Waffenschrank für Luftgewehre

Es gibt 186 Antworten in diesem Thema, welches 48.896 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Februar 2020 um 12:40) ist von Womel.

  • Hallo zusammen,

    wenn die Änderung des WaffG durch ist, haben wir ja auch das Vergnügen, unsere freien :F: Waffen - auch ohne Kinder im Haushalt - in Zukunft in einem "verschließbaren Behältnis" wegsperren zu dürfen X(
    Über den Sinn will ich hier bitte nicht diskutieren...
    Deshalb bin ich auf der Suche nach einem passenden geschlossenen Schränkchen für insgesamt ca. 5 LG und 5 LP und Dias.
    Bis jetzt habe ich aber bei Ikea und Konsorten nichts Passendes entdecken können, die Kleiderschränke sind viel zu groß und die Kommoden zu klein...
    Da ja viele von uns davon betroffen sind - vielleicht hat ja jemand einen passenden Tipp?
    Holz wäre schön, muss aber nicht unbedingt sein.
    Selber bauen ist aber nicht so mein Ding, habe keine Werkstatt...
    Danke für alle Tipps.

    Luftpistolen: Walther CP88 Competition / Weihrauch HW40 / Weihrauch HW45 Black Star / Weihrauch HW75 / Chiappa FAS 6004 Match
    Luftgewehre: Baikal MP-61 / Mercury 25 Super Charger QE Tactical / Weihrauch HW30S Black / Weihrauch HW77 Special Edition / Hämmerli 850 Air Magnum Carbine (CO2) / Walther Rotex RM8 Black

  • Wenn ich das richtig verstanden habe muss nur ein verschlossenes Behältnis für die Aufbewahrung herhalten.
    Meinen Luftgewehren habe ich immer einen passenden Koffer/Futteral spendiert, dazu noch ein passendes Vorhängeschloss und das sollte reichen.
    Ansonsten wäre eine Tropenkiste/Alukiste noch eine preiswerte Lösung oder eben ein ausrangierter Werkstattspint, wenn man den mit Stickern, Bildern und Postkarten verziert macht er sogar was her...

    W124 - Die Karosse der Bosse

  • Haben gerade neu renoviert und einiges umgemodelt.
    So habe ich meine alte Stereoanlage ausgedünnt und
    das ganze TV und Lala-Gedöns in ein neues Lowboard
    integriert.
    Damit's nun zusammenpasst, habe ich mich entschlossen,
    meine geliebte Bastelarbeit, den Waffenständer, siehe
    hier:

    Haenel - Gemeinschaft

    ...aufzugeben und habe dieses Highboard dazu gekauft.

    https://www.otto.de/p/home-affaire…ionId=540071566

    Wird innen ausgeräumt um zur Luftpumpen-Wohnung
    umfunktioniert.

    Sollte ganz nett werden.

    liebe Grüsse ... Patrick

  • Ich finde Pax von Ikea ganz ideal.

    http://m.ikea.com/de/de/catalog/products/art/60214569/

    Passende Tür und Schloss dazu und fertig.
    Unten können dann die LWs rein und oben auf Regalböden die KWs.
    Und das schöne ist, der ist komplett modular aufgebaut.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Soweit ich weiß gilt ein Raum nicht als Behältnis. Ich persönlich hab mir schon vor langer Zeit eine Vitrine umgebaut. Überwurf und Schloß drannne und jut ist. Ich poste heute Abend mal nen Bild davon

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Ich habe meine Gewehre in einer Abstellkammer ca 4 Quadratmeter groß .würde sowas reichen zum sicheren Lagern der Gewehre ?

    Das ist bestimmt eine sichere Aufbewahrung, aber kein Behältnis im Sinne des Gesetzes.

  • @454 das Problem hatte ich auch
    das gesamte Arsenal hing bei mir in einem fensterlosen Raum, mit Tür, an der Wand

    Jetzt bin ich durch Zufall an einen alten BW Pistolenschrank gekommen ( ca 1,00 x 2,00 x 0,4)
    Zwei Innenfächer, eines für Pistolen, das andere für Munition
    unten drin sind jetzt die LGs drinne.

  • Die Frage, die ich mir bei der Sache stelle:
    Wann ist ein Schrank ein Behältnis und wann ein Raum?
    Es gibt ja begehbare Schränke oder auch Schrankwände, die nur etwa 60cm Tiefe eines Raumes mit einer Reihe Türen abtrennen.
    Ist die Grenze da, wo der Schrank nachträglich in ein Gebäude eingefügt wurde?
    Oder da, wo sich der Aufbau der Wände von dem der restlichen im Haus unterscheidet?
    Von welchen Wänden überhaupt - die aus denen das Haus ursprünglich gebaut wurde oder denen, die nachträglich hinzugefügt wurden (in anderem Material).
    Ist eine Wand, welche zum Zwecke der Erzeugung eines fest eingebauten, sehr geräumigen Schranks nun eine Wand im Sinne von "Raum" oder eine Wand im Sinne von Schrank?
    Wird ein Raum, der nur mit einer Schranktür verschlossen ist, zu einem Schrank?
    Wird ein Raum zu einem Schrank, wenn man in ihm einen Schrank einbaut, der ihn absolut vollständig ausfüllt aber nicht im Raum befestigt ist?

    Oder macht, wie so vieles im WaffG, der Zweck den Unterschied aus?
    Oder geht es bei "Behältnis" um einen bewegbaren Gegenstand?


    Mag jetzt spitzfindig sein, aber im Falle des Falles ist die offizielle Definition sehr entscheidend!


    Und noch eine Frage:
    Gilt auch eine Vitrine mit Schloss als verschlossenes Behältnis?
    Im Grunde würde ich ja sagen, aber sieht das auch der Gesetzgeber so?


    Stefan

  • Wenn der Schrank begehbar ist handelt es sich nicht um ein Behältnis.
    Im Gesetz steht mindestens ein verschlossenes Behältnis. Ein Raum
    der verschloßen ist erfüllt diese Bedingung.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn der Schrank begehbar ist handelt es sich nicht um ein Behältnis.


    Definiere "begehbar"!
    Einen Wandschrank mit Türen von Boden bis Decke mag zwar nicht dafür vorgesehen sein, dennoch kann ich ihn betreten.


    Im Gesetz steht mindestens ein verschlossenes Behältnis. Ein Raum
    der verschloßen ist erfüllt diese Bedingung.

    Ja, die gute "Mindestanforderung"!
    Definiert der Gesetzgeber nun aber einen verschließbaren Raum als höherwertig denn ein Behältnis (welcher Art dies auch immer sein mag)?
    Oder wird er eher minderwertig eingestuft?
    Ich weiß es nicht, daher die blöden Fragen!


    Stefan

  • Sind die Änderungen im WaffG denn schon beschlossen und bereits gültig??

    Der Thread passt gut hab gestern einen defekten Kleiderschrank etwas umgebaut.........


    Zwei Taschen sind auch von meinen Helis dabei........jetzt hab ich endlich wieder mehr Platz in meinem Arbeitszimmer........

    Gruss
    Markus :thumbsup:

    2 Mal editiert, zuletzt von Bruchpilot75 (27. Juni 2017 um 12:33)

  • Ja der ist auch nicht schlecht, der Stahlschrank und auch noch recht preiswert finde ich :thumbup:
    Der Kleiderschrank den ich gestern etwas repariert habe sollte eigentlich auf den Sperrmüll nun hat er doch noch verwendung gefunden ansonsten hätte ich mich mit deiner Lösung auch noch anfreunden können. :)

    Gruss
    Markus :thumbsup:

  • Eine Vitrine mit Schloss müsste vollkommen ausreichen oder?
    Das macht grade für die SSW etwas mehr her wie der Kleiderschrank, das ein oder andere Stück will man ja auch präsentieren...
    Sowieso denke ich, dass 99% der Forennutzer, die nur freie Waffen besitzen, niemals eine Kontrolle erleben wird. Und das 1%, naja manch einer wird wissen was man über 1% der Gesellschaft sagt, also selbst Schuld...

    W124 - Die Karosse der Bosse

  • Der hier : klick ist nochmal etwas größer und kostet fast das gleiche inklusive Versandkosten. Wenn man im Netz den Shopnamen + Coupon eingibt findet man noch Gutscheincodes. Meiner wird heute geliefert wenn es die Spedition schafft.

    Den hab ich auf Arbeit bestellt. Müsste auch die Woche noch kommen. Etwas kleiner und mit kleinen Macken.