Luftgewehr schießen mit Kindern und Jugendlichen: Rechtliche Lage

Es gibt 106 Antworten in diesem Thema, welches 24.882 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Mai 2017 um 21:30) ist von Paramags.

  • Hallo,
    früher hat es mir immer Spaß gemacht, mit meinem Vater im Keller Luftgewehrwettkämpfe zu machen.
    Da meine Kinder auch bald (gefühlt) alt genug dafür wären wollte ich mich nach der aktuellen rechtlichen Lage hierzu erkundigen.
    Nachfolgend das Ergebnis meiner Recherche. Stimmt das so? Mit gesundem Menschenverstand wäre das nämlich nicht zu erklären.

    Mit einem Luftgewehr mit F-Zeichen (z.B. Diana 25D oder Anschütz 275) dürfte man:

    • In den eigenen 4 Wänden (z.B. Keller): Schießen erst erlaubt ab 18 Jahren
    • Im Schützenverein (fester Schießstand): Schießen erlaubt ab 12 Jahren unter Aufsicht, mit Ausnahmegenehmigung evtl. früher. Allerdings werden dort Freizeitgewehre anscheinend oft nicht gerne gesehen.
    • Auf einem zugelassenen mobilen Schießstand ("Schießbude", nach hinten offen und mit vielen Menschen rings herum): Schießen, sobald einen der Betreiber für alt genug hält.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Also in deinen eigenen 4 Wänden darfst du schießen solange die Kugel diese nicht verlassen kann.
    Was das pusten im Garten angeht, gibt es hier nen sehr langen und ausführlichen Thread.

    Im Schützenverein darfst du es auch. Viele verlangen aber das du Mitglied bist.

    8) Federdruck-Only 8o
    Perfecta 32 --- Hämmerli Mod.4 HS 03 --- Haenel 310 --- WMN B5 .22 --- WMN B3-3 .22 --- Diana 240 Classic --- HW30s

  • Also in deinen eigenen 4 Wänden darfst du schießen solange die Kugel diese nicht verlassen kann.
    Was das pusten im Garten angeht, gibt es hier nen sehr langen und ausführlichen Thread.

    Im Schützenverein darfst du es auch. Viele verlangen aber das du Mitglied bist.

    Er ja, seine Kinder nicht.
    Die Daten aus dem Starterpost stimmen.

    Mit dem gesunden Menschenverstand ist das immer so´ne Sache. Leider aber hast du richtig recherchiert.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • moin.kinder müßen an waffen rangeführt werden, damit sie einschätzen lernen mit solchen dingen umzugehen und die gefahr einschätzen .

    feuer und heiße herdplatten lernen kinder auch nur durch anfassen.

    die immer kinder von jeder gefahr weghalten ist nur ne moderne idee von eion paar gutmenschphantasten.das muß man nicht ernstnehmen..

    gruß edwin

    INVICTUS

  • In den eigenen 4 Wänden (z.B. Keller): Schießen erst erlaubt ab 18 Jahren

    Hierbei handelt es sich um das Schießen "außerhalb einer Schießstätte" (keine Schießstätte).
    Nach meinem Kenntnisstand (Aussage Polizei) ist das Ergebnis deiner Recherche nicht richtig!


    Er ja, seine Kinder nicht.

    Interpretation oder steht das wo (Gesetz/Paragraph/Absatz) ?

  • Nachfolgend das Ergebnis meiner Recherche. Stimmt das so? Mit gesundem Menschenverstand wäre das nämlich nicht zu erklären.

    Aber mit dem Gesetz.
    Druckluftwaffen sind im Sinne des Gesetzes Schusswaffen
    Der Umgang mit Waffen ist erst ab 18 erlaubt.
    Es gibt aber vier Ausnahmen.
    Jungjägerausbildung
    Ausbildung zum Büchsenmacher
    Schießen unter Aufsicht mit entspr. Qualifizierung
    Schießen unter Aufsicht auf mobilen Schießständen, die der Volksbelustigung dienen

    Daraus resultiert, dass ein Kind oder Jugendlicher zu Hause auch im Beisein der Erziehungsberechtigten keinen Umgang mit Waffen aller Art haben darf. Das gilt auch für Opas Bajonett.

  • Guten Abend

    Denke niemand kann etwas dagegen machen, wenn ich in meiner geschlossenen Halle mit meinen Kids Scheiben
    stantze oder Zinnsoldaten plinken tue. Natürlich bin ich verantwortlich für die Sicherheit vor und nach dem Schiessen.

    grüße
    Harry

  • Denke niemand kann etwas dagegen machen, wenn ich in meiner geschlossenen Halle mit meinen Kids Scheiben
    stantze oder Zinnsoldaten plinken tue.

    Doch, denn das stellt ein Verstoß gegen das Waffenrecht dar. Daher kann das auch sanktioniert werden.

  • Die Kinder plappern es aus und du bekommst eine Anzeige.
    Die Folgen: eine Geldstrafe, Verlust der waffenrechtlichen
    Zuverlässigkeit und wenn es blöd läuft kommt/en das/die
    Kind/er in die Obhut des Jugendamts.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Denke niemand kann etwas dagegen machen, wenn ich in meiner geschlossenen Halle mit meinen Kids Scheiben
    stantze

    In der Regel sind die Leute vom Jugendamt recht verständige Menschen,
    müssen aber jedem, auch Anonymen-, Hinweis nachgehen.

  • Dann sollte ich das lieber nicht machen und die Jungs beim Schützenverein abliefern.
    Alles klar, falsch gedacht, danke für die Infos

  • *** Sorry zu langsam. ***
    *** Einfach ignorieren. ***

    Das ist so nicht richtig.
    Bin aber ehrlich gesagt zu faul das jetzt aus dem WaffG. oder dem Forum herauszusuchen.
    Das würde schon x-mal hier im Forum mit allen Paragraphen... durchexerziert.
    Fakt ist, das nach dem WaffG. Personen unter 18 Jahren der Umgang mit freien Waffen bis auf die definierten Ausnahmen verboten ist.
    Will Dir einer ans Bein Pinkeln kann er das also tun.
    Interessant wird es dann vor Gericht als Erziehungberechtigter arrgumentieren zu müssen wie man senem Erziehungsauftrag nachgekommen ist indem man gegen das WaffG. verstoßen hat indem man unberechtigten Waffen zugänglichbgemacht hat... .
    Das war früher unaufgeregter und alles viel einfacher.
    Trotzdem sind aus Generationen von Kindern keine Terroristen oder Psychopaten geworden.
    Allerdings kann einem heute daraus tatsächlich ein Strick gedreht werden.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

    Einmal editiert, zuletzt von Bad.Boy (29. Mai 2017 um 22:33)

  • In der Regel sind die Leute vom Jugendamt recht verständige Menschen,müssen aber jedem, auch Anonymen-, Hinweis nachgehen.

    Wie so oft gibt es solche und solche. Mit Waffen haben die
    fast alle ein grundlegendes Problem. Ist eine echt böse Falle.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Unglaublich was hier schon wieder für ein Böldsinn geschrieben wird!
    Hier ein Auszug aus den Unterlagen des DSB zur Waffensachkunde stand 2016.
    Bezieht sich auf die BRD.

    Zum Thema ob man zuhause schießen darf äußere ich mich nicht!

    Liest du die Beiträge auch bevor du hier irgendwas als "Böldsinn" bezeichnest?
    Deine Tabelle bestätigt doch nur was hier schon gesagt wurde. Der strittige Punkt ist das Schiessen zuhause und da ist die Regelung bezüglich Minderjährigen eindeutig:
    Nein, Schiessen ist nicht erlaubt!
    Werde den Text später nachreichen.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • Wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist, ist das kein Problem.

    Ich konnte noch mit 8 oder 9 alleine mit meiner kleinen Dasy Winchester frei rumlaufen. Unsere Nachbarn vom Wochenendhaus hatten einen Schießstand im Garten mit einer Holzwand aus dicken Holzstämmen. Aber ich bin lieber um die Häuser bzw auf Wald und Flur rumgezogen. Aber die Zeiten sind glaube ich vorbei. ;)

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    Einmal editiert, zuletzt von the_playstation (30. Mai 2017 um 08:24)