungspflicht besteht seit 1938!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

    Einmal editiert, zuletzt von NC9210 (21. Juli 2017 um 23:13)

  • Irgendwo hab ich aber im Hinterkopf, das Büchsenmacher seit einiger Zeit auch nicht mehr immer ein F Stempeln dürfen.

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  • Wird immer wieder behauptet, stimmt aber nicht.

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  • Echt? Sagen wir ich importier ein lg ohne f, brings zum büma und er kastrierts auf 7,5 joule und macht das f drauf.
    Wär das legal?
    Da könnt ich mir die fahrt zum beschussamt sparen

  • Das Problem dabei ist der Import, du selbst könntest dass dann nur mit WBK und Zoll Einfuhrgenehmigung.
    Und ob sich da der Aufwand mit Ein und Austragen der WBK lohnt?
    Anders ist es wenn du einen Büchsenmacher findest der dir deine Wunschwaffe importiert und umbaut, den Papierkram erledigt und dir dann eine F Waffe verkauft.

  • Auch der Büchsenmacher benötigt für die Einfuhr eine
    Verbringungserlaubnis.

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  • Echt? Sagen wir ich importier ein lg ohne f, brings zum büma und er kastrierts auf 7,5 joule und macht das f drauf.
    Wär das legal?
    Da könnt ich mir die fahrt zum beschussamt sparen

    also sagen wir so du kaufst dir beim Benke ne Fx diese lässt du von deinem Bü als Wbk Version in sein Geschäft liefern, nun baut er sie um, F drauf sein Name(Markenzeichen) drauf und das mit dem Import ist ja egal da inDde gekauft.

    Lg

  • import ist kein problem, hab ich schon gemacht, bin dann mit verbringungserlaubniss zum büma.
    Der hatts auf 7,5 joule kastriert und dann bin ich mit verbringungserlaubniss zum beschussamt.
    Den weg hätte ich mir also sparen können

  • Die Gebühren auch ;)

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  • Hä das hab ich doch geschrieben!
    Er wickelt den Verkauf über die Handelslizenz des Laden vom Bü ab und der Bü baut das Gewehr um auf 7,5j mit all denn rechtlichen Zeichen nachweißen und das Ding ist gegessen! Was soll daran nicht gehen?

  • Er darf die Waffe kaufen. Dadurch erlangt er das Eigentum.
    Den Besitz erlangt er ja nicht, die Waffe geht zu seinem Büxer.
    Reglementiert ist nur der Besitz, nicht das Eigentum.

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