Hallo,
früher hat es mir immer Spaß gemacht, mit meinem Vater im Keller Luftgewehrwettkämpfe zu machen.
Da meine Kinder auch bald (gefühlt) alt genug dafür wären wollte ich mich nach der aktuellen rechtlichen Lage hierzu erkundigen.
Nachfolgend das Ergebnis meiner Recherche. Stimmt das so? Mit gesundem Menschenverstand wäre das nämlich nicht zu erklären.
Mit einem Luftgewehr mit F-Zeichen (z.B. Diana 25D oder Anschütz 275) dürfte man:
- In den eigenen 4 Wänden (z.B. Keller): Schießen erst erlaubt ab 18 Jahren
- Im Schützenverein (fester Schießstand): Schießen erlaubt ab 12 Jahren unter Aufsicht, mit Ausnahmegenehmigung evtl. früher. Allerdings werden dort Freizeitgewehre anscheinend oft nicht gerne gesehen.
- Auf einem zugelassenen mobilen Schießstand ("Schießbude", nach hinten offen und mit vielen Menschen rings herum): Schießen, sobald einen der Betreiber für alt genug hält.