Waffenschrank für Luftgewehre

Es gibt 186 Antworten in diesem Thema, welches 49.237 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Februar 2020 um 12:40) ist von Womel.

  • Ein Begriff, den ich in ihrem Text vermisse (wenn ich ihn nicht überlesen habe): Deliktrelevanz

    Mit diesem sollte ein guter Ansatz vorhanden sein, einiges im Waffenrecht zu überprüfen.
    Küchenmesser und KFz sind deliktrelevanter als Bajonett und Luftgewehr, für erstere gibt es aber aufbewahrungstechnisch keine Einschränkungen.


    Ist erwähnt. Zwar nicht als Begriff aber argumentativ. Bei der Erwähnung von Art.3 GG.

  • Sehr geehrter Herr Dr. König,

    in anbetracht Ihrer weitreichenden Sachkunde und Eloquenz im Bereich Recht, wäre mein Vorschlag, dass Sie als Besitzer und Liebhaber von Schusswaffen den Weg der Verfassungsbeschwerde für die Gemeinschaft beschreiten. Ein monetärer Ausgleich für jedwede Aufwendungen sei Ihnen Gewiss, bestritten durch moderne Möglichkeiten des Crowdfundings.

    Was halten Sie von meinem Vorschlag?

  • wäre mein Vorschlag, dass Sie als Besitzer und Liebhaber von Schusswaffen den Weg der Verfassungsbeschwerde für die Gemeinschaft beschreiten.


    Zuallererst: Für die "Gemeinschaft" geht schon mal überhaupt nicht. Es ist eine Individualbeschwerde, kann also nur für jeweils eine Person eingereicht werden. Kollektivbeschwerden gibt es bei uns nicht.

  • Eine Grundsatzentscheidung, durchgefochten von einem Individuum, hat globale Auswirkungen auf die Gemeinschaft.

    Nur bedingt. Deutsches Recht ist nicht auf Präzedenzfällen aufgebaut den wäre es so, wäre Hartz 1 bis 4 schon sehr lange abgeschaft. Gab ja urteile das die verfassungswiedrig sind und?

  • Pssssst.
    Nicht das das so ein Pickel im Hirn Mensch mit liesst.
    Sonst brauchen die Küchenschränke auch bald Schlösser.


    Keine Sorge. Das Abschließenmüssen von Kühlschränken, Besteckschubladen, Spülmaschinen, Werkzeugschränken, Schubladen mit Messern oder Scheren, Cuttern etc., ein Verbot von frei herumliegenden, stehen und hängenden Küchenmessern würde jedermann, auch die Bundestagspolitiker, Beamten/Mitarbeiter im BMI und vor allem auch die ideologisiert-verbohrten und fanatisierten Grünen und Gutmenschen betreffen und da sich keiner von diesen Leuten, denen die "Entwaffung" des Bürger gar nicht schnell genug gehen kann, den Zugriff auf Messern, Scheren usw. usw. regelementieren lassen will, wird ein solches Verbot niemals kommen. Da können noch soviel hundert oder tausend Menschen jährlich mit den ganz normalen, haushaltsüblichen Mordwaffen wie Küchenmesser, Scheren usw. hingeschlachtet werden. Das ist wie mit den drei- bis viertausend Verkehrstoten jährlich, die fast ausnahmslos auf menschliches Versagen, Verschulden beruhen: Da auch diese Leute sich ihre persönliche Mobilität nicht einschränken lassen wollen, wird es kein Verbot des PKW-Verkehrs geben, durch das diese jährliche Zahl von Toten fast vollständig verhindert werden könnte (klar, natürlich spielen auch wirtschaftliche Gründe, die erhebliche Bedeutung der PKW-Industrie, eine wichtige Rolle: Da nimmt man halt diese tausende von Toten "gerne" in Kauf - ein verlogener, heuchlerischer Haufen ist das, von Politikern angefangen bis zu den Medien).
    Daher ist der beste Schutz gegen weitere Drangsalierung die Basis für Legal(feuer)waffenbesitz drastisch zu verbreitern. In jedem Haushalt eine legale Feuerwaffe und schon würde die Verbotswelt ganz anders aussehen. Beschränkt euch nicht auf eure Luftpüsterchen sondern geht in die Schützenvereine oder werdet Feuerwaffensammler.

  • Eine vom BVerfG festgestellte Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes gilt gegenüber jedermann.

    Nur wen Politiker durch die Verfassungswiedrigkeit einen Vorteil erkennen.
    2005, 2006 und 2007 wurde ALG2 als Verfassungwiedrig vom BVerfG erklärt und gilt es immer noch.

    Jeder bekommt das Recht das er bezahlen kann.
    Und zum Punkt entmobilisierung, da schraubt Grün und Links ja schon ganz kräftig dran rum und Schwarz unterstütz das ja auch noch.

  • es sind im schnitt 3600 verkehrstote im jahr in deutschland.
    tote haben keine lobby , die sie vertritt.

    deswegen wird das als gottgegeben hingenommen.

    außerdem bestimmt fast immer die autolobby in deutschland.

    die die die waffengesetzte machen , haben sich nie für die inzwischen 1,2 mio jahre geschichte von waffe und werkzeug intressiert, die der homo erectus einleitete mit seinem groben
    faustkeil, der schon gleich als erster gebauter gegenstand werkzeug und waffe gleichzeitig war
    was sich bis in die neuzeit auch nur schwierigst trennen liess.
    da man fast jeden gegenstand als waffe benutzen kann.

    das läßt sich von natur aus nicht vom menschen trennen.

    man sollte da den gesunden menschenverstand walten lassen, wenn man einschränkungen macht, und es dürfen vor allem nicht nur gutmenschen diktieren, wie das volk zuleben hat und wie nicht.
    deren einseitige sicht ist ja bekannt.

    der gesunde menschenverstand zeichnet sich dadurch aus, das extrem unterschiedlich verteilt ist..und bei den grünen ist nur ganz wenig angekommen.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Tote haben schon eine Lobby, nämlich die Hinterbliebenen. Und diejenigen, die Angst um noch Lebende haben. Nur ist die per saldo weitaus weniger einflußreich als die an sich extrem geringe aber umso ideologisierter und fanatische (und deswegen auch mit undurchdringlichen Scheuklappen ausgestattete) Gruppe der gutmenschigen (Legal)Waffengegner.

    Der "gesunde Menschverstand" ist eine extrem zweischneidige Angelegenheit. Das sind nämlich nicht selten auch engstirnige Leugner der Evolutionstheorie, Rassisten und Fanatiker. Viele Dinge lassen sich nicht bar jeder Fachkenntnis und allein mit der naturgegebenen Ignoranz beurteilen. Insofern ist der "gesunde Menschenverstand", den gerne diejenigen in Anspruch nehmen, die von der betreffenden Materie überhaupt keine Ahnung haben und ihre Ignoranz und ignoranten Meinung als "gesunden Menschenverstand" hochjubeln, nicht das Kriterium, auf das ich mich gerne verlassen möchte.

    Btw: Man sollte einmal darüber nachdenken, daß die angebliche große Gefahr des illegalen Waffenbesitzes ein Mythos, eine urban legend ist. Gemessen an der geschätzten Zahl von illegalen Schußwaffen - die Schätzungen gegen von 10 Mio bis 40 Mio, aber typischerweise gibt es da natürlich keine gesicherten Erkenntnisse - ist die nicht-waffenrechtliche Delinquentsquote absolut marginal. In D werden nur eine ausgesprochen und absolut marginale, geringe Zahl von Gewalttaten, gar Tötungen, mit illegalen Schußwaffen begangen. Selbst die Gefahr, von einem Blitz erschlagen zu werden (die eigentlich jeder auch nur ansatzweise "normal" denkende Mensch für sich ausscheidet), ist größer. Und auch "Berufs-Gewaltkriminelle" möglicherweise allein schon aus Gründen der Reputation und Abschreckung zum Besitz einer dann naturgemäß illegalen Schußwaffe tendieren, benutzen diese in ihrem Gewerbe praktisch nie. Erst recht die vermutlich ungleich größere Zahl (denn wir haben in D keine zig Millionen Berufs-Gewaltkriminelle) der "privaten" Illegalwaffenbesitzer, die abgesehen vom Illegalwaffenbesitz rechtstreu und -konform leben: Diese besitzen die Illegalwaffen ja nicht, um sie (aktuell) zu benutzen, sondern um sich an ihrem Besitz zu erfreuen (evtl. auch nur für den Fall des Falles eines Bürgerkriegs, der Apokalypse, des Widerstands nach Art.20 Abs.4 GG) - und mit dieser Freude wäre es halt ruckzuck vorbei, wenn sie sie gegenwärtig auch benutzen würden.
    Fazit:Illegaler Schußwaffenbesitz ist in D definitiv kein Problem der öffentlichen oder privaten Sicherheit. Denn die Fallzahlen sind derart marginal, daß sich nur Ideologen und Fanatiker daran reiben (können). Ein Problem besteht allenfalls für die öffentliche Ordnung im Sinne der (Nicht)Befolgung der Gesetze. Denn natürlich kann es die Exekutive sehr stören, daß in diesem Bereich millionenfach gegen Gesetze verstoßen wird (und natürlich befürchtet die Exekutive, daß im Falle eines Falles so hunderttausende oder gar millionen bewaffnete Bürger aufbegehren). Da dieser millionenfache Gesetzesverstoß aber tatsächlich folgenlos bleibt ... ist nicht weiter verwunderlich, daß tatsächlich so gut wie nichts dagegen unternommen wird.

  • Nur wen Politiker durch die Verfassungswiedrigkeit einen Vorteil erkennen.2005, 2006 und 2007 wurde ALG2 als Verfassungwiedrig vom BVerfG erklärt und gilt es immer noch.


    Es kommt auf den Urteilsausspruch an. Wird ein Gesetz ohne weitere Einschränkung für verfassungswidrig erklärt, dann gilt dies absolut. Nicht selten wird allerdings dem Gesetzgeber eine Frist gesetzt, innerhalb derer Abhilfe geschaffen werden muß.

  • Es kommt auf den Urteilsausspruch an. Wird ein Gesetz ohne weitere Einschränkung für verfassungswidrig erklärt, dann gilt dies absolut. Nicht selten wird allerdings dem Gesetzgeber eine Frist gesetzt, innerhalb derer Abhilfe geschaffen werden muß.

    Ok und wenn der Gesetzgeber nicht reagíert? die Frist war ja 5 Jahre weil Politik sagte sie bräuchte solange aber das wars dann.

    Ps danke für die infos

  • Hallo,

    heute fertig geworden:


    Von aussen ein normaler Vitrinenschrank.


    Einzig, die zwei Schließzylinder oben fallen auf und die passenden Köfferchen
    (mit den Pistolen) sind auch mit Schlössern versehen.


    ...so schaut das offen aus. Die Scheibe ist übrigens durch ein Gitter gesichert. Von aussen, kaum zu sehen.




  • Die Auflagefläche wurde mit Filzplatten ausgearbeitet...


    ...die oberen Halterungen, auch picobello und schön verarbeitet.

    Ging im Vergleich zum Gewehrständer recht rasch aufzubauen, sieht wesentlich besser aus und
    entspricht den Vorschriften. So bekloppt die auch sein mögen. Jetzt. passt's.

    liebe Grüsse ... Patrick