Waffenschrank für Luftgewehre

Es gibt 186 Antworten in diesem Thema, welches 48.901 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Februar 2020 um 12:40) ist von Womel.

  • Meine sind im Futteral oder Koffer mit Schloss unterm Bett. Geschlossenes Behältnis reicht! Und ich denke eher Werd ich im Auto zum Training/Wettkampf kontrolliert wie je zu Haus!

    Bei mir bleibt auch alles so...ich will das angucken können in meinem Lebensraum. Notfalls kommt da einfach ein kleines Stahlseil mit Schloss rum.
    Und wer entscheidet, ob ich alle Waffen gerade im Einsatz habe und das zur Zeit nur als Ablage nehme ? Kein Mensch schiesst im Tresor..
    Und einen Schrank zum abschliessen hab ich eh noch


    Ikea Model Detolf...noch nicht ganz fertig
    co2air.de/wcf/attachment/163746/co2air.de/wcf/attachment/163745/co2air.de/wcf/attachment/163744/

  • Ja das ist hier leider so.
    Ich finde es zwar auch zum :kotz: aber wir können es leider nicht ändern.
    Alles ärgern hilft da nichts.

    Im Endeffekt muss jeder für sich entscheiden was er macht.

    Mich persönlich lässt das eher kalt.
    Und zwar ganz einfach weil:

    1. Eh niemand zu mir kommt um zu kontrollieren

    und

    2. Ich mir sowieso nen Schrank umbauen wollte. Nicht um die Schätzchen weg zu sperren, sondern um Ordnung zu haben

    Luftgewehre: Weihrauch HW35 :F: , Weihrauch HW50 :F: , Weihrauch HW100 :F: , Gamo Mod.68
    SSW´s: Browning GPDA 8, Reck Miami Mod.92 F, Röhm RG96 - Match, Röhm RG99, Vektor CP1, Walther P99

  • Was will der denn pissen? Wenn der dich sieht hast du ne "Freie Waffe" in der Hand.

    Hier jetzt Obacht!
    Lt. Verordnung d. Innenministers, ist das WaffG restriktiv an zu wenden.
    Das bedeutet, sobald einer der lieben ahnungslosen Angstbürger,
    die ja eine Wasserpistole nicht vom MG unterscheiden können,
    hier die Behörde / Ordnungsamt / Polizei etc. verständigt,
    muss die Behörde unverzüglich reagieren.
    Auch bei anonymen Meldungen.
    Oft findet das in Besuchsform statt, manchmal wird vorgeladen.

  • Ich hab mal eine schöne Geschichte ( vielleicht sogar hier ) gelesen, die mir sofort Schweißfüße beschert hat.

    Ein Junge so um die 14 Jahre hat in der Schule mit seinem Gewehr geprahlt und ich glaube sogar eine Drohung ausgesprochen.
    Eine besorgte (Bürg.. falsch) Lehrerin hat dann die Polizei benachrichtigt, dort mal nach dem rechten( jetzt nicht falsch verstehen) zu sehen.
    Diese hat sich dann wohl zur angegebenen Adresse begeben und dort die Mutter angetroffen.
    Ein kurzes klärendes Gespräch, der Junge würde mit seinem Vater gemeinsam im Verein schießen sollte die Lage beruhigen.
    Die Mutter war so frei den netten Beamten sogar das Luftgewehr im Kleiderschrank des Vaters zu zeigen, schwups weg war es.
    Eine schriftliche Erklärung folgte wohl einige Tage später, das Gewehr wurde nicht zugriffsicher für das Kind im Haus gelagert und würde eingezogen.
    Nur gute Kontakte und durch die Unterstützung des Vereins wurde die Waffe unter der Auflage sie zukünftig ausschließlich im Vereinstresor zu lagern zurück erlangt.


    Gruß Stefan


    Der seine Luftgewehre seitdem immer schön einschließt.

  • Ich hätte jetzt eine Übergangsfrist erwartet.

    Es kann ja nicht sein, dass alle Besitzer freier Waffen weniger als einen Tag zur Verfügung haben, um die neuen Regelungen umzusetzen.
    Das gibt alleine der Markt für Schränke, Kommoden und Kassetten kaum her.

    Warten wir mal auf das angepasste WaffG in seiner Gesamtheit, das verlinkte Worddokument ist nämlich praktisch unbrauchbar, das Auffinden der jeweiligen Passagen ist zumindest mir unmöglich.


    Stefan

  • Es kann ja nicht sein, dass alle Besitzer freier Waffen weniger als einen Tag zur Verfügung haben, um die neuen Regelungen umzusetzen.
    Das gibt alleine der Markt für Schränke, Kommoden und Kassetten kaum her.

    Aber Stefan!! Du zweifelst doch wohl nicht an der Sinnhaftigkeit dieser Gesetzesreform??? ?(

  • Das denke ich auch. Sammler von freien Waffen, die vielleicht hunderte Stücke, vom Little Joe bist zum MG 42 haben, können nicht von einen auf den anderen Tag geeignete Behältnisse beschaffen. Das ist blanke Schikane.

    freischütz

  • Ich habe schon frühzeitig reagiert da wir ein Kind haben das im schulpflichtigen Alter ist und ich wie oben geschrieben diese Story gelesen hatte.
    Vorher war alles in Koffern mit denen ich ständig Jenga gespielt habe, Ätzend!

    Ist übrigens gebraucht für 100 Euro bei Ebay Kleinanzeigen gekauft.

  • Meine Sammlung freier Waffen befindet sich in einem verschlossenen Raum im Dachgeschoss meines Hauses, bewacht von zwei Hunden ( Boxer ).
    Mein Grundstück ist eingezäunt Video überwacht und im Eingangsbereich sind Alarmsensoren installiert.
    Jetzt soll mir mal einer sagen dass eine Brotzeit Schachtel mit Vorhängeschloss sicherer ist als meine " Waffenkammer ".

    freischütz

  • Nicht sicherer. Aber gesetzeskonform. Ich muß mir das Gesetz noch mal genauer durchlesen, ob nicht ein Waffenschrank ohne Rückwand oder mit Papercraft-Schloß genügt. :D

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Wenn ein zugeklebter Plastikbeutel für den Transport vom Händler nach Hause als verschlossenes Behältnis anerkannt wird, dann ist wohl fast alles zulässig, was außer durch Aufschließen nur durch Zerstörung geöffnet werden kann.

    Vielleicht sollte ich meine Waffen einvakumieren?
    Immer noch sichtbar, vor Umwelteinflüssen gut geschützt...


    Stefan

  • Sehe ich das richtig mit dem neuen Waffengesetz:
    - die Diabolodosen dürfen nicht mehr frei rumstehen sondern müssen jetzt auch
    weggeschlossen werden???

    Da ist von Munition die Rede, faktisch sind Diabolos laut Definition keine Munition sondern Geschosse/Projektile. Die fallen also eigentlich nicht unter diese Regelung.
    Da können höchstens Schreckschusspatronen gemeint sein.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Munition

  • Da ist von Munition die Rede, faktisch sind Diabolos laut Definition keine Munition sondern Geschosse/Projektile. Die fallen also eigentlich nicht unter diese Regelung.
    Da können höchstens Schreckschusspatronen gemeint sein.

    Stimmt.
    Ist ja auch so ein Witz, per. Definition im WaffG, ist Schußwaffe, was festen Körper durch
    Lauf treibt. Im weiteren werden dann Kartuschen, die ja keinen festen Körper antreiben,
    zur Munition gezählt. :wogaga:

  • Wenn ein zugeklebter Plastikbeutel für den Transport vom Händler nach Hause als verschlossenes Behältnis anerkannt wird, dann ist wohl fast alles zulässig, was außer durch Aufschließen nur durch Zerstörung geöffnet werden kann.
    ...


    Beim Transport vom Händler nach Hause, also beim Führen in der Öffentlichkeit, geht es darum, dass dies nicht "zugriffsbereit" geschehen darf. Also darum, dass Du nicht in der Lage sein darfst das Teil unvermittelt mit einer schnellen Bewegung in Anschlag zu bringen um jemanden zu bedrohen. Das Gegenüber soll immer die Chance haben zu flüchten, einen Alarm auszulösen oder wenn es einen Stern auf der Mütze hat, den eigenen zugriffsbereiten Meinungsverstärker schneller in Anschlag bringen zu können als Du.
    In Schützenkreisen geistert da immer diese "Darf-nicht-mit-weniger-als-drei-Handgriffen-in-Anschlag-zu-bringen-sein"-Regel um.

    Bei der Aufbewahrung zuhause geht es darum, dass die Sport-/Spaßgeräte vor dem Zugriff unberechtigter gesichert sind. Bei :F: -Kram also darum, dass Minderjährige nicht unbeaufsichtigt drankommen. Sollte also selbstverständlich klar sein, dass der beschworene Plastikbeutel bei Kindern im Haushalt dafür nicht ausreicht.

    Bei Kindern im Haus die mit der Info "Blei ist giftig" noch nicht adäquat umgehen können, würde ich auch Diabolos einschließen. Völlig unbeachtet der Aufbewahrungsvorschriften für Munition die für Diabolos, wie oben schon jemand korrekt bemerkt hat, nicht gelten.


    --- Ballistol ist das neue Chanel ---

  • Um den Zustand "nicht zugriffsbereit" zu erreichen, verlangt das WaffG ein verschlossenes Behältnis.
    Ist ein zugeklebter Plastikbeutel als verschlossenes Behältnis beim erlaubnisfreien Führen (vulgo: Transport) anerkannt, also bei Anwesenheit potentieller Gefährdeter oder Zugreifer, dann wohl auch bei der Aufbewahrung, die für gewöhnlich mit einem zahlenmäßig geringeren Publikum aufwartet.


    Stefan

    ps:
    Hier ist Behältnis mal definiert:
    Waffengesetz - Änderung beschlossen

  • Ich versuch es nochmal klarer zu machen:
    Ich glaube nicht, dass die Anzahl des "Publikums" entscheidend ist, sondern wer oder was wovor geschützt werden soll.
    Mein Verständnis ist:
    Beim Transport sollen andere davor geschützt das der Transporteur das Ding schnell ziehen kann. Sonst würde aus dem erlaubnisfreien ein verbotenes Führen werden! Es geht nicht darum, das unberechtigte das Zeug in die Finger bekommen, denn ein verschlossener Koffer ist genau so schnell geklaut wie eine Plastiktüte und vielleicht sogar noch schneller und einfacher als eine geholsterte Waffe.

    Bei der Aufbewahrung geht es darum den Kram vor dem Zugriff unberechtigter zu schützen: Also WBK-Kram vor Nicht-WBK-Inhabern und :F: -Kram vor dem Zugriff Minderjähriger. Und da bietet eine zugeklebte Plastiktüte wenn Mamma und Pappa für 'ne Weile aus dem Haus sind nunmal nicht den gleichen Schutz wie ein abgeschlossener Schrank.

    Das in allen Fällen die geforderten Maßnahmen keinen absoluten Schutz bilden ist klar. Aber sie bilden ein Hürde bzw. einen Schutz der immerhin nur mit einem gewissen Aufwand an Technik, Zeit und "krimineller Energie" zu überwinden ist. Und ein zugeklebter Plastikbeutel ist von neugierigen Kindern oder Jugendlichen schnell mal bedenkenlos aufgerissen. Den würde ich nicht mit einem abgeschlossenen Schrank oder Waffenkoffer gleichsetzen.


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