V0 Einstellung wie werden die 7,5j ermittelt?

Es gibt 73 Antworten in diesem Thema, welches 13.227 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Juli 2017 um 21:12) ist von NC9210.

  • In der Praxis dürften sich daraus aber Probleme ergeben, weil der Händler den Verkauf einer EWB-pflichtigen Waffe an die für den Käufer zuständige Waffenbehörde meldet.
    Und wenn diese feststellt, dass der Käufer keine entsprechende Berechtigung hat, wird das wohl Stress für Händler und Käufer bedeuten.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • import ist kein problem, hab ich schon gemacht, bin dann mit verbringungserlaubniss zum büma.
    Der hatts auf 7,5 joule kastriert und dann bin ich mit verbringungserlaubniss zum beschussamt.
    Den weg hätte ich mir also sparen können

    Da möchte ich noch mal nachhaken, du hast also eine WBK pflichtige Waffe ohne WBK mit einer Verbringunserlaubnis nach D eingeführt/importiert, und bist dann damit einfach zum Büchsenmacher deines Vertrauens zum Umbauen gefahren.
    Bekommt man dann vom BüMa irgend einen Schrieb mit dem man der Behörde klar macht, dass die Waffe jetzt nicht mehr eintragungspflichtig ist?
    Oder wie ist da der genaue Ablauf?
    Und wie bekommt man eine Verbringungserlaubnis für eine WBK pflichtige Waffe ohne dass man eine WBK besitzt?
    Was hat dich das an Gebühren gekostet?
    Gruß Ingo

  • @Esti
    Der 1. Händler meldet die Übergabe an den 2. Händler.
    Die Behörde interresiert sich nur für die Besitzverhältnisse,
    nicht für das Eigentum.
    Der 2. Händler trägt Sie als kastriert aus dem Waffenbuch aus.
    Rechtlich einwandfrei.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn sich das alles in D abspielt sehe ich da auch kein Problem, nur Import heißt ja aus dem Ausland.
    Also müßte der Deutsche Händler dann auch die Waffe beim ausländischen Händler beziehen.
    Selber hinfahren, ansehen, kaufen und mitnehmen ist dann wahrscheinlich nicht?

  • Du wirst keine Verbringungserlaubnis bekommen.
    Der Büxer schon...

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  • Du wirst keine Verbringungserlaubnis bekommen.
    Der Büxer schon...

    import ist kein problem, hab ich schon gemacht, bin dann mit verbringungserlaubniss zum büma.
    Der hatts auf 7,5 joule kastriert und dann bin ich mit verbringungserlaubniss zum beschussamt.
    Den weg hätte ich mir also sparen können

    Darum ja meine Frage, las sich für mich halt halt anders.
    Konnte mir das so halt auch nicht vorstellen.

  • Einzelne SBs können das schon mal genehmigen.
    Daraus kann man aber nichts ableiten.

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  • also man schildert der lokalen polizei und dem zoll sein vorhaben.
    Die finden das sehr interesant, weil du der einzige in ihrer gesamten laufbahn bist, der sowas vor hatt.
    Dann sagen die dir was du alles für genehmigungen brauchst und was die kosten(lokal unterschiedlich).
    Wenn du die genehmigungen hast, kannst das lg deiner wahl bestellen und das sollte dann theoretisch beim zoll landen.(oder direckt bei dir zuhause, weil der zoll unfähig ist).
    Wenns da ist, bekommst nen brief vom zoll, mit dem brief und deiner verbringungserlaubnis gehst zum zoll und zahlst die 19% einfuhrsteuer und die glaub 2,5% zoll gebühren.
    Die beamten wollen sich das lg natürlich ausgiebig anschauen, weil sie sowas noch nie gesehen haben.
    Irgendwann darfsts dann mit nehmen und zum büma bringen und kastrieren lassen.
    Würde noch ausführlicher gehen, hab ich aber kein nerf.
    Fakt ist, auch als privatperson kann mann lgs aus dem ausland importieren und das ohne wbk!
    Vorrausgesetzt man hatt das nötige kleingeld und scheut die gemächlichkeit unserer beamten nicht.
    Oder woher hab ich ne cricket in 4,5mm mit F?

  • Das mag zwar richtig sein, aber Benke verkauft trotzdem keine Waffen an Leute ohne EWB. Er würde die Knarre nur direkt an den Büma verkaufen.Da ich ihn gestern getroffen habe hatte ich nachgefragt, weil ich die Problematik interessant fand.

    Gruß Udo

    Jip ich hätte das auch vom Adam nicht erwartet ich hatte mich Anfang vielleicht im rechtlich möglichen ausgedrückt aber mir ist klar das der Bü das mit dem Kauf regeln wird!

  • Vorauseilender Gehorsam liegt bei den Deutschen in den Genen.
    Ist aber in diesem Fall egal, auch Herr Benke kauft FX beim Importeur
    und da kann jeder Büchsenmacher selbst einkaufen.

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  • Lieber Caemi ,
    liebe Mitleser ,
    an dieser Stelle möchte ich um Entschuldigung bitten.
    Aufgrund der Aussage von NC das nur der Besitz und nicht das Eigentum geregelt ist, habe ich nochmals mit Adam Benke gesprochen. Er hat dies bestätigt. Ebenso die Schilderung von Caemi. (wir hatten uns wohl am Tag zuvor mißverstanden)

    Somit ist auch die erste Aussage von Caemi richtig:

    also sagen wir so du kaufst dir beim Benke ne Fx diese lässt du von deinem Bü als Wbk Version in sein Geschäft liefern, nun baut er sie um, F drauf sein Name(Markenzeichen) drauf und das mit dem Import ist ja egal da inDde gekauft.


    Das geht tatsächlich so.

    Auch wenn z.B. die Ehefrau dem Sportschützenehemann ein Gewehr schenken möchte. Die Frau wird Eigentümer der Ehemann als EWB der Besitzer, welcher die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt.

    Sorry nochmals für die sachlich falschen Aussagen von mir.

    Gruß Udo

    Einmal editiert, zuletzt von Udo1865 (23. Juli 2017 um 21:29)

  • Das WaffG ist dermassen undurchschaubar daß nicht mal
    Anwälte ohne nachzulesen eine Aussage machen würden...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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