Waffenschrank für Luftgewehre

Es gibt 186 Antworten in diesem Thema, welches 48.897 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Februar 2020 um 12:40) ist von Womel.

  • Der hier : klick ist nochmal etwas größer und kostet fast das gleiche inklusive Versandkosten. Wenn man im Netz den Shopnamen + Coupon eingibt findet man noch Gutscheincodes. Meiner wird heute geliefert wenn es die Spedition schafft.

    Den hab ich auf Arbeit bestellt. Müsste auch die Woche noch kommen. Etwas kleiner und mit kleinen Macken.

    Der von Amazon ist auch gut und recht preiswert :thumbup:

    Gruss
    Markus :thumbsup:

  • Ich werde mir demnächst für meine Spielzeuge diesen kaufen.
    Sieht halt eher nach Militärspind aus, stört mich persönlich aber nicht.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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    You gotta pay to play, if you want

  • Hallo,
    ich habe da mal eine Frage. Warum springen die Deutschen eigentlich immer gleich wie die Verückten durch die Gegend, wenn unser toller Gesetzgeber mal wieder was idiotisches beschließt?
    Bei mir ändert sich nichts! Ich habe einen Raum, der verschlossen ist.
    Und mir soll erst mal jemand nachweisen, daß das nicht sicher genug ist.
    Ich lasse das auch im Zweifelsfall auf einen Prozess ankommen.

    Es wird Zeit, daß wir uns gegen unsinnige Gesetze wehren.
    Gruß Udo

  • Ich hab seit Jahren einen Besenschrank wo meine F-Waffen drinnen lagern. Da ein Zylindermöbelschloss reingebaut und fertig.
    Einen echten Waffenschrank benötigt niemand. Und wer eine Private Waffenkammer hat (also einen separaten Raum der
    Verschlossen ist) so sollte das dem Gesetz auch genüge getan sein.

    Sehe ich genau so. Bisher mussten auch freie Waffen weggesperrt werden damit Unbefugte keinen Zugriff darauf hatten. Daran hat sich nichts geändert nur hat man den Zusatz " mindestens ein geschlossenes Behältnis " zugefügt. Was war es denn bisher, die Kühltruhe ? und wer hat das früher kontrolliert, keiner und wer kontrolliert das heute, keiner.

    freischütz

  • " mindestens ein geschlossenes Behältnis " zugefügt. Was war es denn bisher, die Kühltruhe ?

    andersrum, früher war ein "geschlossenes Behältnis", neuerdings ein "verschlossenes Behältnis".
    Der wichtige Sinn erschliesst sich mir auch nicht...
    Überprüfbar ist das auch nicht, ausser man wird von netten Mitmenschen angesch***.
    Wobei ich nur empfehlen kann die Missgunst anderer nicht leichtfertig zu unterschätzen.

    Was soll's, dann hänge ich die Waffentaschen halt in die Besenkammer, Schlüssel rum und gut.
    Das alberne daran, der Zugriff zum Schlüssel bleibt völlig undefiniert...

    Einmal editiert, zuletzt von Oldcrow (27. Juni 2017 um 18:40)

  • Ich gebe ja zu, ich habe heute morgen mal ein wenig übertrieben!
    Macht halt Spaß, ein wenig überzutheoretisieren!

    Aber ist es nicht oft so - der Gesetzgeber macht eine Änderung, die etwas klären soll, am Ende stehen aber dann oft neue Fragen, weil andere Dinge im Unklaren bleiben.
    Unklares ist immer Auslegungssache, man selbst mag es anders auslegen als ein offizieller Entscheider.


    Ich baue bei mir gerade um, alles was freie Waffe oder wesentliches Teil heißt kommt in einen neuen, gesonderten Raum (brauche Platz)..
    Die endgültige Entscheidung, ob ich zuminest einen Teil weiter sichtbar präsentiere ist aber noch nicht endgültig gefallen.
    Mal schauen.
    Die LGs/LPs werden in Zukunft wohl nicht mehr offen sichtbar sein, dafür bräuchte ich zu viel Vitrinenplatz und Glas ist teurer als Holz.


    Stefan

  • jaja das gute SG1 ;) Atlantis ging auch noch so aber ja SG1 ist teilschuld an meiner P90 der andere Teil war die echte während meiner Dienstzeit im Einsatz.

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Ja das die Waffen verschlossen sind macht in einem Haushalt mit Kindern oder bei häufigen Kinderbesuch sicherlich sinn......und somit die F-Waffen nicht einfach frei rumliegen.
    Aber das man dem Bürgern und verantwortungsvollen Eltern nicht zutraut damit verantwortungsbewusst umzugehen ist schon traurig.......aber wenn das Gesetz spruchreif ist wird sich dadurch meiner Meinung nach sicherlich nicht viel dran ändern........

    Gruss
    Markus :thumbsup:

  • Ich Glaube dass man sich hierrüber viel zu viel Überlegungen macht.
    Es wird doch nur ein verschlossenes Behältnis gefordert, also ein abschließbares Futteral, Koffer, Schrank, Spint, Raum oder Ähnliches.
    Bis jetzt musste man auch sicherstellen dass Minderjährige die F- Waffen nicht benutzen können.
    Und wie macht man das? Man schließt seine Sportgeräte weg.
    Also ändert sich im Prinzip nichts, es wird/wurde lediglich der Wortlaut dieser Vorschrift geändert/präzisiert.
    Von Waffenschränken mit irgend welchen Sicherheitsklassen habe ich bei F-Waffen jedenfalls noch nichts gehört.

  • Hallo,
    ich habe da mal eine Frage. Warum springen die Deutschen eigentlich immer gleich wie die Verückten durch die Gegend, wenn unser toller Gesetzgeber mal wieder was idiotisches beschließt?


    Das ist deutsche Gefolgstreue, auch Kadavergehorsam genannt.